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Vorzeitige Darlehenskündigung (durch Kreditnehmer)

weissgarnix @, Montag, 21.01.2008, 09:03 (vor 6578 Tagen)

Hi,

selbst auf die Gefahr hin, dass ich mich hier jetzt als Privatkredit-Doofie oute:

Ich habe noch ein Baudarlehen ausstehen, seinerzeit aufgenommen beim Deutschen Herold (nunmehr Zurich Financial), mit Ablauf der 12-jährigen Zinsbindung am 31.12.2008. Weil ich zufällig gerade 3 Euro Fuffzig übrig habe, wollte ich mal fragen, was die Jungs vom Herold mir an Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen würden, wenn ich das Darlehen bereits im März tilge, und nicht erst Ende Dezember.

Sagen die mir, ich könne das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten JEDERZEIT ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen, aber die fristlose Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf von 10 Jahren Zinsbindung hätte ich leider vor ein paar Monaten versäumt. Ich darauf "Wovon sprechen Sie, guter Mann?", erklärt er mir, dass es zu jedem Kreditvertrag, bei dem eine Zinsbindungsfrist vereinbart ist, die 10 Jahre übersteigt, seitens des Kreditnehmers (und NUR des Kreditnehmers) ein Sonderkündigungsrecht nach Ablauf der 10 Jahre gibt.

Wußte ich nicht. Vielleicht für den einen oder anderen von euch interessant, denn vor 10 Jahren waren die Zinsen (vor allem die Bauzinsen) bekanntlich etwas andere als aktuell ...

antworten
 

§ 489 I Nr. 3 BGB

YooBee @, Montag, 21.01.2008, 10:19 (vor 6578 Tagen) @ weissgarnix

Hier z.B.

"Bei Zinsbindungen von mehr als zehn Jahren sollten Sie zudem berücksichtigen, dass Ihnen nach Ablauf von zehn Jahren grundsätzlich ein gesetzliches Kündigungsrecht (§ 489 I Nr. 3 BGB) zusteht - und Sie Ihr Darlehen dann mit einer Frist von sechs Monaten teilweise oder vollständig zurückzahlen können, ohne dass Sie dafür im Vorfeld eine spezielle Vereinbarung treffen müssen."

--
"Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher, und die Gescheiten so voller Zweifel“ (Bertrand Russell).

antworten
 

danke, kannte ich nicht - § 489 I Nr. 3 BGB (oT)

weissgarnix @, Montag, 21.01.2008, 10:50 (vor 6578 Tagen) @ YooBee

- kein Text -

antworten
 

Steht aber eigentlich auch so in den AGB's (oT)

minos @, Montag, 21.01.2008, 11:43 (vor 6578 Tagen) @ weissgarnix

- kein Text -

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