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Bundestagswahl könnte für ungültig erklärt werden

Albrecht @, Samstag, 21.10.2017, 18:29 (vor 3010 Tagen)


Hallo zusammen,

kann es wirklich sein, dass das dem Bundeswahlleiter nicht auffällt?

Bei der Bundestagswahl 2017 entstanden 46 Überhangmandate. Jedoch gilt: gibt es mehr als 15 Überhangmandate, ist die Wahl ungültig, siehe Urteil des Verfassungsgericht in Karlsruhe in der Grundsatzentscheidung vom 25.7.2012 (BVerfGE 131, 316).

Das erklärt der Publizist von rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachartikeln Manfred C. Hettlage auf seiner Webseite www.manfredhettlage.de.

Bundestagswahl könnte für ungültig erklärt werden


Gruß
Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

antworten
 

Wo genau steht das im Urteil?

Zooschauer @, Samstag, 21.10.2017, 19:57 (vor 3010 Tagen) @ Albrecht

Spannendes Thema.

Aber ich kann die Stelle im Urteil nicht finden. Sollte sie schon jemand gefunden haben, dann möge er bitte den Absatz nennen (rote Zahl am rechten Rand).

Sollte das mit den 15 Mandaten zutreffen, würde es mich allerdings wundern. Ich kann mich nicht erinnern, dass diese Oberzahl damals in der Berichterstattung über das Urteil eine Rolle gespielt hat. Ich weiß nur, dass eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil lautete, dass alle Überhangmandate ausgeglichen werden müssen. Eine Deckelung auf gerade mal 15 Mandate spielte meines Wissens keine Rolle.

Wäre auch ein seht niedriger Deckel, zumal Direktmandate nach meinem Verständnis Vorrang vor Listenmandaten haben müssten, oder?

antworten
 

Siehe Absatz 143; 144; 145; 161 und 162

Albrecht @, Samstag, 21.10.2017, 20:34 (vor 3010 Tagen) @ Zooschauer
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 21.10.2017, 20:47

Spannendes Thema.

Aber ich kann die Stelle im Urteil nicht finden. Sollte sie schon jemand
gefunden haben, dann möge er bitte den
Absatz
nennen (rote Zahl am rechten Rand).

Sollte das mit den 15 Mandaten zutreffen, würde es mich allerdings
wundern. Ich kann mich nicht erinnern, dass diese Oberzahl damals in der
Berichterstattung über das Urteil eine Rolle gespielt hat. Ich weiß nur,
dass eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil lautete, dass alle
Überhangmandate ausgeglichen werden müssen. Eine Deckelung auf gerade mal
15 Mandate spielte meines Wissens keine Rolle.

Wäre auch ein seht niedriger Deckel, zumal Direktmandate nach meinem
Verständnis Vorrang vor Listenmandaten haben müssten, oder?


Im Namen des Volkes
In dem Verfahren

zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl 2011 I S. 2313)

Siehe Absatz 143; 144; 145; 161 und 162 (rot)

Gruß
Albrecht

--
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Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

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Danke!

Zooschauer @, Samstag, 21.10.2017, 21:13 (vor 3010 Tagen) @ Albrecht

Die 15 Überhangmandate stammen demnach aus dem Urteil von 1997, und das Gericht hat sie 2012 dahingehend problematisiert, dass diese Obergrenze nicht zu halten sein würde, was sich ja auch bewahrheitet hat.

1997 wurden Überhangmandate im Bundestag noch nicht ausgeglichen, und das war der Grund, warum das Gericht damals eine Obergrenze für nötig hielt.

Aufgrund des Urteils von 2012 WERDEN seit 2013 Überhangmandate ausgeglichen, und somit entfällt meiner Einschätzung nach auch die Vorgabe, dass es nur 15 Überhangmandate geben darf.

Die Deckelung der Überhangmandate bezieht sich auf das Wahlgesetzt VOR 2013, nicht mehr auf jetzt. So verstehe ich es jedenfalls. Deshalb spielt die Deckelung keine Rolle mehr und wurde bisher auch nicht problematisiert.

Sollte es anders sein, korrigiert mich bitte.

antworten
 

Siehe auch http://www.bürger-block.de/ (oT)

Albrecht @, Samstag, 21.10.2017, 21:45 (vor 3010 Tagen) @ Zooschauer

Bürger-Block

--
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Die Obergrenze macht schon Sinn

Kaladhor @, Münsterland, Samstag, 21.10.2017, 23:59 (vor 3010 Tagen) @ Zooschauer

Das BVG bezieht sich bei der Definition der Obergrenze der Überhangmandate auf die erforderliche Mindestgröße einer Fraktion, denn eine Fraktion hat im Bundestag ganz andere Möglichkeiten als bspw. eine Abgeordnetengruppe (siehe erste gesamtdeutsche Bundestag, wo die PDS nur den Status einer Gruppe hatte). Ohne eine solche Obergrenze könnte nämlich der unglückliche Fall eintreten, dass eine vom Wahlergebnis gesehene Gruppe durch Überhang- und Ausgleichsmandate plötzlich den Status einer Fraktion erreicht und somit koalitionsfähig wird (wenn ich mich richtig erinnere). Damit könnte man Wahlergebnisse gänzlich "umkrempeln".

Grüße,
Kaladhor

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

antworten
 

Verstehe ich nicht

D-Marker @, Sonntag, 22.10.2017, 00:22 (vor 3010 Tagen) @ Albrecht
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 22.10.2017, 00:36

Und immer wieder grüßt das Murmeltier.


Steht doch in der "Bibel":

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-wahlrecht-f...


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/wahlrecht-bundesverfassungsgericht-in-karlsru...

Gibt es Neues?


Soweit ich weiß, sind die Wahlen doch seit Jahren nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar.

Inzwischen hat diesbezüglich das Gewohnheitsrecht das Grundgesetz abgelöst.

Wie auch in vielen anderen Fragen (Asylrecht usw.)

Kann hier jemand meine Bildunǵslücke schließen?

Klärt mich auf!


Kann mir jemand ein Urteil des Verfassungsgerichtes zeigen, in welchem zu mindest angedeutet wird, dass der jetzige Zustand rechtskonform ist?

Gruß
D-Marker

antworten
 

Die Aufklärung ist ganz einfach.....

ottoasta @, Sonntag, 22.10.2017, 11:46 (vor 3010 Tagen) @ D-Marker

.....denn was erwartest du von den Richtern, welche doch politisch gebunden sind? Unabhängigkeit von der Politik? Glaubst du noch an den Storch?[[rofl]]

Wer kommt ins höchste Richteramt? Schon mal darüber nachgedacht wer diese Richter einsetzt? Nach Aussen hin werden sie 'berufen' hört sich schön an, im Hintergrund aber wird knallhart verhandelt!

Man beisst nicht die Hand die einen füttert!

Otto

--
Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi

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Strafanzeige gegen Bundeswahlleiter

Dieter @, Didschullen + alto alentejo, Sonntag, 22.10.2017, 12:48 (vor 3010 Tagen) @ Albrecht

Hallo,

eine Strafanzeige gegen den Bundeswahlleiter dürfte in unserer Bananenrepublik vermutlich aufgrund der Weisungsgebundenhgeit der Staatsanwaltschaft auch nicht helfen.
Wir sind halt auf dem gleichen Niveau wie die Erdogan-Türkei. Selbst die ital. Bevölkerung mit Mafia-verseuchter Regierung hat mehr Möglichkeiten und ist rechtstaatlicher, selbst unter Berlusconi.

Bei uns mehr Schein als Sein.

Gruß Dieter

--
Die größte und gefährlichste Seuche unserer Zeit scheint mir die Zustimmung zu den "Grünen" zu sein.

antworten
 

Noch eine Frage dazu. Und wer macht mit?

Weiner, Sonntag, 22.10.2017, 14:43 (vor 3010 Tagen) @ Albrecht

Hallo Albrecht

kann es wirklich sein, dass das dem Bundeswahlleiter nicht auffällt?

Es muss ihm doch überhaupt nicht auffallen, denn neben ihm hat ja offenbar jeder wahlberechtigte Bürger die Möglichkeit, eine Wahlprüfung zu verlangen - für die dann im ersten Schritt der Bundestag zuständig ist, danach dann wiederum das Verfassungsgericht.

Wahlprüfungsgesetz § 2

"Den Einspruch kann jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages einlegen."

Hat sich Prof. Schachtschneider zu der nun wieder *) aktuellen Problemstellung erneut geäußert? Wie stehen die Chancen eines Verfahrens, rein juristisch gesehen? Ohne einen Profi im Verfassungsrecht sollte man das wohl nicht beginnen.

Übrigens: Wenn man Deinen Link zu Manfred Hettlage öffnen möchte, so kommt jetzt die Meldung "404 Not found". Das war gestern noch nicht so. In der URL ist jetzt (!) ein Punkt hinter der normalen Adresse (also hinter dem 'de').

Beste Grüsse!

Weiner

*) es gab da früher schon Einsprüche, deren Verfahrensausgang ich aber nicht mehr verfolgt habe.

antworten
 

Einspruchsfrist für jedermann 2 Monate

Leonardo @, Sonntag, 22.10.2017, 17:19 (vor 3009 Tagen) @ Weiner

Die Einspruchsfrist für jedermann beträgt 2 Monate !
Alle Amtsträger können, müssen aber nicht Einspruch erheben.[[euklid]]

Offensichtlich wird in diesem Fall ein Wahlprüfungsausschuss aus den Reihen der Fraktionen des neuen Bundestages berufen.

Sind hier Interessenskonflikte vorprogrammiert ? [[hae]]

siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/wahlprg/WahlPrG.pdf

antworten
 

Ich würde mich an einem "Sammeleinspruch" beteiligen.

Albrecht @, Sonntag, 22.10.2017, 18:21 (vor 3009 Tagen) @ Weiner

Hallo Weiner,

ja, der Punkt (.) hinter dem de müsste entfernt werden.
War aber wahrscheinlich gestern schon so.

Ich würde mich an einem "Sammeleinspruch" beteiligen.
Wie Du schon schreibst, wäre das am sinnvollsten, wenn das von einem Profi in Sachen Staatsrecht, wie z.B. Herrn Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, formuliert und aktiv unterstützt würde.

Vielleicht hat jemand Kontakt zu einem Staatsrechtler und könnte einen Kontakt herstellen.


Gruß
Albrecht

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Petition zur Überprüfung, ob die BT-Wahl rechtmäßig war.

Weiner, Montag, 23.10.2017, 19:07 (vor 3008 Tagen) @ Albrecht

Hallo Albrecht,

die "Grundrechtepartei" ist bereit, eine Überprüfung der BT-Wahl 2017 zu fordern, und sondiert deshalb Interesse sowie Unterstützung für dieses Vorhaben mit Hilfe einer Petition auf "change.org".

https://grundrechtepartei.de/#beitritt_zur_beschwerde

https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-bundestagswahlbeschwerde?utm_source=embedd...

Es haben sich dort bislang knapp 200 Unterstützer eingetragen; bei 61,5 Millionen Wahlberechtigten.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es (das kürzeste deutsche Gedicht: Moral, Erich Kästner)

MfG, Weiner

Für neue Leser in diesem Thread nochmals kurz der Hintergrund: Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Wahl ungültig, wenn mehr als 16 Überhangmandate entstehen. Aktuell wird es, wegen der durch die vielen Überhangmandate (46) wiederum erforderlichen Ausgleichsmandate (65), etwa 100 Abgeordnete geben, die nicht 'direkt' gewählt wurden. Wenn Abgeordnete in solcher Zahl zu einer Fraktion formieren würden, könnten sie (für den Wähler) unabsehbar in den Prozess der Regierungsbildung eingreifen etc. etc.

antworten
 

Je nachdem, was man erreichen möchte ...

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Montag, 23.10.2017, 19:48 (vor 3008 Tagen) @ Weiner

Gruß in die Runde!


"Die erhöhte Sitzzahl, die sich durch die Regelungen in § 6 Bundeswahlgesetz ergibt, verteilt sich nach dem vorläufigen Wahlergebnis wie folgt auf die Parteien:

CDU 36 Sitze
SPD 22 Sitze

AfD 11 Sitze
FDP 15 Sitze

DIE LINKE 10 Sitze
GRÜNE 10 Sitze
CSU 7 Sitze

(...)"

https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2017/32_17_vorl...

--
"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

antworten
 

Habe die Petition unterzeichnet, weil...

Albrecht @, Montag, 23.10.2017, 19:56 (vor 3008 Tagen) @ Weiner

Hallo zusammen,

habe die Petition unterzeichnet, weil mit Politikern, die geltendes Recht durch Beliebigkeit ersetzen, kein Staat zu machen ist.

Die Einhaltung von Gesetzen auf ALLEN Ebenen ist das Fundament auf dem ein Staat gedeihen kann.

Eine Regierung, die schon bei Regierungsantritt geltendes Recht verletzt, ist für das Volk nicht tolerierbar.

Alles Handeln, alle innen- und außenpolitischen Entscheidungen einer Regierung, die auf dem Fundament ungültiger Wahlen agiert, könnten später angefochten werden.

Man kann den Eindruck gewinnen, dass unsere Politiker das Chaos suchen!


Gruß

Albrecht

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Gerhard Schröder gestern in Zürich: Die Grünen eignen sich als Bettvorlage :-)

Apostroph @, Down Town (Switzerland), Dienstag, 24.10.2017, 09:15 (vor 3008 Tagen) @ Albrecht

https://www.blick.ch/news/politik/alt-kanzler-gerhard-schroeder-73-spricht-klartext-in-...

Wie immer blumig, PRAXIS orientiert und gut gelaunt; ein Gerhard Schröder,
als Ex-Kanzler.


Hallo zusammen,

kann es wirklich sein, dass das dem Bundeswahlleiter nicht auffällt?

Bei der Bundestagswahl 2017 entstanden 46 Überhangmandate. Jedoch
gilt: gibt es mehr als 15 Überhangmandate, ist die Wahl ungültig, siehe
Urteil des Verfassungsgericht in Karlsruhe in der Grundsatzentscheidung vom
25.7.2012 (BVerfGE 131, 316).

Das erklärt der Publizist von rechts- und
wirtschaftswissenschaftlichen Fachartikeln Manfred C. Hettlage auf seiner
Webseite www.manfredhettlage.de.

Bundestagswahl
könnte für ungültig erklärt werden


Gruß

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"Wir können nicht alle Helden sein, weil ja irgendeiner am Bordstein stehen und klatschen muss, wenn sie vorüber schreiten."

W. Adair

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