Hoffentlich waren die Tankkunden so schlau, das nummernschild zu verhängen
Da gilt nämlich etwas ähnliches wie:
kein gutgläubiger Erwerb
Das ist zwar nicht der exakt zutreffende §, es gibt aber ähnliche §§ im BGB, die analog einen rechtmäßigen Erwerb an einer Sache ausschließen, wenn der Käufer hätte wissen müssen, dass der Angebotspreis - hier die Auszeichnung an der Leuchttafel - nach Würdigung aller Begleitumstände gar nicht stimmen kann!
Heidereieheidi!
Das wird ja monatelanges Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen!
Gruß
Mephistopheles
gesamter Thread:
- Sprit für nur 3Ct. pro Liter.....Träume werden war...und das in Deutschenlande -
richie,
11.01.2008, 13:00
- natürlich wahr mit "h", - allerdings sind sie auch schon wieder Geschichte (oT)
-
richie,
11.01.2008, 13:03
- Hoffentlich waren die Tankkunden so schlau, das nummernschild zu verhängen -
Mephistopheles,
11.01.2008, 14:10
- Und jetzt wurde sie gefeuert. - Mephistopheles, 15.01.2008, 14:38
- Hoffentlich waren die Tankkunden so schlau, das nummernschild zu verhängen -
Mephistopheles,
11.01.2008, 14:10
- natürlich wahr mit "h", - allerdings sind sie auch schon wieder Geschichte (oT)
