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Preiserhöhung für Strom zum 01.01.2017 - Kündigungsmöglichkeit bis zum 31.01. 2017

Vatapitta @, Samstag, 28.01.2017, 00:06 (vor 3392 Tagen)
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 28.01.2017, 15:25

Moin moin,

der in unserer Region beheimatete Energieversorger EWE hat im Dezember eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2017 angekündigt, wie viele andere Energieversorger auch.

Die Frist zum Kündigen des Liefervertrages für alle Verträge, bei denen die Preise erhöht wurden, endet am 31.01., kündigen kann man den Vertrag zum 01. Februar 2017. Man kommt - bis zum Abschluss eines Vertrages mit einem preiswerteren Versorger - in die sogenannte Grundversorgung. Der Strom kommt, bis man den neuen Vertrag hat, vom alten Versorger. Also bitte keine Angst vor einem Black out. - Es lohnt sich fast immer, den Versorger zu wechseln.

Wenn ihr Euch die Arbeit mit der Recherche nach dem günstigsten Versorger für eure Region nicht machen wollt, kann ich euch eine liebe Bekannte empfehlen, die das für mich erledigt hat. Es kostet Euch nichts, sie erhält eine Provision vom entsprechenden Versorger. Das ist bei den großen Internet-Portalen, die viel Werbung machen, genau so.


Viele Grüße

Vatapitta

PS: @ELLI - Falls das nicht erlaubte Werbung ist, lösche bitte den Link.
Ich bin mir allerdings sicher, dass es nicht dein Schaden ist, wenn Du ihn stehen lässt. [[zwinker]]

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

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