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Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

Fairlane @, Mittwoch, 30.08.2017, 12:49 (vor 3130 Tagen) @ Socke

Hallo Socke,

den §90a des StGB gibt es schon länger, von daher ist eine derartige Flagge nicht erst kürzlich ein entsprechend justiziabler Verstoß. Niemand, der sie zur Schau trägt oder hisst kann sich daher über eine mögliche Ahndung des Delikts muckieren, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Es mag um unseren Staat an und für sich nicht zum Besten gestellt sein, aber mit einer Bananenflagge erntet man vielleicht auch nur anerkennenden Spott über die Zustände und wird im ungünstigsten Fall dafür mit einer Strafe bedacht.


Hat das einen praktischen Nutzen? Hat man nicht bereits genügend Dinge, über die man sich aufregen kann? Kümmert es jemanden an den Schaltstellen, wo die wichtigen Entscheidungen getroffen oder der Einfachheit halber abgenickt werden, wie viele dieser Fahnen innerhalb unserer Grenzen geschwenkt, getragen, gehisst oder sonstwie zur Schau gestellt werden?
Sicherlich wünscht man sich beachtet und gehört zu werden.
Die Geschichte ist voll von Begebenheiten, die ohne Gewalt besser zum Ziel geführt haben, aber das setzt ein geschlossenes Agieren voraus und wenn jeder nur sich selbst der Nächste ist, bewegt sich rein garnichts.

Etwas Rebellentum mag gut sein und es nach außen hin erkennbar zeigen ist Balsam für die Seele; nicht aber wenn man dann noch gerade an den ungeliebten Staat eine Geldstrafe abdrücken muss und man damit seine unbefleckte Weste plus Geld verliert - damit ist für die Justiz der Fall gegessen und man hat für sich selbst nichts gewonnen, außer der Erkenntnis einen Verlust erlitten zu haben.

Gruss, Fairlane

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