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Nichtzulassungsbeschwerde

Dieter @, Didschullen + alto alentejo, Freitag, 24.02.2017, 14:17 (vor 3363 Tagen) @ Steppke
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.02.2017, 14:20

Gegen das OVG-Urteil wurde keine Revision zugelassen. Als letzter
rechtlicher Schritt bliebe nur die Nicht­zulassungsbeschwerde vor dem
Bundesverwaltungsgericht.

Unser Rechtssystem ist aber so aufgebaut, daß die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nur eine theoretische ist, da mehr als eine Quote von 1-2% aller Fälle, die die Beschwerde aktiv betreiben, nicht zugelassen werden.
- und ohne Spitzenanwälte mit Erfahrung bei den Bundesgerichten oder Professur, die sicher nur nach frei vereinbartem "Honorar" arbeiten, vermutlich überhaupt nicht erfolgversprechend.

Typischerweise ist die schriftliche Urteilsbegründung oft die aufwendigste Richterarbeit beim Verfahren, da diese so formuliert sein muß, daß gerade die extrem hohen Anforderungen an einer Nichtzulassungsbeschwerde eine Revision verhindern.

Gruß Dieter

--
Die größte und gefährlichste Seuche unserer Zeit scheint mir die Zustimmung zu den "Grünen" zu sein.

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