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OVG Münster: Nur einjähriger Flüchtlingsstatus, kein Familiennachzug mehr möglich

Steppke @, Dienstag, 21.02.2017, 17:33 (vor 3362 Tagen)
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 21.02.2017, 17:38

Werte Foristen,

das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass Syrern nur noch ein einjähriger Flüchtlingsstatus zusteht und somit auch der Familiennachzug nicht mehr möglich ist. Das OVG änderte ein vorheriges Urteil und hat die Klage abgewiesen. Somit dürften auch sämtliche bundesweiten zehntausend Klagen von "Schutzsuchenden" obsolet sein.

Gegen das OVG-Urteil wurde keine Revision zugelassen. Als letzter rechtlicher Schritt bliebe nur die Nicht­zulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht.

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/10_170221/index.php

antworten
 

In Deutschland gilt: "Der Führer setzt das Recht". (Satirisch angehauchter Beitrag)

Lechbrucknersepp, Dienstag, 21.02.2017, 19:14 (vor 3362 Tagen) @ Steppke

Der Merkel war geltendes Recht bisher egal und sie wird sich auch weiterhin darüber hinwegsetzen.
Wie das geht?
Ich sag nur "Führerbefehl".

Merkels Rechtsbruch Unglaubliches zur Grenzöffnung zur Migrationswelle Flüchtlinge 2017
vom "Silberjungen" Thorsten Schulte, den nun die "Antifa-SS" die Hölle heiß macht.

https://www.youtube.com/watch?v=6Lx9ItL-JXA

Hinweis: Der Ausdruck "Führerbefehl" im Merkel-Kontext und "Antifa-SS" im Merkel-Regime-Kontext, kann Schnappatmung hervorrufen. Ist mir egal. Es gilt die Satire- und Meinungsfreiheit.
Und wer Schulte nicht glaubt, der sollte sich das Di-Fabio-Gutachten durchlesen.

antworten
 

Merkel setzt das Unrecht und macht daraus allgemein verbindliches *Recht* (oT)

Monterone @, Dienstag, 21.02.2017, 19:30 (vor 3362 Tagen) @ Lechbrucknersepp

- kein Text -

antworten
 

Und bei den Afrikanern ist der Familiennachzug weiterhin möglich?

SevenSamurai @, Dienstag, 21.02.2017, 20:59 (vor 3362 Tagen) @ Steppke

das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute in einer
Berufungsverhandlung entschieden, dass Syrern nur noch ein einjähriger
Flüchtlingsstatus zusteht

Und bei den Afrikanern ist der Familiennachzug weiterhin möglich?

--
It’s a big club, and you ain’t in it.

antworten
 

Nichtzulassungsbeschwerde

Dieter @, Didschullen + alto alentejo, Freitag, 24.02.2017, 14:17 (vor 3359 Tagen) @ Steppke
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.02.2017, 14:20

Gegen das OVG-Urteil wurde keine Revision zugelassen. Als letzter
rechtlicher Schritt bliebe nur die Nicht­zulassungsbeschwerde vor dem
Bundesverwaltungsgericht.

Unser Rechtssystem ist aber so aufgebaut, daß die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nur eine theoretische ist, da mehr als eine Quote von 1-2% aller Fälle, die die Beschwerde aktiv betreiben, nicht zugelassen werden.
- und ohne Spitzenanwälte mit Erfahrung bei den Bundesgerichten oder Professur, die sicher nur nach frei vereinbartem "Honorar" arbeiten, vermutlich überhaupt nicht erfolgversprechend.

Typischerweise ist die schriftliche Urteilsbegründung oft die aufwendigste Richterarbeit beim Verfahren, da diese so formuliert sein muß, daß gerade die extrem hohen Anforderungen an einer Nichtzulassungsbeschwerde eine Revision verhindern.

Gruß Dieter

--
Die größte und gefährlichste Seuche unserer Zeit scheint mir die Zustimmung zu den "Grünen" zu sein.

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