@sorrento: Danke für den Link zum Thema BRD/Reisepass
Vorsorglich halte ich einmal fest: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
Resolution 217 A(III) vom 10.12.1948 Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen, noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Nun stellt sich also die Frage, in welchem rechtlichen Zustand befinden sich BRD und DDR und auch die entsprechenden Länder zum gegenwärtigen Zeitpunkt?
Da der Artikel 23 GG dem Artikel mit dem Titel "Mitwirkung bei der Entwicklung der EU" weichen musste, fehlt somit seit dem 18.07.1990 die Definition eines Geltungsbereiches im Grundgesetz.
Aufmerksamkeit sollte einmal dem Gesetz zugrundeliegenden Vertrag vom 31.08.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (BGBl. II S. 885, 1239) geschenkt werden.
Hier aus dem Einigungsvertrag Artikel 1, Länder
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Für die Bildung und die Grenzen dieser Länder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 " Ländereinführungsgesetz " (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemäß Anlage II maßgebend.
Wie der Autor Ralf U. Hill in seinem aktuellen Buch "Das Deutschland Protokoll" (ich bin nicht mit dem Autor verwandt) ausführt, werden hier die Länder genannt, die der BRD gem. Artikel 23 GG am 03.10.1990 beigetreten sein sollen, obwohl Artikel 23 GG gar nicht mehr bestand.
Dieses Vorgehen dürfte in IT-Sprache dem Verschieben nach Anschluss NULL oder anders formuliert, ab ins Nirwana damit, gleichgekommen sein.
Es grüßt der
Kurier
