gültige Wahl? wegen türkisch/arabischstämmige Bürger mit unerlaubtem Doppelpaß
Hallo,
es gibt Schätzungen, nach denen viele Türken und Araber ihre ehemalige Staatsangehörigkeit aufgaben, den deutschen Paß beantragten und anschließend nach dem Recht ihrer Heimatländer wieder den ursprünglichen türkischen/arabischen Paß/Staatsbürgerschaft bekamen.
Sie haben also einen Doppelpaß, der in diesen Fällen nach deutschem Recht nicht erlaubt ist mit der Rechtsfolge, daß sie die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verlieren und damit auch bei der jetzt kommenden Wahl gar nicht wählen dürften, obwohl ihnen ein Wahlschein zugestellt wurde.
Schätzungen gehen von ca. 1 Million ungültigen Wahlscheinen aus, bzw. von ca. 1 Million ungültiger deutscher Staatsangehörigkeiten aus.
Wird dadurch die Wahl ungültig?
Gruß Dieter
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Die größte und gefährlichste Seuche unserer Zeit scheint mir die Zustimmung zu den "Grünen" zu sein.
gesamter Thread:
- gültige Wahl? wegen türkisch/arabischstämmige Bürger mit unerlaubtem Doppelpaß -
Dieter,
22.09.2017, 15:06
- Haben sich Parteien strafbar gemacht? - Dieter, 22.09.2017, 15:46
- Wann wurde eigentlich das Wahlrecht korrigiert?- War ja 'Auftrag' des BVerfGH aus 2012 (oT)
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QuerDenker,
22.09.2017, 16:17
- so weit ich weiß, noch gar nicht, Abspecken tut halt weh (oT)
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Dieter,
22.09.2017, 20:07
- so weit ich weiß, noch gar nicht, Abspecken tut halt weh (oT)
