Certificate of Fiscal Residence
Am Ende wollen die Finnen aber, dass das deutsche Finanzamt den Abschnitt
"CERTIFICATE OF FISCAL RESIDENCE" ausfüllt:
Das stelle ich mir jetzt eher schwierig vor (also dass ein deutsches
Finanzamt einen nicht-deutschen Vordruck ausfüllt). Genügt es den Finnen
eine "Ansässigkeitsbescheinigung" zu schicken? Da gibt’s nämlich einen
Vordruck:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=F04C8CEEE9FE6B7328BA
Hallo Sylvia,
Dein zuständiges D-Finanzamt stempelt das Certificate of Fiscal Residence problemlos ab... auch wenn das Formular in englischer Sprache ist.
Macht mein Finanzamt (RLP) jedes Jahr seit ca. 15 Jahren, immer To Go gleich am Empfangsschalter.
Viel Erfolg und schöne Ostern.
Hasso
gesamter Thread:
- Ausländische Quellensteuer -
Sylvia,
14.04.2017, 10:03
- Certificate of Fiscal Residence -
Hasso,
14.04.2017, 10:27
- Danke Hasso - Sylvia, 14.04.2017, 10:36
- Ausländische Quellensteuer / Grundfreibetrag -
Sylvia,
14.04.2017, 10:43
- Hier wird die Behandlung/die Qual der Auslandsdividenden gut erklärt - Hasso, 14.04.2017, 11:28
- Ausländische Quellensteuer: Kanadische Aktien - Sylvia, 16.04.2017, 14:56
- Certificate of Fiscal Residence -
Hasso,
14.04.2017, 10:27
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