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Wahrheit

Efímera @, Samstag, 07.10.2017, 22:01 (vor 3014 Tagen) @ Nico

Es macht den Anschein, als würde sich so gut wie jeder unserer
Zeitgenossen – und das schließt wohl letztlich auch die Politische
Klasse mit ein – zu der somit allseits gepriesenen Meinungsfreiheit
bekennen, und sie also auch immer wieder aufs Neue bekräftigen. Häufig
begegnet man in dieser Hinsicht auch einem Zitat, von dem sich wohl erst in
letzter Zeit und auch nur nebenbei bemerkt herum spricht, dass es auch nur
fälschlich dem berühmten Denker Voltaire zugeschrieben wird, und das da
lautet:

„Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie
sie sagen dürfen.“

Erst in letzter Zeit beschleicht mich endlich selbst der Gedanke, dass
diese so oder so als Mythos zu bezeichnende Maxime vielleicht aber auch ein
Irrweg, wenn nicht sogar eine bewusst gelegte Falle höchster Perfidie sein
könnte. Mag es in seinem wahren Wesen gar ein „Terror der
Meinungsfreiheit“ sein, welcher seine verheerende Wirkung vielleicht auch
erst im Laufe einer lang andauernden Inkubationszeit nun vor unseren Augen
entfaltet?

Überhaupt betrachte ich das, was mit dem Begriff der „Freiheit“ immer
wieder als ein Ideal besprochen und auch besungen wird, ja selbst nicht als
ein solches – zumindest nicht uneingeschränkt. Bedeutet die regelrecht
beschworene Meinungsfreiheit also nicht zuletzt auch das Recht, Argumente
und Fakten nach Belieben zu ignorieren oder zu verdrehen? Bedeutet die
Meinungsfreiheit letztlich einen Freibrief für eine als Meinung
legitimierte Lüge? Selbst wenn diese Ableitung nicht einmal logisch
zwingend wäre, so könnte die Meinungsfreiheit wenigstens doch auch so
verstanden werden, denn schließlich herrscht ja Meinungsfreiheit. Wäre
heute nicht vielleicht die Zeit gekommen, dieses süße Gift endlich
abzusetzen, oder die Freiheit der Meinungen vielleicht ja einfach damit zu
praktizieren, dass jeder die seine gerne für sich behalten darf?

Bedeutet die Negation der Meinungsfreiheit nun aber das Mundverbieten des
Einzelnen? Angesichts dieser Frage würde ich zunächst einmal glauben,
dass das als Konsequenz niemals der Preis sein dürfte! Allerdings ist das
auch nur der Köder, für den wir den Haken der Meinungsfreiheit erst
schlucken. Was darf der Einzelne also sagen, schreiben oder singen und was
nicht? Auch wenn es kindisch anmuten mag, so darf die Wahrheit niemals
verboten sein. So erhob auch schon ein Martin Luther die Wahrheit zum
höchsten Ideal als er sagte: „Friede wenn möglich, aber die Wahrheit um
jeden Preis“. Die Wahrheit aber ist etwas von Meinungen unabhängiges.
Sie steht über der Meinung, und wenn die Meinung von der Wahrheit
abweicht, dann ist die Meinung falsch. Wenn die Meinung mit der Wahrheit
aber identisch ist, dann ist sie allenfalls nur noch eine vermeintliche
Meinung und in Wirklichkeit keine solche mehr, sondern die Wahrheit selbst.
So ließe sich nun also auch Fragen, ob die Meinungsfreiheit die Wahrheit
letztlich zu einer bloßen Meinung degradiert?

Nachdem man diesen Faden erst einmal am Wickel hat, könnte man nun endlos
an ihm ziehen. Was ist die Wahrheit, und woran erkennen wir sie, wäre zu
fragen. Welcher gesellschaftliche Mechanismus könnte der Wahrheit zu ihrem
Triumph verhelfen? Hier scheinen nur Näherungslösungen möglich, welche
an dieser Stelle nicht weiter besprochen werden sollen. Vielleicht ist
alles hier Gesagte auch nur profan, aber die Frage scheint bis zu diesem
Punkt weiter im Raume zu stehen, die da lautet: Nähern wir uns mit der
Meinungsfreiheit der Wahrheit, oder entfernen wir uns so von ihr?

Sollte unter der Voraussetzung einer abschlägigen Einschätzung in dieser
Frage die Meinungsfreiheit also aufgehoben werden? Meine Antwort lautet
„ja“! Sie sollte sogar ganz unabhängig von der hier gestellten Frage
beseitigt werden, denn von der Rechtsprechung her gibt es die
Meinungsfreiheit nur in der Verfassung. In der Verfassung wie im
Grundgesetz Art.5 hat eine Meinungsfreiheit aber nichts zu suchen –
ebenso wenig wie eine Religionsfreiheit gem. Art. 4. Zunächst sind solche
Freiheiten grundsätzlich genauso überflüssig wie eine Singfreiheit, eine
Tanzfreiheit oder eine Bodenturnfreiheit, weil wir all das auch ohne die
ausdrückliche Zustimmung der Verfassung praktizieren können. Solche so
explizit verfassten Freiheiten können aber die allgemeine Gesetzgebung
aushebeln, wie im Falle der Religionsfreiheit auch eindeutig aufgezeigt
werden kann. Einer darüber hinausgehenden gesetzlichen Beschneidung der
praktizierten Meinungsfreiheit würde es aber nicht bedürfen, und sie
wäre vermutlich auch kaum zu formulieren. Es sollte aber darüber
nachgedacht werden, ob man diesen Begriff der Meinungsfreiheit weiterhin
überhaupt noch verwenden, sich auf eine solche berufen und auch
verherrlichen möchte – gar noch mit ober-klugen Verweis auf Art. 5.
Letztlich darf eine Meinung nur die Phase zwischen der Formulierung einer
These und ihrer Falsifikation sein und die Falsifikation muss der These Tod
bedeuten. Wir haben das Recht einen Irrtum zu unterliegen, wir haben aber
kein Recht auf einen solchen gegen alle Belehrung zu beharren.

[[herz]]

Wir haben das Recht einen Irrtum zu unterliegen, wir haben aber kein Recht auf einen solchen gegen alle Belehrung zu beharren.

Dieser letzte Satz gefaellt mir am besten.

Der Begriff Wahrheit ist ofter erwaehnt.

Meine Meinung: Die absolute Wahrheit gibt es nicht. Wer das behauptet, - meine Meinung - luegt schon mal.

Luther als Mensch, bei dem Theologie im Lebensmittelpunkt stand, ist - meine Meinung - nicht qualifiziert, den Begriff Wahrheit fuer seine Thesen zu nutzen, es sei denn, er wusste es nicht besser.

Einem Mathematiker oder Physiker stehe ich zu dem Thema mehr Kompetenz zu, Obwohl Einstein nie ohne Zweifel war, ausser bei der Dummheit der Menschheit.

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