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Arbeit - Das Versagen des Rechts

Falkenauge @, Freitag, 05.05.2017, 10:55 (vor 3278 Tagen)

Prof. Hans-Jürgen Arlt macht in einem Interview mit Telepolis auf wesentliche Probleme im öffentlichen Umgang mit der Arbeit aufmerksam. Medien berichteten zwar facettenreich, wenn sie das Thema Arbeit aufgreifen, allerdings übernehmen Journalisten immer wieder stark die Perspektive der Wirtschaft, die sich vor allem an Proftimaximierung und Effizienz interessiert.

"Wenn die Arbeit dem Selbstlauf der Wirtschaft überlassen wird, sind Krisen und Katastrophen vorprogrammiert."

"Diskutiert wird in erster Linie, wie sich die übrige Gesellschaft, wie sich die Politik, die Bildung, die Arbeit, die Menschen verändern müssen, damit die deutsche Wirtschaft 4.0 erfolgreich voranschreiten kann. Nur ganz selten wird die Perspektive umgedreht, wird gefragt, wie die computergestützte Wirtschaft zu guter Arbeit, zu einer guten Gesellschaft, zu gutem Leben beitragen kann, wie etwa in dem Satz aus der taz: "Die digitale Revolution wartet noch auf ihre Humanisierung."

https://www.heise.de/tp/features/Eine-Berichterstattung-die-ausblendet-und-Nebelkerzen-...

So ist es. Die grundsätzliche Regelung der menschlichen Arbeit in der Wirtschaft darf nicht dieser überlassen werden. Sie muss vom Rechtsleben erfolgen, mit deren Gesetzen, die an der Würde des Menschen orientiert sind, die Wirtschaft als mit rechtlichen Bedingungen zu rechnen hat, die ihr ebenso von außen gesetzt sind wie auf der anderen Seite die Naturbedingungen der Rohstoff-Gewinnung.

Zwar setzt der Staat dem Wirtschaftsleben zum Schutz des Arbeitnehmers bereits durch das heutige Arbeitsrecht z. B. in der Arbeitszeit, der Kündigung und neuerdings auch mit dem Mindestlohn gewisse Grenzen, und die Gewerkschaften erkämpfen Lohnerhöhungen. Doch damit werden überwiegend nur eingetretene Schäden behoben oder abgemildert, nicht aber die strukturellen Ursachen beseitigt.

Die Ursachen liegen in der Überdehnung des Eigentumsrechts der Arbeitgeber am Unternehmen, aus dem die ausbeutbare Abhängigkeit der Arbeitnehmer entsteht.

Grundsätzliche Überlegungen

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