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Die Sache mit dem Haftungsrecht ...

Gaby @, Freitag, 09.06.2017, 12:17 (vor 3229 Tagen) @ Literaturhinweis
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 09.06.2017, 16:48

Moin,

nun, in der Theorie ein interessanter Gedanke: "In einer Marktwirtschaft gäbe es mit Sicherheit weder einen Ärztemangel noch eine Approbation, sondern stattdessen höchstens ein Haftungsrecht, das den Pfuscher davor warnt, Dinge zu tun, für die er nicht qualifiziert ist."

Nur: Wie soll das praktisch laufen? Sagen wir, ich gehe zu einem selbst ernannten Heilberufler (selbst ernannt, weil ja auch keine Approbation mehr nötig, in dem Denkmodell), er "behandelt" mich und ich erleide einen Schaden. Im Haftungsrecht muss ich als Geschädigter nachweisen, dass der Behandler einen Fehler gemacht hat. Ich habe die Beweispflicht. Das zwingt mich auf einen u.U langen und kostspieligen Rechtsweg.

Desweiteren würde ein solches Vorgehen die Behandlungspreise in astronomische Höhen schnellen lassen. Weil nicht jede Behauptung, Schaden erlitten zu haben, ja auch wirklich wahr ist. So muss der Behandler dann entweder über ein entsprechendes hohes Gesamthonorar sich selbst abdecken - oder er schließt eine Versicherung ab, mit entsprechend hohen Prämien - die auch wieder über Honorare hereingeholt werden müssen.

Wir sind da ziemlich dicht dran an der amerikanischen Ärztemisere.

Meinst Du nicht doch, es wäre bei Ärzten besser, mittels Approbation eine gewissen Kenntnislage zu garantieren? Ich sehe nicht, dass eine Approbation in einer Marktwirtschaft fehlplatziert ist.

Viele Grüße

Gaby

--
"Das Dumme an Internetzitaten ist, dass man nie weiß, ob sie auch stimmen." Leonardo da Vinci

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