Akademisch vorgegangen, um an die Bücher zu gelangen:
Ein Literaturprofessor ist wegen mehrfachen Diebstahls historischer Bücher aus dem Bestand der Bonner Universitätsbibliothek zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Kölner Oberlandesgericht verwarf eine Revision des Hochschullehrers gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts in Bonn.
(ap) Nach Überzeugung der Richter hat der 52-jährige Germanist mehrfach wertvolle Originalbände aus der Universitätsbibliothek gestohlen und anschliessend auf Aktionen versteigert. Zur Verschleierung stellte er wertlose, alte Bücher von Flohmärkten als Platzhalter in die Regale.
Im Prozess ging es um fünf Bücher, die im Auftrag des Germanisten 1997 für 26'150 Mark versteigert worden waren. Insgesamt soll der 52-Jährige aber von 1988 bis 1997 rund 80 aus der Bonner Bibliothek entwendete Bücher auf Aktionen angeboten haben. Gegenüber den Ermittlungsbehörden habe der Professor versucht, den Diebstahl mit einer Reihe gefälschter Unterlagen zu vertuschen. Sie sollten den rechtmässigen Erwerb der Bücher nachweisen, erklärte das Gericht.
Der Mann hatte seine Revision mit dem Argument begründet, das Landgericht habe Beweisanträge zu Unrecht übergangen und Zeugen nicht vernommen, die die Bücher ersteigert hätten. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts hat solche Rechtsfehler allerdings nicht festgestellt und die Revision daher zurückgewiesen.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung aus Zürich
