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gültige Wahl? wegen türkisch/arabischstämmige Bürger mit unerlaubtem Doppelpaß

Dieter @, Didschullen + alto alentejo, Freitag, 22.09.2017, 15:06 (vor 3036 Tagen)

Hallo,

es gibt Schätzungen, nach denen viele Türken und Araber ihre ehemalige Staatsangehörigkeit aufgaben, den deutschen Paß beantragten und anschließend nach dem Recht ihrer Heimatländer wieder den ursprünglichen türkischen/arabischen Paß/Staatsbürgerschaft bekamen.

Sie haben also einen Doppelpaß, der in diesen Fällen nach deutschem Recht nicht erlaubt ist mit der Rechtsfolge, daß sie die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verlieren und damit auch bei der jetzt kommenden Wahl gar nicht wählen dürften, obwohl ihnen ein Wahlschein zugestellt wurde.

Schätzungen gehen von ca. 1 Million ungültigen Wahlscheinen aus, bzw. von ca. 1 Million ungültiger deutscher Staatsangehörigkeiten aus.

Wird dadurch die Wahl ungültig?

Gruß Dieter

--
Die größte und gefährlichste Seuche unserer Zeit scheint mir die Zustimmung zu den "Grünen" zu sein.

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Haben sich Parteien strafbar gemacht?

Dieter @, Didschullen + alto alentejo, Freitag, 22.09.2017, 15:46 (vor 3036 Tagen) @ Dieter
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 22.09.2017, 15:49

Eine ergänzende Fragestellung dazu:

Haben die Parteien bei der Aufstellung ihrer Kanditaten (passives Wahlrecht) in den einzelnen Listen die notwendigen Sorgfaltspflichten erfüllt.

Also z.B. bei allen türkischstämmigen "deutschen" Kandidaten, die nicht nach (ich glaube) 1990 beboren wurden, bei der türkischen Botschaft eine Auskunft ersucht, die nachweist, daß diese die türkische Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

Falls dies nicht geschehen ist, und sich herausstellen sollte, daß der eine oder andere unberechtigterweise diese Doppelstaatsangehörigkeit besitzt, dann hätten wir einen Betrug dem Wähler gegenüber, denn dann hätten die Parteien einem Ausländer das passive Wahlrecht zur Bundestagswahl/Landtagswahl ermöglicht.

Auch ist zu fragen, ob der Bundeswahlleiter sein Augenmerk hierauf gerichtet hat, und falls nicht, welche Konsequenzen dies hätte.

Gruß Dieter

--
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Wann wurde eigentlich das Wahlrecht korrigiert?- War ja 'Auftrag' des BVerfGH aus 2012 (oT)

QuerDenker @, Freitag, 22.09.2017, 16:17 (vor 3036 Tagen) @ Dieter

- kein Text -

--
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antworten
 

so weit ich weiß, noch gar nicht, Abspecken tut halt weh (oT)

Dieter @, Didschullen + alto alentejo, Freitag, 22.09.2017, 20:07 (vor 3036 Tagen) @ QuerDenker

- kein Text -

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