Strafanzeige gegen den Kontrolleur, wenn er erkannt hat oder hätte erkennen können, dass der Betroffene demenzkrank ist
Das darf er nämlich nicht. Wenn irgendein öffentlich Bediensteter eine hilflose Person antrifft, dann hat er ihr Hilfe zu leisten oder zumindest Hilfe anzubieten, statt die Dienstvorschriften durchzusetzen. Die Hilfeleistung hat nämlich Vorrang.
Es wird natürlich Schwierigkeiten bereiten, dem Kontrolleur das nachzuweisen, auf jeden Fall bekommt er aber durch ein Strafverfahren dermaßen Ärger, dass er es sich beim nächsten Mal gründlich überlegen wird.
Ich würde die Strafanzeige gleich mit einer Nachfrage an die vorgesetzte Dienststelle verbinden, wie sie denn ihre Mitarbeiter daraufhin geschult hat, wie mit hilflosen Personen umzugehen sei.
Gruß Mephistopheles
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„Wenn sich die Welt selbst zerstört, dann fängt es so an: Die Menschen werden zuerst treulos gegen die Heimat, treulos gegen die Vorfahren, treulos gegen das Vaterland. Sie werden dann treulos gegen die guten Sitten, gegen den Nächsten, gegen Frauen
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- Neues von der Staatsmafia- 35 Euro Strafe für acht Minuten Sitzen in Bushaltestelle -
nereus,
01.12.2017, 08:24
- Alles nur Einzelfälle... - Loki, 01.12.2017, 09:28
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Otto Lidenbrock,
01.12.2017, 10:39
- Jedes System findet immer willfährige Schergen, Folterknechte und Scharfrichter! - Langmut, 01.12.2017, 12:28
- Strafanzeige gegen den Kontrolleur, wenn er erkannt hat oder hätte erkennen können, dass der Betroffene demenzkrank ist -
Mephistopheles,
01.12.2017, 15:38
- Genau so ist es: Anzeigen! - Reffke, 01.12.2017, 15:49
- Wird Zeit für das große Laternenfest (ohne weiteren Text) (oT) - Socke, 01.12.2017, 20:56