Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Aussperren eines Diesel möglich?
Darf eine Kommune eigentlich ein allgemeines Dieselfahrverbot aussprechen - ohne Prüfung des Einzelfalles? Ich gehe davon aus, dass ein Diesel nicht grundsätzlich immer einen höheren NOx-Ausstoß hat als ein Benziner. Kann es nicht sein, dass ein spezieller Diesel bessere NOx-Werte hat, als ein bestimmter "dreckiger" Benziner?
Das würde dann aber m. E. den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen. Ein Diesel, der "sauberer" ist, hätte Fahrverbot gegenüber einem "dreckigeren" Benziner. Welche Rechtsgrundlage gibt das her?
gesamter Thread:
- Klage oder Sammelklage gegen VW/Audi. Was kann man tun? -
SevenSamurai,
05.04.2017, 17:17
- Da wird nicht viel zu machen sein, aber dennoch ein paar Hinweise zu Sammelklagen etc. -
Literaturhinweis,
05.04.2017, 17:53
- Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Aussperren eines Diesel möglich? -
Soham,
05.04.2017, 18:38
- Rechtsgrundlagen für Umweltmaßnahmen auf Städte- und Gemeindeebene, Feinstaubplakette etc. -
Literaturhinweis,
05.04.2017, 21:22
- Am schönsten ist das Wort "Umweltzone" (oT)
-
Orlando,
05.04.2017, 23:01
- SPIEGEL tit(t)elt: Doch keine Fahrverbote in Stugert? Modisch korrekte Entscheidung!!! - Literaturhinweis, 07.04.2017, 22:23
- Am schönsten ist das Wort "Umweltzone" (oT)
- Rechtsgrundlagen für Umweltmaßnahmen auf Städte- und Gemeindeebene, Feinstaubplakette etc. -
Literaturhinweis,
05.04.2017, 21:22
- Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Aussperren eines Diesel möglich? -
Soham,
05.04.2017, 18:38
- VW US Zahlungen - Sligo, 05.04.2017, 22:48
- Da wird nicht viel zu machen sein, aber dennoch ein paar Hinweise zu Sammelklagen etc. -
Literaturhinweis,
05.04.2017, 17:53
