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Strafanzeige gegen den Kontrolleur, wenn er erkannt hat oder hätte erkennen können, dass der Betroffene demenzkrank ist

Mephistopheles @, Datschiburg, Freitag, 01.12.2017, 15:38 (vor 2951 Tagen) @ nereus

Das darf er nämlich nicht. Wenn irgendein öffentlich Bediensteter eine hilflose Person antrifft, dann hat er ihr Hilfe zu leisten oder zumindest Hilfe anzubieten, statt die Dienstvorschriften durchzusetzen. Die Hilfeleistung hat nämlich Vorrang.

Es wird natürlich Schwierigkeiten bereiten, dem Kontrolleur das nachzuweisen, auf jeden Fall bekommt er aber durch ein Strafverfahren dermaßen Ärger, dass er es sich beim nächsten Mal gründlich überlegen wird.

Ich würde die Strafanzeige gleich mit einer Nachfrage an die vorgesetzte Dienststelle verbinden, wie sie denn ihre Mitarbeiter daraufhin geschult hat, wie mit hilflosen Personen umzugehen sei.


Gruß Mephistopheles

--
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