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Erdogan hat diesmal recht

CalBaer @, Sonntag, 05.03.2017, 19:44 (vor 3351 Tagen)

Andere auslaendische Politiker durften doch ebenfalls in Deutschland Wahlkampf machen. Eine Demokratie muss den Auftritt von tuerkischen Politikern in Deutschland aushalten, solange diese nicht gegen Gesetze oder Verfassung verstossen. Die Interpretation sollte man Richtern ueberlassen, nicht einzelnen deutschen Politikern. Offenbar verstehen die sehr wenig von demokratischer Gewaltenteilung, waehrend sie im selben Atemzug der Tuerkei (berechtigterweise) Demokratieverletzungen vorwerfen.

Skandaloes ist in dem Zusammenhang eher, dass die Bundesregierung sich immer noch mit dem EU-Beitritt der Tuerkei befasst, nicht der Auftritt der tuerkischen Politiker.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.

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Das sehe ich ein bisschen anders.

SevenSamurai @, Sonntag, 05.03.2017, 19:50 (vor 3351 Tagen) @ CalBaer
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 05.03.2017, 20:02

Andere auslaendische Politiker durften doch ebenfalls in Deutschland
Wahlkampf machen.

Das war meiner Meinung nach falsch.

Und bei Dingen die falsch sind, hat man kein Recht darauf, ebenfalls Falsches zu tun.

Stell dir vor, ein Bankräuber beruft sich darauf, dass auch andere bereits Banken ausgeraubt haben. Ein (normaler) Richter lacht ihn doch aus!

Den Auftritt von Obama damals hätte man meiner Meinung nach verhindern müssen.

--
It’s a big club, and you ain’t in it.

antworten
 

Auf welcher juristischen Grundlage?

CalBaer @, Sonntag, 05.03.2017, 20:03 (vor 3351 Tagen) @ SevenSamurai
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 05.03.2017, 20:07

Den Auftritt von Obama damals hätte man meiner Meinung nach verhindern
müssen.

Das ist eine politische Ansicht, aber entscheidend ist die juristische Situation.

Ich berufe mich auch weniger auf Praezedensfaelle, sondern auf die demokratische Grundprinzipien. Und die sehe ich hier verletzt. Wenn sich das gesellschaftlich etabliert, kann man jeder unliebsamen politischen Bewegung unter Umgehung jeglicher Rechtsstaatlichkeit den "Strom abdrehen".

--
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§35 BStG, copyright bei @Meph ;-)

siggi, Sonntag, 05.03.2017, 20:32 (vor 3351 Tagen) @ CalBaer
bearbeitet von siggi, Montag, 06.03.2017, 12:39

Sorry, für den kleinen Spaß, aber das passte so schön.

Bin ansonsten (diesmal<img src=" />)ganz deiner Meinung.

LG

siggi

Ich berufe mich auch weniger auf Praezedenzfaelle, sondern auf die
demokratische Grundprinzipien. Und die sehe ich hier verletzt. Wenn sich
das gesellschaftlich etabliert, kann man jeder unliebsamen politischen
Bewegung unter Umgehung jeglicher Rechtsstaatlichkeit den "Strom abdrehen".

antworten
 

Hier handelt es sich aber um einen anderen §§

Mephistopheles @, Datschiburg, Montag, 06.03.2017, 08:30 (vor 3350 Tagen) @ siggi

Sorry, für den kleinen Spass, aber das passte so schön.

Bin ansonsten (diesmal<img src=" />)ganz deiner Meinung.

Nämlich um den §§, der es österreichischen Staatsbürgern verbietet, in der Bundesrepublik Wahlkampf zu machen. Der § war wohl eigentlich für Österreicher gedacht und wurde nur allgemein formuliert. Es hat sich beim letzten Präsidentenwahlkampf auch kein österreichischer Kandidat getraut, in der BRD eine Rede zu halten und Siggi hat auch keinen dazu aufgefordert.

Erdogan wurde offenbar nur ein unschuldiges Opfer dieser Bestimmung der "wehrhaften Demokratie" und "wir müssen aus der Geschichte lernen".

Gruß Mephistopheles

--
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