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Rente frühestens mit 63 (gekürzt).

M. S. @, Schwabenland, Samstag, 02.12.2017, 11:20 (vor 2950 Tagen) @ Bretti
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 02.12.2017, 11:23

Hallo Bretti,

ich weiß nicht, wieso alle möglichen Drittanbieter von Beratern empfohlen werden, die alle nur die Hand aufhalten, wenn man direkt zur Rentenversicherung gehen kann.

Hier (z.B. in BaWü) suchst Du die Stelle in Deiner Nähe.

Ab Jahrgang 1952 kann man grundsätzlich nicht vor 63 Jahren in Rente. Und das natürlich auch nur mit vielen Abschlägen. 0,3% Abschlag pro Monat vor dem Zeitpunkt der Regelaltersrente.

Hier dazu noch ein ganz aufschlussreicher Artikel.

Wenn Deine Mutter also mit 60 aufhören will, dann muss sie 3 Jahre irgendwie auf eigene Kosten oder über Krankheit/Erwerbsunfähigkeitsrente etc. überbrücken.

Die zu erwartende Höhe der Regelaltersrente erfährt sie in der Servicestelle in der Nähe oder per Mailanfrage.

Alles Gute

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