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OT: Abmahner verlieren in neuem LimeWire-Urteil - erneute Schlappe der Musikindustrie (Thema "Tauschbörse")

marocki4, Mittwoch, 09.01.2008, 08:54 (vor 6588 Tagen)

Autor: Amrei Viola Wienen, Rechtsanwältin & Mediatorin - 09.01.2008 - 25 mal gelesen.
Abmahner verlieren in neuem LimeWire-Urteil - erneute Schlappe der Musikindustrie

Abgelehnt wurde die Haftung eines Anschlussinhabers auf Unterlassung und Schadensersatz in dem laut heise online (Artikel vom 9.1.2008) jetzt veröffentlichten Urteil des LG München vom 4.10.2007, 7 O 2827/07. Der Abgemahnte war Betreiber eines Münchener Radiosenders. Einer dessen Mitarbeiter hatte an einem Firmenrechner über die Tauschbörse LimeWire monatelang über tausend Musikstücke urheberrechtswidrig zum Download angeboten.

alles zum Thema bei "Anwalt24"

Gruß

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Nur ein Gefecht verloren, aber nicht die Schlacht

prinz_eisenherz, Mittwoch, 09.01.2008, 10:24 (vor 6588 Tagen) @ marocki4

Hallo marocki4,
hast du dir die Urteilsbegründung des LG München mal genau durchgelesen?

Ich kann nur jeden warnen der jetzt, ohne die Begründung der Richter anzuschauen, sich munter und fröhlich wieder einer Tauschbörse hingibt, denn das die Bereitstellung von Dateien zum Upload legal ist, das steht in dem Urteil keineswegs.

Und jeder Teilnehmer an einer Tauschbörse ist zwangsweise am Download aber auch am Upload beteiligt. Die Abmahnschreiben die ich im Kollegenkreis gelesen habe, viele, die bezogen sich in der Tat, bei ihrer Begründung, ausschließlich nur auf die Bereitstellung von Dateien zum Upload in einer Tauschbörse. Es ist schon erheiternd dort zu lesen, wie exakt wann, was und wie viel der Abgemahnte zum Upload bereitgestellt hat.

## Gegenangriff des Abgemahnten
Der Abgemahnte schritt nun selbst vor Gericht und klagte gegen den Abmahner wegen abwegig falscher Begründung des Abmahnschreibens und der Forderung nach einer nicht weiter erläuterten Pauschalzahlung. Die Richter gaben der Klage weitgehend statt und lehnten einen Anspruch auf Schadensersatz, Wertersatz oder Ersatz von Anwaltskosten ab. ##

Was für ein schwacher Trost im Einzelfall. Bei zukünftigen Abmahnungen werden die beauftragten Rechtsanwälte garantiert ihre Abmahnbegründungen so formulieren, das ein solches Schlupfloch geschlossen wird, wenn sie nicht, mit der bärenstarken Medienindustrie im Rücken, in die Berufung gehen.

bis denne
eisenherz

antworten
 

das könnte zum "Dreißigjährigen Digitalkrieg" mutieren...

marocki4, Donnerstag, 10.01.2008, 00:46 (vor 6588 Tagen) @ prinz_eisenherz

Hallo prinz,

Schutz und Vermarktung des "geistigen Eigentums" ist reine Ökonomie-Macht-Geld-Zeitgeist-Philosophie. Stell Dir vor, der Erfinder des Rades hätte auf Ewig ein Patent angemeldet. Oder Monsanto sichert sich nun bald die Rechte auf "Bewegung". Oder England patentiert die englische Sprache. Das ist Realsatire auf das Märchen vom Goldesel. Den totalen Schutz gibt es halt für niemanden - Schutzgeld aber schon...

Der Irrsinn ist auf dem Vormarsch und es gibt immer genügend Menschen, die scheinbar die Folgen ihres Tuns unterschätzen. Tauschbörsen werden wohl genutzt werden solange das Internet "frei" ist - derzeit passen noch nicht mal U-Bahnschläger in den Knast; wie will man jetzt gegen Millionen Filesharer vorgehen?

Das ganze Thema hat doch etwas perverses, oder? Wer weiß denn heute wirklich sicher, daß er nicht im Leben Spuren hinterlassen hat, die ihm irgendwann wegen irgeneiner Rechtslage negativ ausgelegt werden?

Unser Vierradfahrer wird's schon richten. Aber Du hast recht: Dumm, wer das Schicksal herausfordert! Also auch meine Empfehlung: Dem Reiz widerstehen, Ärger hat man so schon genug!

Gruß

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