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Stada, Übernahme - das muß alles im Übernahmeangebot stehen, sonst ist es ein Fall für die Wertpapieraufsicht

Literaturhinweis @, Donnerstag, 04.05.2017, 17:01 (vor 3278 Tagen) @ aliter

Stada, Übernahme? Vielleicht kann ein Übernahme-erfahrener Forist zu Stada was sagen?

Ja, ich habe mich auch oft übernommen, daher:

Das WpÜG: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz regelt ziemlich genau, was der Übernehmer in spe zu regeln und was er den Alt-Aktionären für ein Angebot zu unterbreiten hat, und wann er einen "Squeeze-Out" u.a. durchführen darf, auch wenn man hier Reformbedarf sehen mag - Gesetzestext.

was passiert, wenn man das nicht annimmt, bekäme man dann automatisch Aktien der übernehmenden AG?

Das ist die Regel, muß es aber nicht sein, man könnte auch in bar abgefunden werden - müßte eben sich aus dem bindenden Angebot des Bieters ergeben.

- Wikipedia Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

- Bafin.de Unternehmensübernahmen

- Das Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) - Ausnahmen

- Handbuch des Aktienrechts, p. 814 ff. (einfach mal blättern)

- Die Rücknahme von Erwerbs- und Übernahmeangeboten nach dem WpÜG

Häufig wird durch eine Übernahme der Preis nach oben gedrückt, da der Übernehmer über dem aktuellen Marktpreis bieten muß. Das könnte eine günstige Verkaufsoption sein, denn oft fallen die konsolidierten Werte nach Übernahme und entweder kauft man dann zurück oder wendet sich anderen Anlagemöglichkeiten zu.

--
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