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Rechtsgrundlagen der Wahlbeobachtung

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Montag, 11.09.2017, 16:48 (vor 3120 Tagen) @ FOX-NEWS

Ich werde auf jeden Fall um 18:00 am 24.9. auf der Matte stehen und in
meinem Wahllokal den Zählern auf die Finger schauen - Kamera und
Notizblock am Mann.[[zwinker]]

Auf der Homepage des Bundeswahlleiters kann man die Rechtsgrundlagen für die Zulässigkeit von Wahlbeobachtungen durch die Öffentlichkeit einsehen.

Grundsätzlich gilt bei der Bundestags- und auch der Europawahl das Öffentlichkeitsprinzip.

Dies besagt, dass jeder das Recht hat, am Wahltag vom Zusammentritt des Wahlvorstands zu Beginn der Wahl, bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis nach Auszählung der Stimmen im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten.

Die Stimmabgabe bleibt selbstverständlich geheim. [[zwinker]]

Es ist dabei nicht erforderlich, sich anzumelden oder irgendwo registrieren zu lassen. Auch wenn man selbst nicht wahlberechtigt ist, steht einem das Recht auf Wahlbeobachtung zu.

Störenfriede können allerdings vom Wahlvorstand des Raumes verwiesen werden. [[freude]]

Rechtsgrundlagen sind bei Bundestagswahlen die §§ 10 und 31 BWG, § 54 BWO.

--
"Ich lege für den Fall meines Todes das Bekenntnis ab, dass ich die deutsche Nation wegen ihrer überschwänglichen Dummheit verachte und mich schäme, ihr anzugehören."

Arthur Schopenhauer

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