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Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden.

Lecoquinus, Dienstag, 08.01.2008, 10:56 (vor 6589 Tagen)

Diese vor kurzem geposteten Artikel über Hypotheken und vollstrekbare Grundschulden ziehen weiter Kreise.

Ich habe meinem Daddy davon berichtet, ihm die Artikel dazu ausgedruckt und fürchterlich viel mit ihm diskutiert.

Es gab Rückfragen bei Notaren und in der Rechtsabteilung einer uns bekannten Baufirma. Irgendwie gab es zu dieser Problematik nur nebulöse Antworten. Keiner weiß wirklich was genaues. Doch die Antwort des Baufirmenchefs war grandios: "Eine seriöse Bank würde sowas nieeeee machen!"[[hüpf]]

Daddys Haus ist vollkommen abbezahlt. Aber die dazugehörige Grundschuld wurde bis dato nicht gelöscht. Auf Betreiben der die damalige Hypothek vergebenden Bank. Begründung: Warum diese Grundschuld löschen? Wenn sie mal wieder einen neuen Kredit brauchen, dann kann dieser viel leichter gewährt werden.

Allem Anschein nach scheint das liegenlassen einer Grundschuld, obwohl der Kredit abbezahlt wurde, gängige Praxis zu sein.

Antwort der befragten Bank und der Notare: Eine Grundschuld könne doch nur vollstreckt werden, wenn der Kredit noch nicht abbezahlt wurde. Sprich ein verkaufbarer Kredit muß existieren. Bei einem abbezahlten Kredit also keine Bange!!

Hmmm. Jetzt klingelt aber eine andere Glocke, daß dies so einfach doch nicht ist. Daddy, äußerst mißtrauisch was Banken angeht, forscht ein bißchen nach und hört doch eigenartiges:

Angeblich dienen die eingetragenen Grundschulden, ob nun die dazugehörigen Kredite abbezahlt wurden oder auch nicht, den Geschäftsbanken als verpfändbare Sicherheit um wiederum Kredite von den Zentralbanken zu erhalten.
Je mehr Grundschulden eine Bank also besitzt umso Kreditwürdiger ist sie also für Zentralbankgeld. AAAAAH! Deswegen der leichte Pusch die Grundschulden wegen der "Einfachheit neuer Kredite" beizubehalten.

Hmmm! Eine ZB vergibt doch nur Kredite gegen vollstreckbare Titel oder? Wenn ja, dann sind auch die Grundschulden längst abbezahlter Kredite vollstreckbar, da ansonsten wertlos?

Ergo sind Grundschulden auch völlig abbezahlter Kredite vollstreckbar?

Daddy flitzt gerade im Dreieck und läßt alle Grundschulden tilgen. Hehe!

antworten
 

Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden.

Jacques, Dienstag, 08.01.2008, 11:18 (vor 6589 Tagen) @ Lecoquinus

Diese vor kurzem geposteten Artikel über Hypotheken und vollstrekbare
Grundschulden ziehen weiter Kreise.

Ich habe meinem Daddy davon berichtet, ihm die Artikel dazu ausgedruckt
und fürchterlich viel mit ihm diskutiert.

Es gab Rückfragen bei Notaren und in der Rechtsabteilung einer uns
bekannten Baufirma. Irgendwie gab es zu dieser Problematik nur nebulöse
Antworten. Keiner weiß wirklich was genaues. Doch die Antwort des
Baufirmenchefs war grandios: "Eine seriöse Bank würde sowas nieeeee
machen!"[[hüpf]]

Daddys Haus ist vollkommen abbezahlt. Aber die dazugehörige Grundschuld
wurde bis dato nicht gelöscht. Auf Betreiben der die damalige Hypothek
vergebenden Bank. Begründung: Warum diese Grundschuld löschen? Wenn sie
mal wieder einen neuen Kredit brauchen, dann kann dieser viel leichter
gewährt werden.

Allem Anschein nach scheint das liegenlassen einer Grundschuld, obwohl der
Kredit abbezahlt wurde, gängige Praxis zu sein.

Antwort der befragten Bank und der Notare: Eine Grundschuld könne doch nur
vollstreckt werden, wenn der Kredit noch nicht abbezahlt wurde. Sprich ein
verkaufbarer Kredit muß existieren. Bei einem abbezahlten Kredit also
keine Bange!!

Hmmm. Jetzt klingelt aber eine andere Glocke, daß dies so einfach doch
nicht ist. Daddy, äußerst mißtrauisch was Banken angeht, forscht ein
bißchen nach und hört doch eigenartiges:

Angeblich dienen die eingetragenen Grundschulden, ob nun die dazugehörigen
Kredite abbezahlt wurden oder auch nicht, den Geschäftsbanken als
verpfändbare Sicherheit um wiederum Kredite von den Zentralbanken zu
erhalten.
Je mehr Grundschulden eine Bank also besitzt umso Kreditwürdiger ist sie
also für Zentralbankgeld. AAAAAH! Deswegen der leichte Pusch die
Grundschulden wegen der "Einfachheit neuer Kredite" beizubehalten.

Hmmm! Eine ZB vergibt doch nur Kredite gegen vollstreckbare Titel oder?
Wenn ja, dann sind auch die Grundschulden längst abbezahlter Kredite
vollstreckbar, da ansonsten wertlos?

Ergo sind Grundschulden auch völlig abbezahlter Kredite vollstreckbar?

Daddy flitzt gerade im Dreieck und läßt alle Grundschulden tilgen. Hehe!


Hallo lecoquinus

soweit ich orientiert bin, wird erfolgt eine grundpfandrechtliche Eintragung im Grundbuch als Sicherstellung zu einem gewährten Kredit und Angaben, in welchem Rang und auf wen lautend sich diese Sicherheit bezieht.

Es ist nach meinen Verständnis keine Schuld per se, sondern eine Regelung für den Verwertungsfall, damit der/die Gläubiger nach geregelten Grundsätzen zu Geld aus einer allfälligen Verwertung kommen.

Wie bei allem gilt aber zuerst, dass ich eine Forderung geltend machen und die Vollstreckung verfügen lassen muss.

Gruss
Jacques

antworten
 

Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden.

prinz_eisenherz, Dienstag, 08.01.2008, 11:43 (vor 6589 Tagen) @ Lecoquinus

Hallo Lecoquinus,
Jacques hat den Sinn der Grundschuldeintragung eigentlich schon richtig, kurz und bündig erklärt und daraus folgt, das der Notar umgehend, sofern der Kredit abgezahlt ist, den Grundschuldeintrag streichen lassen muss, denn der ist bei einem abgezahlten Objekt völlig sinnlos.
Und wie dieser Betrag, dem keine Forderungen mehr gegenüber steht, weiterverkauft werden soll, das ist mir dann absolut schleierhaft.

Die Aussage der Bank, sofern ihr nicht etwas falsch verstanden habt, ist Schwachsinn. Auf das schuldenfreie Haus, als Sicherheit, euch einen Kredit zu geben, für Umbauten, eine neue Heizung, große, teure Sanierungen, das geht, aber doch nicht auf einen Grundschuldeintrag, der eigentlich nutzlos geworden ist.

An der gesamten Meldung vor ein paar Wochen stimmt etwas hinten und vorne nicht.

bis denne
eisenherz

antworten
 

Grundschuld vs. Hypothek

richie, Dienstag, 08.01.2008, 12:52 (vor 6589 Tagen) @ prinz_eisenherz

Es gibt zwei Arten von Grundpfandrechten:

1. Hypothek

Eine Hypothek ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks durch Eintragung in das Grundbuch. Der Begünstigte hat ein Pfandrecht auf das Grundstück in Höhe seiner Forderung. Die Hypothek ist im Gegensatz zur Grundschuld zu dieser Forderung akzessorisch (d.h. von dieser abhängig), sodaß die Hypothek dem Gläubiger immer nur in Höhe der zugrundeliegenden Forderung zusteht und Einreden gegen die Forderung auch gegen die Hypothek geltend gemacht werden können.
Erlischt die Forderung erlischt auch die Hypothek bzw. wird zur Eigentümergrundschuld.Die Hypothek ist für ein bestimmtes Darlehen bestellt und mit dessen Rückzahlung verbraucht.


2. die Grundschuld.

Die Grundschuld hingegen kann beliebig oft als Sicherheit auch für neue Darlehen verwendet werden. Daher hat sich die Grundschuld in der Praxis durchgesetzt. Der Begriff "Pfandrecht" verdeutlicht das Wesen der Grundschuld. Der Eigentümer einer Immobilie gibt der Bank sein Grundstück als Pfand für eine eigene oder fremde Schuld aus einem Darlehensvertrag, Die Grundschuld muß im Grundbuch eingetragen werden. Sie gibt der Bank oder anderen Darlehensgebern eine Sicherheit bis zu dem eingetragenen Betrag und den eingetragenen Zinsen.

Falls ein gesichertes Darlehen nicht zurückgezahlt wird, kann die Bank die Zwangsvollstreckung betreiben. Das heißt in der Regel, daß die Bank das Grundstück versteigern läßt. Der dabei erzielte Erlös wird dann unter den Gläubigern nach der Reihenfolge der Eintragung ihrer Grundpfandrechte verteilt. Aus diesem Grund bestehen viele Banken auf erstrangige Eintragungen. Erklärungen, die für die Eintragung der Grundschuld erforderlich sind, müssen bei einem Notar abgegeben werden. Der Notar bereitet die Unterlagen vor, erklärt die oft recht komplizierten Klauseln und sorgt für die korrekte Grundbucheintragung, damit der Kredit schnell ausgezahlt wird.

Keine Angst vor hohen Grundschuldzinsen

Grundschuldzinsen sind die in den Bestellungsurkunden genannten Zinsen. Die meist recht hohen Zinsen (Zinssätze von 12 % bis 18 %) sind ebenso wie der Grundschuldbetrag nur die Obergrenze, bis zu der die Grundschuld Sicherheit bietet. Zurückgezahlt werden muß aber nur der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz.

Warum lassen sich Banken derart hohe Zinsen beim Pfandrecht (Grundschuld) einräumen?

Wenn zum Beispiel im Darlehensvertrag keine Festzinsbindung vereinbart wurde, kann durch höhere Grundschuldzinsen eine mögliche Steigerung des variablen Zinssatzes des Darlehens abgedeckt werden. Der Eigentümer spart sich so die notwendige Änderung der Grundschuld und damit einen Gang zum Notar und die Eintragung der Änderung im Grundbuch.

Was ist eine Vollstreckungsunterwerfung ?

In fast allen Formularen für Grundschulden findet sich eine Vollstreckungsunterwerfung. Sie gibt der Bank das Recht, sofort das Grundstück zwangsversteigern zu lassen, ohne vorher bei Gericht hierauf klagen zu müssen. Außerdem enthalten viele Formulare ein Anerkenntnis des Kreditschuldners, wonach in sein Gesamtvermögen sofort vollstreckt werden darf. Das bedeutet: Zahlt der Schuldner seine Raten nicht pünktlich, so kann die Bank ohne Klage beim Gericht auch Lohn und Konten pfänden.

Trotz der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sind Eigentümer und Schuldner nicht ganz schutzlos. Vollstreckt der Gläubiger zu Unrecht, kann der Schuldner sich mit einer Vollstreckungsgegenklage verteidigen.

Die Notarkammern raten:

Sogenannte Sicherungszweckabrede genau beachten
Der Schuldner sollte besonderes Augenmerk auf die Zweckerklärung richten. Sie ist eine Absprache mit der Bank, für welche Forderungen die Grundschuld als Sicherheit dienen soll. Sie ist nicht beurkundungspflichtig, entscheidet aber über das Haftungsrisiko des Eigentümers. Er muß häufig nicht nur für die jetzt aufgenommenen Darlehen geradestehen sondern auch für künftige Verbindlichkeiten. Dies ist jedoch kein Problem, denn schließlich hat er es selbst in der Hand, welche Verbindlichkeiten er eingeht. Vorsicht aber bei der Haftung für fremde Verbindlichkeiten oder wenn mehrere Personen, z. B. auch ein Ehepaar die Grundschuld und solch eine Zweckerklärung unterschreiben. Der Notar berät über diese Risiken und mögliche Formularänderungen, so daß die Interessen beider Seiten gewahrt sind.

antworten
 

Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden.

Albert @, Dienstag, 08.01.2008, 16:32 (vor 6589 Tagen) @ prinz_eisenherz

Hallo Lecoquinus,
Jacques hat den Sinn der Grundschuldeintragung eigentlich schon richtig,
kurz und bündig erklärt und daraus folgt, das der Notar umgehend, sofern
der Kredit abgezahlt ist, den Grundschuldeintrag streichen lassen muss,
denn der ist bei einem abgezahlten Objekt völlig sinnlos.

XXX Hallo Prinz. Kann das von Jacques bestätigen. Tatsächlich wird auch bei abbezahlten Hypotheken die Grundschuld des öfteren beibehalten. Der Grund sind entweder die schenllere Erreicbarkeit neuer Kredite oder einfach nur günstigere und umfangreichere Möglichkeiten etwaiger Dispokredite. Der Zins-Unterschied bei Dispokrediten mit oder ohne Grundschuld liegt oft bei über 4 %. Der Notar löscht also keineswegs automatisch. Die Löschung muß eigens beantragt werden und erscheint zunächst unsinnig, da (vermeintlich) leichtere Kreditaufnahme für den Fall der Fälle unnötig blockiert wird. Die ganze Diskussion verunsichert in diesem Zusammenhang, denn tatsächlich erscheint es gut möglich, das beim Niedergang einer Bank diese zuvor Deine Grundschulden verpfändete. Du hast dann zwar einen Titel gegen die bankrotte Bank, aber die Zentralbank darf möglicherweise dennoch vollstrecken (oder die Heuschrecke). Ob das so rechtmäßig ist und zwar auch ohne jeden Pfennig pardon Cent Kredit ist in Wahrheit des Pudels Kernfrage.

Und wie dieser Betrag, dem keine Forderungen mehr gegenüber steht,
weiterverkauft werden soll, das ist mir dann absolut schleierhaft.

Die Aussage der Bank, sofern ihr nicht etwas falsch verstanden habt, ist
Schwachsinn. Auf das schuldenfreie Haus, als Sicherheit, euch einen Kredit
zu geben, für Umbauten, eine neue Heizung, große, teure Sanierungen, das
geht, aber doch nicht auf einen Grundschuldeintrag, der eigentlich nutzlos
geworden ist.

Doch doch. Genau das geht und zwar praktisch ohne jedes Risiko für die Bank.


An der gesamten Meldung vor ein paar Wochen stimmt etwas hinten und vorne
nicht.

Heutzutage ist nix mehr sicher denke ich


bis denne
eisenherz

antworten
 

Ich versuche mal das Wollknäul zu entwirren

prinz_eisenherz, Mittwoch, 09.01.2008, 00:48 (vor 6589 Tagen) @ Albert

Hallo Albert,
das habe ich schon verstanden, die Absicht der Bank, jeden weiteren Kredit an den Hausbesitzer über eine Grundschuld abzusichern.

Aus der Sicht der Bank ist das natürlich die absolute Sicherheit für den Anschlusskredit an den Immo - Besitzer, weil bei Zahlungsunfähigkeit immer die Bank, mit ihrem Grundschuldeintrag, vor allen anderen an erster Stelle steht, sofern sie mit ihrer Grundschuld im Grundbuch auch an erster Stelle eingetragen ist.

Das ist klar, das mit dieser umfassenden Absicherung, sprich die gesamte Immobilie als Pfand in der Hand der Bank, das so die Banken schneller und mit weniger Zins, weil weniger Risiko, bereit sind neue Kredite an den Schuldner zu vergeben. Aber nach meinem Kenntnisstand wird normalerweise die alte Grundschild bei einer abgezahlten Hypothek gelöscht, auf Verlangen oder automatisch und dann eine neue im Grundbuch eingetragen, für den neuen Kredit.

Dazu habe ich zu viele Auszüge aus Grundbüchern schon vor Augen gehabt, um nicht bei einigen Objekten zu sehen, wie oft der Verkäufer sich schon auf sein Grundstück mit Haus einen neuen Kredit von der Bank hat geben lassen. Die alten Grundschuldeintragungen bei abbezahlten Krediten waren dann jedes Mal gestrichen und durch einen neuen Eintrag ersetzt worden. Nur so habe ich den Grund und die federführende Bank für eine drohende Zwangsversteigerung oft leicht herausbekommen und konnte versuchen mit der Bank direkt einen Handel über den Kauf einer Wohnung zu beginnen, noch vor der Zwangsversteigerung. Meist ohne Erfolg, weil die Vorstellungen der Banken meist utopisch waren.

Die Grundschuld ist das beste nur denkbare Pfand den die Bank in der Hand haben kann, um immer als erster bei einer Insolvenz und dem Verkauf der Immobilie, vor allen anderen, ausgezahlt zu werden. Darum geben ja auch zweite und dritte Banken nur sehr ungern Zusatzkredite, weil sie nicht an erster Stelle stehen, und auch nur so, in dieser Reihenfolge, ihr Geld zurück bekommen, wenn der erste Bank in der Reihe ihnen etwas übrig gelassen hat.[[zwinker]]

Und eine noch nicht bezahlte Hypothek, einschließlich der Grundschuld, die weiter zu verkaufen, ist mir zwar neu, aber das könnte gehen, weil in diesem Fall die beiden Gegenstände eine enge, unauflösbare Beziehung zueinander haben.

bis denne
eisenherz

antworten
 

Ich versuche mal das Wollknäul zu entwirren

Lecoquinus, Mittwoch, 09.01.2008, 02:23 (vor 6589 Tagen) @ prinz_eisenherz

Aber nach meinem Kenntnisstand wird normalerweise die alte Grundschild bei einer abgezahlten Hypothek gelöscht, auf Verlangen oder automatisch und dann eine neue im Grundbuch eingetragen, für den neuen Kredit.


Hallo Prinz,

das scheinen aber die Banken wohl unterschiedlich zu handhaben! Bei uns war das so, daß mein Vater von der Bank dahin gepuscht wurde, die Grundschuld, obwohl die Hypothek schon bezahlt war, einfach zu belassen. Sie würde ja niemandem weh tun und erleichtere eine neue Kreditaufnahme immens. Zudem würde er dabei die Löschungsgebühren sparen. Alles geschah gaaanz wohlwollend.

Jetzt wurde die Bank, vor Wochen schon, beauftragt die alten Auszüge an den Notar zu schicken um die Grundschuld zu löschen. Wir warten alle aufs Christkind...

antworten
 

Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden.

Lecoquinus, Mittwoch, 09.01.2008, 02:17 (vor 6589 Tagen) @ Albert

Die ganze Diskussion verunsichert in

diesem Zusammenhang, denn tatsächlich erscheint es gut möglich, das beim
Niedergang einer Bank diese zuvor Deine Grundschulden verpfändete. Du hast
dann zwar einen Titel gegen die bankrotte Bank, aber die Zentralbank darf
möglicherweise dennoch vollstrecken (oder die Heuschrecke). Ob das so
rechtmäßig ist und zwar auch ohne jeden Pfennig pardon Cent Kredit ist in
Wahrheit des Pudels Kernfrage.

Hallo Albert,

genau DAS ist das Problem. Sind die eingetragenen Grundschulden, selbst bei einem seit Jahren abbezahlten Kredit, vollstreckbar?

Wenn ja, dann siehst du demnächst ein paar Rauchzeichen mehr am Himmel...

antworten
 

Alarmstufe ROT...................

ottoasta @, Dienstag, 08.01.2008, 13:10 (vor 6589 Tagen) @ Lecoquinus

..........ist laut diesem Spiegel Artikel:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,527392,00.html

Wissen scheinbar nicht mal Notare!

--
Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi

antworten
 

Bitte hier die Namen der Banken, die sowas tun, veröffentlichen! Wer weiß genaueres? (oT)

igelei @, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Dienstag, 08.01.2008, 13:27 (vor 6589 Tagen) @ ottoasta

- kein Text -

antworten
 

Nur gemeinsam sind wir stark! - IG BSK e.V. - Liste aller Verkäufe ab 2003

marocki4, Mittwoch, 09.01.2008, 04:08 (vor 6588 Tagen) @ igelei

Nur gemeinsam sind wir stark!

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der

Interessengemeinschaft der Bank- und Sparkassenkunden e.V.

Wir setzen uns als bundesweite Interessenvertretung für die Rechte unserer Mitglieder gegenüber Banken und Sparkassen ein.

=====> Neuigkeiten finden Sie unter Aktuelles <=====

TOPTHEMA: Verkauf von Krediten

Seit 2003 verkaufen Banken und Sparkassen Kundenkredite an (ausländische) Finanzinvestoren. Hierbei missachten die Banken und Sparkassen in vielen Fällen die eigenen Geschäftsbedingungen, die Vertragsbedingungen und verstossen gegen das Bankgeheimnis, den Datenschutz und in Einzelfällen auch gegen Strafgesetze.

WIR LASSEN UNS NICHT VERRATEN UND VERKAUFEN!

An unserer Seite stehen:

- engagierte Mitglieder
- erfahrene Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler
- investigative Journalisten
- verantwortungsvolle Politiker
- die Verbraucherzentralen

WIR WOLLEN, DASS SIE IHR RECHT BEKOMMEN!

Die uns angeschlossenen Rechtsanwälte prüfen die Fälle unserer Mitglieder kostenfrei und geben Ihnen gern eine juristisch fundierte Erfolgseinschätzung.

Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen und einen Mitgliedsantrag (zum Download) finden Sie im Bereich “Wir über uns”.

Im Bereich “Aktuelles” und im “Pressearchiv” können Sie sich über die Aktivitäten und die Ergebnisse unserer Arbeit informieren.


Hier die Liste aller Verkäufe lt. IG

antworten
 

Das ein Abtretungsverbot nicht der Standardfall ist...

YooBee @, Dienstag, 08.01.2008, 13:47 (vor 6589 Tagen) @ ottoasta

, auch stillschweigend, ist eine Riesensauerei. Die Politik will wohl handeln, aber viel zu spät.
Nur gut, dass alles bezahlt ist...

antworten
 

Das ein Abtretungsverbot nicht der Standardfall ist...

lonzo @, Dienstag, 08.01.2008, 14:29 (vor 6589 Tagen) @ YooBee

Diese "Riesensauerei" ist von unserer Regierung 2002 erst ermöglicht worden!
Das ganze nennt sich FinanzmarktförderungsGesetz.

antworten
 

Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden.

netrader, Dienstag, 08.01.2008, 14:44 (vor 6589 Tagen) @ Lecoquinus

Die üblichen Grundschulden mit persönlicher Haftungsübernahme gewähren in der Tat sofortige Vollstreckungsrechte in Grundstücke und persönliches Vermögen, genauso wie ein Schuldanerkenntnis die sofortige Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher u.a. Vollstreckungsorgane gestattet, und zwar auch für einen Abtretungsnachfolger (sog. Zessionar).

In der Praxis haben sich Grundschulden dennoch durchgesetzt, da bisher ein allgemeines Vertrauen in Bankenaufsicht und die Einhaltung von Sicherungszweckbestimmungen bestanden hat. Im privaten Bereich, sofern dort Grundschulden verwendet werden, sind nicht abtretbare Grundschulden (sog Buchgrundschulden) vorzuziehen.

Alles in allem sieht die Praxis bisher keine Gefahren aufgrund der Rechtstechnik als solcher. Ich warte insoweit immer noch auf den ersten professionell dargelegten Beispielsfall. Die Gefahren rühren doch daher, dass Banken bei vorhandenen Krediten Kündigungssituationen weitestgehend frei herbeiführen können. Gerade dieses Moment machen sich doch die Kreditaufkäufer zunutze, nicht die Grundschuldtechnik als solche. Noch einfacher ist es, Kredite zu erwerben, die alsbald auslaufen. Hier ist der schwache Kreditkunde in jedem Fall in großer Gefahr, egal ob das Sicherungsmittel Grundschuld oder Hypothek heisst.

Ein spezifisches und in der Praxis häufiges Problem ist, dass Grundstückeigentümer, darunter häufig sogar Rechtsanwälte und andere Rechtskundige, längst vergessen haben, was sie irgendwann mal für Sicherungszweckerklärungen unterschrieben haben, und plötzlich erfahren müssen, daß ihr schuldenfrei geglaubtes Eigenheim doch für irgendwelche neuen Verbindlichkeiten aus irgendeiner unvermuteten Ecke (Kommanditistenhaftung o.ä.) haftet. Jeder möge sich also von seiner Bank mal die derzeit gültigen Sicherungszweckerklärungen vorlegen lassen und/oder diese auf den neuesten Stand bringen. Gibt es dabei Probleme, sollte gelöscht werden, was eben gelöscht werden kann.

Für Panik sege ich keinen Anlass.

antworten
 

Ein paar wichtige Spielregeln hierzu, bitte um Beachtung der einzelnen Punkte

lechat @, Mittwoch, 09.01.2008, 03:15 (vor 6588 Tagen) @ Lecoquinus

Hallo in die Runde,

eine Grundschuld wird beim Notar ins Grundbuch eingetragen.
Dazu wird ein sogenannter Grundschuldbrief erstellt. Deshalb heisst das manchmal auch Briefgrundschuldschuld oder Grundschuldbrief.

Dieser Grundschuld wird dann per Zweckerklärung einem Darlehen oder sonstwas zugeordnet.

Diese Zweckerklärung kann dann abgetreten werden, wann, für welchen Zweck und auch an wen auch immer.

Und nun wichtig!!!!!


Wenn ein Darlehen zurückbezahlt ist und die Bank kann einen nicht beschwatzen dass dieser Brief in der Bank bleibt muss dieser an den Darlehensnehmer zurückabgetreten!!(schriftlich) werden und der dazugehörige Brief ausgehändigt!!!! werden.(Im Original, nicht als Kopie)

Erst dann ist die Kuh vom Eis !!!!


Den Banken gefällt es diesen Brief als Faustpfand zu behalten solange die Geschäftsbeziehung besteht. Eine passende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingen reicht dann um die Grundschuld für irgendetwas verwertbar zu machen.
( z.B. das Pfandrecht )allgem. Geschäftsbedingungen durchlesen !!!!
Seit ich das alles zurückgezogen habe wurde mir sogar das Limit auf dem Kontokorrent gestrichen. Trotz null sonstiger Verbindlichkeiten, null Miete oder Leasing.


Solange diesen Grundschuldbrief irgend jemand in Händen hat kann er den Betrag einfordern!!!!

Wenn der zum Beispiel nicht auffindbar ist kann die Grundschuld beim Notar nicht gelöscht werden. Es ist zwar möglich den kraftlos erklären zu lassen aber die Prozedur ist ein Unding wegen der erforderlichen Nachweise.

beste Grüße

le chat

antworten
 

Ein paar wichtige Spielregeln hierzu, bitte um Beachtung der einzelnen Punkte

Aleph, Mittwoch, 09.01.2008, 04:03 (vor 6588 Tagen) @ lechat

Wenn der zum Beispiel nicht auffindbar ist kann die Grundschuld beim Notar
nicht gelöscht werden. Es ist zwar möglich den kraftlos erklären zu lassen
aber die Prozedur ist ein Unding wegen der erforderlichen Nachweise.

und kostet viel Zeit, etwa ein halbes Jahr. Diese Prozedur des verlorenen Grundschuldbriefes läuft über das Amtsgericht mit entsprechendem Aushang. In dem Aushang wird die Öffentlichkeit auf vorbringbare Einwendungen hingewiesen.


beste Grüße

le chat

Gruß
Aleph

antworten
 

Danke!

Lecoquinus, Mittwoch, 09.01.2008, 05:22 (vor 6588 Tagen) @ lechat

Was du da andeutest, bestätigt meine Befürchtungen! Bin gespannt wie lange die Herrschaften brauchen werden, um diesen Brief in ihren Archiven zu finden.

Ab wann kann man mit geladener Kanone vor deren Haustür stehen, um die Herausgabe des Briefes durchzusetzen?? Für mein Empfinden lassen die sich nämlich lange Zeit...

antworten
 

Ähemmm ...

JoBar, Mittwoch, 09.01.2008, 06:39 (vor 6588 Tagen) @ Lecoquinus

Bin gespannt wie lange die Herrschaften brauchen werden, um diesen Brief in ihren Archiven zu finden.


... wer mal eben Aktien aus den Depots seiner Kunden ( ohne deren Wissen ) verleiht ... könnte der nicht auch ohne zu Fragen Grundschuldbriefe bei ... murmelmurmel ... hinterlegen?

JAT

J

antworten
 

TV-Tip: 16. Januar 2008 23:15 Uhr ARD: die story -Dokumentation- "Und plötzlich ist das Haus weg"

marocki4, Mittwoch, 09.01.2008, 04:33 (vor 6588 Tagen) @ Lecoquinus

Eine TV-Empfehlung von und über die IG BSK e.V.!

antworten
 

Sag mal! Was sind DAS für Sendezeiten??? (oT)

Lecoquinus, Mittwoch, 09.01.2008, 05:15 (vor 6588 Tagen) @ marocki4

- kein Text -

antworten
 

es gibt inzwischen Videorekorder...

marocki4, Mittwoch, 09.01.2008, 06:23 (vor 6588 Tagen) @ Lecoquinus

oder auch Festplattenrekorder - tolle Sache!

Aber Spaß beiseite: Ist doch bekannt, daß einigermaßen "gutes" Programm spät läuft. Vielleicht ja auch bald gar nicht mehr...

Gruß

antworten
 

am 23.01.2008 im Bundestag: "Risikobegrenzungsgesetz" als Schutz für Kreditnehmer

marocki4, Mittwoch, 09.01.2008, 06:40 (vor 6588 Tagen) @ Lecoquinus

Kreditinstitute distanzieren sich vom Weiterverkauf von Baukrediten
Die Bundesregierung plant zum Schutze der Darlehensnehmer, im Wege des Risikobegrenzungsgesetzes dem Handel mit Krediten entgegenzuwirken. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 02.01.2008 auf ihren Internetseiten berichtete, geht es dabei vor allem um den Schutz von Immobilieneigentümern, denen ein Hypothekendarlehen gewährt worden ist. Nach dem Bekanntwerden der geplanten Gesetzesänderungen haben erste Banken sowie die Sparkassen-Finanzgruppe reagiert und sich laut Welt Online vom 03.01.2008 vom Weiterverkauf von Hypothekendarlehen distanziert. Am 23.01.2008 sollen im Deutschen Bundestag Experten zum Risikobegrenzungsgesetz angehört werden.
Besserer Schutz der Kreditnehmer geplant – Einzelheiten noch offen
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Darlehensnehmer über einen Verkauf ihres Kredits sofort informiert werden. Nach dem Bericht der Welt sollen Darlehensgeber ihren Kunden außerdem drei Monate vor dem Auslaufen einer Zinsbindung mitteilen, ob und zu welchen Bedingungen sie den Kredit verlängern wollen. Eine entsprechende Pflicht soll für neue Gläubiger gelten, wenn der Baukredit bereits veräußert wurde. Der SZ zufolge wird zudem über ein Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung für den Fall diskutiert, dass ein Kredit weiterverkauft wird. Ebenfalls in Betracht ziehe die Regierung, den Banken das Angebot zweier Arten von Krediten zur Wahl zu stellen: Das bisher übliche Darlehen oder ein solches, bei dem eine Veräußerung von vorneherein ausgeschlossen wird.

Weiterführung der Kredite nach Verkauf oft problematisch
Das Problem beim Verkauf von Darlehen besteht darin, dass mit der Weitergabe der ursprüngliche Ansprechpartner verloren geht und sich oftmals die Bedingungen, zu denen der Kredit gegebenenfalls fortgeführt wird, ändern. Welt Online verweist auf die Verbraucherzentrale Bundesverband, nach deren Angaben Kredit-Aufkäufer oft rigoroser vorgehen als das verkaufende Kreditinstitut. Oft würden Kredite schon bei geringfügigen Zahlungsverzügen gekündigt. Auch würden Kredite nach Ablauf der Zinsbindungsfrist häufig nicht fortgeführt, so laut SZ Michael Knobloch vom Institut für Finanzdienstleistungen.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 7. Januar 2008

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