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Verweigerung des Rundfunkzwangsbeitrages

Falkenauge @, Freitag, 10.11.2017, 09:37 (vor 2985 Tagen)

Wir alle wissen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst gegen § 11 des Rundfunkstaatsvertrages verstößt, der heißt:

„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

Der Rundfunk betreibt dagegen fortgesetzt Propaganda für die Regierungspolitik und die Politik der Nato und des US-Imperialismus. Seine Sendungen sind parteiisch, nicht objektiv und nicht ausgewogen.

Zahllose Programmbeschwerden haben nichts gebracht.
Eine solche propagandistische Berichterstattung und Meinungsmache, die § 11 des Rundfunkstaatsvertrages zur hohlen Phrase macht, ist in hohem Maße unsittlich. Das Recht ist Teil des moralisch-sittlichen Handelns und diesem verpflichtet. Der Rundfunk verstößt damit gegen den fundamentalen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben, was zur Verweigerung der Beitragszahlung berechtigt.

Dies wird hier begründet

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