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Fraktionszwang und der "unabhängige" Abgeordnete

Falkenauge @, Mittwoch, 28.06.2017, 12:34 (vor 3207 Tagen)

Die Plattform "Die Freie Welt" meldete, wie auch viele andere Medien, dass das Merkel die Frage der Homoehe der Gewissensentscheidung der Abgeordneten überlassen wolle. Mit kommt es hier nicht auf das Thema der Homo-Ehe und auf Merkels erneutes Umfallen an, sondern auf das folgende:

"Nachdem Merkel die Abstimmung frei gab, heißt es nun, dass auch die CSU-Bundesabgeordneten dazu nicht einem Fraktionszwang unterliegen. Sie dürften »ihrem Gewissen folgend eine abweichende Entscheidung treffen«, erklärte die Partei in München."

http://www.freiewelt.net/nachricht/merkel-kippt-auch-bei-der-homo-ehe-um-10071310/

Nach Art.38 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Ein Fraktionszwang ist also grundgesetzwidrig.

Es ist schon erstaunlich, wie selbstverständlich und unverhohlen heute von Fraktionszwang gesprochen wird, den die große Vorsitzende hier großzügig aufhebt. Früher hat man die Existenz eines Fraktionszwanges noch strikt abgeleugnet.

Daran wird wieder deutlich, dass wir keine Demokratie haben, sondern eine Parteien-Oligarchie. Die Oligarchen sind sich ihrer Sache so sicher, dass sie das Grundgesetz schon lange nicht mehr schert.

Die Partei und ihre Fraktion im Parlament sind hierarchisch aufgebaute Organisationen, die ihre Mitglieder zur Durchsetzung von gemeinsamen Interessen zusammenbinden. Der Einzelne ist an die durch Mehrheitsbeschluss oder Vorstands-Vorgaben verordneten Parteirichtlinien gebunden. Seine eigenen Einsichten, Erkenntnisse und Motive spielen demgegenüber keine Rolle mehr. Er unterliegt dem Gruppenzwang, der ihn als freie Individualität, auf der doch die Demokratie beruhen soll, ausschaltet und zum gehorsamen „Parteisoldaten“ degradiert. Das wird nicht dadurch anders, dass er seine parteiinternen Vormünder wählen kann. Der Mensch, durch Erkenntnis und Selbstbestimmung über das Tier erhoben, wird im „Hohen Hause“, wie der Volksmund treffend sagt: zum „Stimmvieh“.

Vgl.: Das Verhängnis der politischen Parteien

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