Für München gilt...
"Im Juli 1989 erließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verschärfte Nachtflugbeschränkungen. Am Flughafen München gilt kein striktes Nachtflugverbot, sondern ein Flugverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr, von dem Post- und DFS-Vermessungsflüge ausgenommen sind. In einer Kernzeit von 0:00 bis 5:00 Uhr sind generell nur solche Flüge möglich, die aus öffentlichem Interesse heraus begründet sind. Darunter fallen so genannte Notleistungsflüge, also z. B. Polizei- und Rettungshubschrauber-Einsätze oder medizinische Notfälle. Des Weiteren sind Flugbewegungen aus Sicherheitsgründen, z. B. Sicherheitslandungen, jederzeit möglich. Auch sind in dieser Zeit Flüge mit besonderer Erlaubnis des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie durchführbar."
Dahinter würde also direkt die CSU stecken. Müsste man aber belegen.
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- "Der Antifaschistische Schutzwall 2.0 muss her" -
Barbara,
05.10.2017, 23:43
- Heute Griechenland, morgen wir -
Sligo,
06.10.2017, 01:02
- Und genau deshalb werde ich mich demnächst aus -
Balu,
06.10.2017, 08:18
- Glückwunsch zur gesunden Einstellung - Dieter, 06.10.2017, 13:43
- Und genau deshalb werde ich mich demnächst aus -
Balu,
06.10.2017, 08:18
- Trotz Nachtflugverbot? -
Forever-Round,
06.10.2017, 09:44
- Für München gilt... - Andudu, 06.10.2017, 14:14
- Für Köln-Bonn gilt... - Andudu, 06.10.2017, 14:16
- Für Leipzig/Halle gilt... - Andudu, 06.10.2017, 14:20
- Die allgemeine Nachtflugsituation... - Andudu, 06.10.2017, 14:25
- Aktivistin des Antifaschistischen Schutzwalls - peterpan, 07.10.2017, 10:33
- Muss ich als Prostituierte eine Quittung ausstellen und Steuern zahlen? - peterpan, 07.10.2017, 10:48
- Heute Griechenland, morgen wir -
Sligo,
06.10.2017, 01:02
