Die Tücken des Fortschritts
Japanisches Vaterschaftsrecht
Eine Frau unternahm nach der Trennung von ihrem Mann im Streit ohne dessen Wissen und Einverständnis eine künstliche Befruchtung.
Als beide noch zusammen waren, hatten sie eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen um (erfolgreich) ein Kind zu bekommen. Davon waren noch befruchtete, aber eingefrorene Eizellen übrig. Davon hat sie sich welche auftauen und einsetzen lassen, der Mann wurde nicht gefragt.
Er wollte die Vaterschaft ablehnen, das Gericht verdonnerte ihn aber dazu, weil die Eizelle schon befruchtet worden war, als die beiden noch zusammen waren.
Die Klinik meinte, die hätten halt versäumt, die Eizellen bei der Trennung der Partnerschaft „entsorgen†zu lassen.
Quelle: http://www.danisch.de/blog/2017/12/19/japanisches-vaterschaftsrecht/
Mein lieber Schwan ..
mfG
nereus