Wichtig für Grundschuldner (mTuL)
Hier für alle Immobilieneigentümer, die Grundschulden haben, eine Zusammenstellung von Links zu wichtigen Info-Quellen. Ich hatte selbst letzte Woche einen Notar-Termin, in dem mir das unfassbare Ganze genauso wie nachfolgende beschrieben bestätigt wurde.
Ausgangs-Problemstellung:
"Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern."
Detaillierte Problemschilderungen:
1. Link zu dem Artikel des Wirtschaftsmagazins PLUSMINUS
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag...43bucfl8~cm.asp
2. Link zu dem Aufsatz "Verwertung der nicht-akzessorischen Grundschuld im Rahmen eines Forderungsverkaufes" von Dr. Clemens Clemente
http://www.rws-verlag.de/ZfIR_Clemente.htm
3. Link zu dem Artikel "Böses Spiel mit guten Kunden" aus der Zeitung "Die Zeit"
http://www.zeit.de/2007/48/Kreditverkaeufe?page=all
4. Link zu dem Gutachten "Verkauf von Krediten" von Prof. Dr. jur. Schmelz
http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/...on_Krediten.pdf
Z.Zt. ist bekanntlich eine Gesetzesvorlage zum Schutz von Grundschuldnern in den Bundestag eingebracht. Das heißt aber keinesfalls Entwarnung. Die Schutzregelungen des Gesetzesentwurfes sind derzeit noch eine Alibi-Veranstaltung und helfen eher der Finanzindustrie. Also ganz genau lesen! Hier der Link: http://www.bmj.bund.de/enid/0,ff0787706d...ilungen_58.html
Alle Grundschuldner sollten sich überlegen, Ihr Schicksal in die eigene Hand zu nehmen und direkten Wählerdruck auf ihre Abgeordneten zur Erreichung eines wirksamen Schutzes vor Heuschrecken-Verwertungen auszuüben.
Ansprechpartner für die Erlangung eines gesetzgeberischen Schutzes wären also die Abgeordneten im jeweiligen Wahlkreis und auch öffentlich über: www.abgeordnetenwatch.de
Wer betroffen ist, sollte sich auch noch eine weitere Stunde Zeit nehmen und den kompletten Thread von vorne bis hinten lesen: http://www.goldseitenforum.de/thread.php?threadid=6360&threadview=0&hilight=&am...
Ergänzung: Noch bis Freitag "Petition Kreditwesen: Verkauf von Grundschulden und Darlehensforderungen" mL
Hallo Alf!
vielen Dank für Deine Zusammenstellung. Hier noch eine Ergänzung, auch wenn ich befürchte, daß bei der Flut von Petitionen nicht viel erreicht wird. Politiker sind halt doch keine Volksvertreter. Das macht man lieber selbst...
Gruß
Petition noch bis Freitag unterschreibbar!
Kreditwesen: Verkauf von Grundschulden und Darlehensforderungen
Eingereicht durch: Dr. Josef Ernst am Freitag, 23. November 2007
Mit der Petition soll eine strengere gesetzliche Regelung für den Verkauf von Grundschulden und Darlehensforderungen durch Banken erreicht werden.
Begründung:
Schuldenaufkäufer können nach einem Verkauf von Grundschulden und bei der Abtretung von Darlehnsforderungen durch Banken ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Dies kann von Darlehnsaufkäufern ausgenutzt werden und kann bei Kreditnehmern zu erheblichen Nachteilen, bis hin zum Totalverlust der mit der Grundschuld belasteten Immobilie führen. Ein wirksamer Rechtsschutz ist derzeit für die betroffenen Kunden nicht gebeben.
Vielen Dank für die profunden Links und Tips!
Hallo Wayne,
habe Deinen Goldseiten-Faden aufmerksam gelesen und bedanke mich herzlich für die prima Zusammenstellung zum Thema Forderungsverkauf!
Der Link zur Schmelz-Stellungnahme funzt nicht, da kastriert!
> 4. Link zu dem Gutachten "Verkauf von Krediten" von Prof. Dr. jur.
[quote]Schmelz
http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/...on_Krediten.pdf[/quote]
Hier der komplette Link:
http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/070919_Gutachten_Verkauf_von_Krediten.pdf
Fazit des Ganzen: Eine Riesensauerei bahnt sich an, die Rechte-Asymmetrie im Schuldner-Gläubiger-Verhältnis könnte nicht krasser sein.
Leihe Du mal umgekehrt der Bank/Sparkasse Dein sauerverdientes Geld z.B. in Form einer nachrangigen Inhabernamensschuldverschreibung, da hast Du dann als Gläubiger im absoluten Krisenfall des Finanzinstituts fast keine Rechte und Sicherheiten! Nachrangabrede, Aufrechnungsverbot gegen Forderungen der Bank/Sparkasse an Dich, keinerlei Sicherheiten ... ein einziges rechtliches Erpressungspapier. Aber man hat ja schließlich sein Geld freiwillig für ein Paar Bps. mehr Zins den seriösen Bankern in den Rachen geworfen ...
Bin gespannt, wie die Sache weitergeht. Wenn der mögliche globale Finanzcrash noch vor einer gesetzlichen Neuregelung zu den Forderungsverkäufen kommt, dann 'Gute Nacht Deutschland auf der Schuldgaleere'! Aber vielleicht haben die Rot-Grünen gerade im Hinblick auf den Meltdown die Lage noch anno 2002 mit dem vierten Finanzmarktanpassungsgesetz zu Gunsten der Hedgefonds und Beteiligungsgesellschaften verschärft (--> Stärkung des internationalen Finanzmarktplatzes Deutschland!
), um nachher scheinheilig gegen die "Heuschrecken" wettern zu können.
Gruß Vanitas
Entweder habe ich einen Dachschaden oder die anderen sind pervers
Hallo Wayne Schlegel,
wir kommen bei diesem Thema immer auf die selbe Frage zurück, die mir dabei durch den Kopf geht und bei der ich den Berichten zur Grundschuld immer nur kopfschüttelnd gegenüber stehe.
1)
Wenn du dir ein Haus gekauft hast und wir nehmen mal idealerweise an, die Kaufsumme wurde von einer ortsansässigen Bank zu 100% finanziert.
2)
Wir nehmen weiter an, die Laufzeit dieser Hypothek ist 20 Jahre. Nach dieser Zeit ist, durch eine richtige Mischung von Zinsen und Tilgung, die Hypothek abgezahlt, der Käufer ist schuldenfrei.
3)
Beide Seiten haben dazu einen Vertrag geschlossen, vom Notar geprüft und beglaubigt und die Immobile ist beim Grundbuchamt mit einer Grundschuldsumme über die gesamte Höhe der Kaufsumme eingetragen.
4)
Wir setzen weiter voraus, das der Hypothekennehmer die Vertagbedingungen regelmäßig, soll heißen pünktlich und in der vereinbarten Höhe gegenüber der Bank erfüllt
Schnitt, das sollen, mit leichten Varianten, die Eingangsbedingungen sein, die in der Mehrzahl der Fälle immer noch der Standart bei der Abwicklung einer Hypothek darstellen.
Aufschrei, Hilferuf, Kopfschüttel:
Verdammte Scheiße noch einmal, wie soll dann derjenige, der im Augenblick diese Hypothek besitzt, die er mit dem Vertrag zusammen gekauft hat, wo und wie kann der dabei die Brechstange ansetzen und dem Hauskäufer den Vertag kündigen, ihn aus dem Haus treiben können? Das wäre elementar vertragwidrig und hält vor keinem Gericht stand, vor keinem!!!
Was die Gegenseite unter diesen Bedingungen untereinander mit der eingetragenen Grundschuld vereinbaren, der Verkäufer der Hypothek mit dem Käufer derselbigen, das interessiert mich als Hypothekennehmer nicht die leiseste Bohne, solange ich meinen Vertag gegenüber wen auch immer erfülle und die Hypothekenraten bezahle, zeitgerecht und in der vereinbarten Höhe aus dem Vertag.
Was allerdings deutsche Banken zunehmend sehr gerne machen, ihre schlechten Hypothekenkunden, solche die schon ein oder mehrmals säumig geworden sind, deren Lebensumstände zum Bezahlen der monatlichen Rate sich rapide verschlechtert haben, diese Wackelkandidaten, die versuchen sie mit ihren Hypothekenkrediten zu verkaufen. Die US – Lebensart dazu lassen freundlich grüßen.
In der heutigen Zeit, bei Arbeitslosigkeit, sinkenden Löhnen, steigenden Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel und Energie!!!, bei Krankheit oder Scheidung, eine immer häufiger drohende Zeiterscheinung, als in Jahren in denen hohe Löhne gezahlt werden, die Dinge des täglichen Bedarfes preiswerter waren. Hinzu kommt, das auch deutsche Banken sich nicht mehr auf dem Pfad einer seriösen Finanzierung von Immobilien befinden, woraus sich die unsicheren Kreditnehmer entwickelt haben. Menschen, die sich eine solche Lebensaufgabe wie den Hauskauf nicht leisten können, von Beginn an.
Die US – Lebensart dazu lassen freundlich grüßen.
Hypotheken ohne Eigenkapital (30 % und mehr waren immer schon Vorrausetzung gewesen), zu 100% und höher gewährt, die werden und wurden vergeben. DIESE Verträge werden verkauft und immer an solche, die schon bei der ersten ausbleibenden Rate sofort zur Kündigung des Vertrages schreiten, die Restsummer zurückfordern, die Zwangsversteigerung anstreben. Mit denen ist nicht zu reden. Die wickeln so etwas ab, wie das Herbstlaub in den Kompost.
Die US – Lebensart dazu lassen freundlich grüßen.
Aber, in jedem Vertrag dieser Art, bei welcher Bank auch immer, schon immer, sind diese Kündigungsklauseln enthalten. Man sollte auch dort das Kleingedruckte lesen. Kurz zusammengefasst, auch jetzt schon könnte jede Bank den Gläubiger bei Ratenverzug sofort die Beine wegschlagen. Was die Banken allerdings mit dem Verkauf ihrer schlechten Schuldner erreichen, bei der Perspektive das es eher mehr werden, sie verschaffen sich durch den Verkauf schnell Barmittel und ersparen sich die soziale Drecksarbeit. Sie treten dabei nicht mehr in Erscheinung. Ihr Ansehen soll sauber bleiben. Die Schlägertrupps werden mit den Hypoverkauf an die Front geschickt. Einfach, nicht? Die US – Lebensart dazu lassen freundlich grüßen.
Die Frage ist also, die ich nicht beantworten kann, zu welchem Preis werden solche Hypotheken, mit dem erhöhten Ausfallrisiko, mit einem Risikoabschlag, an die zweite und dritten Geldsammelstelle weiter verkauft?
Berechnungsgrundlage dafür könnte sein:
Verkaufspreis der Hypothek =
die Kreditsumme
+ die entgangenen Zinsen über den Restlaufzeit
- der Risikoabschlag für die mögliche Insolvenz des Schuldners, ohne den der Käufer die Hypos auch nicht kaufen würde.
Bankfachleute aller Länder vereinigt euch, bitte beantwortet mir diese Frage.
Eine feste Burg ist mein Haus
eisenherz
Entweder habe ich einen Dachschaden oder die anderen sind pervers
Hallo Prinz,
zuerst, hast Du eine Hypothek oder eine Grundschuld ?
Hypothek wäre ok. Das ist immer ein Paket zusammen einer definierten Schuld.
Alles anders ist Käse.
Lies mal alles weiter unten.
beste Grüße
le chat
Schuldbrief und Darlehen sind anscheinend trennbar
Wenn deine Bank den Schuldbrief einem Dritten überschreibt, dann schuldest Du nun anscheinend diesem Dritten die gesammte Schuld auf dem Schuldbrief UND deine Bank schuldet DIR das, was Du schon abbezahlt hast. Daraus ergeben sich also 2 Probleme - aber Du bist der Schwache!
Gruss
tofir
Antwort eines Fachmanns auf meine Frage zu diesem Thema und meiner Finanzierung...
"Ich habe mir die übersandten Unterlagen angeschaut; in der Tat ist richtig, dass bei der Sicherungsgrundschuld die Grundschuld und das Darlehen unterschiedliche Wege gehen können, da die Grundschuld - anders als bei der Hypothek - nicht akzessorisch zum Darlehen ist. Daher kann die Grundschuld ohne Darlehen (und umgekehrt) veräußert und abgetreten werden. Das begründet das (abstrakte) Risiko einer doppelten Inanspruchnahme: einmal aus der Grundschuld und zum anderen aus dem Darlehen. Geleistete Tilgungen auf das Darlehen können einer Inasnpruchnahme aus der Grundschuld allerdings in der Regel einredeweise entgegengehalten werden; hierdurch wird an sich sichergestellt, dass der Schuldner nicht - neben der Darlehensverbindlichkeit und unabhängig von dieser - aus dem Sicherungsmittel in Anspruch genommen werden kann. Das Risiko für den Schuldner besteht in der Möglichkeit eines sog. gutgläubigen einredefreien Erwerbs (siehe auch der Beitrag von Clemente).
Vor diesem Hintergrund mag es für Sie sinnvoll sein, Ihren Vertrag um eine Zweckerklärung zu ergänzen. Sie können mir ja Ihren konkreten Vertrag einmal (ggf. z.T. geschwärzt) nebst den AGB zur groben Prüfung übersenden..."
Kasus Knaktus:
"Zur Rückgewähr ist der Erwerber der Grundschuld nicht verpflichtet.
Denn er übernimmt keine Verpflichtungen aus dem Sicherungsvertrag
(vgl. oben III 1). Dem Erwerber gegenüber kann
der Grundstückseigentümer allenfalls einen Verzichtsanspruch gem
äß Â§ 1192 Abs. 1, § 1169 BGB geltend machen.36) Voraussetzung
hierfür ist, dass der Erwerber die Grundschuld nicht einredefrei
erworben hat (vgl. hierzu unten III 3)."
Folglich Fazit:
"V. Zusammenfassung und Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen:
1. Weder das Bankgeheimnis als Gewohnheitsrecht noch das
Bundesdatenschutzgesetz führen zu einem Abtretungsausschluss
gemäß Â§ 399 BGB.
Offenbleibt,
¼ ob ein stillschweigender Abtretungsausschluss gemäß Â§ 399
Alt. 2 BGB vorliegt, wenn das Bankgeheimnis seine Grundlage
in der vom Kreditgeber gestellten Nr. 2 Abs.1 AGB-Banken
findet, und
¼ ob dieÜbertragung ungekündigter Darlehensforderungen, zu einer
Inhaltsänderung i. S. d. § 399 Alt.1 BGB führt, insbesondere
bei solchen Forderungen, bei denen noch Kreditentscheidungen
erforderlich sind, die der Erwerber nicht treffen kann oder will.
2. Eine aus dem Sicherungsvertrag folgende Einrede kann einem
Erwerber der Grundschuld nur entgegengehalten werden, wenn
¼ sie der Erwerber imZeitpunkt der Abtretung positiv kannte und
¼ sie dem Grundstückseigentümer im Zeitpunkt der Abtretung
zustand.
3. Die Veräußerung der Grundschuld mit oder ohne die von ihr
gesicherte Forderung ist eine Verwertungshandlung. Eine solche
freihändige Verwertung ist nur zulässig, wenn sie als zulässige Verwertungsform
im Sicherungsvertrag vereinbart ist.
4. Ist eine freihändige Verwertung der Grundschuld zulässig, darf
sie nicht vor Verwerwertungsreife erfolgen. Verwertungsreife liegt
vor bei Schuldnerverzug und fruchtlosem Ablauf einer dem Sicherungsgeber
gesetzten angemessenen Frist.5. Dem Erwerber dürfen bei der freihändigen Verwertung nur die
Grundschuldteile übertragen werden, die tatsächlich valutiert
sind. Überschießende Teile sind zurückzugewähren."
Zu 4.: Hier das Problem - "Verzug" ist schnell erreicht - eine Verwertung schnell in die Wege geleitet. Wenn nicht in drei bis vier Tagen reagiert wird, ist Schluß mit lustig.
Gruß
An beide, ihr habt mich nicht verstanden
Noch einmal, wenn ich als Hypothekennehmer meine Raten pünktlich bezahle, an wen auch immer, vertragsgemäß, was sollen mich dann die Geschäftsstrategien der im Hintergrund beteiligten Banken kümmern? Nichts.
Weiter zu Klarstellung, ich habe keine Hypothek zu laufen, habe aber immer wieder mal, jahrelang, Häuser und Wohnungen gekauft und verkauft und auch bei der Finanzierung geholfen. Zweimal im Jahr habe ich immer einen Dummen gefunden, dem ich den Eifelturm oder die Alpen verkaufen konnte.
Wenn ich bei Eier - Erna 10 Eier kaufe, dann bezahle ich die, zu dem vereinbarten Preis und danke, und fertig. Wie der Verkäufer, die Hühnerhalter, die Legehennen ihr Eierlegeproblem bewältigen das kümmert mich als Käufer nicht, solange ich meinen Kaufvertrag ordnungsgemäß erfülle.
Und das ist meine Frage, aus der Sicht des Käufers, der einen Vertrag hat, den er korrekt erfüllt. Woraus läßt sich schlussfolgern, das der bei dieser Ausgangslage etwas zu befürchten hat? Die beiden Seiten der Medaillie muß man streng trennen, sonst verheddert man sich in seinem eignen Gedankengestrüpp.
Wie die gesammelten Schmutzhypotheken untereinander gehandelt werden, auch das interessiert mich als pünktlichen Zahler überhaupt nicht, genauso wenig wie das Problem der Legehennen mit ihren ungelegten Eiern.
Die Abwicklung bei Ratenverzug!!!, das ist ein ganz anderes Problem. Dabei ist die Bank oder wer auch immer im Vorteil, weil ich den Vertrag nicht erfülle. Der Bestimmer kann seinen Ermessensspielraum anwenden, mir die Zahlungen stunden oder gleich das Fallbeil auslösen, das ist keine Frage, jedenfalls nicht meine Frage.
Meine Verwirrung resultiert aus den Horrormeldungen, die zwischen einer korrekten Vertragserfüllung und einem Ausbleiben der Ratenzahlungen nicht sauber unterscheiden und somit alle Hypothennehmer in einen Sack stecken und drauf schlagen. Das ist falsch und bedenklich.
bis denne
eisenherz
Alles Panikmache
Das sehe ich genau so, Prinz. Bei Allem, was ich bisher zu diesem Thema gesehen habe, ging es um Schuldner, die ihre bisherigen Vertragsbedingungen nicht mehr aufrecht halten konnten. Lediglich die HypoVereinsbank soll „gute Schuldner“ mit verkauft haben. Vielleicht wurde das auch nachträglich ohne Presserummel wieder korrigiert?
Man stelle sich nur mal die möglichen Forderungen auf die Grundschulden der Wohnungsbauunternehmen vor. Bei vielen sind die Kommunen auch Eigentümer und Bürge. Und die vielen Unternehmen, die ihre Kredite derartig abgesichert haben.
Deutschland Bankrott wegen einer Gesetzeslücke?
Meiner Meinung nach dienen solche Horrormeldungen der Presse nur einem bestimmten Zweck. Vielleicht soll man keine Kredite für 4 Prozent aufnehmen, wenn es die doch bald für 8 Prozent gibt, oder noch schlimmer: stattdessen etwa Gold mit seinem Eigenkapital kaufen.
Ich kenn da jemand 
Gruß
Dionysos
--
Armut schafft Demut, Demut schafft Fleiß, Fleiß schafft Reichtum,
Reichtum schafft Übermut, Übermut schafft Krieg, Krieg schafft Armut.
Aha, Grundschuld und Hypothek sind nicht akzessorisch....ratter....ratter....drrrr....Klingeling!
Das heißt, die Grundschuld ist nicht an eine konkrete Leistung gebunden und verschwindet mit erbrachter Gegenleistung auch nicht automatisch.
Also hat sie quasi den Charakter einer Schuld ex nihilo.
Kennen wir das nicht irgendwoher, die Schulden ex nihilo?
Jetzatle fragen wir mal nach der Dampfmaschinn. Aaangenommen, nur mal angenommen, die Staatsschulden trippeln so vor sich hin, so immer leicht bergauf, immer mehr, immer höher, so trippel trappel, nichts weiter und dann plötzlich KRISE! Vor den Augen öffnet sich ein gähnender Abgrund.
Das kann alles Mögliche sein, Wirtschaftszusammenbruch, Kriegsausbruch, Atombombe in Manhattan oder....
Wenn die Zeit reif ist, kommt so eine Krise immer, immer unerwartet und niemand hats geahnt und immer wie gerufen.
Und beim nächsten Termin kann die Finanzagentur
ihre Bundesschätzchen einfach nicht platzieren. Auch nicht zu moderat erhöhten Zinsangeboten.
Weil plötzlich ist das Vertrauen der Gläubiger weg und guter Rat teuer.
Und vor allem muss es schnell gehen, sehr schnell. Da kann man nicht lange warten und für die Gesetzgebungsmaschinn ist auch keine Zeit. Die Beamtengehälter und die übrigen Sozialleistungen können nicht warten, wenn das Gemeinwesen funktionsfähig bleiben soll!
Da muß eine Notverordnung her!
Was liegt da näher, als den Gläubigern als zusätzliche Sicherheit den Riesenbestand an Grundschulden anzubieten? Wo sie doch so schön überall und ungenutzt herumliegen?
Gegenüber der Öffentlichkeit wird das so verkauft:
Das sei eine reine Buchungssache (ist es auch)
Niemand habe deswegen weniger Geld.
Niemand habe deswegen Kosten. Niemand müsse die Grundschuld abbezahlen,
weil die Bundesregierung werde die Staatsschulden weiterhin bedienen.
Zu ihrer Zustimmung seien die Grundstückseigentümer quasi verpflichtet, weil im Grundgesetz wird von der sozialen Verpflichtung des Eigentums gesprochen (womit auch endlich klar sein dürfte, was mit dem § 14 GG eigentlich gemeint ist)
Das sei eine reine Überbrückungsmassnahme, um die pünktliche Auszahlung der Sozialleistungen sicherzustellen.
Dank auch an Prinz, der mir das klargemacht hat mit seinem Satz, damit würde eine Heuschrecke vor keinem Gericht durchkommen!
Damit hats bei mir geklingelt: Quod licet jovi, non licet bovi!
Das heißt auf deutsch: Was eine Heuschrecke nicht darf, ist für Leviathan noch lange kein Hinderungsgrund!
Daher auch die zögerliche Haltung der Banken beim zurückgeben der Grundschuld: Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andere an!
Gruß
Mephistopheles
Und zweitens kommt es meistens anders als man denkt
Bakterien und Viren sind blöd. Hypothekenkäufer noch viel blöder! Vielleicht.
## Meiner Meinung nach dienen solche Horrormeldungen der Presse nur einem bestimmten Zweck. Vielleicht soll man keine Kredite für 4 Prozent aufnehmen, wenn es die doch bald für 8 Prozent gib t##
Hallo Dionysos,
stimmt, daran habe ich nicht gedacht. Allerdings bin ich unsicher. Während die einen posaunen, das die Zinsen gesenkt werden müssen, um nicht in eine Rezession abzurutschen - jedenfalls solange der neue US – Präsident noch nicht gewählt wurde
- sagen die anderen, ich zähle mich dazu, das die Zinsen für Geld kräftig steigen müssen schon aus dem Grund, um die tatsächliche Inflationsrate auszugleichen.
Aber zu meiner etwas absonderlichen Überschrift zurück und mal angenommen die Aufkäufer der schlechten Schuldner haben nur eines im Sinn, den Haus- oder Wohnungsbesitzer aus dem Haus zu treiben, mit welchen Fallstricken auch immer. Sie haben dann eine gehörige Menge an Wohnungen und Häuser in ihrem Besitz, am Hals. Was weiter damit?
1. Fall
Die Immobilein müssen verwertet werden, denn die kosten, auch ohne das jemand drin wohnt, permanent Geld. Viele dieser Objekte sind eher mittlere Wohnlage und schlechter und oft für die Käufer viel zu groß zugeschnitten gewesen. Der Marktpreis für solche Immobilen in Deutschland ist nicht gerade am explodieren, eher stagniert er. Von den Prachtobjekten mal abgesehen. Die finanzielle Lage der breiten Masse wird sich in den nächsten Jahren kaum verbessern (siehe die Autozulassungen) und die Suche nach kleinerem, bezahlbaren Wohnraum wird stärker anziehen. Dabei bleiben die Häuser und übergroßen Wohnungen mit ihrem Preis auf der Strecke. Diejenigen, die viel Geld haben, die kaufen sich kein Haus in einer Trabantenstadt von den Toren von Leipzig oder Bochum. Wie also wollen die Aufkäufer der Hypotheken die ihnen zufallenden Immobilien verwerten?
Wen sie so vorgehen, wie immer wieder angedeutet und mit Macht auf die Zwangsräumung hinarbeiten, dann haben sie das Problem der Verwertung, bei der natürlich ein angepeilter Gewinn von 7% und mehr herausspringen soll. Ich sehe da einen Widerspruch.
2.Fall
Auch wenn sie eine Perspektive haben sollten, dann sind die Käufer eben pleite und denen können sie so viele Zusatzschulden aufbürden, aus der Hypothek, aus der Grundschuld, soviel sie wollen, mehr als Pleite geht nicht. Sie schicken die Alteigentümer in die Insolvenz und damit in das neue Insolvenzrecht. Bekommen von denen nicht einen roten Heller zu sehen und nach sieben Jahren? ausharren sind die Schuldner ihre Schulden los.
Und jetzt sind wir bei den blöden Viren und Bakterien, die ein Lebewesen besiedeln, es entern, den Menschen krank machen. Die blödesten unter denen wüten im menschlichen Körper solang herum, verbreiten sich so schnell, das der Mensch stirbt und die Viren mit dem Menschen zusammen ebenfalls. Wenn das nicht blöd ist, was sonst?
Und genauso, nur noch blöder, würden die Aufkäufer der Hypotheken handeln, wenn sie die Alteigentümer rigoros herausklagen. Was haben sie davon, außer das sie sich den eignen Markt kaputt machen, ihren eignen Untergang riskieren? Die schlauen Bakterien und Viren machen den Menschen nur ein wenig krank, leben weiter und lassen sich vom Menschen huckepack und sorgenfrei durch ihr kurzes Leben führen. Die Übertragung dieser Strategie, die etwas von Stetigkeit und Raffinesse an sich hat, auf die verzweifelten Schuldner, die bitte denke dir selbst aus.
Die ist jedenfalls schlauer als mir ohne Überlegung den Schuldner von Hals zu schaffen und mit nichts zurück zu bleiben. Blöder als Viren und Bakterien wären damit die Aufkäufer schon deshalb, weil sie ein Großhirn zum Denken haben, was sie von den Viren unterscheidet oder auch nicht.
bis denne
eisenherz
Grundschulden, nicht Hypotheken!
Hallo Prinz,
ich will mich in die Diskussion nicht weiter einmischen, aber nur eine Bemerkungen, da zwei Begriffe immer wieder durcheinandergeworfen werden:
Es geht hier nicht um Hypotheken, von denen Du immer schreibst, sondern um Grundschulden. Beides ist fast dasselbe - nämlich ein grundbuchlich gesichertes Pfandrecht -, hat aber einen entscheidenden Unterschied: die Hypothek ist im Gegensatz zu einer Grundschuld immer fest an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Die Grundschuld ist abstrakt und nur durch eine Sicherungsvereinbarung außerhalb des Grundbuchs mit einer Darlehensschuld verknüpft.
Dies nur zu Präzisierung.
Schönen Gruß.
Treu und Glauben
Hallo Prinz Eisenherz,
wenn die Heuschrecken die Nummer mit den redlichen Schuldnern wirklich durchziehen wollten, gehen sie das Risiko ein, dass der BGH später einmal alles wegen Verstoßes gegen die Verkehrssitte rückwirkend für ungültig erklären wird.
Auch wenn hier vieles oberfaul ist in diesem Staat, noch sind wir keine Bananenrepublik.
Mal abgesehen davon, halte ich den Verwaltungsaufwand für die Abwicklung dieser Mini-Schulden für zu hoch. Die wollen Pakete und keine Einzelfälle.
Ich gehe davon aus, dass die Gesetzesänderung kommen wird und bis dahin noch ein bisschen heiße Luft abgelassen wird.
Gruß
http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben
--
Armut schafft Demut, Demut schafft Fleiß, Fleiß schafft Reichtum,
Reichtum schafft Übermut, Übermut schafft Krieg, Krieg schafft Armut.
Habe unterschrieben (oT)
Hdie betroffenen Kunden nicht gebeben.
Aepfel, Birnen, Bananen, Zitronen
Hallo Prinz,
ich will mich in die Diskussion nicht weiter einmischen,
Auch ich halte mich weiterhin daran, nachdem ich vor wenigen Wochen 1 Beitrag gepostet hatte, der zum legislativen Modus der Aenderung von Vertragspartnerschaften im Jahre 2002 Stellung genommen hatte, welches nebst anderen impulsiven Gesetzes- und Verordnungsblasen eine weitere Glanzleistung des Stuemper Schroeder und seiner rot/gruenen Sozen- und Kommunisten-Brut in den blaehenden Bananen-Landschaften der BRDDR/DDR 2.0 darstellt.
Im uebrigen kann ich leider nicht umhin, bei mir die leise Feststellung zu treffen, dass das Volumen der schweren und schwersten Dachschaeden fuerwahr von weitaus erheblicherem Umfang ist, wie ich das jemals auch nur annaehernd vermutet haette, die zuweilen sehr stark verbogenen und demolierten Optiken vermoegen nicht zwischen Aepfel und Birnen und vermutlich auch nicht zu zusaetzlichen Bananen wie Zitronen zu unterscheiden.
Ueber meine bescheidene nicht-akademisierte wie nicht-verbeamtete Sichtweise erfasst auch bei vorliegender Angelegenheit mein Auffassungs- und Denkvermoegen Signale, die ein permanent zuckendes, blitzendes Rotlicht zur Folge hat: ICH VERMAG DIESERART KONZENTRIERT VERSAMMELTER BLAUAEUGIGKEITEN BEI GEGEBENEM SACHVERHALT EINFACH NICHT ZU FASSEN!
Du musst Dir selbst jedoch nicht dieses Paar Schuhe anziehen, fridolin!
aber nur eine Bemerkungen, da zwei Begriffe immer wieder durcheinandergeworfen werden:
Richtig.
Es geht hier nicht um Hypotheken, von denen Du immer schreibst,
sondern um Grundschulden.
Richtig.
Beides ist fast dasselbe
Nein, sowenig wie Aepfel, Birnen, Bananen und Zitronen fast dasselbe sind.
- nämlich ein grundbuchlich gesichertes Pfandrecht -,
Nein.
Eine Hypothek hat die rechtliche Charakteristik eines PFANDES[/b}, eine Grundbuchschuld hingegen die rechtliche Charakteristik eines [b]SCHULDVERTRAGS, letzteres ist etwas ganz anderes als ersteres und wird auch juristisch different erfasst und abgehandelt.
hat aber einen entscheidenden Unterschied: die Hypothek ist im Gegensatz zu einer Grundschuld immer fest an ein bestimmtes Darlehen gebunden.
Ich erlaube mir eine Korrektur: eine Hypothek ist aus Sicherungsgruenden als Pfand ausschliesslich direkt und unmittelbar mit einem
Schuldvertrag (oder ggf. deren mehreren) verknuepft und begruendet damit [/b]kein[/b] rechtlich eigenstaendiges Schuldverhaeltnis, hingegen basiert eine Grundbuchschuld auf einem rechtlich eigenstaendigen
Schuldvertragsverhaeltnis!
Dass ein rechtlich eigenstaendiges Schuldvertragsverhaeltnis sich auch generell zum Pfand eignet, das ist voellig unbestritten, ein solches Schuldvertragsverhaeltnis eignet sich jedoch zu weitaus viel mehr, wie das eine Hypothek als reines Pfand jemals zu bewerkstelligen vermag!
Die Grundschuld ist abstrakt
Noe, eine Grundschuld ist nicht abstrakt sondern per se ein rechtlich eigenstaendiges Schuldvertragsverhaeltnis.
und nur durch eine Sicherungsvereinbarung außerhalb des Grundbuchs mit einer
Darlehensschuld verknüpft.
Ja, und hier liegt der Hase im Pfeffer, weil naemlich ausschliesslich diese ggf. sogar individuell formulierten Sicherungsvereinbarungen im Schuldvertrag (Darlehen) ausserhalb des grundbuechlichen Schuldvertragsverhaeltnisses
[/b]die ansonsten rechtlich voellig freie Verwertbarkeit aus Gruenden der Eigenstaendigkeit des letzteren einschraenkt![/b]
Dies nur zu Präzisierung.
Genau!
Schönen Gruß.
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
Treuer Glauben
Auch wenn hier vieles oberfaul ist in diesem Staat, noch sind wir keine
Bananenrepublik.
...sondern eine Demokratie.
![[[euklid]]](images/smilies/euklid.gif)
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
In Nihilo ex Wupper
Das heißt, die Grundschuld ist nicht an eine konkrete Leistung gebunden
und verschwindet mit erbrachter Gegenleistung auch nicht automatisch.
Ja, Meph.
Wie ich in einem anderem Beitrag bereits schrieb begruendet eine Grundschuld ein rechtlich voellig eigensstaendiges Schuldvertragsverhaeltnis, was eine Hypothek als reines Pfand deshalb niemals bewerkstelligen kann, weil die rechtliche Eigenstaendigkeit voellig fehlt, und aus die Maus.
Also hat sie quasi den Charakter einer Schuld ex nihilo.
Nein, das nun nicht, aber die Grundschuld hat den Charakter eines rechtlich voellig eigenstaendigen Schuldvertragsverhaeltnisses, was ganz einfach zur Folge hat, dass dieses Schuldvertragsverhaeltnis auch dann seine rechtlich voellig uneingeschraenkte Wirksamkeit hat, wenn ein anderes und ggf. urspruenglich verknuepftes Schuldvertragsverhaeltnis schon lange in welcher Form auch immer ueber eine Wupper gegangen ist.
Kennen wir das nicht irgendwoher, die Schulden ex nihilo?
Das schon, aber in dieser Angelegenheit sind es Schulden in nihilo ex Wupper.
Der Rest Deines Beitrags passt dann aber scho!
--
Gruss!
TD
Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!
