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Giralgeldschöpfung, FRB, Zahlungsmittel, Termin und was sonst noch so für Verwirrung sorgt

BillHicks ⌂ @, Wien, Mittwoch, 17.12.2008, 15:56 (vor 6385 Tagen)

Es wird hier von Zeit zu Zeit die Frage gestellt: wie ist das denn jetzt mit dem fraktionalen Reservesystem, gibt es das oder gibt es das nicht? Und gibt es jetzt eine Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken oder gibt es sie nicht? Und wird dieses Giralgeld "aus dem Nichts" geschöpft oder doch nicht?

In diesem Posting soll versucht werden zu klären ob und wenn ja wie Geschäftsbanken Zahlungsmittel selbst schaffen können oder ob es sich dabei um einen Mythos handelt und tatsächlich nur die Zentralbank Zahlungsmittel schaffen kann.

Wer die sehr technischen Ausführungen (Bilanzierung...) überspringen möchte, der lese bitte einfach die Hervorhebungen im laufenden Text und die Zusammenfassung am Ende des Postings.

Bei den Diskussionen hier und in anderen Ökonomie bezogenen Diskussionen kommt es mir immer wieder so vor, als herrsche ob der fehlenden Axiomatik in der Ökonomie einige Verwirrung bereits bei grundlegenden Begrifflichkeiten (wodurch man wunderbar aneinander vorbeidiskutieren kann). Daher möchte ich hier einen Versuch starten zunächst einige Begriffe zu definieren, die ich dann im weiteren so verwenden werde:

----------------------------------------------------------------------

Glossar:

Zahlungsmittel := Ein - wie auch immer geartetes - Item, das dazu geeignet ist, auf verlässliche Art und Weise Waren und Dienstleistungen zu kaufen\ Verträge zu erfüllen etc. Letztlich heißt das nichts anderes als: ein Item, das dazu geeignet ist Schulden zu decken. Auch der Erhalt eines Brötchens beim Bäcker ist nichts anderes als ein (nicht schriftlicher) Kaufvertrag/Schuld. Dieser (imaginäre) Schuldschein hat allerdings keine Laufzeit und muss sofort bar bezahlt werden. Demnach zählen zu den Zahlungsmitteln nicht nur das gesetzliche (Scheine, Münzen) sondern auch das sog. "Giralgeld".

gesetzliches Zahlungsmittel (GZ) := Zahlungsmittel, das Kraft Gesetzes (§ 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz) mit einem schuldbefreienden Annahmezwang ausgestattet ist. D.h. Geldschulden, die mit diesem Zahlungsmittel beglichen werden, gelten vor dem Gesetz als erfüllt. Das gesetzliche Zahlungsmittel ist mathematisch eine echte Teilmenge der Zahlungsmittel, umfasst demnach nicht alle Zahlungsmittel.

Giralgeld := Forderungen gegen eine Geschäftsbank, die auf gesetzliches Zahlungsmittel lauten. Es handelt sich hierbei um ein Zahlungsmittel, da es vom Publikum als solches verwendet wird, es handelt sich jedoch nicht um gesetzliches Zahlungsmittel. Oft synonym verwendete Begriffe: Sichtguthaben, Sichteinlagen (mit Einschränkung synonym), (Geschäfts-)Bankengeld, Depositengeld, Scheckbuchgeld. Im Weiteren werden diese Zahlungsmittel in der Bankbilanz unter "Einlagen" auftauchen.

davon zu unterscheiden:

Zentralbank-Buchgeld oder 'echtes Buchgeld' := Forderung gegen die Zentralbank, die auf gesetzliches Zahlungsmittel lauten. Bestehend aus Mindestreserve und Buchgeldteil der Bankreserve.

Mindestreserve := Der Teil des Zentralbank-Buchgeldes, der mindestens bei der Zentralbank hinterlegt werden muss (wird zu bestimmten Stichtagen überprüft. Wann dieser Stichtag ist, ist mir derzeit unbekannt. Vielleicht weiß das einer der Insider hier).

Bankreserve := Aus banktechnischen Gründen von Geschäftsbanken vorgehaltene Kombination aus Bargeld (in Automaten; Kasse) und Zentralbankbuchgeld. Das Bargeld findet sich in Automaten etc. (Kasse) um Barauszahlungen des Publikums zu leisten. Der Buchgeldteil der Bankreserve findet sich auf dem Konto der Geschäftsbank bei der Zentralbank und ist der Teil des Zentralbankbuchgeldes, der die Mindestreserve überschreitet. Auf den Buchgeldteil der Bankreserve wird zurückgegriffen um Salden aus dem Clearing auszugleichen.

Clearing := Verrechnung von Zu- und Abgängen in verschiedenen Nebenbüchern der Bankbilanz (Nebenbücher hier = "Skontren"). Diese Verrechnung ist ein sog. "Erfüllungssurrogat" und reduziert das benötigte ZB-Buchgeld im Interbanken-Zahlungsverkehr.

(vollständiges) Zentralbankgeld := zirkulierendes Bargeld + Zentralbank-Buchgeld

FRB (Fractional Reserve Banking) := Man befindet sich in einem FRB-System, wenn es Banken erlaubt ist, mehr Forderungen auf (bestimmte!!!) Finanzaktiva zu schreiben als sich tatsächlich von diesen Finanzaktiva in ihrem Eigentum befindet. Dies funktioniert für Gold, gesetzliches Zahlungsmittel, ... etc.
FRB ist dabei zu unterscheiden von:

Multiple Geldschöpfung := Theorie über die Giralgeldentstehung aus der Volkswirtschaftslehre. Implizite Annahmen dieser Theorie:
1. Banken können sich nicht jederzeit refinanzieren.
2. Banken verlieren nicht nur bei Barauszahlung sondern auch bei einer Überweisung (Sichtguthabenübertragung) immer den vollen Betrag in Zentralbankgeld.

[Dieses Glossar kann und soll verbessert/erweitert werden.]

----------------------------------------------------------------------

Wie nun genau das Zahlungsmittel "Giralgeld" aktiv geschaffen wird, soll nun anhand eines kleinen Szenarios untersucht werden, welches das Beschaffen von 1 Mrd. € durch die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) zum Inhalt haben soll. Kurz: der Finanzminister braucht mal wieder 'Geld'.
Die Finanzagentur wird Staatsanleihen mit Nennwert 1 Mrd. € am Markt anbieten. Geschäftsbank A (GB_A) wird diese Staatsanleihen kaufen.

GB_A Bilanz vorher in Mio. €:

Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve........................100...|..Einlagen...........0
...............................................|
Forderungen........................0...|..EK...............100


Die Frage ist WIE bzw. WOMIT kauft diese Geschäftsbank. Die Geschäftsbank wird das Zahlungsmittel "Giralgeld" verwenden. Was Giralgeld ist, steht oben im Glossar. Es ist die Forderung auf gesetzliches Zahlungsmittel, welche jedoch selbst auch als Zahlungsmittel verwendet wird (wie sehen wir weiter unten noch).
Es muss also die Forderung eingebucht werden und die Finanzagentur wird verlangen, dass sie nach Abschluss des Geschäftes über 1000 Mio. € mehr verfügt.

Daher bucht die Bank folgendermaßen:
Forderungen ........... an ........... Einlagen 1000

Die Bank hat keine andere Möglichkeit, als so zu buchen. Dies nennt sich "aktive Giralgeldschöpfung" und ist z.B. bei Issing ('Einführung in die Geldtheorie') nachzulesen.

Es mag sich nun die Frage aufdrängen: wo kommen diese Einlagen her? Wo kommt das Geld her, welches die Bank hier an die Finanzagentur verleiht? Ganz einfach: das "Geld", das hier "verliehen" wird, ist kein Geld (gesetzliches Zahlungsmittel) und es wird auch nicht verliehen. Tatsächlich wird hier überhaupt nichts verliehen, sondern es wird ein Kredit vergeben.

Das Prinzip hierzu beschreiben auch Heinsohn/Steiger in "Eigentumstheorie des Wirtschaftens" unter "Geldschaffung der privaten Notenbank". Allerdings wird dort beschrieben wie Privatbanken "Zettel" gegen Kredit herausgaben (Banknoten). Heute sind diese "Zettel" das Giralgeld. Das Prinzip ist identisch. Die Kreditforderung wird aktivseitig verbucht, die Forderung gegen die Bank passivseitig. Diese Forderung gegen die Bank wird dabei nicht von einem anderen Konto überwiesen oder ähnliches:

@dottore schrieb dazu mal:

Ja, aber Du kannst nicht aus Sichtguthaben noch mehr Sichtguthaben machen,
das erste Sichtguthaben also beliebig multiplizieren.

( http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=61892 )

Wie ich schon im gerade verlinkten Thread als Antwort auf @dottores Posting schrieb, so schreibe ich das hier nochmal: "Mehr Sichtguthaben aus vorhandenen Sichtguthaben zu machen" ist nicht nötig. Das Giralgeld wird durch den Buchungssatz - uno actu mit der Kreditvergabe - kreiert: per Bilanzverlängerung. Brandneu. Nicht überwiesen von einem anderen Konto. Nicht "multipliziert" mit anderen Sichtguthaben oder ähnliches. Es entsteht durch die Buchung. [Manche bezeichnen dieses Entstehen von Giralgeld auf der Passivseite der Bankbilanz als "creatio ex nihilo" oder eben "(Giralgeld-)schöpfung aus dem Nichts". Andere sagen, dass ja die Kreditsicherheit des Schuldners involviert sei und es deshalb kein "aus dem Nichts" gäbe. Ich lasse beide Ansichten als durchaus nachvollziehbar einfach mal so stehen.]

An dieser Stelle findet also tatsächlich die Schöpfung von Zahlungsmitteln statt, ohne dass diese Zahlungsmittel zuvor eingelegt worden wären. Es wird ein Schuldschein, welcher selbst kein Zahlungsmittel ist "monetisiert" (ugs. "wird zu Zahlungsmitteln gemacht"). Dabei wird dieser Schuldschein als Forderung der Bank gegen den Schuldner aktivseitig verbucht - und beim Einbuchen entstehen auf der Passivseite sog. "Einlagen". Diese Einlagen stellen eine Forderung gegen die Bank auf gesetztliches Zahlungsmittel dar, welche jedoch selbst auch als Zahlungsmittel verwendet werden.

Die Bilanz unserer Bank A sieht nun also nach der Bilanzverlängerung wie folgt aus:

GB_A Bilanz Nachher in Mio. €:

Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve........................100...|..Einlagen........1000
...............................................|
Forderungen...................1000...|..EK...............100

Nochmal:
Die Bank verstößt keinesfalls gegen Gesetze, wenn sie o.g. Buchungssatz anwendet und "aktiv" Giralgeld schöpft. Im Gegenteil: die Bank hat überhaupt gar keine andere Möglichkeit, als so zu buchen. Sie handelt genau wie jedes andere Unternehmen auch handeln muss, das ein Aktivum mit einer Forderung gegen sich selbst bezahlt ('Zahlung auf Ziel' oder auf Rechnung). Obwohl also schon dieser Fakt, dass die Sichtguthaben passivseitig tatsächlich ex nihilo entstehen, so manchen verwundert, so ist es doch nur eine relativ banale, täglich x-tausendfach durchgeführte (Buchungs-)Zwangsläufigkeit. Richtig interessant wird es erst dadurch, dass die Forderungen gegen die Bank als Zahlungsmittel verwendet werden. Und dies ist auch der große Unterschied zu anderen Unternehmen: Banken kreieren Forderungen gegen sich selbst, die vom Publikum als Zahlungsmittel verwendet werden.

Wie könnte das 'Zahlen' mit einer Forderung gegen die Bank aussehen? Nehmen wir einmal an, die BRD Finanzagentur hat mit dieser 1 Mrd. € nichts anderes vor als irgendwelche Zahlungsverpflichtungen der BRD bei der EU in Höhe von 1 Mrd. € zu begleichen ("EU-Superkonto"). Dann wird sie diese Zahlungsverpflichtung höchstwahrscheinlich nicht bar begleichen wollen. Die Finanzagentur nutzt also nicht das GZ, sondern nutzt eine Sichtguthaben-Zession 'an Zahlungs statt'. Oder auf Deutsch: die Finanzagentur überweist 1 Mrd. € auf ein Konto der EU. Wir gehen hier von dem nicht unwahrscheinlichen Fall aus, dass die EU bei allen größeren Banken ein Konto besitzt - so auch bei GB_A (deren Bilanz zugegebenermaßen noch recht jungfräulich anmutet...).

Nun kommt also die Zahlungsanweisung der Finanzagentur an die GB_A, eine Mrd. € an die EU zu überweisen. Dies wird prompt erledigt:

GB_A Bilanz nach Überweisung von 1 Mrd. € von Finanzagentur an EU in Mio. €:

Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve........................100...|..Einlagen........1000
...............................................|
Forderungen...................1000...|..EK...............100

Wie man sieht, sieht man nichts. Die Bilanz hat sich überhaupt nicht geändert. Es hat eine Buchung stattgefunden, die sich innerhalb des Postens "Einlagen" abgespielt hat, welcher hier nicht aufgeschlüsselt ist. Der Posten Einlagen könnte in etwa so ausgesehen haben:

Einlagen vorher:

-> Einlagen:
---> BRD Finanzagentur 1000
---> EU-Superkonto 0
---> Kunde_2 0
---> Kunde_3 0
---> Kunde_4 0
---> ...


Einlagen nachher:

-> Einlagen:
---> BRD Finanzagentur 0
---> EU-Superkonto 1000
---> Kunde_2 0
---> Kunde_3 0
---> Kunde_4 0
---> ...

Es handelt sich bei diesem Vorgang um einen sog. "Passivtausch". Die "Bezahlung" der Finanzagentur an die EU hat die Bank also eine Buchung gekostet. Es wurde keinerlei ZB-Geld benötigt. Aber GBen benötigen durchaus ZB-Geld:

Wofür benötigt eine Bank Zentralbankgeld?

1.) Bei einer Barabhebung
2.) Bei Überweisung von einem Girokonto in der eigenen Bilanz auf ein Girokonto einer anderen Bank
3.) Um Mindestreservevorschriften einzuhalten


zu 1.)
Angenommen, die EU würde nun ihre 1000 Mio € in bar abheben wollen, dann sieht das auf den ersten Blick für die Bank ziemlich düster aus. Sie hat nämlich nur 100 Mio. € in ihrer Barreserve. Glücklicherweise hat die GB_A allerdings notenbankfähige Wertpapiere von der Finanzagentur erworben. D.h. diese Papiere können bei der Zentralbank hinterlegt werden, um sich auf diesem Wege zu "refinanzieren". [Ich kann an dieser Stelle nicht auf die Feinheiten der Rediskont-, Lombard- und Wertpapierpensionsgeschäfte eingehen. Das ist hervorragend bei Enghofer/Knospe beschrieben. Das Paper ist in der Sammlung verlinkt.]

Nach Abwicklung eines Wertpapierpensionsgeschäftes in Höhe von 950 Mio € mit der ZB sieht die Bilanz der GB_A so aus [in Mio. €]:

Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve......................1050...|..Einlagen........1000
...............................................|
Forderungen.......................50...|..EK...............100

Nun kann die GB_A den Auszahlungswunsch von 1000 Mio. € in bar tatsächlich erfüllen. Die Bilanz sieht nach der Auszahlung wie folgt aus:

Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve..........................50...|..Einlagen...........0
...............................................|
Forderungen.......................50...|..EK...............100

Dieser Fall (kompletter Verlust von ZB-Geld in Höhe der Sichteinlage) ist extrem unwahrscheinlich (sog. "Bank Run"). Es ist allerdings auch unwahrscheinlich, dass immer innerhalb der eigenen Bilanz überwiesen wird. Das Stichwort an der Stelle ist der sog. "interne Verrechnungsfaktor" oder: Wieviel "Bodensatz" bleibt von den Sichteinlagen bei normalem Geschäftsverlauf (ohne Bank Run) übrig?


zu 2.)
Überweisungen, die auf Konten außerhalb der eigenen Bilanz gehen, stellen für Geschäftsbanken einen Abfluss von Zentralbankgeld dar. Die Überweisung wird innerhalb der Zentralbankbilanz nachvollzogen, indem Zentralbank-Buchgeld von Konto von GB_A zum Konto von GB_B bei der ZB überwiesen wird. Herzlich willkommen im zweistufigen Bankensystem ;)

Beispiel:

Bilanz vor Überweisung von Finanzagentur bei GB_A zu Kunde_XY bei GB_B in Höhe von 400 Mio €:

GB_A
Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve........................100...|..Einlagen........1000
...............................................|
Forderungen...................1000...|..EK...............100

GB_B
Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve..........................80...|..Einlagen.........500
...............................................|
Forderungen.....................500...|..EK................80

Nach Überweisung:

GB_A
Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve........................100...|..Einlagen.........600
...............................................|
Forderungen.....................600...|..EK...............100

GB_B
Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve........................480...|..Einlagen.........900
...............................................|
Forderungen.....................500...|..EK................80

Die GB_A musste sich um diesen Vorgang durchführen zu können refinanzieren, wie das geht steht weiter oben (bzw. genauer bei Enghofer/Knospe).
In diesem Fall gab es nun an diesem einen Bankarbeitstag nur eine einzige Überweisung von GB_A zu GB_B. Dies ist (bei entsprechend großen Banken) genauso unwahrscheinlich, wie dass an einem Tag alle Einlagen in bar abgehoben werden (und kann im Übrigen ähnlich fatal sein...). Es ist viel wahrscheinlicher, dass durch eine entsprechende Verrechnung von Überweisungen von GB_B zu GB_A nur noch ein geringerer Saldo an ZB-Geld benötigt wird. Beispiel:
Überweisung von Finanzagentur bei GB_A zu Kunde_XY bei GB_B in Höhe von 400 Mio €
und
Überweisung von Kunde_YZ bei GB_B zu Kunde_2 bei GB_B in Höhe von 370 Mio €

Bilanzen vorher (wie oben):

GB_A
Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve........................100...|..Einlagen........1000
...............................................|
Forderungen...................1000...|..EK...............100

GB_B
Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve..........................80...|..Einlagen.........500
...............................................|
Forderungen.....................500...|..EK................80

Bilanzen nachher:

GB_A
Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve..........................70...|..Einlagen.........970
...............................................|
Forderungen...................1000...|..EK...............100

GB_B
Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve........................110...|..Einlagen.........530
...............................................|
Forderungen.....................500...|..EK................80

Das Stichwort ist hier "Clearing". Es werden die einzelnen Überweisungen in den Skontren (sog. Loro- und Nostro-Konten) verrechnet und tatsächlich nur noch ein Saldo in Form von Zentralbank-Buchgeld überwiesen.


zu 3.)
Die Banken sind dazu verpflichtet eine Mindestreserve in Zentralbankgeld bei der ZB in Buchform vorzuhalten. Die Mindestreservehöhe wird aus dem Mindestreservesatz * Mindestreservebasis bestimmt. Zur Mindestreservebasis mit Mindestreservesatz 2% im Euro-Raum zählen:
täglich fällige Sichtguthaben
Einlagen bis 2 Jahre Laufzeit bzw. Einlagen bis 2 Jahre Kündigungsfrist

Es wäre interessant zu wissen, wann tatsächlich die Mindestreserven erfüllt sein müssen. Ob zu jedem Bankenarbeitstag oder nur zu bestimmten Stichtagen. Wer weiß das genau? Danke schon mal.


Zusammenfassend halte ich fest:
Geschäftsbanken können auf Basis von Zentralbankgeld zusätzliche Zahlungsmittel schaffen (sog. Giralgeld). Diese Zahlungsmittel schaffen sie per Buchungssatz uno actu mit Hereinnahme eines Schuldscheines (oder eines anderen Finanzaktivums). Wird dabei das fraktionale Reservesystem so definiert wie oben im Glossar, so leben wir definitiv in einem fraktionalen Reservesystem, da Geschäftsbanken in der Lage sind mehr Sichtguthaben zu schaffen als sie über Reserven in Zentralbank-Geld verfügen. Sie halten also nur einen Teil an Reserven (FRB). Es existiert kein mir bekanntes Gesetz, das Banken davon abhalten könnte.
Banken können jedoch trotz dieses Umstandes durchaus in Zahlungsprobleme geraten, da sie zwar Zahlungsmittel schaffen können, nicht jedoch alle Arten von Zahlungsmittel. Mindestens eine Art von Zahlungsmittel können Geschäftsbanken nicht schaffen: das sog. "gesetzliche Zahlungsmittel". Dieses gesetzliche Zahlungsmittel darf ausschließlich von der Zentralbank geschöpft werden.


Abschließend zu @dottores "Termin":

Es ist gerade diese "goldene Bankenregel" des Termins, an welche sich die Geschäftsbanken nach der sog. "Bodensatztheorie" (ein gewisser "Bodensatz" der Sichtguthaben bleibt (fast) immer bestehen) nicht halten. Daher kann der Termin alleine nicht dazu dienen, ein fraktionales Reservesystem oder die Schöpfung von Giralgeld durch Geschäftsbanken zu negieren.
( http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=61746 )


Beste Grüße und Danke fürs Lesen. Freue mich auf Input.

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

Was ist Geld?

Goldküken, Mittwoch, 17.12.2008, 17:09 (vor 6385 Tagen) @ BillHicks

Hi Bill, Danke fuer die Klaerung. Ich denke, das ist alles richtig. Das Beispiel mit der 1 Mrd Staatsanleihe ist natuerlich ein seltener Gluecksfall fuer die Bank, denn die Staatsanleihen kann sie direkt als Sicherheit nutzen, um bei der Zentralbank Zentralbankgeld zu bekommen. Wenn die Anleihe/Kredit fuer jemand anderes als den Staat waere, ginge das nicht (zumindest bis vor wenigen Monaten nicht).

Was mir in Deinem Glossar fehlt, ist der Begriff "Geld". Was ist Geld? das, womit man zahlen kann, oder das, was als gesetzliches Zahlungsmittel festgelegt ist? Davon haengt es ab, ob man sagen kann " Geschaeftsbanken schoepfen Geld", oder nicht.

Wenn man Otto Normalverbraucher oder Lieschen Mueller fragen wuerde? ich denke, die wuerden sagen: der Betrag auf meinem Girokonto ist Geld! und der auf meinem Sparkonto (M2) auch!

K.

antworten
 

Der "Glücksfall" Staatsanleihen und die Frage: Was ist Geld?

BillHicks ⌂ @, Wien, Mittwoch, 17.12.2008, 17:31 (vor 6385 Tagen) @ Goldküken

Das Beispiel mit der 1 Mrd Staatsanleihe ist natuerlich ein seltener
Gluecksfall fuer die Bank, denn die Staatsanleihen kann sie direkt als
Sicherheit nutzen, um bei der Zentralbank Zentralbankgeld zu bekommen. Wenn
die Anleihe/Kredit fuer jemand anderes als den Staat waere, ginge das nicht
(zumindest bis vor wenigen Monaten nicht).

Anhand dieses Beispieles lässt sich so einiges zeigen - kommen wir sicher früher oder später noch drauf zu sprechen.
Und ja: Staatsanleihen sind tatsächlich ein "Glücksfall" für die Banken - und so selten nun auch wieder nicht <img src=" />

Was mir in Deinem Glossar fehlt, ist der Begriff "Geld". Was ist Geld?
das, womit man zahlen kann, oder das, was als gesetzliches Zahlungsmittel
festgelegt ist? Davon haengt es ab, ob man sagen kann " Geschaeftsbanken
schoepfen Geld", oder nicht.

Das ist genau der Punkt. Daher habe ich ganz bewusst "Geld" noch nicht in das Glossar aufgenommen. Das sollten wir erst diskutieren und dann eindeutig definieren und den Begriff dann zukünftig so verwenden.

Wenn man Otto Normalverbraucher oder Lieschen Mueller fragen wuerde? ich
denke, die wuerden sagen: der Betrag auf meinem Girokonto ist Geld! und der
auf meinem Sparkonto (M2) auch!

Womit wir bei den unsäglichen, unterschiedlichen Gelddefinitionen (M0, 1, 2, 3..) wären. Vielleicht kommt man aber auch nicht ganz drum herum. Es gibt nun mal unterschiedliche "Liquiditätsgrade".
Ich persönlich bin dafür all das mit "Geld" zu bezeichnen, was eine Zahlungsmittelfunktion in der Volkswirtschaft übernimmt (was als Zahlungsmittel akzeptiert wird). Was auch immer "das" ist. Alles andere ist kein "Geld".
Demnach würden Geschäftsbanken eindeutig "Geld" schöpfen.

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

da capo ...

FESTAN, Mittwoch, 17.12.2008, 17:56 (vor 6385 Tagen) @ BillHicks

lest mal hier nach:

http://info.kopp-verlag.de/news/nachhaltige-regierung-finanzierung-eines-neuen-new-deal...

oder bei meinen Postings.

Grüße, FESTAN

antworten
 

wäre toll wenn dottore sich dazu aeussern wuerde

IanSobiesky, Mittwoch, 17.12.2008, 20:28 (vor 6385 Tagen) @ BillHicks

Zusammenfassend halte ich fest:
Geschäftsbanken können auf Basis von Zentralbankgeld zusätzliche
Zahlungsmittel schaffen (sog. Giralgeld). Diese Zahlungsmittel schaffen sie
per Buchungssatz uno actu mit Hereinnahme eines Schuldscheines (oder eines
anderen Finanzaktivums). Wird dabei das fraktionale Reservesystem so
definiert wie oben im Glossar, so leben wir definitiv in einem fraktionalen
Reservesystem, da Geschäftsbanken in der Lage sind mehr Sichtguthaben zu
schaffen als sie über Reserven in Zentralbank-Geld verfügen. Sie halten
also nur einen Teil an Reserven (FRB). Es existiert kein mir bekanntes
Gesetz, das Banken davon abhalten könnte.
Banken können jedoch trotz dieses Umstandes durchaus in Zahlungsprobleme
geraten, da sie zwar Zahlungsmittel schaffen können, nicht jedoch alle
Arten von Zahlungsmittel. Mindestens eine Art von Zahlungsmittel können
Geschäftsbanken nicht schaffen: das sog. "gesetzliche Zahlungsmittel".
Dieses gesetzliche Zahlungsmittel darf ausschließlich von der Zentralbank
geschöpft werden.


Abschließend zu @dottores "Termin":

Es ist gerade diese "goldene Bankenregel" des Termins, an welche sich die
Geschäftsbanken nach der sog. "Bodensatztheorie" (ein gewisser "Bodensatz"
der Sichtguthaben bleibt (fast) immer bestehen) nicht halten. Daher kann
der Termin alleine nicht dazu dienen, ein fraktionales Reservesystem oder
die Schöpfung von Giralgeld durch Geschäftsbanken zu negieren.

Toll, dass das Thema noch mal aufgeworfen wurde.
Leider hatte dottore ja Dein voriges Posting zur Geldschöpfung nicht beantwortet, weshalb die Frage nach dem FRB für mich noch nicht abschliessend geklärt war:

@dottore - aktive Giralgeldschöpfung et al
http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=61896

Deshalb wäre es nun toll, wenn Dein jetziger extrem detaillierter Text von den Experten im Forum abgesegnet oder diskutiert werden könnte.
Irgendwie muß doch einmal ein verläßliches Fundament an Definitionen möglich sein, auf welches man sich dann immer beziehen kann.

Streitpunkt schien mir bisher die Schöpfung von (nicht gesetzlichem) Zahlungsmittel per Bilanzverlängerung, also Erstellung von Sichtguthaben zu sein, welche dottore ja negierte.

Deine Erklärung finde ich jedoch recht einleuchtend.

antworten
 

Fractional Reserve Banking

Francisco d'Anconia, Mittwoch, 17.12.2008, 21:14 (vor 6385 Tagen) @ BillHicks

Ausführliche Antwort von mir

http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=61771

antworten
 

FRB - Ergänzung

Francisco d'Anconia, Mittwoch, 17.12.2008, 21:35 (vor 6385 Tagen) @ Francisco d'Anconia

Ausführliche Antwort von mir

http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=61771


---------------------

Richard Werner zu FRB in einer erweiterten volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=3662#more-3662

antworten
 

Häää?

Holmes @, Mittwoch, 17.12.2008, 22:23 (vor 6385 Tagen) @ BillHicks

Die Finanzagentur wird Staatsanleihen mit Nennwert 1 Mrd. € am Markt
anbieten. Geschäftsbank A (GB_A) wird diese Staatsanleihen kaufen.

GB_A Bilanz vorher in Mio. €:

Aktiv_______________________|_______________________Passiv
Barreserve........................100...|..Einlagen...........0
...............................................|
Forderungen........................0...|..EK...............100


Die Frage ist WIE bzw. WOMIT kauft diese Geschäftsbank. Die
Geschäftsbank wird das Zahlungsmittel "Giralgeld" verwenden. Was Giralgeld
ist, steht oben im Glossar. Es ist die Forderung auf gesetzliches
Zahlungsmittel, welche jedoch selbst auch als Zahlungsmittel verwendet wird
(wie sehen wir weiter unten noch).
Es muss also die Forderung eingebucht werden und die Finanzagentur wird
verlangen, dass sie nach Abschluss des Geschäftes über 1000 Mio. € mehr
verfügt.

Daher bucht die Bank folgendermaßen:
Forderungen ........... an ........... Einlagen 1000

Die Bank hat keine andere Möglichkeit, als so zu buchen. Dies nennt sich
"aktive Giralgeldschöpfung" und ist z.B. bei Issing ('Einführung in die
Geldtheorie') nachzulesen.

Es mag sich nun die Frage aufdrängen: wo kommen diese Einlagen her?
Wo kommt das Geld her, welches die Bank hier an die Finanzagentur
verleiht?
Ganz einfach: das "Geld", das hier "verliehen" wird, ist kein
Geld (gesetzliches Zahlungsmittel) und es wird auch nicht verliehen.
Tatsächlich wird hier überhaupt nichts verliehen, sondern es wird ein
Kredit vergeben.

Wie kann ich etwas kaufen (Staatsanleihen), indem ich einen Kredit vergebe?
Die Finanzagentur will keinen Kredit, sondern Bares ergo GZM und genau das kann die GB nicht schöpfen.

--
Beste Grüße,
Holmes

antworten
 

Bilanzverlängerung - doppelte Buchführung beachten

Francisco d'Anconia, Mittwoch, 17.12.2008, 22:34 (vor 6385 Tagen) @ Holmes

Wie kann ich etwas kaufen (Staatsanleihen), indem ich einen
Kredit vergebe?
Die Finanzagentur will keinen Kredit, sondern Bares ergo GZM und genau das
kann die GB nicht schöpfen.


--------------------------

Wenn Sie perfekt (bzw. mindestens gut) in Buchhaltung sind, dann werden Sie das FRB-System mit der Bilanzverlängerung auf Anhieb verstehen.

Sehen Sie sich im Thraed auch meine Buchungsbeispiele an.

Richtige Buchungssätze sind unwiderlegbar !! [[zwinker]]

antworten
 

Sei mir nicht böse, aber mit der Antwort kann man kaum etwas anfangen. Auch wenn sie inhaltlich richtig ist. (oT)

BillHicks ⌂ @, Wien, Mittwoch, 17.12.2008, 22:53 (vor 6385 Tagen) @ Francisco d'Anconia

- kein Text -

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

Meine Vorbeiträge hier im Thread lesen

Francisco d'Anconia, Mittwoch, 17.12.2008, 23:34 (vor 6385 Tagen) @ BillHicks

Wenn Mr. Holmes meine beiden Vorbeiträge liest, dann weiß er, was mit Bilanzverlängerung gemeint ist; schließlich kann ich nicht alles doppelt und dreifach wiederholen, so habe ich auch zu beiden Vorbeiträgen die Links gesetzt, auch einen zur Deutschen Bundesbank, die schließlich ebenfalls in der Lage ist FRB zu erklären.

Prof. Dr. Richard Werner (mein 3. Link) bezieht sich in einer erweiterten Betrachtung zum Wachstum und zur Konjunkturbelebung ebenfalls sehr richtig auf FRB.

Ich habe in Diskussionen während der letzten 40 Jahre mit großem Erstaunen oftmals festgestellt, daß sogar anwesende Professoren der volkswirtschaftlichen Fakultät große Lücken in der Geldtheorie hatten und da bei FRB vor allem Lücken in der Buchhaltungslehre vorhanden waren. Mit unwiderlegbaren Buchungssätzen konnte ich, und kann man aber jedem Zweifler "den Wind aus den Segeln" nehmen. [[zwinker]]

antworten
 

Zustimmung. Aber bitte nicht FRB mit 'multipler Geldschöpfung' verwechseln.

BillHicks ⌂ @, Wien, Mittwoch, 17.12.2008, 23:54 (vor 6385 Tagen) @ Francisco d'Anconia

Wenn Mr. Holmes meine beiden Vorbeiträge liest, dann weiß er, was mit
Bilanzverlängerung gemeint ist
;

Sicher. Aber mir ist vor allem daran gelegen, dass es so verständlich wie möglich präsentiert wird. Natürlich mit der nötigen technischen Präzision und dazu gehören definitiv die Buchungen, soweit absolut d'accord. Aber das alleinige Verweisen auf die Buchungssätze hilft eben nicht immer weiter.

auch einen zur Deutschen Bundesbank, die schließlich
ebenfalls in der Lage ist FRB zu erklären.

Wenn mich nicht alles täuscht verbreitet die BuBa das Märchen der "multiplen Geldschöpfung". Dabei wird suggeriert, dass GBen vor Kreditvergabe eine Einzahlung benötigten in Höhe des späteren Kredits. Das ist nicht der Fall. Banken verleihen kein Geld (sondern vergeben Kredite) und benötigen zur Kreditvergabe per Bilanzverlängerung auch a priori keine "Überschussreserven" wie in der Therie der "multiplen Geldschöpfung" angenommen.

Aber es darf auch nicht verwundern, dass die Theorie der multiplen Geldschöpfung wenig mit der Realität zu tun hat, denn schließlich sind die Annahmen, die dieser Theorie zu Grunde liegen nicht erfüllt. Siehe Glossar. Diese Theorie produziert zwar nett aussehende Formeln, aber wenig von Substanz.

Das FRB ist von multipler Geldschöpfung klar zu trennen [siehe ebenso Glossar].

Ich habe in Diskussionen während der letzten 40 Jahre mit großem
Erstaunen oftmals festgestellt, daß sogar anwesende Professoren der
volkswirtschaftlichen Fakultät große Lücken in der Geldtheorie hatten
und da bei FRB vor allem Lücken in der Buchhaltungslehre vorhanden waren.

Kann ich bestätigen. Kenne ebenso wie du nur sehr wenige Volkswirte, die das Prinzip der Giralgeldschöpfung tatsächlich verstehen und auch entsprechend die Buchungen kennen.

Mit unwiderlegbaren Buchungssätzen konnte ich, und kann man aber jedem
Zweifler "den Wind aus den Segeln" nehmen. [[zwinker]]

Geb ich dir wieder Recht. Ohne die "unwiderlegbaren Buchungssätze" kann man das Thema kaum wasserdicht erläutern. Auch wenn es dem ein oder anderen nicht schmecken mag, weil er noch nie etwas mit Buchführung zu tun hatte, geschweige denn haben möchte.

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

Der Groschen ist gefallen ...

FESTAN, Donnerstag, 18.12.2008, 11:39 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

Hallo Bill,

nach kurzer Einsicht in Deine Postings liegst Du in den wesentlichen Punkten richtig.

Zwei Ergänzungen:

FRB verlangt Bruchteilsreserve auf Einlagen, d.h z.B. 4% der Einlagen (die durch Kreditschöpfung generiert wurden) sind in Zentralbankgeld zu halten, das sind Bargeld und Guthaben. (Binsenweisheit)

Zentralbankguthaben kursieren nur unter den Geschäftsbanken (sowie Giralgeld unter Privatkunden)und bleiben in in diesem Kreditkreislauf mit dem die ZB die Banken "nährt"; abverfügt werden kann letztlich nur Bargeld, so dass dieses die limitierende Komponente bei der Kreditschöpfung ist (i.d.R durch Treasuries erzeugt). Unter normalen Umständen halten die Banken auch keine Zentralbankguthaben (sondern sind auf dem Interbankenmarkt aktiv), so das nur die Bargeldkomponente die Zentralbankgeldmenge darstellt.

Einverstanden?

Grüße, FESTAN

antworten
 

soweit einverstanden, mit kleinen Ergänzungen

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 18.12.2008, 12:24 (vor 6384 Tagen) @ FESTAN

Hallo Bill,

Hallo FESTAN,

FRB verlangt Bruchteilsreserve auf Einlagen, d.h z.B. 4% der Einlagen (die
durch Kreditschöpfung generiert wurden) sind in Zentralbankgeld zu halten,
das sind Bargeld und Guthaben. (Binsenweisheit)

"... das sind Bargeld und ZB-Guthaben ('echtes Buchgeld')."
Ja.
Die EZB schreibt 2% Mindestreserve vor. Dieser 2%-Mindestreservesatz bezieht sich insbesondere auf täglich fällige Sichtguthaben (aber auch auf Spareinlagen, Schuldverschreibungen, Geldmarktpapiere bis 2 Jahre Laufzeit/Kündigungsfrist).

Zentralbankguthaben kursieren nur unter den Geschäftsbanken (sowie
Giralgeld unter Privatkunden)und bleiben in in diesem Kreditkreislauf mit
dem die ZB die Banken "nährt";

So ist es. Das Publikum verfügt nicht über Konten bei der Zentralbank.

abverfügt werden kann letztlich nur
Bargeld, so dass dieses die limitierende Komponente bei der
Kreditschöpfung ist (i.d.R durch Treasuries erzeugt).

Verstehe nicht genau was du mit "abverfügt" meinst. Die Kreditschöfpung wird durch die Mindestreserve und durch Eigenkaptialvorgaben ("Basel II") limitiert - sowie dadurch, dass zur Kreditvergabe immer auch noch ein Schuldner benötigt wird (gut, zur Not springt halt der Staat als "Schuldner of last resort" ein, wie wir jetzt sehen)

Unter normalen
Umständen halten die Banken auch keine Zentralbankguthaben (sondern sind
auf dem Interbankenmarkt aktiv), so das nur die Bargeldkomponente die
Zentralbankgeldmenge darstellt.

Ja. Unter "normalen Umständen" halten die Banken so wenig Zentralbankguthaben wie möglich und leihen sich über den Geldmarkt gegenseitig das im Moment gerade überschüssige (ZB-)Geld (und versuchen so nicht die Spitzenrefinanzierungsfazilität in Anspruch nehmen zu müssen). Aber der Saldenausgleich findet nach meinem Wissen schon noch über die Zentralbankkonten statt - wüsste nicht wie sonst.

Dass die Banken gar keine Zentralbankguthaben halten ist durch die Mindestreservevorschrift fast ausgeschlossen. Durch die sog. "Durchschnittserfüllung" könnte das für einen oder wenige Tage innerhalb des Erfüllungszeitraumes sogar theoretisch der Fall sein. Aber es ist ein sehr theoretischer Fall.

Einverstanden?

Mit den Ergänzungen, ja [[lach]]

Grüße, FESTAN

Grüße zurück!

--
BillHicks

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Rückfragen

FESTAN, Donnerstag, 18.12.2008, 17:37 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

Nochmals Hallo

Hallo Bill,


Hallo FESTAN,

FRB verlangt Bruchteilsreserve auf Einlagen, d.h z.B. 4% der Einlagen

(die

durch Kreditschöpfung generiert wurden) sind in Zentralbankgeld zu

halten,

das sind Bargeld und Guthaben. (Binsenweisheit)


"... das sind Bargeld und ZB-Guthaben ('echtes Buchgeld')."
Ja.

mein ich

Die EZB schreibt 2% Mindestreserve vor. Dieser 2%-Mindestreservesatz
bezieht sich insbesondere auf täglich fällige Sichtguthaben (aber auch
auf Spareinlagen, Schuldverschreibungen, Geldmarktpapiere bis 2 Jahre
Laufzeit/Kündigungsfrist).

stimmt

Zentralbankguthaben kursieren nur unter den Geschäftsbanken (sowie
Giralgeld unter Privatkunden)und bleiben in in diesem Kreditkreislauf

mit dem die ZB die Banken "nährt";

So ist es. Das Publikum verfügt nicht über Konten bei der Zentralbank.

abverfügt werden kann letztlich nur
Bargeld, so dass dieses die limitierende Komponente bei der
Kreditschöpfung ist (i.d.R durch Treasuries erzeugt).


Verstehe nicht genau was du mit "abverfügt" meinst.

Zentralbankgeld ist "virtuelles Geld", d.h. auch nur durch Kreditakt/Kauf -vorübergehend - generiertes Geld, mit dem die Banken ihre wechselseitigen Forderungen ausgleichen können (Spitzen). Davon sickert nichts - außer eben Banknoten und Münzen in den allgemeinen Kreditkreislauf.

Die Kreditschöfpung
wird durch die Mindestreserve und durch Eigenkaptialvorgaben ("Basel II")
limitiert - sowie dadurch, dass zur Kreditvergabe immer auch noch ein
Schuldner benötigt wird (gut, zur Not springt halt der Staat als
"Schuldner of last resort" ein, wie wir jetzt sehen)

stimmt beides setzte ich als bekannt voraus (Schuldner muss werthaltige Pfänder eignen, die sind nicht in der gleichen Rate (linear) expandiert wie die Geldsumme (exponentiell).

Unter normalen
Umständen halten die Banken auch keine Zentralbankguthaben (sondern

sind

auf dem Interbankenmarkt aktiv), so das nur die Bargeldkomponente die
Zentralbankgeldmenge darstellt.


Ja. Unter "normalen Umständen" halten die Banken so wenig
Zentralbankguthaben wie möglich und leihen sich über den Geldmarkt
gegenseitig das im Moment gerade überschüssige (ZB-)Geld

nur Geld aus dem allgemeinen Kreislauf, das z.B. dadurch Einlage bei einer Bank (als Kredit) transferiert wird zur ursprünglich kreditschöpfenden Bank

(und versuchen
so nicht die Spitzenrefinanzierungsfazilität in Anspruch nehmen zu
müssen).

i.O.

Aber der Saldenausgleich findet nach meinem Wissen schon noch
über die Zentralbankkonten statt - wüsste nicht wie sonst.

über die Giroringe und wechselseitig Kreditgewährung, da ist dann kein Saldo auszugleichen.


Dass die Banken gar keine Zentralbankguthaben halten ist durch die
Mindestreservevorschrift fast ausgeschlossen.

müsst ich jetzt nachschauen, aber Bargeld wird wohl auf MR angerechnet. Daher könnte normalerweise sagen Bargeld=MR=ZBG, oder?

Durch die sog.
"Durchschnittserfüllung" könnte das für einen oder wenige Tage innerhalb
des Erfüllungszeitraumes sogar theoretisch der Fall sein. Aber es ist ein
sehr theoretischer Fall.

Einverstanden?


Mit den Ergänzungen, ja [[lach]]

dito

Grüße, FESTAN


Grüße zurück!

dito

antworten
 

Sind uns einig; Frage zu Giroring.

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 18.12.2008, 18:10 (vor 6384 Tagen) @ FESTAN

Zentralbankgeld ist "virtuelles Geld", d.h. auch nur durch Kreditakt/Kauf
-vorübergehend - generiertes Geld, mit dem die Banken ihre wechselseitigen
Forderungen ausgleichen können (Spitzen). Davon sickert nichts - außer
eben Banknoten und Münzen in den allgemeinen Kreditkreislauf.

Ja.

stimmt beides setzte ich als bekannt voraus (Schuldner muss werthaltige
Pfänder eignen, die sind nicht in der gleichen Rate (linear) expandiert
wie die Geldsumme (exponentiell).

Sieht so aus.

Aber der Saldenausgleich findet nach meinem Wissen schon noch
über die Zentralbankkonten statt - wüsste nicht wie sonst.

über die Giroringe und wechselseitig Kreditgewährung, da ist dann kein
Saldo auszugleichen.

Interessant. Giroring hatte ich bisher immer so verstanden, dass dort nur die Salden generiert werden. Aber natürlich könnte man sich in Höhe der Salden anschließend einfach gegenseitig Kredit geben. Gibt's zum Thema Giroring ne gute Quelle oder sonstige Literatur dazu?

Dass die Banken gar keine Zentralbankguthaben halten ist durch die
Mindestreservevorschrift fast ausgeschlossen.

müsst ich jetzt nachschauen, aber Bargeld wird wohl auf MR angerechnet.
Daher könnte normalerweise sagen Bargeld=MR=ZBG, oder?

Ich hab das auch schon mal gelesen, dass die Kasse (Automaten) der Banken auf die Mindestreserve angerechnet würde, weiß aber nicht mehr wo. Aber ehrlich gesagt stelle ich mir dort die Überprüfung durch die ZB für die Erfüllungsperiode schwer vor. Sicher es gibt Erfahrungswerte darüber wieviel in den Automaten sein muss, aber... da geht's ja im Fall der Fälle um einiges an Strafzinsen etc. Da kann ich mir schwer vorstellen, dass dann Trichet oder ein Mitarbeiter bei einer Geschäftsbank anruft und fragt:
"Hattet ihr am soundsovielten die üblichen x-tausend in den Automaten? Denn dann wäret ihr in der Erfüllungsperiode unterhalb des Mindestreserve-Solls gewesen und müsstet Strafzinsen, die 5% über dem der Spitzenrefinanzierungsfazilität liegen, zahlen."
"Ne, ne. In dem Monat hatten wie die Automaten doppelt so voll...." [[freude]]

Auch Hartmann-Wendels et al. schreiben in "Bankbetriebslehre":
Die Mindestreservevorschriften des ESZB verpflichten die (mindestreservepflichtigen) Kreditinstitute, auf Konten bei den jeweiligen nationalen Zentralbanken Mindestreserven zu unterhalten.

Barbestände zählten demnach nicht zur Mindestreserve.

Grüße!

--
BillHicks

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antworten
 

Giroringe. keine Lit.;Barbestände der KI zu ZBG (lt.Bilanz) (oT)

FESTAN, Donnerstag, 18.12.2008, 18:27 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

- kein Text -

antworten
 

Ja Barbestände der MFIs gehören auf jeden Fall zum ZBG. Aber wohl nicht zur Mindestreserve. Gruß. (oT)

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 18.12.2008, 18:48 (vor 6384 Tagen) @ FESTAN

- kein Text -

--
BillHicks

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antworten
 

Mit Forderungen gegen sich selbst bezahlen...

BillHicks ⌂ @, Wien, Mittwoch, 17.12.2008, 22:44 (vor 6385 Tagen) @ Holmes

Wie kann ich etwas kaufen (Staatsanleihen), indem ich einen
Kredit vergebe?

Möglicherweise hast du das sogar schon mal gemacht. Zum Beispiel wenn du beim Bäcker gegenüber "anschreiben" lässt. Dann hast du in diesem Moment dein Brötchen mit einer Forderung gegen dich selbst 'bezahlt' (nicht endgültig, ok). Diese Forderung, die nun beim Bäcker aufm Zettel steht, lautet auf gesetzliches Zahlungsmittel. Der Unterschied von Bank zu dir ist der, dass die Forderungen gegen eine Bank weitläufig als Zahlungsmittel akzeptiert werden (u.a. auch vom Finanzamt ...), die Forderung gegen dich werden höchstwahrscheinlich nicht zedierbar sein (der Bäcker wird damit kaum einkaufen gehen können).

Aber vielleicht möchtest du dir mal ganz kurz vorstellen wie es wäre, wenn Forderungen auf GZ gegen dich vom Publikum als Zahlungsmittel akzeptiert würden. Den Geschäften wäre es ab sofort egal ob du bei ihnen anschreiben lässt (ist ja von jetzt an als Zahlungsmittel akzeptiert) oder ob du tatsächlich bar bezahlst.

So ist das auch mit der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH

Die Finanzagentur will keinen Kredit, sondern Bares ergo GZM und genau das
kann die GB nicht schöpfen.

Mich würde wundern, wenn die Finanzagentur auch nur einen Cent bar bekäme. Das läuft alles elektronisch. Grund steht oben: Forderungen gegen Banken werden weitläufig als Zahlungsmittel akzeptiert und sind gerade für große Summen äußerst praktisch.

--
BillHicks

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antworten
 

Mit Forderungen gegen sich selbst bezahlen

Holmes @, Donnerstag, 18.12.2008, 10:42 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

Der Unterschied von Bank zu dir ist
der, dass die Forderungen gegen eine Bank weitläufig als
Zahlungsmittel akzeptiert werden
(u.a. auch vom Finanzamt ...), die
Forderung gegen dich werden höchstwahrscheinlich nicht zedierbar sein (der
Bäcker wird damit kaum einkaufen gehen können).

Warum braucht die Bank in diesem Falle überhaupt EK, wenn sie doch einfach mit Forderungen gegen sich (die mit den "gekauften" Wertpapieren besichert sind) bezahlt? Was hat die Finanzagentur davon? Die haben also eine Forderung letztlich auf ihre eigenen Papiere erhalten (denn das EK von 100 Mio deckt ja nicht die Mia), wollten aber eigentlich Geld (ob in Bar oder als ZB-Guthaben ist egal).

Ich bin mir gar nicht sicher, ob das so korrekt ist. Bin aber kein Experte, bitte um andere Stellungnahmen.

--
Beste Grüße,
Holmes

antworten
 

Dachte ich lass mal jemand anders antworten,

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 18.12.2008, 15:54 (vor 6384 Tagen) @ Holmes

aber wenn du nichts dagegen hast versuche ich es mal.

Warum braucht die Bank in diesem Falle überhaupt EK, wenn sie doch
einfach mit Forderungen gegen sich (die mit den "gekauften" Wertpapieren
besichert sind) bezahlt? Was hat die Finanzagentur davon?

Die Frage ist: was möchte die Finanzagentur? Nun sie möchte die EU "bezahlen", da sie Geldschulden dort zu begleichen hat. Akzeptiert die EU direkt Staatsanleihen als Bezahlung? Nein. Akzeptiert sie eine Sichtguthaben-Zession? Ja. (Im Übrigen: keine Zentralbank-Guthaben, sondern Bank-Sichtguthaben!)

Die Bank hat also als "Leistung" folgendes erbracht: Sie hat die Forderung gegen die Finanzagentur (die Staatsanleihe) in eine Forderung gegen die Bank verwandelt.

Die haben also
eine Forderung letztlich auf ihre eigenen Papiere erhalten (denn das EK von
100 Mio deckt ja nicht die Mia), wollten aber eigentlich Geld (ob in Bar
oder als ZB-Guthaben ist egal).

Warum macht die Finanzagentur das (zahlt Zinsen auf die Staatsanleihen)? Weil sie von der "Zirkulationsfähigkeit" der Forderung gegen die Bank profitieren möchte.

An der Stelle kann man natürlich mit Recht fragen: warum verschuldet sich die Finanzagentur wirklich bei privaten Unternehmen? -> Und sorgt nicht statt dessen dafür (Machtposition des Staates), dass die Forderungen gegen die Finanzagentur als Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Auch hier nochmal der Hinweis: Die "Zirkulationsfähigkeit" der Sichtguthaben resultiert nicht zuletzt auch aus Aktionen des Staates. Wie z.B. der Forderung des Finanzamtes Steuern in Sichtguthaben zu begleichen.

Da stellen sich sehr interessante Fragen, wie ich finde...

Einige möchte ich mal stellen:
Wenn nun der Staat die Banken "rettet"... was genau passiert dort? Warum können die Banken überhaupt in Schwierigkeiten geraten? Von wem erhält der Staat das "Geld" um die Banken zu retten? Bei wem verschuldet sich der Staat, wenn wir nun hören, dass das kommende Jahr das Jahr der höchsten Nettoneuverschuldung aller BRD-Zeiten sein könnte? (Natürlich wird das vom BMF verneint und als "Spekulation" abgetan. Aber man braucht nicht viel (debitistischen) Sachverstand um zu sehen, dass es ohne eine massive Staatenneuverschuldung nicht weiter gehen kann. Auch 50 Mrd. werden nicht reichen. Aber das nur am Rande.)

Amerikaner würden wohl sagen: "I smell a rat."

Beste Grüße!

--
BillHicks

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antworten
 

Wie kann ich 1 Mia mit 100 Mio kaufen?

Holmes @, Donnerstag, 18.12.2008, 23:48 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

Warum braucht die Bank in diesem Falle überhaupt EK, wenn sie doch
einfach mit Forderungen gegen sich (die mit den "gekauften"

Wertpapieren

besichert sind) bezahlt? Was hat die Finanzagentur davon?


Die Frage ist: was möchte die Finanzagentur? Nun sie möchte die EU
"bezahlen", da sie Geldschulden dort zu begleichen hat. Akzeptiert die EU
direkt Staatsanleihen als Bezahlung? Nein. Akzeptiert sie eine
Sichtguthaben-Zession? Ja. (Im Übrigen: keine Zentralbank-Guthaben,
sondern Bank-Sichtguthaben!)

Hi Bill,

danke für die Antwort aber leider hat sie den uninteressanten Anteil als Zentrum gehabt <img src=" />
Was mich stört, ist die These, dass eine Bank mit 100 Mio EK eine Anleihe von 1 Mia kaufen kann. Das glaube ich einfach nicht.

--
Beste Grüße,
Holmes

antworten
 

Antwort-Versuch

BillHicks ⌂ @, Wien, Freitag, 19.12.2008, 01:32 (vor 6384 Tagen) @ Holmes

danke für die Antwort aber leider hat sie den uninteressanten Anteil als
Zentrum gehabt <img src=" />

Sorry.

Was mich stört, ist die These, dass eine Bank mit 100 Mio EK eine Anleihe
von 1 Mia kaufen kann. Das glaube ich einfach nicht.

Vielleicht könnte man sogar sagen: gut so. Gut dass es dich stört. Vielleicht sollte einen das auch stören.

Aber du meinst das etwas anders, ich weiß. Deine Frage war

Warum braucht die Bank in diesem Falle überhaupt EK, wenn sie doch
einfach mit Forderungen gegen sich (die mit den "gekauften" Wertpapieren
besichert sind) bezahlt?

Nun, wenn die Bank überhaupt kein EK hätte, dann würde sie jegliche Schwankung ihrer Aktiva pleite machen. Das EK ist der Puffer für die Eigentumstitel auf der Aktivseite (dort stehen ja z.B. auch Aktien drin und andere gehandelte, und damit sich ständig im Wert ändernde, Wertpapiere - der Wert muss bilanziell erst zum Berichtszeitpunkt geändert werden).

Ansonsten kann ich nur sagen: In der Transaktion mit der Finanzagentur ist das EK nicht einmal indirekt beteiligt. Die Bank benötigt das Eigenkapital nicht um den Buchungssatz

Forderungen......an.....Einlagen 1000

durchzuführen. Die Buchung ist vom EK selbst völlig unabhängig. Das mag dir komisch vorkommen, aber so ist es. Die Bank "kauft" nicht durch Zession eines Sichtguthabens an Zahlungs statt (Überweisung), so wie das das Publikum untereinander macht (bilanzierendes Publikum - Unternehmen - weist Sichtguthaben als Aktivum aus). Sondern die Bank "kauft" per Einräumung von Sichtguthaben. Dazu ist direkt kein EK nötig. Das EK ist in die Buchungen überhaupt nicht involviert. [Allerdings habe ich bewusst "kauft" und nicht kauft geschrieben. Denn sie hat das so erworbene Aktivum nur z.T. endgültig gekauft. Zu einem gewissen Teil nämlich muss sie die auf sich selbst ausgestellten Forderungen nämlich auch begleichen. Aber zu einem anderen Teil eben nicht - da die Forderungen gegen die Bank selbst dem Publikum als Zahlungsmittel dienen.]

Und indirekt ist es nur insoweit nötig als dass die durch die Einräumung des Sichtguthabens erworbene Forderung relevant ist für die aufsichtsrechtliche Eigenkapital-Regelung, z.B. nach Basel II ("Regulatorisches Eigenkapital").

Dort heißt es nämlich, dass die "risikogewichteten Aktiva" das Eigenkapital nicht um mehr als das 12,5-fache übersteigen dürfen. Oder anders: die risikogewichteten Aktiva müssen zu mindestens 8% mit EK "gedeckt" sein [...].

In unserem Fall (Staatsanleihen von der Finanzagentur) ist die Risikogewichtung 0%. D.h. die Staatsanleihe der BRD spielt in den "risikogewicheten Aktiva" keine Rolle. Es besteht (angeblich) kein Risiko, dass der Schuldner hinter dem Titel ausfallen könnte. Dies gilt für Staatsanleihen von Staaten, die AA- oder besser geratet sind.

Ich weiß im Moment leider nicht wie ich es verständlicher formulieren könnte. Hoffentlich konntest du diesmal mit der Antwort was anfangen. Sonst weiter nachhaken.

Beste Grüße!

--
BillHicks

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Wozu braucht die Bank Eigenkapital?

moneymind, Mittwoch, 07.01.2009, 13:36 (vor 6364 Tagen) @ Holmes

Hi Holmes,

etwas spät, aber ich würde Deine Frage so beantworten:

1) Bankkredit heißt: die Bank "kauft" einen Schuldtitel mit einer Forderung gegen sich selbst (Einräumung von Sichtguthaben).

2) Dieses Sichtguthaben ist eine Forderung des Kontoinhabers gegen die Bank, für die die Bank mit ihrem Gesamtvermögen haftet.

3) Zu diesem Gesamtvermögen zählt der angekaufte Vermögenswert (Schuldtitel) zwar dazu, ihr Gesamtvermögen besteht aber aus ihrem Eigenkapital (Aktiva minus Passiva).

4) Die Leistung der Bank gegenüber dem Kreditnehmer besteht also darin, zusätzliche Haftungsmittel bereitzustellen. Das Sichtguthaben der Bank ist also besser gesichert als die Forderung, die die Bank mit diesem Sichtguthaben angekauft hat.

5) Für diese zusätzliche Sicherung berechnet die Bank dem Kreditnehmer den Zins. Wenn der Kreditnehmer zum Termin nicht zahlen kann, bleibt das Sichtguthaben der Bank ja erhalten. Ihre Aktiva vermindern sich um die Summe des ausgefallenen Schuldtitels, ihre Passiva aber bleiben gleich. D.h. ihr Eigenkapital vermindert sich.

6) Der Zins ist also aus der Sicht der Bank der Preis für dieses Verlustrisiko.

7) Aus der Sicht des Kreditnehmers ist der Zins der Preis dafür, daß die Bank aus seiner Forderung eine Forderung höherer Liquidität macht, die Dritte eher als Zahlungsmittel akzeptieren werden, da sie besser gesichert ist (Ausfallrisiko ist niedriger, da die Bank zusätzliche Haftungsmittel bereitgestellt hat und Schuldnerausfall nun nicht mehr automatisch den Ausfall der Forderung bedeutet).

8) Die Bank wandelt also eine Forderung niedriger Liquidität in eine Forderung höherer Liquidität um, indem sie diese sicherer macht. Der Zins ist insofern ein Preis für zusätzliche Sicherheit oder Liquidität (Zirkulationsfähigkeit, Akzeptanz als Zahlungsmittel).

Gruß
Moneymind

antworten
 

Wie kann die Bank mehr kaufen als sie an EK hat?

Holmes @, Mittwoch, 07.01.2009, 17:19 (vor 6364 Tagen) @ moneymind

Hi Moneymind,

danke für die Mühe. Aber ich denke, meine Frage war eine andere:

Im angegebenen Beispiel, um das es mir geht, hat die Bank ein EK von 100 Mio und kauft aber Staatspapiere für 1000 Mio. Wie das? Mit was wird der Staat bezahlt?

Kann die Bank dann auch 10 Milliarden kaufen? Wo ist da überhaupt die Grenze, wenn es nicht das Guthaben ist?

--
Beste Grüße,
Holmes

antworten
 

100 Mio mit 1000 Mio "kaufen"

moneymind, Mittwoch, 07.01.2009, 18:07 (vor 6364 Tagen) @ Holmes

Hi Holmes,

Im angegebenen Beispiel, um das es mir geht, hat die Bank ein EK von 100 Mio und kauft aber Staatspapiere für 1000 Mio. Wie das? Mit was wird der Staat bezahlt?

Mit "Sichtguthaben" bei der Bank, für das sie mit ihrem gesamten Nettovermögen (Eigenkapital) haftet (zu dem auch die Staatspapiere gehören, das sich aber bei Zahlungsunfähigkeit des Bundes um den Betrag der angekauften Bundeswertpapiere vermindern würde). Hatte Bill Hicks ja schon erklärt.

Kann die Bank dann auch 10 Milliarden kaufen?

Das hängt davon ab, mit welcher Sicherheit sie vom Schuldner pünktliche Tilgung erwarten kann (Rating des Schuldners durch internationale Ratingagenturen wie Moody´s, Standard&Poors etc.).

Wo ist da überhaupt die Grenze, wenn es nicht das Guthaben ist?

Die Grenze hängt ab von der Sicherheit (Bonität) des Schuldners und der Risikobereitschaft der Bank. Die lassen sich nicht objektiv bestimmen, sondern nur nach bestimmten Kriterien subjektiv einschätzen/bewerten.

Es gibt dafür aber auch Vorschriften, die Bill Hicks erwähnt hat:

aufsichtsrechtliche Eigenkapital-Regelung, z.B. nach Basel II ("Regulatorisches Eigenkapital").

Dort heißt es nämlich, dass die "risikogewichteten Aktiva" das Eigenkapital nicht um mehr als das 12,5-fache übersteigen dürfen. Oder anders: die risikogewichteten Aktiva müssen zu mindestens 8% mit EK "gedeckt" sein

Der Bund gilt als einer der sichersten Schuldner überhaupt, wie BillHicks beschrieben hat:

In unserem Fall (Staatsanleihen von der Finanzagentur) ist die Risikogewichtung 0%. D.h. die Staatsanleihe der BRD spielt in den "risikogewicheten Aktiva" keine Rolle. Es besteht (angeblich) kein Risiko, dass der Schuldner hinter dem Titel ausfallen könnte. Dies gilt für Staatsanleihen von Staaten, die AA- oder besser geratet sind.

Ob "die Bank dann auch 10 Milliarden kaufen" kann, hängt demnach davon ab, inwiefern Rating-Agenturen (Moody´s, Standard&Poors etc.) die Tilgungsfähigkeit des Bundes im Hinblick auf diesen Betrag einschätzen und wie sie daher Bundesanleihen in dieser Höhe raten würden.

Ich bin kein Banker, vermute aber, daß â€“ sollten Bundeswertpapiere auch in dieser Höhe AAA geratet werden (hängt wohl u.a. davon ab, welchen Anteil Tilgung und Zins am Steueraufkommen ausmachen), die Antwort auf Deine Frage "ja" wäre.

Diese Frage würde ich aber gern an einen Banker weitergeben.

Die Rede vom "Kauf" von Staatsanleihen ist irreführend, wenn man einen Kauf als einen Tausch versteht. Im Grunde wechselt die Bank die Schuldtitel nur in eine andere Form von Schuldtiteln um (Sichtguthaben). Die einzige Leistung, die sie dabei erbringt, ist, das Schuldnerausfallrisiko durch ihr Eigenkapital zusätzlich abzusichern, wofür sie Zins verlangt. Je unsicherer der Schuldner, desto höher die Zinsforderung.

Gruß
moneymind

antworten
 

1000 Mio mit 100 Mio kaufen natürlich, sorry (oT)

moneymind, Donnerstag, 08.01.2009, 00:38 (vor 6364 Tagen) @ moneymind

- kein Text -

antworten
 

@Bill Hicks - "Forderungen gegen sich selbst"

Divinum, Donnerstag, 08.01.2009, 12:26 (vor 6363 Tagen) @ BillHicks
bearbeitet von Divinum, Donnerstag, 08.01.2009, 12:33

Wie kann ich etwas kaufen (Staatsanleihen), indem ich einen
Kredit vergebe?


Möglicherweise hast du das sogar schon mal gemacht. Zum Beispiel wenn du
beim Bäcker gegenüber "anschreiben" lässt. Dann hast du in diesem Moment
dein Brötchen mit einer Forderung gegen dich selbst 'bezahlt' (nicht
endgültig, ok).

Nein, da bin ich anderer Meinung. Wenn man beim Bäcker anschreiben lässt, hat man eben nicht bezahlt. Das Schuldverhältnis besteht noch. Man hat das Brötchen gekauft (und damit ein gegenseitiges Schuldverhältnis begründet), dieses Schuldverhältnis ist jedoch mangels Kaufpreiszahlung noch nicht erloschen. Die Figur "mit einer Forderung gegen sich selbst bezahlen" ist vollkommen überflüssig bzw. sogar irreführend. Es hat keine Zahlung stattgefunden, man hat das Brötchen lediglich gekauft und der Bäcker hat eine Übergabe/Übereignung (des Brötchens) bereits vorgenommen. Zusammengefasst:

1. Man hat einen Kaufvertrag über ein Brötchen geschlossen. Dadurch sind zwei Verbindlichkeiten entstanden:
a) Verbindlichkeit des Bäckers den Besitz und das Eigentum an dem Brötchen dem Käufer zu verschaffen.
b) Verbindlichkeit des Käufers dem Bäcker den Kaufpreis zu zahlen.

Solange beide Verbindlichkeiten nicht erfüllt sind, ist das Verpflichtungsgeschäft nicht erloschen. Eine Rechtsfigur wie "Bezahlung gegen sich selbst" existiert nicht. Das "Anschreiben" dokumentiert lediglich, dass eine Zahlung noch nicht stattgefunden hat.

Diese Forderung, die nun beim Bäcker aufm Zettel steht,
lautet auf gesetzliches Zahlungsmittel. Der Unterschied von Bank zu dir ist
der, dass die Forderungen gegen eine Bank weitläufig als
Zahlungsmittel akzeptiert werden
(u.a. auch vom Finanzamt ...), die
Forderung gegen dich werden höchstwahrscheinlich nicht zedierbar sein (der
Bäcker wird damit kaum einkaufen gehen können).

Nein, die Forderungen gegen eine Bank werden nicht "weitläufig als Zahlungsmittel akzeptiert" - jedenfalls nicht jede Forderung gegen eine Bank. Es werden die Forderungen gegen eine Bank allgemein als Zahlungsmittel akzeptiert, die als Zentralbankguthaben transferierbar sind. Der Rest eignet sich zum Cashclearing (Verrechnung gegenseitiger Bankenforderungen anstatt Bezahlung), aber nicht zur Aufhebung von Schuldverhältnissen durch Bezahlung (Transfer von ZB-Liqudität).

antworten
 

vielen Dank für die klärenden Worte!

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 08.01.2009, 14:17 (vor 6363 Tagen) @ Divinum

Wie kann ich etwas kaufen (Staatsanleihen), indem ich einen
Kredit vergebe?


Möglicherweise hast du das sogar schon mal gemacht. Zum Beispiel wenn

du

beim Bäcker gegenüber "anschreiben" lässt. Dann hast du in diesem

Moment

dein Brötchen mit einer Forderung gegen dich selbst 'bezahlt' (nicht
endgültig, ok).


Nein, da bin ich anderer Meinung. Wenn man beim Bäcker anschreiben
lässt, hat man eben nicht bezahlt. Das Schuldverhältnis besteht noch. Man
hat das Brötchen gekauft (und damit ein gegenseitiges Schuldverhältnis
begründet), dieses Schuldverhältnis ist jedoch mangels Kaufpreiszahlung
noch nicht erloschen.

Ja. Da lag ich definitiv daneben. Vielen Dank für die Einsicht!

Die Figur "mit einer Forderung gegen sich selbst
bezahlen" ist vollkommen überflüssig bzw. sogar irreführend.

In diesem Fall ja. Bei einer Bank sieht das wieder anders aus. Mehr unten.

Es hat
keine Zahlung stattgefunden, man hat das Brötchen lediglich gekauft und
der Bäcker hat eine Übergabe/Übereignung (des Brötchens) bereits
vorgenommen. Zusammengefasst:

1. Man hat einen Kaufvertrag über ein Brötchen geschlossen. Dadurch sind
zwei Verbindlichkeiten entstanden:
a) Verbindlichkeit des Bäckers den Besitz und das Eigentum an dem
Brötchen dem Käufer zu verschaffen.
b) Verbindlichkeit des Käufers dem Bäcker den Kaufpreis zu zahlen.

Ja.

Solange beide Verbindlichkeiten nicht erfüllt sind, ist das
Verpflichtungsgeschäft nicht erloschen. Eine Rechtsfigur wie "Bezahlung
gegen sich selbst" existiert nicht.

Keine "Bezahlung gegen sich selbst". Sondern kaufen (und im Fall der Bank auch zumindest teilweises bezahlen - mehr dazu s.u.) mit einer Forderung gegen sich selbst.

Das "Anschreiben" dokumentiert
lediglich, dass eine Zahlung noch nicht stattgefunden hat.

Korrekt. Das habe ich noch nicht genügend differenziert. Kaufen und Bezahlen muss man genauso strikt trennen wie FRB und multiple Geldschöpfung. Man muss hier wirklich mit dem Skalpell unterwegs sein... Nochmal Danke für deinen Hinweis!

Diese Forderung, die nun beim Bäcker aufm Zettel steht,
lautet auf gesetzliches Zahlungsmittel. Der Unterschied von Bank zu dir
ist
der, dass die Forderungen gegen eine Bank weitläufig als
Zahlungsmittel akzeptiert werden
(u.a. auch vom Finanzamt ...), die
Forderung gegen dich werden höchstwahrscheinlich nicht zedierbar sein
(der
Bäcker wird damit kaum einkaufen gehen können).


Nein, die Forderungen gegen eine Bank werden nicht "weitläufig als
Zahlungsmittel akzeptiert" - jedenfalls nicht jede Forderung gegen eine
Bank.

Die Forderungen gegen eine Bank welche unter dem Bilanzposten "täglich fällige Verbindlichkeiten" aufgeführt sind, werden von der Volkswirtschaft (incl. Finanzamt, wie ich oben schrieb) als Zahlungsmittel verwendet. Um es ganz genau und völlig unverständlich auszudrücken: Es wird eine Sichtguthaben-Zession an Zahlungs statt durchgeführt (vulgo: Überweisung).

Es werden die Forderungen gegen eine Bank allgemein als
Zahlungsmittel akzeptiert, die als Zentralbankguthaben transferierbar sind.
Der Rest eignet sich zum Cashclearing (Verrechnung gegenseitiger
Bankenforderungen anstatt Bezahlung), aber nicht zur Aufhebung von
Schuldverhältnissen durch Bezahlung (Transfer von ZB-Liqudität).

Eine Bezahlung kann tatsächlich nur mit GZ erfolgen. Daher heißt es auch "Sichtguthaben-Zession an Zahlungs statt".

Eine Bank kann - wie jedes andere Wirtschaftssubjekt auch - mit einer Forderung gegen sich selbst kaufen. [Siehe das Bäcker-Beispiel oben. Dort wird gekauft, nicht bezahlt, wie du völlig zurecht korrigiert hast.] Aufgrund der Tatsache jedoch, dass die Forderung gegen die Bank, mit der die Bank gekauft hat, als Zahlungsmittel verwendet wird ("an Zahlungs statt"), hat sie gerade nicht nur gekauft sondern gleichzeitig auch bezahlt - und zwar mit einer Forderung gegen sich selbst. Man könnte nun noch diskutieren zu welchem Teil sie bezahlt hat. Denn es kann der Bank ja immer noch passieren, dass sie die Forderung gegen sich selbst auch mal erfüllen muss, nämlich indem sie GZ liefern muss. Aber das dominante Zahlungsmittel heute ist definitv das sog. Giralgeld, wodurch die Bank einen großen Teil dessen was sie mit einer Forderung gegen sich selbst gekauft hat wohl kaum (und schon gar nicht in voller Höhe) durch GZ bezahlen muss. Die Ausnahme wäre, wenn man einen Kredit aufnimmt und diesen sofort in voller Höhe bar auszahlen ließe. Lustig wäre, wenn das alle Schuldner so machen würden [[freude]]

Man muss hier wirklich mit dem Skalpell jeden einzelnen Begriff auseinander nehmen, aber wir kommen schon noch durch! Freue mich auf weitere Einsichten!

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

@Bill Hicks - "Forderungen gegen sich selbst bei Banken"

Divinum, Freitag, 09.01.2009, 22:47 (vor 6362 Tagen) @ BillHicks
bearbeitet von Divinum, Freitag, 09.01.2009, 22:53

Hallo,

zunächst einmal freut es mich, dass wir so schnell ein Stück weiter gekommen sind. Ich bin aufgrund einiger früherer Diskussionen über dieses Thema in anderen Foren ein wenig (positiv) überascht. Den oberen Teil Deines Antwort-Beitrags habe ich gelöscht, da wir dort Übereinstimmung erzielt haben. Kommen wir zum nächsten Teil. Offen geblieben ist die Frage, ob wenigstens Banken mit "Forderungen gegen sich selbst" bezahlen können.

Die Forderungen gegen eine Bank welche unter dem Bilanzposten "täglich
fällige Verbindlichkeiten" aufgeführt sind, werden von der
Volkswirtschaft (incl. Finanzamt, wie ich oben schrieb) als
Zahlungsmittel verwendet.

Nein, das ist nicht richtig. Diese Forderungen gegen eine Bank (Sichtguthaben) werden zwischen den Banken nicht als Zahlungsmittel verwendet! Als Zahlungsmittel im bargeldlosen Zahlungsverkehr werden grds. nur Zentralbankguthaben akzeptiert. Die anderen "täglich fälligen Verbindlichkeiten" der Banken eignen sich wie gesagt zur Verrechnung gegenseitiger Bank-Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, mehr aber auch nicht (siehe unten).

Um es ganz genau und völlig
unverständlich auszudrücken: Es wird eine Sichtguthaben-Zession an
Zahlungs statt durchgeführt (vulgo: Überweisung).

Nein, da kann ich definitiv nicht zustimmen. Eine Überweisung kann überhaupt keine "Sichtguthaben-Zession" sein, es ist genau genommen sogar das Gegenteil davon, nämlich eine sogenannte "Schuldübernahme". Die Zession ist im BGB in den §§ 398ff. geregelt, die Schuldübernahme in den §§ 414ff. BGB. Die Bank überträgt per Überweisung eine "täglich fällige Verbindlichkeit" an eine andere Bank. Es handelt sich um eine Forderung des Bankkunden gegen (!) die Bank. Die Bank selbst hat keine Forderung, die sie zedieren kann, sondern eine Verbindlichkeit (Bargeldauszahlungs-Verbindlichkeit), welche die Empfängerbank übernehmen kann.

Es passiert zunächst folgendes: Bei einer Überweisung befreit sich die überweisende Bank von der Verbindlichkeit ihrem Bankkunden Geld in Höhe X auszahlen zu müssen und belastet dafür die Empfängerbank mit der Verbindlichkeit ihrem Bankkunden Geld in Höhe X auszahlen zu müssen.

Warum akzeptiert eine Empfängerbank so etwas? Ganz einfach: Weil nebenher noch etwas stattfindet. Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen den Banken gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder:

a) die überweisende Bank überträgt mit der Überweisung Zentralbankguthaben in gleicher Höhe an die Empfängerbank oder
b) die beiden Banken verrechnen die gegenseitigen Forderungen/Verbindlichkeiten miteinander, sog. Cashclearing.

So und nicht anders läuft der bargeldlose Zahlungsverkehr. Die Banken zahlen genauso wenig mit "Forderungen gegen sich selbst" wie Brötchenkäufer beim Bäcker. [[zwinker]] Zur Veranschaulichung zwei §§ aus dem BGB:

362 I BGB - Erlöschen durch Leistung: Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

§ 387 BGB - Aufrechnung: Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.

Diese beiden beiden Paragraphen bedeuten im Fall des bargeldlosen Zahlungsverkehrs folgendes: Wenn die überweisende Bank der Empfängerbank Zentralbankguthaben überweist, dann bewirkt sie ihr gegenüber die Leistung, ohne die die Empfängerbank die Überweisung nicht akzeptieren würde. Das Schuldverhältnis erlischt dann mit der Gutschrift des ZB-Guthabens (vgl. § 362 I).

Die Banken transferieren aber nicht mit jeder Überweisung permanent ZB-Guthaben hin und her. Stattdessen greift man sehr häufig auf die Verrechnung der gegenseitigen Forderungen zurück (vgl. § 387 BGB). Denn meistens finden nicht nur Überweisungen von Bank A zu Bank B statt sondern auch umgekehrt. Dadurch entstehen gegenseitige Forderungen, welche miteinander verrechnet werden. Insofern die gegenseitigen Forderungen sich verrechnen lassen, findet überhaupt keine Zahlung statt. Das, was nach der Verrechnung an Überschussverbindlichkeiten einer Bank übrigbleibt, wird mittels Zentralbankguthaben bezahlt. Das ist die tägliche Bankpraxis. Da gibt es überhaupt kein mit "Forderungen gegen sich selbst zahlen" oder ähnliches. Ein Kreditinstitut lässt sich in dieser Hinsicht genausowenig übers Ohr hauen wie ein Bäcker.

Klar, es ist theoretisch möglich, dass die eine Bank sich bei der anderen Bank "was anschreiben lässt". Das bedeutet dann aber nichts anderes, als dass sie einen Kredit bei der anderen Bank aufgenommen hat. Dann hat keine Zahlung stattgefunden, sondern die Zahlung wurde in die Zukunft hinausgeschoben. Ganz genau so, wie der Brötchenkäufer die Bezahlung des Brötchens durch "Anschreiben" in die Zukunft hinausgeschoben hat. [[zwinker]]

Gruß
Divinum

antworten
 

Forderung gegen die Bank kann schon Zahlungsmittel sein

Tyler Durden @, Freitag, 09.01.2009, 23:12 (vor 6362 Tagen) @ Divinum

Hallo zusammen,

Die Forderungen gegen eine Bank welche unter dem Bilanzposten "täglich
fällige Verbindlichkeiten" aufgeführt sind, werden von der
Volkswirtschaft (incl. Finanzamt, wie ich oben schrieb) als
Zahlungsmittel verwendet.

Diese Aussage ist schon richtig, wenn zwei Personen (A,B) ihre Konten bei der gleichen
Bank haben. Bezahlt Person A den Kauf eines Produktes o.ä durch eine Überweisung auf das Konto von Person B so ist kein Zentralbankguthaben
im Spiel, es findet eine lediglich Umbuchung bei der Bank statt. Person B akzeptiert dieses. Der Vorgang ist abgeschlossen. Also wird die Forderung gegen die Bank als Zahlungsmittel akzeptiert.

Aber:

Diese Forderungen gegen eine Bank (Sichtguthaben) werden zwischen den Banken nicht als > Zahlungsmittel verwendet! Als Zahlungsmittel im bargeldlosen Zahlungsverkehr werden grds. nur > Zentralbankguthaben akzeptiert.

Auch das ist richtig. Gilt aber nur zwischen verschiedenen Banken.
http://www.bankenverband.de/channel/101762/art/1606/index.html

antworten
 

@TylerDurden - So ungefähr. Um es genauer zu sagen....

Divinum, Freitag, 09.01.2009, 23:52 (vor 6362 Tagen) @ Tyler Durden

Hallo zusammen,

Die Forderungen gegen eine Bank welche unter dem Bilanzposten "täglich
fällige Verbindlichkeiten" aufgeführt sind, werden von der
Volkswirtschaft (incl. Finanzamt, wie ich oben schrieb) als
Zahlungsmittel verwendet.


Diese Aussage ist schon richtig, wenn zwei Personen (A,B) ihre Konten bei
der gleichen
Bank haben. Bezahlt Person A den Kauf eines Produktes o.ä durch eine
Überweisung auf das Konto von Person B so ist kein Zentralbankguthaben
im Spiel, es findet eine lediglich Umbuchung bei der Bank statt. Person B
akzeptiert dieses. Der Vorgang ist abgeschlossen. Also wird die Forderung
gegen die Bank als Zahlungsmittel akzeptiert.

Aber:

Diese Forderungen gegen eine Bank (Sichtguthaben) werden zwischen den

Banken nicht als > Zahlungsmittel verwendet! Als Zahlungsmittel im
bargeldlosen Zahlungsverkehr werden grds. nur > Zentralbankguthaben
akzeptiert.
Auch das ist richtig. Gilt aber nur zwischen verschiedenen Banken.
http://www.bankenverband.de/channel/101762/art/1606/index.html

...müsste aus Sicht des Bankkunden bei einer Überweisung von einer Zession gesprochen werden. Wenn der Bankkunde A eine Überweisung an den Bankkunden B in Auftrag gegeben hat und diese vorgenommen wurde, so hat A eine Forderung zur Bargeld-Auszahlung (gegen die Bank) an den Bankkunden B zediert. Aus Sicht der Bank würde ich sagen, dass überhaupt keine Bezahlung stattgefunden hat, sondern lediglich eine Umbuchung. Bei dem Vorgang des "Bezahlens" zwischen zwei Bankkunden derselben Bank ist überhaupt kein Zahlungsmittel im Spiel. Die Bank akzeptiert einfach den Bankkunden B als neuen Gläubiger. [[zwinker]]

antworten
 

2 Fragen

moneymind, Samstag, 10.01.2009, 03:01 (vor 6362 Tagen) @ Divinum

Erstmal vielen Dank für die klärende Diskussion. Ich lerne beim mitlesen eine Menge.

Ich würde an dieser Stelle gern zwei Fragen an euch (BillHicks, Divinum und alle Mitleser im thread) richten:

...müsste aus Sicht des Bankkunden bei einer Überweisung von einer
Zession gesprochen werden. Wenn der Bankkunde A eine Überweisung an den
Bankkunden B in Auftrag gegeben hat und diese vorgenommen wurde, so hat A
eine Forderung zur Bargeld-Auszahlung (gegen die Bank) an den Bankkunden B
zediert.

Ja. Aus Sicht des Bankkunden hat durch diese Zession einer Forderung auf Bargeld-Auszahlung eine Zahlung stattgefunden. Denn dadurch wurde ja die Forderung des Bankkunden B an den Bankkunden A erfüllt (und damit vernichtet).

Aus Sicht des Bankkkunden A hat also sein Sichtguthaben (=Forderung zur Bargeldauszahlung gegen die Bank) als Zahlungsmittel fungiert.

Aus Sicht der Bank würde ich sagen, dass überhaupt keine
Bezahlung stattgefunden hat, sondern lediglich eine Umbuchung. Bei dem
Vorgang des "Bezahlens" zwischen zwei Bankkunden derselben Bank ist
überhaupt kein Zahlungsmittel im Spiel. Die Bank akzeptiert einfach den
Bankkunden B als neuen Gläubiger. [[zwinker]]

Ja. Die Bank bucht um von einem Passivposten (Sichteinlagen des Kunden A) in einen anderen Passivposten (Sichteinlagen des Kunden B).

Es war also aus Sicht der Bank "kein Zahlungsmittel" im Spiel - für sie hat keine Zahlung stattgefunden, nur eine Umbuchung. Für den Bankkunden A jedoch hat seine Forderung gegen die Bank in seinem Schuldverhältnis zu Bankkunde B die Funktion eines Zahlungsmittels erfüllt.

Aus Sicht des Kunden A war das Sichtguthaben (seine Forderung gegen die Bank) also Zahlungsmittel.

Aus Sicht der Bank nicht. Gesetzliches Zahlungsmittel (Zentralbankgeld oder Zentralbankguthaben) war nicht im Spiel.

Juristisch hat - ich hoffe, ich sehe das richtig - keine Zahlung stattgefunden, sondern nur die Übertragung einer Forderung an Zahlungs statt. Dennoch wurden alle Effekte einer Zahlung erreicht - ein Schuldverhältnis wurde erfüllt und damit aufgelöst (das zwischen Bankkunde A und Bankkunde B, das beispielsweise aus einem Kauf von A bei B stammen kann).

Fragen an die Bankspezialisten:

1) Wodurch unterscheidet sich (aus eurer Sicht) eine solche "Zahlung" (bzw. Erfüllung an Zahlungs statt) mithilfe von Sichtguthaben (für die eindeutig KEIN gesetzliches Zahlungsmsittel - Zentralbanknoten oder Zentralbankguthaben - nötig war) von einer Zahlung, bei der gesetztliches Zahlungsmittel verwendet wurde? (A bezahlt B in Form von Zentralbanknoten; oder A überweist Sichtguthaben an B´s Konto bei einer anderen Bank, wobei im Interbankenverkehr dann Zentralbankguthaben (=gesetzl. Zahlungsmittel) verwendet wird).

Beidesmal ist doch der Effekt derselbe: ein Schuldverhältnis (das zwischen A und B aus einem Kauf) wird erfüllt und damit aufgelöst.

2) Warum akzeptieren (aus eurer Sicht) Gläubiger generell die Zession von Sichtguthaben bei einer Geschäftsbank (Überweisung von einem Konto bei derselben Bank) bereitwilliger als die Zession einer Forderung gegen eine Nichtbank (->Wechsel)? Worin genau bestehen die Unterschiede dieser beiden Zessionen?

Danke + Gruß
moneymind

antworten
 

'Leistung an Erfüllungs Statt', 'erfüllungshalber' und anderes Getier

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 10.01.2009, 13:38 (vor 6361 Tagen) @ moneymind

Erstmal vielen Dank für die klärende Diskussion. Ich lerne beim mitlesen
eine Menge.

Freut mich, das ist der Sinn der Übung. Hoffentlich lernen beim Lesen dieser Zeilen früher oder später ne ganze Menge Menschen dazu. Bislang ist das für die meisten (außerhalb des Gelben) vermutlich bloß irgendeine 'Gelehrtendiskussion' über irgendeine 'Kleinigkeit'...

Ich würde an dieser Stelle gern zwei Fragen an euch (BillHicks, Divinum
und alle Mitleser im thread) richten:

...müsste aus Sicht des Bankkunden bei einer Überweisung von einer
Zession gesprochen werden. Wenn der Bankkunde A eine Überweisung an

den

Bankkunden B in Auftrag gegeben hat und diese vorgenommen wurde, so hat

A

eine Forderung zur Bargeld-Auszahlung (gegen die Bank) an den Bankkunden

B

zediert.


Ja. Aus Sicht des Bankkunden hat durch diese Zession einer Forderung auf
Bargeld-Auszahlung eine Zahlung stattgefunden. Denn dadurch wurde ja die
Forderung des Bankkunden B an den Bankkunden A erfüllt (und damit
vernichtet).

Ja.

Aus Sicht des Bankkkunden A hat also sein Sichtguthaben (=Forderung
zur Bargeldauszahlung gegen die Bank) als Zahlungsmittel fungiert.

Das ist kaum zu leugnen.

Aus Sicht der Bank würde ich sagen, dass überhaupt keine
Bezahlung stattgefunden hat, sondern lediglich eine Umbuchung. Bei dem
Vorgang des "Bezahlens" zwischen zwei Bankkunden derselben Bank ist
überhaupt kein Zahlungsmittel im Spiel. Die Bank akzeptiert einfach

den

Bankkunden B als neuen Gläubiger. [[zwinker]]


Ja. Die Bank bucht um von einem Passivposten (Sichteinlagen des Kunden A)
in einen anderen Passivposten (Sichteinlagen des Kunden B).

Es war also aus Sicht der Bank "kein Zahlungsmittel" im Spiel -
für sie hat keine Zahlung stattgefunden, nur eine Umbuchung. Für den
Bankkunden A
jedoch hat seine Forderung gegen die Bank in seinem
Schuldverhältnis zu Bankkunde B die Funktion eines Zahlungsmittels
erfüllt.

Aus Sicht des Kunden A war das Sichtguthaben (seine Forderung gegen die
Bank) also Zahlungsmittel.

Das liegt für mich auf der Hand. Wenngleich ich wohl "Zahlungsmittel" statt Zahlungsmittel schreiben würde. Denn eine Zahlung im juristischen Sinne hat nach meinem Nicht-Juristenwissen nicht statt gefunden. Aaaaaber: wenn sogar die Steuerschuld mit diesem "Zahlungsmittel" "bezahlt" werden kann, dann wundert es einen nur noch wenig, dass dieses "Zahlungsmittel" von (so gut wie) jedem akzeptiert wird, auch wenn es nicht das gesetzliche Zahlungsmittel mit schuldbefreiendem Annahmezwang ist.

Aus Sicht der Bank nicht. Gesetzliches Zahlungsmittel (Zentralbankgeld
oder Zentralbankguthaben) war nicht im Spiel.

So ist es (bei Überweisung innerhalb einer Bankbilanz). Und bei der Überweisung außerhalb der eigenen Bilanz kommt es darauf an mit wieviel ZB-Geld die Überweisung 'nachvollzogen' werden muss. Oder ob sich diese nicht geschickter Weise gegen eine andere Überweisung verrechnen lässt und somit nur noch ein geringerer Saldo in ZB-Geld an die andere Bank überwiesen werden muss.

Juristisch hat - ich hoffe, ich sehe das richtig - keine Zahlung
stattgefunden, sondern nur die Übertragung einer Forderung an Zahlungs
statt. Dennoch wurden alle Effekte einer Zahlung erreicht - ein
Schuldverhältnis wurde erfüllt und damit aufgelöst (das zwischen
Bankkunde A und Bankkunde B, das beispielsweise aus einem Kauf von A bei B
stammen kann).

So sehe ich das auch.

Fragen an die Bankspezialisten:

1) Wodurch unterscheidet sich (aus eurer Sicht) eine solche "Zahlung"
(bzw. Erfüllung an Zahlungs statt) mithilfe von Sichtguthaben (für die
eindeutig KEIN gesetzliches Zahlungsmsittel - Zentralbanknoten oder
Zentralbankguthaben - nötig war) von einer Zahlung, bei der gesetztliches
Zahlungsmittel verwendet wurde? (A bezahlt B in Form von Zentralbanknoten;
oder A überweist Sichtguthaben an B´s Konto bei einer anderen Bank, wobei
im Interbankenverkehr dann Zentralbankguthaben (=gesetzl. Zahlungsmittel)
verwendet wird).

Beidesmal ist doch der Effekt derselbe: ein Schuldverhältnis (das
zwischen A und B aus einem Kauf) wird erfüllt und damit aufgelöst.

Ja.

Ich kenne keine Präzedenzfälle dazu, aber es könnte sein, dass es sich bei der Sichtguthaben-Zession tatsächlich gar nicht um eine 'Leistung an Erfüllungs Statt' handelt sondern nur um eine 'Leistung erfüllungshalber'. Das hieße, dass juristisch die Schuld des Überweisenden noch so lange besteht bis der Gläubiger endgültig befriedigt ist. Das könnte nach erfolgter Überweisung durch anschließende Barauszahlung sein - oder durch die wiederholte Zession dieses Sichtguthabens. Das hieße, dass man im Pleite-Fall einer Bank evtl. die Überweisungen einklagen könnte. So ähnlich wie bei einem geplatzen Scheck. Aber vielleicht ist das jetzt auch zu weit gesponnen. Wenn Ökonomen nicht mehr weiter wissen fragen sie ja Juristen um Hilfe und das tue ich hiermit. In der Ökonomie wird ja oft genug zwischen Kasse und Bank nicht einmal unterschieden, beides wird fälschlicherweise als "cash" bezeichnet. Über diesen Amateurs-Stand bin ich schon hinaus. Aber wirkliche juristische Klarheit habe ich dazu nicht. Ich halte es nicht mal für ganz ausgeschlossen, dass diese Differenzierung noch nicht einmal juristisch völlig sauber durchgeführt werden kann, gerade weil Sichtguthaben so gut wie überall als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Wir bleiben dran.

2) Warum akzeptieren (aus eurer Sicht) Gläubiger generell die Zession von
Sichtguthaben bei einer Geschäftsbank (Überweisung von einem Konto bei
derselben Bank) bereitwilliger als die Zession einer Forderung gegen eine
Nichtbank (->Wechsel)? Worin genau bestehen die Unterschiede dieser beiden
Zessionen?

Wie oft hast du schon einen Wechsel beim Finanzamt eingereicht? Wie oft hast du überwiesen?

Außerdem haben die Banken so schöne hohe Häuschen. Die müssen reich und daher vertrauenswürdig sein, ist doch klar ... <img src=" />

Danke + Gruß
moneymind

Ebenso.

--
BillHicks

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Der Betrug der Banken

tar ⌂ @, Gehinnom, Samstag, 10.01.2009, 15:32 (vor 6361 Tagen) @ BillHicks

Das hieße, dass juristisch die Schuld des
Überweisenden noch so lange besteht bis der Gläubiger endgültig
befriedigt ist. Das könnte nach erfolgter Überweisung durch
anschließende Barauszahlung sein - oder durch die wiederholte Zession
dieses Sichtguthabens. Das hieße, dass man im Pleite-Fall einer Bank evtl.
die Überweisungen einklagen könnte. So ähnlich wie bei einem geplatzen
Scheck. Aber vielleicht ist das jetzt auch zu weit gesponnen.

Es ist die Verbindlichkeit der Bank, die Geldforderungen (Giralgeld) in echtes Geld (GZ) umzuwandeln, die offen bleibt.

Solange diese Wandlung nicht stattfindet, gibt es keinerlei Probleme und man kauft und bezahlt einfach mit Versprechungen.

Genau das ist der wesentliche Unterschied.

Ich kann auch einen Zettel nehmen und draufschreiben: "Ich: 5000 Guthaben"

Dann geh ich zu Klaus und kaufe ihm ne Flasche Wein ab - und bezahle mit eben diesem Zettel, in dem ich draufschreibe: "Ich: 0, Klaus: 5000 Guthaben".

Ne Woche später will Klaus einen Apfel von mir und er bezahlt mit diesem Wisch - ich schreibe: "Ich: 2000, Klaus: 3000 Guthaben".

Und schwupps ne Woche drauf will Klaus plötzlich GZ haben. Ja, was nun? ;)

Seltsam ist aber in diesem Zusammenhang, wieso man generell Zinsen für Geldforderungen bezahlt - für die in GZ gewandelten Geldforderungen wäre es ja noch nachvollziehbar, aber für derartige Luftbuchungen sehe ich keinen sog. Verzicht, für den eine Prämie abzuverlangen wäre.

--
Gruß!™

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antworten
 

Zentralbankgeld=keine Verpflichtung? Wofür Zins?

moneymind, Sonntag, 11.01.2009, 01:49 (vor 6361 Tagen) @ tar

Hi TaR,

Es ist die Verbindlichkeit der Bank, die Geldforderungen (Giralgeld) in
echtes Geld (GZ) umzuwandeln, die offen bleibt.

Solange diese Wandlung nicht stattfindet, gibt es keinerlei Probleme und
man kauft und bezahlt einfach mit Versprechungen.

Genau das ist der wesentliche Unterschied.

Ist nicht Zentralbankgeld - da Passivum der Zentralbank, also Verpflichtung - auch eine "Versprechung" (z.B. die im Repovertrag auf Zeit angekauften Schuldtitel zum vereinbarten Termin wieder gegen ZG-Geld zu verkaufen)?

Seltsam ist aber in diesem Zusammenhang, wieso man generell Zinsen für
Geldforderungen bezahlt - für die in GZ gewandelten Geldforderungen wäre
es ja noch nachvollziehbar, aber für derartige Luftbuchungen sehe ich
keinen sog. Verzicht, für den eine Prämie abzuverlangen wäre.

Worin besteht denn dann aus Deiner Sicht der Verzicht der Zentralbank, für den sie den Geschäftsbanken Zins berechnet? Die Buchungen sind dabei doch dieselben wie bei der "Giralgeldschöpfung":

ZB
Aktiv //////////////////////// Passiv
Gold 1000 EK 1000

Repovertrag, Ankauf von Schuldtitel auf Zeit von Geschäftsbank (Buchungen unter der Annahme, daß kein Diskont berechnet wird):

ZB
Aktiv//////////////////////////Passiv
Gold 1000 Banknotenumlauf 1000
Forderungen an GB 1000 EK 1000

(Bilanzverlängerung, keine Veränderung des Eigenkapitals der ZB)


Unter der Annahme, daß Zins (Diskont) berechnet wird:


ZB
Aktiv//////////////////////////Passiv
Gold 1000 Banknotenumlauf 1000
Forderungen an GB 1000 EK 1100
Erwarteter Zinsgewinn 100

Sind das dann nicht auch solche "Luftbuchungen"?!?


Gruß
moneymind

antworten
 

Versuchen wir das mal Schritt für Schritt nachzuvollziehen

tar ⌂ @, Gehinnom, Sonntag, 11.01.2009, 12:35 (vor 6360 Tagen) @ moneymind

Ist nicht Zentralbankgeld - da Passivum der Zentralbank, also
Verpflichtung - auch eine "Versprechung" (z.B. die im Repovertrag auf Zeit
angekauften Schuldtitel zum vereinbarten Termin wieder gegen ZG-Geld zu
verkaufen)?

Gegenfrage:

Wäre nach deiner Annahme nicht auch Eigenkapital, da Passivum, eine Verpflichtung usw.?

Seltsam ist aber in diesem Zusammenhang, wieso man generell Zinsen für
Geldforderungen bezahlt - für die in GZ gewandelten Geldforderungen

wäre

es ja noch nachvollziehbar, aber für derartige Luftbuchungen sehe ich
keinen sog. Verzicht, für den eine Prämie abzuverlangen wäre.


Worin besteht denn dann aus Deiner Sicht der Verzicht der Zentralbank,
für den sie den Geschäftsbanken Zins berechnet? Die Buchungen sind dabei
doch dieselben wie bei der "Giralgeldschöpfung":

Es ging mir um den Verzicht der Geschäftsbank. Bezüglich Zentralbank und Zentralbankengeld ist der Sachverhalt natürlich derselbe und ebenso fraglich, wie bei Geschäftsbanken und Giralgeld ;)

ZB
Aktiv //////////////////////// Passiv
Gold 1000 EK 1000

Repovertrag, Ankauf von Schuldtitel auf Zeit von Geschäftsbank (Buchungen
unter der Annahme, daß kein Diskont berechnet wird):

ZB
Aktiv//////////////////////////Passiv
Gold 1000 Banknotenumlauf 1000
Forderungen an GB 1000 EK 1000

(Bilanzverlängerung, keine Veränderung des Eigenkapitals der ZB)


Unter der Annahme, daß Zins (Diskont) berechnet wird:


ZB
Aktiv//////////////////////////Passiv
Gold 1000 Banknotenumlauf 1000
Forderungen an GB 1000 EK 1100
Erwarteter Zinsgewinn 100

Sind das dann nicht auch solche "Luftbuchungen"?!?

Grundsätzlich ja, aber:

Zentralbankgeld erhält man ausschließlich über zentralbankfähige Sicherheiten (lassen wir mal außen vor, wer die bestimmt und welche davon real überhaupt etwas taugen), demzufolge steht dem ein realer Gegenstand gegenüber.

(Ist es nicht auch so, dass sich Giralgeldkredite im Gegensatz zu ZB-Krediten immer auf die zu erwartende Rückzahlung beziehen?)

Die korrekte Frage sollte lauten:

Bestimmt sich der erwartete Zinsgewinn (=Zinssatz) durch Vorgabe oder einen freien Markt (Angebot und Nachfrage) und wo wäre der Zins heute realistischerweise anzusetzen?

Weitere Fragen zum Nachdenken:

Ist die Geldschöpfung ein Monopol und verhindert einen freien Markt?

Was passiert grundsätzlich mit realen Gegenständen im Laufe der Zeit und welche Auswirkungen hat (hätte) diese Entwicklung auf den Zinssatz?

--
Ich mache mal einen Gedankenspruch, dem wir uns hoffentlich während der weiteren Diskussion annähern, falls mir kein Gedankenfehler unterliegt ;)

Ist die Leitzinsvorgabe der Zentralbanken realistisch oder eine vorgegebene Politik zur Erfüllung der Preisverfallsniveaustabilität (angestrebte Inflation) im Sinne des allseits gepredigten Wirtschaftswachstums? Falls ja, wem dient diese Politik letztlich, wenn Preise steigen und (gehen wir vom Idealfall aus) Löhne kurze darauf nachziehen?

--
Gruß!™

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antworten
 

Wofür Zins?

moneymind, Sonntag, 11.01.2009, 13:41 (vor 6360 Tagen) @ tar

Hi TaR,

Du fragst:

Wäre nach deiner Annahme nicht auch Eigenkapital, da Passivum, eine Verpflichtung usw.?

Nein, es ist ja definiert als der Vermögensteil, der nach Abzug sämtlicher Schulden übrigbleibt (also EK= Summe Aktiva minus Summe Passiva). Es wird nur auf der Passivseite verbucht, um damit auf beiden Seiten dieselbe Bilanzsumme zu erhalten.

Zentralbanknoten dagegen werden vom Publikum und den Geschäftsbanken aktiv als Vermögen in der Bilanz geführt, von der Zentralbank passiv als Verpflichtung.

Es ging mir um den Verzicht der Geschäftsbank. Bezüglich Zentralbank und Zentralbankengeld ist der Sachverhalt natürlich derselbe und ebenso fraglich, wie bei Geschäftsbanken und Giralgeld ;)

Ah ok.

Für mich stellt sich die Sache eher so dar: indem eine Geschäftsbank einen Kredit vergibt, wandelt sie eine Forderung niedriger Liquidität (die gegen den Kreditnehmer, der damit ja auch hätte "auf Lieferantenkredit" einkaufen können, wenn der Verkäufer einen Wechsel akzeptiert hätte) in eine Forderung höherer Liquidität (=Akzeptanz als Zahlungsmittel) um.

Zum einen haftet für die Forderung gegen den Kreditnehmer nur DESSEN Vermögen, während für das Sichtguthaben das gesamte Vermögen der Bank haftet (das zwar die Forderung gegen den Kreditnehmer als Aktivum einschließt, aber zusätzlich eben das Eigenkapital der Bank umfasst). Die Bank riskiert also für den Fall, daß ihr Schuldner zahlungsunfähig wird und sie aus dem Erlös der Vollstreckung nicht vollständig befriedigt werden kann (was ja die Regel ist), einen Vermögensverlust, denn sie bleibt dem Halter von Sichtguthaben - inzwischen nicht mehr der ursprüngliche Kreditnehmer, denn der hat damit ja längst eingekauft - dieses ja auch dann in Form von ZBG schuldig, wenn der ursp. Kreditnehmer ausgefallen ist.

Darin sehe ich einen Grund, für den sie Zins berechnet (wahrscheinlich den wichtigsten). Insofern wäre der Zins einfach eine Risikoprämie.

Da nun die Zentralbank kein den Geschäftsbanken vergleichbares Risiko eingeht (wenn sie z.B. per Repogeschäft Schuldtitel der Geschäftsbanken auf Zeit gegen Banknoten ankauft, aber die Banken zum Rückkauf vor Fälligkeit verpflichtet, beläßt sie das Risiko des Schuldnerausfalls komplett bei den Geschäftsbanken) und – soweit ich sehe – die ZB im Normalfall darauf vertrauen kann, im Fall der Insolvenz vom Staat gestützt zu werden, geht sie kein vergleichbares Risiko ein – sondern fast ein Nullrisiko. Ihr Zinssatz wird als unter dem der Geschäftsbanken liegen (was ja stimmt). Warum also verlangt sie aber dennoch einen Zins? Ich denke, aus geldpolitischen Gründen (Währungsstabilität sichern, Konjunktursteuerung etc.).

Bestimmt sich der erwartete Zinsgewinn (=Zinssatz) durch Vorgabe oder einen freien Markt (Angebot und Nachfrage) und wo wäre der Zins heute realistischerweise anzusetzen?

Bei den Geschäftsbanken denke ich, ja, durch den freien Markt. Bei den Zentralbanken weniger, aber auch ihrem Zinssatz sind durch den Markt nach oben hin Grenzen gesetzt (zu hoher Leitzins würgt die Wirtschaft ab, führt zur Rezession). Nach unten hin dagegen nicht ... die ZB kann sich auch einen Nullzins leisten, die GB auf Dauer nicht.

Ist die Geldschöpfung ein Monopol und verhindert einen freien Markt?

Ich denke nicht, denn es kann ja de facto eben nicht nur mit Zentralbankgeld gezahlt werden, sondern auch mit Sichtguthaben, was ja in der Mehrzahl der Fälle auch passiert (siehe die anderen Postings dazu in diesem thread).

Was passiert grundsätzlich mit realen Gegenständen im Laufe der Zeit und welche Auswirkungen hat (hätte) diese Entwicklung auf den Zinssatz?

Verstehe Deine Frage nicht, sorry ... müsstest Du präzisieren.

Ist die Leitzinsvorgabe der Zentralbanken realistisch oder eine vorgegebene Politik zur Erfüllung der Preisverfallsniveaustabilität (angestrebte Inflation) im Sinne des allseits gepredigten Wirtschaftswachstums?

Ich würde sagen, die ist politisch motiviert. Angestrebt wird damit letztlich ein kontinuierliches Wachsen der Schuldensumme, was nötig ist, um gesamtwirtschaftlich den Großteil der Kredite bedienbar zu halten und so Pleiten (mit Arbeitslosigkeit als Folge) zu vermeiden. Die Steuerungskapazität der Zentralbank ist aber aus verschiedenen Gründen begrenzt, schon allein deshalb, weil nur ein kleiner Teil aller Zahlungen tatsächlich in ZBG abgewickelt wird.

Falls ja, wem dient diese Politik letztlich, wenn Preise steigen und (gehen wir vom Idealfall aus) Löhne kurze darauf nachziehen?

Schwer zu sagen, dienen soll sie ja "allen" (Vermeidung von Krisen), die Kaufkraft des Vermögens der Geldhalter wird durch Infla aber natürlich vermindert. Außerdem wird dadurch ein gewisses Maß an Schuldendruck / Leistungsdruck aus der Wirtschaft rausgenommen.

Just my 2 cents, wobei die Basis für das obige mein "debitistisches" Grundverständnis von Wirtschaft ist.

Gruß
moneymind

antworten
 

Wegen potenzieller Geldhortung

tar ⌂ @, Gehinnom, Sonntag, 11.01.2009, 22:04 (vor 6360 Tagen) @ moneymind

Hallo moneymind,

Den Zins erhebt die Zentralbank aus dem Grunde, dass dieses Geld ja ständig zurückgehalten werden könnte. Er dient also zuvorderst dem Kaufanreiz und dem Verhindern einer Deflationsspirale.

Einige werden nun evtl. wieder darauf hinweisen, dass es in unserem System überhaupt keine Geldhortung geben kann. Diesen empfehle ich einen kleinen Blick in ihre Brieftasche - da sehen sie die Hortung live ;)

Richtige Sparguthaben stellen mMn ein noch viel größeres Deflationspotenzial dar, da diese Sparguthabenzinsen erwirken, die wiederum vom Kreislauf entzogen werden und größere Folgekredite für die Geschäftsbanken erforderlich machen, um diese Sparguthaben dauerhaft potenziell bedienen zu können.

Nein, es ist ja definiert als der Vermögensteil, der nach Abzug
sämtlicher Schulden übrigbleibt (also EK= Summe Aktiva minus Summe
Passiva). Es wird nur auf der Passivseite verbucht, um damit auf beiden
Seiten dieselbe Bilanzsumme zu erhalten.

Zentralbanknoten dagegen werden vom Publikum und den Geschäftsbanken
aktiv als Vermögen in der Bilanz geführt, von der Zentralbank passiv als
Verpflichtung.

Verstehe. Dann besitzt die ZB kein Eigenkapital.

Für mich stellt sich die Sache eher so dar: indem eine Geschäftsbank
einen Kredit vergibt, wandelt sie eine Forderung niedriger Liquidität (die
gegen den Kreditnehmer, der damit ja auch hätte "auf Lieferantenkredit"
einkaufen können, wenn der Verkäufer einen Wechsel akzeptiert hätte) in
eine Forderung höherer Liquidität (=Akzeptanz als Zahlungsmittel) um.

Wechsel sind doch auch akzeptiertes Zahlungsmittel? Denn durch Einlösung bei einer Bank erhält man abzüglich des Diskonts den Betrag ausgezahlt. (Quelle)

Zum einen haftet für die Forderung gegen den Kreditnehmer nur DESSEN
Vermögen, während für das Sichtguthaben das gesamte Vermögen der Bank
haftet (das zwar die Forderung gegen den Kreditnehmer als Aktivum
einschließt, aber zusätzlich eben das Eigenkapital der Bank umfasst).
Die Bank riskiert also für den Fall, daß ihr Schuldner zahlungsunfähig
wird und sie aus dem Erlös der Vollstreckung nicht vollständig befriedigt
werden kann (was ja die Regel ist), einen Vermögensverlust, denn sie
bleibt dem Halter von Sichtguthaben - inzwischen nicht mehr der
ursprüngliche Kreditnehmer, denn der hat damit ja längst eingekauft -
dieses ja auch dann in Form von ZBG schuldig, wenn der ursp. Kreditnehmer
ausgefallen ist.

Darin sehe ich einen Grund, für den sie Zins berechnet (wahrscheinlich
den wichtigsten). Insofern wäre der Zins einfach eine Risikoprämie.

Dem kann ich nur teilweise zustimmen. Natürlich gibt es Kreditausfallrisiken, doch die meisten (alle?) sind durch Sachwerte gedeckt.

Beispiel: Hausfinanzierung und letzte Rate nicht bezahlt. Dann gehört der Bank das Haus plus fast die gesamte Kredittilgung. So ein Risiko wünsch ich mir.

Es gibt sicher auch krasse Gegenbeispiele, wie RTLs Peter Zwegert. Aber glaubst du nicht, dass die Zinszahlungen insgesamt die Risikoerwartung bei weitem übersteigen?

Und welches Risiko trägt denn die Geschäftsbank bei der Kreditvergabe an den Staat?

... Warum also verlangt sie aber dennoch einen Zins? Ich
denke, aus geldpolitischen Gründen (Währungsstabilität sichern,
Konjunktursteuerung etc.).

Währungsstabilität durch Preisverfall? Die Konjunktur... du meinst, "die Wirtschaft muss um jeden Preis wachsen" ;)

Bei den Geschäftsbanken denke ich, ja, durch den freien Markt. Bei den
Zentralbanken weniger, aber auch ihrem Zinssatz sind durch den Markt nach
oben hin Grenzen gesetzt (zu hoher Leitzins würgt die Wirtschaft ab,
führt zur Rezession). Nach unten hin dagegen nicht ... die ZB kann sich
auch einen Nullzins leisten, die GB auf Dauer nicht.

Nur, wenn der Leitzins negativ wäre, da der GB-Zins über dem ZB-Zins liegen muss.

Ist die Geldschöpfung ein Monopol und verhindert einen freien Markt?

Ich denke nicht, denn es kann ja de facto eben nicht nur mit
Zentralbankgeld gezahlt werden, sondern auch mit Sichtguthaben, was ja in
der Mehrzahl der Fälle auch passiert (siehe die anderen Postings dazu in
diesem thread).

Hinter den Sichtguthaben steckt aber letztlich Zentralbankgeld. Ansonsten hätte es eine Argentinienkrise nie geben können. Wir hätten ansonsten auch heute keine Finanzkrise.

Was passiert grundsätzlich mit realen Gegenständen im Laufe der Zeit
und welche Auswirkungen hat (hätte) diese Entwicklung auf den
Zinssatz?

Verstehe Deine Frage nicht, sorry ... müsstest Du präzisieren.

Ich will auf den stetigen Verfall jeglichen Gutes hinaus.

Wieso orientiert man sich bzgl. des hauptsächlich verwendeten Tauschmittels nicht auch an den Gütern, die getauscht werden?

Ist die Leitzinsvorgabe der Zentralbanken realistisch oder eine
vorgegebene Politik zur Erfüllung der Preisverfallsniveaustabilität
(angestrebte Inflation) im Sinne des allseits gepredigten
Wirtschaftswachstums?

Ich würde sagen, die ist politisch motiviert. Angestrebt wird damit
letztlich ein kontinuierliches Wachsen der Schuldensumme, was nötig ist,
um gesamtwirtschaftlich den Großteil der Kredite bedienbar zu halten und
so Pleiten (mit Arbeitslosigkeit als Folge) zu vermeiden.

Ich befürworte den Zins an sich ja, aber beißt sich da die Katze nicht in den Schwanz? Man erhebt Zinsen, um noch höhere Zinsen bedienen zu können und damit Arbeitsplätze zu sichern? Ist das in irgendeiner Weise sinnvoll?

Schwer zu sagen, dienen soll sie ja "allen" (Vermeidung von Krisen), die
Kaufkraft des Vermögens der Geldhalter wird durch Infla aber natürlich
vermindert. Außerdem wird dadurch ein gewisses Maß an Schuldendruck /
Leistungsdruck aus der Wirtschaft rausgenommen.

Also einerseits dient sie dem Wirtschaftswachstum (Konjunkturbelebung) und nun soll sie Leistungsdruck rausnehmen? Das widerspricht sich doch. Vor allem, da die Zinsen ja bedient werden wollen.

--

Also der Sinn und Zweck eines zweistufigen Geldsystems, so wie wir es haben, ist mir persönlich vollkommen unklar. [[zwinker]]

Gruß

--
Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


BTC: 12aiXGLhHJVETnmGTLbKtAzJNwqh6h6HN4

antworten
 

Frage für Schuldrechts-Spezialisten

moneymind, Sonntag, 11.01.2009, 01:10 (vor 6361 Tagen) @ BillHicks

Hi Bill,

danke für die klärende Antwort. Du schreibst:

es könnte sein, dass es sich bei der Sichtguthaben-Zession tatsächlich gar nicht um eine 'Leistung an Erfüllungs Statt' handelt sondern nur um eine 'Leistung erfüllungshalber'. Das hieße, dass juristisch die Schuld des Überweisenden noch so lange besteht bis der Gläubiger endgültig befriedigt ist. Das könnte nach erfolgter Überweisung durch anschließende Barauszahlung sein - oder durch die wiederholte Zession dieses Sichtguthabens. Das hieße, dass man im Pleite-Fall einer Bank evtl. die Überweisungen einklagen könnte.

Ah ... Du meinst, daß der Überweisende so lange haftet, bis der Gläubiger das überwiesene Sichtguthaben in bar hat auszahlen lassen? Hm ... oder, bis er dieses Sichtguthaben seinerseits erfüllungshalber weiterüberwiesen/zediert hat?

Und daß diese Haftung nicht bestünde, hätte er direkt bar bezahlt? Damit würde die Aussage Sinn ergeben, daß nur Zentralbankgeld ein Schuldverhältnis "endgültig" auflöst.

Ich glaube, da könnten wir einen wichtigen Punkt am Wickel haben. Mich erinnert das an den Wechsel, bei dem der Gläubiger ebenfalls für den geschuldeten Betrag haften muß, wenn er den Wechsel per Indossament an Zahlungs statt (oder erfüllungshalber?) weiterreicht.

Mir ist da noch etwas unklar, was das Gesetz im Fall einer Zahlung mit "endgültiger Befriedigung des Gläubigers" meint.

Ich selber werde aus dem von dir verlinkten § 364 Abs. 2 BGB in Bezug auf die Frage, wie eine "Zahlung erfüllungshalber" juristisch gehandhabt wird, noch nicht recht schlau.

Dort steht:

Erfüllt der Schuldner seine Leistung erfüllungshalber, bleibt seine Schuld bis zur endgültigen Befriedigung des Schuldners bestehen.

Ok. Was heißt aber im Fall der "Zahlung" "endgültige Befriedigung"? Nur die Übereignung + Übergabe von Zentralbankgeld? In diesem Fall käme es ja nur in einem sehr geringen Prozentsatz aller Zahlungen (selbst im Interbankenverkehr!) zu einer "endgültigen Befriedigung" des Gläubigers. Haftet in all diesen Fällen wirklich der Schuldner weiter? Wenn ja, bis wann?!? etc.

Im Artikel heißt es weiter:

Bezahlt der Käufer den Kaufpreis mit einem Scheck, so wird seine Kaufpreisschuld nicht bereits mit der Übergabe des Schecks an den Verkäufer erfüllt, sondern erst wenn dem Verkäufer das Geld tatsächlich gutgeschrieben wird.

Hier ist die Rede davon, daß die Kaufpreisschuld dadurch erfüllt werde, daß dem Verkäufer "das Geld gutgeschrieben" werde. Von Barzahlung - Übergabe von Banknoten/Münzen - ist nicht die Rede. "Gutgeschrieben" klingt nach einer Gutschrift auf einem Bankkonto, also eben der Umbuchung von Sichtguthaben.

Heißt das, daß eine Zahlung durch Umbuchung von Sichtguthaben juristisch doch als Erfüllung gilt, wie das auch in der alltäglichen Wirtschaftspraxis gehandhabt wird?!?

Würde mich daher auch freuen, wenn die Schuldrechts-Spezialisten in diesem Board da Klärungen zur Gesetzeslage beisteuern könnten.

Danke + Gruß
moneymind

antworten
 

Erfüllung statt

Alfredo, Montag, 19.01.2009, 15:26 (vor 6352 Tagen) @ moneymind

Hi Bill,

danke für die klärende Antwort. Du schreibst:

es könnte sein, dass es sich bei der Sichtguthaben-Zession
tatsächlich gar nicht um eine 'Leistung an Erfüllungs Statt' handelt
sondern nur um eine 'Leistung erfüllungshalber'. Das hieße, dass
juristisch die Schuld des Überweisenden noch so lange besteht bis der
Gläubiger endgültig befriedigt ist. Das könnte nach erfolgter
Überweisung durch anschließende Barauszahlung sein - oder durch die
wiederholte Zession dieses Sichtguthabens. Das hieße, dass man im
Pleite-Fall einer Bank evtl. die Überweisungen einklagen könnte.

Ah ... Du meinst, daß der Überweisende so lange haftet, bis der
Gläubiger das überwiesene Sichtguthaben in bar hat auszahlen lassen? Hm
... oder, bis er dieses Sichtguthaben seinerseits erfüllungshalber
weiterüberwiesen/zediert hat?

davon bin ich aber nicht überzeugt.
Ok, habe etwas recherchiert , mit dem Thema machen wir ein komplett neues Faß auf, da gibt es Rechtstheorien u. Gerichtsentscheidungen.

Wiki über Erfüllung:
Die Erfüllung im Rechtssinne ist das Erlöschen eines Schuldverhältnisses, indem die geschuldete Leistung bewirkt wird. Geregelt ist die Erfüllung in den § 362 ff. BGB. Dabei kommt es nicht auf die Leistungshandlung, sondern auf den Leistungserfolg an.

Das Erlöschen ist an die jeweils geschuldete Leistung geknüpft. Ein Erfüllungssurrogat [von Surrogat haben wir im Zs.hang von Giralgeld auch öfters gesprochen], d. h. eine Leistung anderer Art (Leistung an Erfüllungs statt), Hinterlegung oder Aufrechnung, bewirkt ein Erlöschen des Schuldverhältnisses. Abgegrenzt werden muss die Leistung an Erfüllungs statt (§ 362 , § 364 Abs. 1 BGB), welche zum Erlöschen des Schuldverhältnisses führt, von der Leistung erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB), im letzteren Fall übernimmt der Schuldner eine neue Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger, dieser kann sie annehmen, muss es jedoch nicht. [ja genau da sind wir wieder bei der Abgrenzung die BillHicks aufgeworfen hat.

[... ]

Problematisch ist im modernen Bankverkehr die Abgrenzung der Erfüllung von der Leistung an Erfüllungs Statt. Dies betrifft insbesondere Banküberweisungen, wo eine klare Linie in Rechtsprechung und Literatur noch nicht erkennbar ist


Und daß diese Haftung nicht bestünde, hätte er direkt bar bezahlt?
Damit würde die Aussage Sinn ergeben, daß nur Zentralbankgeld ein
Schuldverhältnis "endgültig" auflöst.

Ich glaube, da könnten wir einen wichtigen Punkt am Wickel haben.

glaube ich auch :

hier ist das Ergebnis meiner Recherche :

http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2004-07-14-01.pdf

ab S. 15 des pdf, konnte ich nicht kopieren, ist wohl ein Kopierschutz drauf.
Der Text ist aber sehr gut.
Vielleicht kann jemand den Kopierschutz umgehen oder findet eine andere gute Zs.fassung

antworten
 

Überweisung als Rechtspraxis

Alfredo, Montag, 19.01.2009, 17:52 (vor 6352 Tagen) @ moneymind

Hi Bill,

danke für die klärende Antwort. Du schreibst:

es könnte sein, dass es sich bei der Sichtguthaben-Zession
tatsächlich gar nicht um eine 'Leistung an Erfüllungs Statt' handelt
sondern nur um eine 'Leistung erfüllungshalber'. Das hieße, dass
juristisch die Schuld des Überweisenden noch so lange besteht bis der
Gläubiger endgültig befriedigt ist. Das könnte nach erfolgter
Überweisung durch anschließende Barauszahlung sein - oder durch die
wiederholte Zession dieses Sichtguthabens. Das hieße, dass man im
Pleite-Fall einer Bank evtl. die Überweisungen einklagen könnte.

Ah ... Du meinst, daß der Überweisende so lange haftet, bis der
Gläubiger das überwiesene Sichtguthaben in bar hat auszahlen lassen? Hm
... oder, bis er dieses Sichtguthaben seinerseits erfüllungshalber
weiterüberwiesen/zediert hat?

Und daß diese Haftung nicht bestünde, hätte er direkt bar bezahlt?
Damit würde die Aussage Sinn ergeben, daß nur Zentralbankgeld ein
Schuldverhältnis "endgültig" auflöst.


Das hielte ich intuitiv für falsch u. habe jetzt etwas recherchiert .
Bin fündig geworden bei http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2004-07-14-01.pdf
Anmerk.: da dort ein Kopierschutz existiert, habe ich die paar Zeilen abgetippt u. gleich noch eigenhändig Hervorhebungen gemacht.

Erfüllung oder Leistung an Erfüllung statt ?

a) Erfüllung nach §362 I

gefragt werden muss zunächst, ob die Hingabe von Giralgeld Leistung im Sinne d.§362 sein kann, so dass auch die Zahlung durch ÜE grds. als Erfüllung der Geldschuld anzusehen ist.
Dafür spr
icht zunächst die enorme wirtschaftl. Bedeutung. So scheint die UE allgemein als „Zahlungsmittel“ anerkannt.
...
Daher stellt die Zahlung per UE keine andere als die geschuldete Leistung dar, es handelt sich um eine bloße Leistungsmodalität.
Der Begriff der Geldschuld erfasst nach der Verkehrsanschauung auch die Giralgeldzahlung.

b) Leistung an Erfüllung statt § 364 I
Die trad. Auffassung leht eine vollkommene Gleistellung der bargeldlosen Zahlung zur Barzahlung ab. Danach stellt die Überweisung eine Leistung an Erfüllung statt dar.
Zur Begründung wird einerseits die Stellung des Bargelds als alleiniges GZ angeführt, so dass die Leistung von Buchgeld eine anere als die geschuldete Leistung darstellt.
Andererseits wird auch die Rechtsstellung des Buchgeldempfängers nicht als gleichwertig m.d. des Bargeldemfpängers angesehen.
Im Vordergrund stehen dabei die zusätzl. Risiken für den Gläubiger , die sich aus einer giralen Zahlung ergeben.
...

c) Stellungnahme
Der dargestellte Streit ist ohne prakt. Bedeutung, solange eine vorherige oder nachträgliche Vereinbarung zw. den Beteiligten verlangt wird u. somit durch die unbare Zahlung möglicherweise „benachteiligte“ Gläubiger sein Einverständnis mit der UE erklärt hat.

[/i]


Ich glaube, da könnten wir einen wichtigen Punkt am Wickel haben.

Ja das schon. Erst dachte ich mir auch, dass wir da ein ganz neues Fass aufgemacht haben, aber jetzt denke ich dass es relativ klar ist.
Beim Nachweis f. Einverständnis des Gläubigers wird in der Rechtspraxis keinen hohen Anspruch gelegt. Es reicht konkludentes, also schlüssiges Tun u. so reicht z.B. schon die Nennung der Kto.angaben auf der Re. aus.


Mir ist da noch etwas unklar, was das Gesetz im Fall einer Zahlung mit
"endgültiger Befriedigung des Gläubigers" meint.

Ich selber werde aus dem von dir verlinkten § 364 Abs. 2 BGB in Bezug auf
die Frage, wie eine "Zahlung erfüllungshalber" juristisch gehandhabt wird,
noch nicht recht schlau.

Dort steht:

Erfüllt der Schuldner seine Leistung erfüllungshalber, bleibt seine
Schuld bis zur endgültigen Befriedigung des Schuldners bestehen.

Was ich gehört habe, bedeutet erfüllungshalber das Eingehen eines neuen Vertrages, der das Einverständnis vom Gläubiger voraussetzt.


Im Artikel heißt es weiter:

Bezahlt der Käufer den Kaufpreis mit einem Scheck, so wird seine
Kaufpreisschuld nicht bereits mit der Übergabe des Schecks an den
Verkäufer erfüllt, sondern erst wenn dem Verkäufer das Geld tatsächlich
gutgeschrieben wird.

Das ist aber auch klar, weil ein Scheck im Ggs. zur UE noch keine Kto.deckung bedeutet.


Hier ist die Rede davon, daß die Kaufpreisschuld dadurch erfüllt werde,
daß dem Verkäufer "das Geld gutgeschrieben" werde. Von Barzahlung -
Übergabe von Banknoten/Münzen - ist nicht die Rede. "Gutgeschrieben"
klingt nach einer Gutschrift auf einem Bankkonto, also eben der Umbuchung
von Sichtguthaben.

Heißt das, daß eine Zahlung durch Umbuchung von Sichtguthaben juristisch
doch als Erfüllung gilt, wie das auch in der alltäglichen
Wirtschaftspraxis gehandhabt wird?!?

siehe oben , Stichwort "Rechtspraxis"


Würde mich daher auch freuen, wenn die Schuldrechts-Spezialisten in
diesem Board da Klärungen zur Gesetzeslage beisteuern könnten.

bin zwar kein Spezialist, aber möchte noch folgendes beisteuern.

Es gibt eine Theorie nach der die realen Leistungsbewirkung ausschlaggebend ist, als objektives Kriterium.
Dann gibt es , ich zitiere Während die Theorie der finalen Leistungsbewirkung eine zweckgerichtete, also sowohl objektiv als auch subjektiv determinierte Erfüllung verlangt

Was mit der realen Leistungsbewirkung gemeint ist, verdeutlicht folgender Witz (alles aus Wiki, ist dort gut beschrieben)


Hier der Witz :
B und P sind Kompagnons. P hat sich in die charmante Gattin F seines Partners verliebt – ihre Tugend ist jedoch unerschütterlich. Schließlich versuchte P es mit dem Angebot von 1000 €. Diesmal kann sie nicht widerstehen. Morgen wird der Gatte verreist sein, dann mag der Kompagnon zu ihr kommen … Als B am Morgen des Reisetages noch einmal schnell ins Büro kommt, bittet ihn P um 1000 €;. Er brauche sie dringend, werde sie aber noch heute der Frau von B zurückbringen … Nachts kommt B zurück und fragt seine Frau schon von der Treppe her: „War P da?“ Die Gattin verlegen: „Ja.“ B: „Hat er dir die 1000 € gebracht?“ Die Frau schneeweiß im Gesicht: „… Jahhh.“ B, zufrieden: „Siehst du, er hat es heute früh versprochen, und er hat Wort gehalten. Gott sei dank! Er ist ein hochanständiger Mensch!“ Ist die Darlehensschuld erfüllt, wenn die Frau ihrem Mann gehaltenen 1000 € herausgibt?

antworten
 

Überweisung=Leistung "an Erfüllungs statt" oder "erfüllungshalber "?

moneymind, Freitag, 23.01.2009, 18:50 (vor 6348 Tagen) @ Alfredo

Ok, zur Leistung an Erfüllungs statt (deinem wiki-Zitat):

Das Erlöschen ist an die jeweils geschuldete Leistung geknüpft. Ein Erfüllungssurrogat [von Surrogat haben wir im Zs.hang von Giralgeld auch öfters gesprochen], d. h. eine Leistung anderer Art (Leistung an Erfüllungs statt), Hinterlegung oder Aufrechnung, bewirkt ein Erlöschen des Schuldverhältnisses.

Ok, Leistung an Erfüllungs statt bewirkt Erfüllung, also Erlöschen des Schuldverhältnisses. Als Erfüllungssurrogat wird hier sogar die Aufrechnung genannt – also das, was wir hier als "anschreiben lassen" und "Forderungen verrechnen" diskutiert haben.

Wenn selbst diese das Schuldverhältnis erlöschen läßt, kann Zentralbankgeld nicht als alleiniges Zahlungsmittel gelten, sondern eben nur als

a) dasjenige Zahlungsmittel mit gesetzlichem Annahmezwang (ich kann als Gläubiger Barzahlung fordern, muß aber auch Zentralbankgeld zur Erfüllung einer Nominalforderung annehmen) und

b) diejenige aller Nominalforderungen, die am besten gesichert ist und daher den höchsten Liquiditätsgrad aufweist, was sich aus der Kreditvergabepolitik der Zentralbank (Auftrag: Währung sichern) und aus der Tatsache ergibt, daß hinter der ZB der Staat als "Lender of Last Resort" steht.

Denn "Zahlung" bedeutet ja das Erfüllen einer Nominalforderung, was diese Forderung vernichtet ("Erlöschen des Schuldverhältnisses"); und dies kann laut dem obigen auch durch Leistung an Erfüllungs statt in Form der Aufrechung geschehen.

Leider wird nicht klar, ob auch eine Überweisung als Leistung an Erfüllungs statt oder als Leistung erfüllungshalber gilt. Ist zwar wahrscheinlich, geht aus dem obigen aber nicht eindeutig hervor.

Wiki weiter:

Problematisch ist im modernen Bankverkehr die Abgrenzung der Erfüllung von der Leistung an Erfüllungs Statt. Dies betrifft insbesondere Banküberweisungen, wo eine klare Linie in Rechtsprechung und Literatur noch nicht erkennbar ist.

Das muß uns hier nicht interessieren, da ja auch Leistung an Erfüllungs statt zum Erlöschen des Schuldverhältnisses führt, also den Schuldner von jeglicher weiteren Haftung befreit.

Damit bliebe nach wie vor zu klären, ob und ggf. in welchen Fällen eine Überweisung von Sichtguthaben juristisch als Leistung an Erfüllungs statt oder als Leistung erfüllungshalber gilt:

Abgegrenzt werden muss die Leistung an Erfüllungs statt (§ 362 , § 364 Abs. 1 BGB), welche zum Erlöschen des Schuldverhältnisses führt, von der Leistung erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB), im letzteren Fall übernimmt der Schuldner eine neue Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger, dieser kann sie annehmen, muss es jedoch nicht.

Hier wäre die Frage, welcher Art die Verbindlichkeit ist, die der Schuldner dabei übernimmt.

Zu b) sagt http://de.wikipedia.org/wiki/Erf%C3%BCllung_(Recht),

Die Haftung im Rahmen des § 364 Abs. 1 BGB richtet sich nach § 365 BGB.

Dort heißt es:

§ 365
Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt

Wird eine Sache, eine Forderung gegen einen Dritten oder ein anderes Recht an Erfüllungs statt gegeben, so hat der Schuldner wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der Sache in gleicher Weise wie ein Verkäufer Gewähr zu leisten.

Im wiki heißt es weiter:

Leistung erfüllungshalber (§ 365 BGB): Die ursprüngliche Forderung bleibt bestehen. Der Gläubiger erklärt sich aber bei Annahme einer anderen Leistung erfüllungshalber damit einverstanden, diese zu verwerten sowie sich nur dann erneut an den Schuldner zu halten, wenn er nicht vollständig befriedigt wird. Bsp.: Statt der geschuldeten 100 EUR tritt der Schuldner dem Gläubiger eine Forderung gegen einen Dritten ab, die auf 100 EUR lautet. Gelingt es dem Gläubiger, die Forderung einzulösen, wird der Schuldner von der Schuld befreit. Gelingt es nicht, weil z. B. der Dritte nicht leisten will oder Einreden entgegenhält, bleibt es bei der Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger 100 EUR zu zahlen.

Da haben wir ein Beispiel dafür, was Bill sagte – bei einer Leistung erfüllungshalber haftet der Schuldner für den Fall, daß die Bank, bei der der Gläubiger sein Konto führt, insolvent wird und dem Gläubiger sein Guthaben nicht auszahlen kann.

Dies ähnelt dem alten Handelsinstrument des Wechsels, bei dem der Gläubiger, der den Wechsel zu Zahlungszwecken an einen Dritten überträgt (Indossament), sich damit bereiterklärt, für den Fall des Ausfalls des Wechselschuldnerschuldners mit seinem Vermögen zu haften.

Die Frage, die schon BillHicks aufgeworfen und an die Juristen weitergegeben hat, wäre also weiterhin: gilt eine Überweisung als Leistung an Erfüllungs statt (keine weitere Haftung desjenigen, der per Überweisung zahlt) oder als Leistung erfüllungshalber (weitere Haftung des Überweisenden, wie von BillHicks ausgeführt)?

Der Text, den Du verlinkt hast, spricht nur von Leistung an Erfüllungs statt, nicht von Leistung erfüllunghalber. Das könnte ein Hinweis darauf sein, daß dies die Mehrheit der Juristen so sieht. Es könnte aber auch sein, daß dieser Punkt auch juristisch strittig ist.

Daher reiche ich die Frage hiermit nochmal an einen Schuldrechts-Spezialisten weiter, der mit der Rechtslage bzw. Präzedenzfällen (Bankenpleiten, Regelung der Befriedigung der Gläubiger) vertraut ist. Da Bankenpleiten in den letzten Jahrzehnten rar waren, bezweifle ich, daß es da allzuviele Präzedenzfälle gibt. Insofern dürfte die entsprechende Unterscheidung auch unter Juristen nicht unbedingt geläufig sein.

Daher würde ich sagen, warten wir mal ab, wie sich die Krise weiterentwickelt. Sollten einige Banken tatsächlich insolvent werden, werden sicher einige Gläubiger dieser Bank, deren Sichtguthaben nun nicht mehr auszahlbar sind, klagen. Und dann werden wir ja sehen, ob die Rechtsprechung nur die Bank in Haftung nimmt oder auch diejenigen, die da per Überweisung erfüllt haben.

Gruß,
moneymind

antworten
 

Zustimmung. Aber du hast da etwas widerlegt, das ich gar nicht behauptet habe.

BillHicks ⌂ @, Wien, Freitag, 09.01.2009, 23:57 (vor 6362 Tagen) @ Divinum
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 10.01.2009, 00:00

Hallo,

zunächst einmal freut es mich, dass wir so schnell ein Stück weiter
gekommen sind. Ich bin aufgrund einiger früherer Diskussionen über dieses
Thema in anderen Foren ein wenig (positiv) überascht.

Sokratischer Dialog an dessen Ende der Erkenntnisgewinn steht. Alles andere ist Kindergarten. Freue mich jedes Mal wenn ich daneben lag, denn dann liege ich in diesem Punkt von nun an keine Sekunde mehr länger daneben. Wäre ja auch unnötig. ("Ich weiß, dass ich nichts weiß")

Kommen wir zum nächsten Teil. Offen geblieben ist die
Frage, ob wenigstens Banken mit "Forderungen gegen sich selbst" bezahlen
können.

Let's go!

Die Forderungen gegen eine Bank welche unter dem Bilanzposten "täglich
fällige Verbindlichkeiten" aufgeführt sind, werden von der
Volkswirtschaft (incl. Finanzamt, wie ich oben schrieb) als
Zahlungsmittel verwendet.


Nein, das ist nicht richtig. Diese Forderungen gegen eine Bank
(Sichtguthaben) werden zwischen den Banken nicht als Zahlungsmittel
verwendet!

Das ist richtig. Nur habe ich das auch nirgendwo behauptet. Banken können niemals untereinander mit "Forderungen gegen sich selbst" 'bezahlen', weil Banken diese Forderungen nicht als Zahlungsmittel akzeptieren. Nicht-MFIs hingegen schon (incl. Finanzamt). Daher ist das von dir im folgenden Beschriebene sehr richtig und ich danke dir dafür, denn dann muss ich es in dieser Tiefe (incl. Paragraphen usw.) mir nicht selbst erarbeiten. Aber es geht an meiner Behauptung vorbei.

Als Zahlungsmittel im bargeldlosen Zahlungsverkehr werden grds.
nur Zentralbankguthaben akzeptiert. Die anderen "täglich fälligen
Verbindlichkeiten" der Banken eignen sich wie gesagt zur Verrechnung
gegenseitiger Bank-Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, mehr aber auch nicht
(siehe unten).

So ist es.

Um es ganz genau und völlig
unverständlich auszudrücken: Es wird eine Sichtguthaben-Zession an
Zahlungs statt durchgeführt (vulgo: Überweisung).


Nein, da kann ich definitiv nicht zustimmen. Eine Überweisung kann
überhaupt keine "Sichtguthaben-Zession" sein, es ist genau genommen sogar
das Gegenteil davon, nämlich eine sogenannte "Schuldübernahme".

Ja. Aus Bankensich bei einer Überweisung von Kunde X bei Bank A zu Kunde Y bei Bank B.

Die
Zession ist im BGB in den §§ 398ff. geregelt, die Schuldübernahme in den
§§ 414ff. BGB. Die Bank überträgt per Überweisung eine "täglich
fällige Verbindlichkeit" an eine andere Bank. Es handelt sich um
eine Forderung des Bankkunden gegen (!) die Bank. Die Bank
selbst hat keine Forderung, die sie zedieren kann, sondern eine
Verbindlichkeit (Bargeldauszahlungs-Verbindlichkeit), welche die
Empfängerbank übernehmen kann.

Das ist richtig.

Aber gehen wir mal weg von der Bank und schauen uns die Überweisung aus Kundensicht an. Dort handelt es sich sehr wohl um eine Sichtguthaben-Zession. Kunde x tritt seine Forderung gegen die Bank an den Kunden Y ab. Dies kann im Spezialfall, dass beide Kunden bei Bank A sind, ein ganz simpler Passivtausch in der Bankbilanz A sein. Nichts weiter. No ZB-Geld in Sicht und/oder benötigt. Genaueres s.u.

Es passiert zunächst folgendes: Bei einer Überweisung befreit sich die
überweisende Bank von der Verbindlichkeit ihrem Bankkunden Geld in Höhe X
auszahlen zu müssen und belastet dafür die Empfängerbank mit der
Verbindlichkeit ihrem Bankkunden Geld in Höhe X auszahlen zu müssen.

So ist es.

Warum akzeptiert eine Empfängerbank so etwas? Ganz einfach: Weil nebenher
noch etwas stattfindet. Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen den
Banken gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder:

a) die überweisende Bank überträgt mit der Überweisung
Zentralbankguthaben in gleicher Höhe an die Empfängerbank oder
b) die beiden Banken verrechnen die gegenseitigen
Forderungen/Verbindlichkeiten miteinander, sog.
Cashclearing.

Per "Skontration", ja.

So und nicht anders läuft der bargeldlose Zahlungsverkehr. Die Banken
zahlen genauso wenig mit "Forderungen gegen sich selbst" wie
Brötchenkäufer beim Bäcker. [[zwinker]] Zur Veranschaulichung zwei §§
aus dem BGB:

Wie gesagt: nicht untereinander. Sondern ggü Nicht-Banken.

362 I BGB -
Erlöschen durch Leistung: Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die
geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

§ 387 BGB -
Aufrechnung: Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem
Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen
die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende
Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.

Diese beiden beiden Paragraphen bedeuten im Fall des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs folgendes: Wenn die überweisende Bank der Empfängerbank
Zentralbankguthaben überweist, dann bewirkt sie ihr gegenüber die
Leistung, ohne die die Empfängerbank die Überweisung nicht akzeptieren
würde. Das Schuldverhältnis erlischt dann mit der Gutschrift des
ZB-Guthabens (vgl. § 362 I).

Die Banken transferieren aber nicht mit jeder Überweisung permanent
ZB-Guthaben hin und her. Stattdessen greift man sehr häufig auf die
Verrechnung der gegenseitigen Forderungen zurück (vgl. § 387 BGB). Denn
meistens finden nicht nur Überweisungen von Bank A zu Bank B statt sondern
auch umgekehrt. Dadurch entstehen gegenseitige Forderungen, welche
miteinander verrechnet werden. Insofern die gegenseitigen Forderungen sich
verrechnen lassen, findet überhaupt keine Zahlung statt.
Das, was nach der Verrechnung an Überschussverbindlichkeiten einer Bank
übrigbleibt, wird mittels Zentralbankguthaben bezahlt. Das
ist die tägliche Bankpraxis.

Bis hierhin sowas von d'accord. Und noch was dabei gelernt. Vielen Dank!

Da gibt es überhaupt kein mit "Forderungen
gegen sich selbst zahlen" oder ähnliches. Ein Kreditinstitut lässt sich
in dieser Hinsicht genausowenig übers Ohr hauen wie ein Bäcker.

Ein Kreditinstitut nicht... aber wie sieht es wohl mit dem Bäcker aus...?

Unser Bäcker Herr "Becker" möchte sich eine große Solaranlage aufs Dach montieren lassen. Er benötigt dafür 100.000€ von seiner Bank. Bank A.

Herr Becker läuft also zu Bank A und unterschreibt dort (nach Überprüfung der Kreditsicherheiten durch die Bank) einen Schuldschein, der ihn dazu verpflichtet in den nächsten Jahren diese 100.000€ zu tilgen und außerdem noch Zinsen zu zahlen.

Dieser Schuldschein wird von nun an auf der Aktivseite der Bank unter "Forderungen an Kunden" geführt und zum Nennwert eingebucht. Herr Becker verfügt nun außerdem über zusätzliche 100.000€ auf seinem Girokonto, welche in der Bankbilanz auf der Passivseite unter "Verbindlichkeiten ggü Kunden" auftauchen. Es wurde also eine Bilanzverlängerung durchgeführt.

Soweit so gut. Die Bank hat ein Aktivum gekauft (den Schuldschein) und zwar indem sie eine Forderung gegen sich selbst ausgestellt hat.

[Bis hierhin ist das alles völlig unspektakulär und der Vorgang des Kaufes per Bilanzverlängerung findet täglich überall in der Wirtschaft statt: Unternehmen X kauft bei Unternehmen Y Schrauben (ein Aktivum, Vorratsvermögen) und zwar mit Zahlungsziel 30 Tage. Die Schrauben kommen also mit ihrem Buchwert in die Bilanz (Vorratsvermögen, aktiv) und auf der Passivseite steht von nun an eine Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung in Höhe des Rechnungsbetrages (irgendwelche Feinheiten wie Skonto etc. mal außen vor). Das ist analog zu unserem Bankenbeispiel. Das Unternehmen X hat gekauft, jedoch gerade noch nicht bezahlt, daher auch "Zahlung auf Ziel". Aber nun zurück zum Bankenbeispiel.:]

Wann muss die Bank A die Verbindlichkeit ggü Herrn Becker erfüllen? Eigentlich sofort, oder besser: jederzeit. Denn sie muss die Sichtguthaben auf dem Girokonto von Herrn Becker jederzeit ("täglich fällig") in voller Höhe bar auszahlen können. Es sind eben sofort fällige Sichtguthaben. Aber muss die Bank tatsächlich bezahlen? Wenn Herr Becker seinen Kredit sofort bar in voller Höhe ausbezahlt haben möchte, dann ist der Fall klar. Aber ich möchte mal sehen was hier los ist, wenn alle Schuldner dies so machen würden. Alle. Incl. BRD Finanzagentur GmbH. Die Wahrscheinlichkeit dazu ist jedoch eher gering. Und warum ist sie gering? Ganz einfach: Die Sichtguthaben selbst, die Forderung gegen die Bank ist nämlich selbst ein äußerst beliebtes Zahlungsmittel! Was also macht Herr Becker? Er überweist an Herrn Sonne, den Installateur der Solaranlage, 100.000€. Und zwar durch Zession der Forderung gegen die Bank an Herrn Sonne ("Überweisung"). Glücklicherweise für Bank A hat Herr Sonne auch bei dieser Bank sein Konto. Welche Folgen hat das für die Bank? Sie nimmt einen Passivtausch in ihrer Bilanz vor (Höhe 100.000€), der die Bank genau einen Buchungssatz kostet. Kein ZB-Geld involviert.
Was passiert wenn Herr Sonne sein Konto bei einer anderen Bank hat, hast du ganz hervorragend beschrieben.

D.h. für mich im Klartext: Banken können (wie jedes andere Unternehmen auch) Aktiva per Bilanzverlängerung mit einer Forderung gegen sich selbst kaufen. Banken können jedoch dadurch dass die Forderung gegen die Bank vom Publikum (Nicht-MFIs) als Zahlungsmittel ("Sichtguthaben-Zession an Zahlungs statt") verwendet werden mit diesem Kauf per Bilanzverlängerung gleichzeitig (zu einem ganz bestimmten Prozentsatz) bezahlen, da für das Publikum Sichtguthaben so gut (oder so schlecht) sind wie GZ.

Klar, es ist theoretisch möglich, dass die eine Bank sich bei der anderen
Bank "was anschreiben lässt". Das bedeutet dann aber nichts anderes, als
dass sie einen Kredit bei der anderen Bank aufgenommen hat. Dann hat keine
Zahlung stattgefunden, sondern die Zahlung wurde in die Zukunft
hinausgeschoben. Ganz genau so, wie der Brötchenkäufer die Bezahlung des
Brötchens durch "Anschreiben" in die Zukunft hinausgeschoben hat.
[[zwinker]]

Unwidersprochen.

Gruß
Divinum

Gruß zurück!

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

@Bill Hicks - Nur kurz...

Divinum, Samstag, 10.01.2009, 02:05 (vor 6362 Tagen) @ BillHicks
bearbeitet von Divinum, Samstag, 10.01.2009, 02:14

Ich habe mich dazu schon vorhin in der Antwort an TylerDurden geäußert: LINK
Nur noch mal kurz zur Zusammenfassung.

D.h. für mich im Klartext: Banken können (wie jedes andere Unternehmen
auch) Aktiva per Bilanzverlängerung mit einer Forderung gegen sich selbst
kaufen.

Der Begriff "kaufen" passt auf das angeführte Beispiel meines Erachtens nicht. Sagen wir Banken können ihre Bilanzen durch zusätzliche Kreditvergabe erhöhen. Aber auch hier finde ich die Figur "mit einer Forderung gegen sich selbst" wieder überflüssig bzw. unrichtig. Wenn Herr Becker bei der Bank einen Kredit über 100.000 € aufnimmt, dann erhält Herr Becker eine Forderung gegen die Bank in ebendieser Höhe und die Bank ggü. Herrn B. eine entsprechende Verbindlichkeit. Wenn Herr Becker z.B. das Geld abhebt, dann hat die Bank eine Forderung gegen Herrn B. auf Rückzahlung des abgehobenen Geldes, und Herr B. hat eine Verbindlichkeit bei der Bank auf Rückzahlung des Geldes. Wo die Bank bei diesem Rechtsgeschäft eine "Forderung gegen sich selbst" herbekommen will, leuchtet mir nicht ganz ein. Zumal ich die Figur "Forderung gegen sich selbst" ohnehin für unsinnig halte, da eine Forderung nicht ohne entsprechende Verbindlichkeit existieren kann. Wenn eine Person eine Forderung gegen sich selbst hat, so hat sie damit ebenfalls eine entsprechende Verbindlichkeit gegen sich selbst. Die Forderung/Verbindlichkeit löst sich damit in sich selbst auf (neutralisiert sich).

Banken können jedoch dadurch dass die Forderung gegen
die Bank
vom Publikum (Nicht-MFIs) als Zahlungsmittel
("Sichtguthaben-Zession an Zahlungs statt") verwendet werden mit diesem
Kauf per Bilanzverlängerung gleichzeitig (zu einem ganz
bestimmten Prozentsatz) bezahlen, da für das Publikum Sichtguthaben
so gut (oder so schlecht) sind wie GZ.

[[hae]] "Als Zahlungsmittel ("Sichtguthaben-Zession an Zahlungs statt")" halte ich für widersprüchlich. Entweder es findet eine Zession statt (§ 398 BGB) oder es wird die Leistung (im Sinne des § 362 I BGB) bewirkt, also bezahlt. Innerhalb desselben Kreditinstituts wird bei Überweisungen ganz genau genommen überhaupt nicht bezahlt, sondern aus Sicht der Nicht-Bank wird lediglich eine Forderung auf Bargeldauszahlung gegen dieselbe Bank zediert. Das nennt man dann landläufig "bezahlen". Das ist ja auch normalerweise für Ottonormalverbraucher völlig gleichgültig, worum es sich ganz präzise eigentlich handelt. Für dieses Thema ist es aber nicht einerlei. Aus Sicht der Bank ändert sich bei der bankinternen Überweisung eigentlich gar nichts, außer dass sie die Geldforderung fortan an einen neuen Gläubiger bewirken muss. Dass es sich bei der Überweisung keineswegs um eine "Zahlung" handelt oder durch Kreditvergabe an Herrn B. irgendwie "Zahlungsmittel" kreiert wurde geht aber auch daraus hervor, dass dieses Beispiel:

a) nur innerhalb eines Kreditinstituts funktioniert und
b) der neue Gläubiger jederzeit die Auszahlung oder Überweisung an ein fremdes Kreditinstitut verlangen kann.

Wenn dieses Beispiel nur innerhalb eines Kreditinstituts funktioniert, so zeigt dass schon, dass es keine Zahlung sein kann. Denn eine Zahlung ist Bewirkung einer (monetären) Leistung an eine andere Person. Für die Bank ist aber keine andere Person involviert, an welche sie hat leisten müssen (lediglich Umbuchung). Und so etwas wie ein "lediglich unternehmensintern gültiges Zahlungsmittel", das dann auch noch "Geld" sein soll, kann es nicht geben.

Was den Kredit an Herrn Becker angeht: Wenn Herr Becker die 100.000 € abheben oder überweisen (an fremdes Kreditinstitut) will, so ist die Bank verpflichtet dem Wunsch des Herrn Becker zu entsprechen. Sollte sie so töricht gewesen sein den Kredit "out of thin air" kreiert haben ohne ZB-Liquidität zu besitzen, so wird ihr dann schlagartig bewusst werden, dass sie kein Geld schöpfen kann. [[zwinker]]

antworten
 

@Divinum - Ja sind sie denn nun Zahlungsmittel oder sind sie es nicht ;-)

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 10.01.2009, 02:58 (vor 6362 Tagen) @ Divinum

Ich habe mich dazu schon vorhin in der Antwort an TylerDurden
geäußert:
LINK

Jo, ich hatte parallel geschrieben.

Nur noch mal kurz zur Zusammenfassung.

D.h. für mich im Klartext: Banken können (wie jedes andere
Unternehmen
auch) Aktiva per Bilanzverlängerung mit einer Forderung gegen sich
selbst
kaufen.


Der Begriff "kaufen" passt auf das angeführte Beispiel meines Erachtens
nicht. Sagen wir Banken können ihre Bilanzen durch zusätzliche
Kreditvergabe erhöhen.

Ok.

Aber auch hier finde ich die Figur "mit einer
Forderung gegen sich selbst" wieder überflüssig bzw. unrichtig. Wenn Herr
Becker bei der Bank einen Kredit über 100.000 € aufnimmt, dann erhält
Herr Becker eine Forderung gegen die Bank in ebendieser Höhe und die Bank
ggü. Herrn B. eine entsprechende Verbindlichkeit.

Genau um diese Forderung des Herrn B. gegen die Bank geht es.
Die Forderung "gegen sich selbst" heißt nicht, dass es eine Forderung der Bank ist (Aktivseite), sondern dass es die Forderung des Kunden gegen die Bank ist. Oder eben aus Sicht der Bank: eine "Forderung gegen sich selbst".
Die Formulierung ist übrigens nicht meinem Hirn entsprungen sondern ist bei Issing entlehnt. Beschwerden bitte dort hin :-)

Wenn Herr Becker z.B.
das Geld abhebt, dann hat die Bank eine Forderung gegen Herrn B. auf
Rückzahlung des abgehobenen Geldes, und Herr B. hat eine Verbindlichkeit
bei der Bank auf Rückzahlung des Geldes.

Ja WENN er abhebt. Aber er wird es tatsächlich nur zu einem bestimmten Teil bar abheben (man müsste mal nach genauen Zahlen dafür suchen wie hoch die durchschnittliche Auszahlungsquote ist).

Wo die Bank bei diesem
Rechtsgeschäft eine "Forderung gegen sich selbst" herbekommen will,
leuchtet mir nicht ganz ein.

Wie ich oben schrieb. Die Bank bekommt keine Forderung gegen sich selbst, sondern hat eine ausgestellt, indem sie Herrn B. ein Sichtguthaben eingeräumt hat.

Zumal ich die Figur "Forderung gegen sich
selbst" ohnehin für unsinnig halte, da eine Forderung nicht ohne
entsprechende Verbindlichkeit existieren kann. Wenn eine Person eine
Forderung gegen sich selbst hat, so hat sie damit ebenfalls eine
entsprechende Verbindlichkeit gegen sich selbst. Die
Forderung/Verbindlichkeit löst sich damit in sich selbst auf
(neutralisiert sich).

S.o. Sollte sich aufgeklärt haben. War einfach meine unglückliche Formulierung.

Banken können jedoch dadurch dass die Forderung gegen
die Bank
vom Publikum (Nicht-MFIs) als Zahlungsmittel
("Sichtguthaben-Zession an Zahlungs statt") verwendet werden mit diesem
Kauf per Bilanzverlängerung gleichzeitig (zu einem ganz
bestimmten Prozentsatz) bezahlen, da für das Publikum
Sichtguthaben
so gut (oder so schlecht) sind wie GZ.


[[hae]] "Als Zahlungsmittel ("Sichtguthaben-Zession an Zahlungs
statt")"
halte ich für widersprüchlich. Entweder es findet eine
Zession statt (§ 398 BGB) oder es wird die Leistung (im Sinne des § 362 I
BGB) bewirkt, also bezahlt. Innerhalb desselben Kreditinstituts wird bei
Überweisungen ganz genau genommen überhaupt nicht bezahlt, sondern aus
Sicht der Nicht-Bank wird lediglich eine Forderung auf Bargeldauszahlung
gegen dieselbe Bank zediert. Das nennt man dann landläufig "bezahlen".

JA! Genau das ist doch das 'geniale' an der Geschichte. Für das (dumme) Publikum wirkt das Ganze wie eine Bezahlung. Dass dabei kein Cent ZB-Geld involviert war ist doch nur gut für die Bank. Für die Kunden spielt das keine Rolle.

Das
ist ja auch normalerweise für Ottonormalverbraucher völlig gleichgültig,
worum es sich ganz präzise eigentlich handelt.

Für Otto ist es völlig gleichgültig. Nicht aber für die Bank. Die machen einen ganz erheblichen Gewinn durch diesen Mechanismus. Und diesen noch dazu auf so undurchsichtige Art und Weise, dass selbst fachkundige Leute seitenweise darüber diskutieren müssen um es genau herauszuarbeiten.

Für dieses Thema
ist es aber nicht einerlei. Aus Sicht der Bank ändert sich bei der
bankinternen Überweisung eigentlich gar nichts, außer dass sie die
Geldforderung fortan an einen neuen Gläubiger bewirken muss.

Ja.

Dass es sich
bei der Überweisung keineswegs um eine "Zahlung" handelt

Es handelt sich sehr wohl um eine "Zahlung" aus Sicht des Publikums. Weil die Sichtguthaben-Zession nämlich "an Zahlungs statt" im Publikum weitläufig akzeptiert wird - daher ist die Wirkung im Publikum die einer "Zahlung".
- Wieviele Lohntüten hast du letztes Jahr bekommen?
- Es ist dem Supermarkt ja gerade egal ob er nun ein Sichtguthaben zediert bekommt (per ec-Karte) oder tatsächlich cash. Denn beim Supermarkt tauchen beide Posten aktiv auf und sind letztlich gleich-liquide (weil Sichtguthaben als Zahlungsmittel akzeptiert werden). Anders sieht das bei den Banken aus. Für die Banken sind Sichtguthaben Passiva. Cash ist ein Aktivum. D.h.: viele Überweisungen (am besten insitutsintern) = gut für GB, da kein oder nur geringer (durch Verrechnung) ZB-Geld-Bedarf.

oder durch
Kreditvergabe an Herrn B. irgendwie "Zahlungsmittel" kreiert wurde geht
aber auch daraus hervor, dass dieses Beispiel:

a) nur innerhalb eines Kreditinstituts funktioniert und

Bei großen Banken ist das nicht so selten. Stichwort: "interner Verrechnungsfaktor". Damit wird knallhart kalkuliert.

b) der neue Gläubiger jederzeit die Auszahlung oder Überweisung an ein
fremdes Kreditinstitut verlangen kann.

Ja, sicher. Es ist aber noch keine 2 Posts her, da du haarklein erklärt hast wie durch Skontration die Saldi im Cashclearing geringer sind als die tatsächlichen Umsätze! Wodurch sich der ZB-Geldbedarf der GBen reduziert bei Überweisungen an andere Kreditinstitute.

Wenn dieses Beispiel nur innerhalb eines Kreditinstituts funktioniert, so
zeigt dass schon, dass es keine Zahlung sein kann.

Wie gesagt: es ist nicht sehr offensichtlich. Aber für das Publikum entsteht durch das zusätzliche Giralgeld eben auch zusätzliches Zahlungsmittel. Weil das Giralgeld nun mal als Zahlungsmittel verwendet wird. Ich kann da doch auch nix dafür <img src=" />
Und der Bedarf der GB hinter den Überweisungen, die das Publikum giral vornimmt (sozusagen "front office"), auch ZB-Geld fließen zu lassen (wäre dann quasi "back office") ist umso geringer je mehr Überweisungen innerhalb der eigenen Bilanz getätigt werden können (Fusionen lassen grüßen) und bei entsprechender Verrechnung oder Girokreis-Zusammenschluss mit Konkurrenten.

Denn eine Zahlung ist
Bewirkung einer (monetären) Leistung an eine andere Person. Für
die Bank ist aber keine andere Person involviert, an welche sie hat leisten
müssen (lediglich Umbuchung). Und so etwas wie ein "lediglich
unternehmensintern gültiges Zahlungsmittel", das dann auch noch "Geld"
sein soll, kann es nicht geben.

Für das Publikum ist es wie du oben schon völlig richtig schriebst völlig sch***egal was die Banken tatsächlich "hinter den Kulissen" bzw. "intern" machen. Das Publikum ist nur daran interessiert, dass sich genügend Zahlen auf dem eigenen Girokonto wiederfinden. Wie die dahin kommen ist dem Publikum egal. Aber: genügend Zahlen auf meinem Konto = du hast mich ausreichend "bezahlt".

Dein letzter Satz könnte heißen: "...., das dann auch noch "Geld" sein soll, darf es nicht geben."
Denn als "Geld" (i.S.v. Zahlungsmittel) verwendet das Publikum die Sichteinlagen jedenfalls. Und wenn du einen Kopfstand machst - es wäre immer noch so <img src=" />

Was den Kredit an Herrn Becker angeht: Wenn Herr Becker die 100.000 €
abheben oder überweisen will, so ist die Bank verpflichtet dem Wunsch des
Herrn Becker zu entsprechen.

Aber sicher doch.

Sollte sie so töricht gewesen sein den Kredit
"out of thin air" kreiert haben ohne ZB-Liquidität zu besitzen, so wird
ihr dann schlagartig bewusst werden, dass sie kein Geld schöpfen kann.
[[zwinker]]

Die GB kann niemals gesetzliches Zahlungsmittel bzw. ZB-Liquidität schöpfen. Sie kann aber (immer) per Bilanzverlängerung Sichtguthaben einräumen (wenn ihr der Schuldner "zusagt"; Staat z.B. würde also im Normalfall jederzeit gerne genommen). Je weniger Bargeld tatsächlich abgehoben wird und je besser die Verrechnung mit anderen Banken funktioniert desto weniger ZB-Liquidität benötigt die GB um alle "Zahlungen" für das Publikum vordergründig durchzuführen. Natürlich benötigt die GB eine bestimmte Menge Cash in der Cassa (Bankreserve) um Auszahlungswünschen nachkommen zu können. Und es wird auch eine Mindestreserve benötigt um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. Und es wird auch hin und wieder mal zu einer Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität kommen, wenn es mal grade eine Überweisungsspitze zu anderen Instituten gab.

Eine Bilanzverlängerung und die damit einhergehende Entstehung der Sichtguthaben ist immer "out of thin air", wenn man so will. Denn die Sichtguthaben auf der Passivseite werden erzeugt und nicht etwa von einem "Kreditvergabe-Konto" (das etwa im EK stehen könnte) auf das Konto des Kreditnehmers 'überwiesen'.


Hoffentlich konnte ich mich eingermaßen verständlich ausdrücken, ist schon spät. Sonst nachhaken.

Beste Grüße!

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

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Noch vier Fragen

moneymind, Sonntag, 11.01.2009, 00:47 (vor 6361 Tagen) @ BillHicks

Hi Bill,

vielen Dank nochmal für Deine klärenden Beiträge hier. Ich erlaube mir, noch drei Fragen zum Thema "Schöpfung von Zentralbankgeld" an Dich und alle interessierten Mitleser zu stellen.


Die GB kann niemals gesetzliches Zahlungsmittel bzw. ZB-Liquidität schöpfen. Sie kann aber (immer) per Bilanzverlängerung Sichtguthaben einräumen (wenn ihr der Schuldner "zusagt"; Staat z.B. würde also im Normalfall jederzeit gerne genommen). Je weniger Bargeld tatsächlich abgehoben wird und je besser die Verrechnung mit anderen Banken funktioniert desto weniger ZB-Liquidität benötigt die GB um alle "Zahlungen" für das Publikum vordergründig durchzuführen. Natürlich benötigt die GB eine bestimmte Menge Cash in der Cassa (Bankreserve) um Auszahlungswünschen nachkommen zu können. Und es wird auch eine Mindestreserve benötigt um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. Und es wird auch hin und wieder mal zu einer Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität kommen, wenn es mal grade eine Überweisungsspitze zu anderen Instituten gab.

Ok ... verstehe ich zum Thema "Zentralbankgeldschöpfung" folgendes in etwa richtig:

1) Wenn die GB einem Kunden A Sichtguthaben einräumt, bucht sie Passiv das Sichtguthaben und Aktiv die Rückzahlungsforderung gegen den Schuldner.

2) Vom Zins abgesehen (auf den ich gleich zurückkomme), verlängern sich sowohl Aktiv- als auch Passivseite ihrer Bilanz um denselben Betrag. Ihr Eigenkapital bleibt unverändert, es wurde keinerlei Vermögen geschaffen.

3) Nun möchte der Kunde sein Sichtguthaben in Form von Bargeld/Zentralbanknoten ausgezahlt bekommen. Dafür muß sich die Geschäftsbank bei der Zentralbank "refinanzieren".

4) Die Refinanzierung bedeutet, daß die Geschäftsbank im Rahmen eines Repogeschäfts ein Aktivum – eine Forderung gegen einen Schuldner – auf Zeit (mit Rückkaufverpflichtung vor Fälligkeit der Forderung) an die Zentralbank verkauft und dafür Zentralbankgeld in gleicher Höhe erhält (vom Zins sehe ich hier zunächst wieder ab). Nehmen wir hier der Einfachheit halber an, sie verkaufe der ZB die Forderung, zu deren Zahlung der Kunde A im Gegenzug zur Einräumung von Sichtguthaben verpflichtet hat.

5) Für die Geschäftsbank war die Refinanzierung – das "Besorgen" oder "Leihen" (eigentlich schlechte weil unpräzise, tlw. irreführende Metaphern aus der Welt der Dinge, die in der Welt juristischer Verpflichtungsverhältnisse/Forderungen unpassend sind) von Zentralbankgeld – also ein Aktivtausch, der wiederum ihr Eigenkapital unverändert gelassen hat: die Forderung gegen den Kunden A verschwindet aus ihrer Bilanz und wandert in die ZB-Bilanz; stattdessen taucht bei der GB derselbe Betrag nun als zusätzliche "Banknotenreserve" auf.

6) Die Zentralbank bucht die angekaufte Forderung auf ihrer Aktivseite, die dafür ausgegebenen Banknoten auf der Passivseite. Die "Emission" (schlechte Metapher) von Zentralbankgeld war also für die Zentralbank wiederum eine Bilanzverlängerung, die ihr Eigenkapital unverändert ließ. Wiederum wurde keinerlei Vermögen geschaffen.

7) Die Geschäftsbank zahlt nun das dem Kunden A ursprünglich eingeräumte Sichtguthaben mithilfe des Zentralbankgeldes aus, das sie von der Zentralbank erhalten hat. Damit verschwindet der ausgezahlte Betrag a) aus dem Aktivposten "Banknotenreserve" der Geschäftsbank und gleichzeitig b) aus dem Passivposten "Einlagen" (bzw. Sichtguthaben). Es hat also eine Bilanzverkürzung stattgefunden, das Eigenkapital der Bank blieb wiederum unverändert.

8) Die Situation ist nun die, daß die Zentralbank die Forderung gegen den Kunden A hält, und der Kunde A Zentralbankgeld in gleicher Höhe. Die Geschäftsbank ist an dem Vorgang gar nicht mehr beteiligt, mit einer Ausnahme: nämlich ihrer Verpflichtung, den Schuldtitel vor Fälligkeit wieder von der Zentralbank zurückzukaufen.

An dieser Stelle meine erste Frage: taucht diese Rückkaufverpflichtung (samt Termin) in irgendeiner Form in der Geschäftsbankenbilanz auf, und falls ja, wie? Oder verhält es sich einfach, wie ich oben unter 5) beschrieben habe?

Nun wird als nächstes folgendes passieren:

9) Vor Fälligkeit des Schuldtitels, den die GB zur "Refinanzierung" gegen Banknoten (ZB-Verbindlichkeiten) an die ZB verkauft hat, tritt die ZB an die GB heran, um die Rückkaufverpflichtung einzulösen.

10) Nun sind zwei Fälle denkbar:

A) die GB hat die Banknoten vom Kunden bereits vor Fälligkeit seiner Schuld als Einzahlung auf seinem Konto erhalten und ihm dort gutgeschrieben (Verlängerung ihres Aktivpostens "Banknotenreserve", gleichzeitig ihres Passivpostens "Einlagen", also wiederum Bilanzverlängerung mit unverändert bleibendem Eigenkapital).

B) der Kunde hat nicht vor Fälligkeit zurückgezahlt, aber die ZB fordert im Rahmen der Rückkaufverpflichtung von der GB Banknoten, die sie noch gar nicht hat.

An dieser Stelle meine zweite Frage: ist damit nicht die Gefahr einer (kurzfristigen) Illiquidität der GB gegeben?

11) Angenommen, Kunde A hat vor Fälligkeit seiner Rückzahlungsverpflichtung Banknoten in Höhe seiner Verpflichtung auf sein Girokonto eingezahlt (Fall A). In diesem Fall ist die GB in der Lage, ihrer Rückkaufverpflichtung gegenüber der ZB nachzukommen. Sie reicht die Noten an die ZB zurück und bekommt von der ZB die Forderung gegen Kunde A zurück. Für die Zentralbank verkürzt sich die Passivseite um den Betrag der zurückerhaltenen Noten, die ausgebucht werden und als wertloses bedrucktes Papier zurück in den Tresor wandern; die Aktivseite der Zentralbank verkürzt sich um den Betrag der Forderung gegen Kunde A. Auf der Aktivseite der Geschäftsbank dagegen findet wiederum ein Aktivtausch statt: der Posten "Banknotenreserve" vermindert sich, der Posten "Forderungen gegen Kunden" erhöht sich um denselben Betrag. Eigenkapital bleibt sowohl bei Zentralbank als auch Geschäftsbank wiederum unverändert.

12) Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung gegen den Kunden A nun bucht die Geschäftsbank diese Forderung aus ihrer Aktivseite aus und vernichtet sie damit. Der Aktivposten "Forderungen gegen Kunden" vermindert sich um den Betrag der Forderung gegen den Kunden A. Gleichzeitig reduziert sie das Sichtguthaben des Kunden A (Passivseite der GB) um denselben Betrag, womit der Kunde seine Schuld gegenüber der Geschäftsbank "bezahlt" hat. Für die Geschäftsbank war dies eine Bilanzverkürzung – Eigenkapital blieb dabei wiederum unverändert.

War das in etwa eine korrekte Darstellung des Prozesses der "Schöpfung" und "Vernichtung" von Zentralbankgeld "durch Ankauf eines Schuldtitels"?

In einem weiteren Schritt sollten wir nun den Zins und das Thema Sicherheiten / Haftungsverhältnisse und Risiken in die Betrachtung einbeziehen (oben habe ich davon noch abgesehen, um erstmal mein generelles Verständnis der Zentralbankgeldschöpfung und –Vernichtung zu überprüfen).

Ich mache das jetzt mal noch nicht im Detail, sondern stelle erstmal nur eine dritte und vierte Frage:

Wofür genau verlangen die GB und die ZB für eine Bilanzverlängerung, die ja ihr Eigenkapital/Nettovermögen jeweils unverändert läßt, deiner/eurer Ansicht nach einen Zins?

Jede der Forderungen, die ich oben diskutiert habe, war eine "Forderung auf Geld" (Zentralbankgeld). Zentralbankgeld als Verbindlichkeit / Passivum der Zentralbank verpflichtet die ZB wozu genau? Wie können die GB diese Verpflichtungen notfalls - falls überhaupt möglich - durchsetzen?

(Diese Frage beschäftigt mich gerade auch in der Diskussion mit M. Monroe - vielleicht kann ja hier ein Zentralbankspezialist oder Zentralbankrechtsspezialist hier näheres dazu sagen).

Danke + viele Grüße
moneymind

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Antwort-Versuch

BillHicks ⌂ @, Wien, Sonntag, 11.01.2009, 14:51 (vor 6360 Tagen) @ moneymind

Hi Bill,

Hi moneymind,

vielen Dank nochmal für Deine klärenden Beiträge hier. Ich erlaube mir,
noch drei Fragen zum Thema "Schöpfung von Zentralbankgeld" an Dich und
alle interessierten Mitleser zu stellen.

Sicher doch.


Die GB kann niemals gesetzliches Zahlungsmittel bzw. ZB-Liquidität
schöpfen. Sie kann aber (immer) per Bilanzverlängerung Sichtguthaben
einräumen (wenn ihr der Schuldner "zusagt"; Staat z.B. würde also im
Normalfall jederzeit gerne genommen). Je weniger Bargeld tatsächlich
abgehoben wird und je besser die Verrechnung mit anderen Banken
funktioniert desto weniger ZB-Liquidität benötigt die GB um alle
"Zahlungen" für das Publikum vordergründig durchzuführen. Natürlich
benötigt die GB eine bestimmte Menge Cash in der Cassa (Bankreserve) um
Auszahlungswünschen nachkommen zu können. Und es wird auch eine
Mindestreserve benötigt um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. Und
es wird auch hin und wieder mal zu einer Inanspruchnahme der
Spitzenrefinanzierungsfazilität kommen, wenn es mal grade eine
Überweisungsspitze zu anderen Instituten gab.

Ok ... verstehe ich zum Thema "Zentralbankgeldschöpfung" folgendes in
etwa richtig:

1) Wenn die GB einem Kunden A Sichtguthaben einräumt, bucht sie Passiv
das Sichtguthaben und Aktiv die Rückzahlungsforderung gegen den Schuldner.

Ja.

2) Vom Zins abgesehen (auf den ich gleich zurückkomme), verlängern sich
sowohl Aktiv- als auch Passivseite ihrer Bilanz um denselben Betrag. Ihr
Eigenkapital bleibt unverändert, es wurde keinerlei Vermögen geschaffen.

Ja. [Falls es kein Damnum (auch Disagio genannt) gibt. Ist aber ein Nebengleis hier.]

3) Nun möchte der Kunde sein Sichtguthaben in Form von
Bargeld/Zentralbanknoten ausgezahlt bekommen. Dafür muß sich die
Geschäftsbank bei der Zentralbank "refinanzieren".

Ja.

4) Die Refinanzierung bedeutet, daß die Geschäftsbank im Rahmen eines
Repogeschäfts ein Aktivum – eine Forderung gegen einen Schuldner – auf
Zeit (mit Rückkaufverpflichtung vor Fälligkeit der Forderung) an die
Zentralbank verkauft und dafür Zentralbankgeld in gleicher Höhe erhält
(vom Zins sehe ich hier zunächst wieder ab). Nehmen wir hier der
Einfachheit halber an, sie verkaufe der ZB die Forderung, zu deren Zahlung
der Kunde A im Gegenzug zur Einräumung von Sichtguthaben verpflichtet hat.

Ja, wobei der Schuldner in diesem Beispiel hier dann der Staat (die BRD FinAg) sein müsste. Schuldscheine von Privatleuten nimmt die ZB nicht. Staatl. Schuldverschreibungen hingegen schon.

[Es gibt mehrere Möglichkeiten wie sich die GB refinanzieren kann:
- Rediskont- (Wechsel)
- Lombard- (keine bilanzierbare Sicherungsübereignung, sondern nur Sicherungsübergabe, die den Eigentumstitel am Pfänder nicht überträgt)
- Offemarktgeschäfte (Pensions- u. Devisenswapgeschäfte)

Du beschreibst (von den Buchung, die du machst) im weiteren das Pensionsgeschäft. Es ist völlig i.O. sich hier darauf zu konzentrieren, da es sich um das häufigste Geschäft dieser Art handelt.

Näheres siehe: Enghofer/Knospe ]

5) Für die Geschäftsbank war die Refinanzierung – das "Besorgen" oder
"Leihen" (eigentlich schlechte weil unpräzise, tlw. irreführende
Metaphern aus der Welt der Dinge, die in der Welt juristischer
Verpflichtungsverhältnisse/Forderungen unpassend sind) von Zentralbankgeld
– also ein Aktivtausch, der wiederum ihr Eigenkapital unverändert
gelassen hat: die Forderung gegen den Kunden A verschwindet aus ihrer
Bilanz und wandert in die ZB-Bilanz; stattdessen taucht bei der GB derselbe
Betrag nun als zusätzliche "Banknotenreserve" auf.

Ja.

6) Die Zentralbank bucht die angekaufte Forderung auf ihrer Aktivseite,
die dafür ausgegebenen Banknoten auf der Passivseite. Die "Emission"
(schlechte Metapher) von Zentralbankgeld war also für die Zentralbank
wiederum eine Bilanzverlängerung, die ihr Eigenkapital unverändert ließ.
Wiederum wurde keinerlei Vermögen geschaffen.

Ja.

7) Die Geschäftsbank zahlt nun das dem Kunden A ursprünglich
eingeräumte Sichtguthaben mithilfe des Zentralbankgeldes aus, das sie von
der Zentralbank erhalten hat. Damit verschwindet der ausgezahlte Betrag a)
aus dem Aktivposten "Banknotenreserve" der Geschäftsbank und gleichzeitig
b) aus dem Passivposten "Einlagen" (bzw. Sichtguthaben). Es hat also eine
Bilanzverkürzung stattgefunden, das Eigenkapital der Bank blieb wiederum
unverändert.

Ja. [Posten heißen "Kassenbestand" und "täglich fällige Verbindlichkeiten", aber wir wissen was gemeint ist - zudem werden diese in veröffentlichten Bilanzen nicht einmal aufgeschlüsselt (eigentlich ein Unding!). Heißen dort tatsächlich nur "Barreserve" (incl ZB-Guthaben der GB) und "Einlagen" (darunter fälllt so ziemlich alles was man sich darunter vorstellen kann; Verwirrung garantiert.)]

8) Die Situation ist nun die, daß die Zentralbank die Forderung gegen den
Kunden A hält, und der Kunde A Zentralbankgeld in gleicher Höhe. Die
Geschäftsbank ist an dem Vorgang gar nicht mehr beteiligt, mit einer
Ausnahme: nämlich ihrer Verpflichtung, den Schuldtitel vor Fälligkeit
wieder von der Zentralbank zurückzukaufen.

Wie oben angedeutet: die ZB hält eine Forderung gegen die GB, welche durch das Pfand zusätzlich besichert ist. Die ZB würde erst bei Fallieren der Bank auf den Schuldner zukommen. Man kann also nicht sagen, dass die GB nicht mehr beteiligt wäre.

An dieser Stelle meine erste Frage: taucht diese
Rückkaufverpflichtung (samt Termin) in irgendeiner Form in der
Geschäftsbankenbilanz auf, und falls ja, wie? Oder verhält es sich
einfach, wie ich oben unter 5) beschrieben habe?

Die Rückkaufverpflichtung ist nicht bilanzierbar. Allerdings besitze ich keine Bank und bin dort auch nicht angestellt, ich kann dir also nicht sagen was wirklich gemacht wird. Ich weiß es schlichtweg nicht.

Nun wird als nächstes folgendes passieren:

9) Vor Fälligkeit des Schuldtitels, den die GB zur "Refinanzierung" gegen
Banknoten (ZB-Verbindlichkeiten) an die ZB verkauft hat, tritt die ZB an
die GB heran, um die Rückkaufverpflichtung einzulösen.

Ja.

10) Nun sind zwei Fälle denkbar:

A) die GB hat die Banknoten vom Kunden bereits vor Fälligkeit seiner
Schuld als Einzahlung auf seinem Konto erhalten und ihm dort gutgeschrieben
(Verlängerung ihres Aktivpostens "Banknotenreserve", gleichzeitig ihres
Passivpostens "Einlagen", also wiederum Bilanzverlängerung mit
unverändert bleibendem Eigenkapital).

Ja.

B) der Kunde hat nicht vor Fälligkeit zurückgezahlt, aber die ZB fordert
im Rahmen der Rückkaufverpflichtung von der GB Banknoten, die sie noch gar
nicht hat.

An dieser Stelle meine zweite Frage: ist damit nicht die Gefahr
einer (kurzfristigen) Illiquidität der GB gegeben?

Klar. Illiquide sind die Banken in letzter Zeit öfter. Sie waren aber noch nicht (oder nur selten: Lehman) insolvent (auch weil die akzeptierten "Sicherheiten" durch die ZBs immer weiter gefasst wurden. Das Spielchen kann noch eine Weile so gehen. ZB-Bilanzen unterliegen schließlich nicht Basel II [[freude]]
ZB als bad bank? Aber sicher doch!

11) Angenommen, Kunde A hat vor Fälligkeit seiner
Rückzahlungsverpflichtung Banknoten in Höhe seiner Verpflichtung auf sein
Girokonto eingezahlt (Fall A). In diesem Fall ist die GB in der Lage,
ihrer Rückkaufverpflichtung gegenüber der ZB nachzukommen. Sie reicht
die Noten an die ZB zurück und bekommt von der ZB die Forderung gegen
Kunde A zurück. Für die Zentralbank verkürzt sich die Passivseite um den
Betrag der zurückerhaltenen Noten, die ausgebucht werden und als wertloses
bedrucktes Papier zurück in den Tresor wandern; die Aktivseite der
Zentralbank verkürzt sich um den Betrag der Forderung gegen Kunde A.

Forderung gegen die GB.

Auf
der Aktivseite der Geschäftsbank dagegen findet wiederum ein Aktivtausch
statt: der Posten "Banknotenreserve" vermindert sich, der Posten
"Forderungen gegen Kunden" erhöht sich um denselben Betrag. Eigenkapital
bleibt sowohl bei Zentralbank als auch Geschäftsbank wiederum
unverändert.

Ja. Ohne Zinsen tut sich da auch nix.

12) Zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung gegen den Kunden A nun
bucht die Geschäftsbank diese Forderung aus ihrer Aktivseite aus und
vernichtet sie damit. Der Aktivposten "Forderungen gegen Kunden" vermindert
sich um den Betrag der Forderung gegen den Kunden A. Gleichzeitig reduziert
sie das Sichtguthaben des Kunden A (Passivseite der GB) um denselben
Betrag, womit der Kunde seine Schuld gegenüber der Geschäftsbank
"bezahlt" hat. Für die Geschäftsbank war dies eine Bilanzverkürzung –
Eigenkapital blieb dabei wiederum unverändert.

War das in etwa eine korrekte Darstellung des Prozesses der "Schöpfung"
und "Vernichtung" von Zentralbankgeld "durch Ankauf eines Schuldtitels"?

Ja. Bis auf die kleine Anmerkung.

In einem weiteren Schritt sollten wir nun den Zins und das Thema
Sicherheiten / Haftungsverhältnisse und Risiken in die Betrachtung
einbeziehen (oben habe ich davon noch abgesehen, um erstmal mein generelles
Verständnis der Zentralbankgeldschöpfung und –Vernichtung zu
überprüfen).

Ich mache das jetzt mal noch nicht im Detail, sondern stelle erstmal nur
eine dritte und vierte Frage:

Wofür genau verlangen die GB und die ZB für eine
Bilanzverlängerung, die ja ihr Eigenkapital/Nettovermögen jeweils
unverändert läßt, deiner/eurer Ansicht nach einen Zins?

Die Frage aller Fragen.

In der Praxis geht es um die Umlauffähigkeit. Letztlich wissen das auch Heinsohn und Steiger (selig), wenn sie in "Eigentumstheorie des Wirtschaftens" auf S.79 schreiben:
Fragt man nun, warum [...] der Schuldner-Eigentümer [...] bereit ist, dafür Zinsen zu zahlen [...], so lautet die Antwort, dass letzterer [...] von der Zirkulationsfähigkeit der Noten profitieren möchte.

Oder eben im Publikums-Geschäftsbanken-Kreditgeschäft von der Zirkulationsfähigkeit des Sichtguthabens (Verbindlichkeit der Bank) ggü. der Verbindlichkeit des Schuldners (welche jetzt als Aktivum in der Bankbilanz steht). Der Schuldner muss der Bank dafür Zinsen zahlen, dass sie seinen Kredit (nicht umlauffähig) in ihren Kredit (Sichtguthaben, umlauffähig) verwandelt hat.

Vergleichbar verhält sich das auch mit GB und ZB. Denn die Banknote der ZB hat nun mal die Waffengewalt des Staates im Rücken. Das Sichtguthaben der GBen nicht.

Warum dann jedoch der Staat, welcher mit Waffengewalt die Banknote zu gesetzlichem Zahlungsmittel gemacht hat, sich bei den Privatbanken gegen Zinsen verschuldet (und dafür ein Zahlungsmittel erhält, das nur ein Anspruch auf das GZ darstellt), bleibt das Geheimnis unserer Politiker.

Jede der Forderungen, die ich oben diskutiert habe, war eine
"Forderung auf Geld" (Zentralbankgeld). Zentralbankgeld als Verbindlichkeit
/ Passivum der Zentralbank verpflichtet die ZB wozu genau? Wie können die
GB diese Verpflichtungen notfalls - falls überhaupt möglich -
durchsetzen?

"Die Schuldscheine müssen geneigt sein, für sich alleine den Beweis für den wesentlichen Inhalt der Verbindlichkeit zu erbringen."
[HGB-Großkommentar v. Canaris et al. zu §344 Abs. 2 HGB; Hervorhebung von mir]

Meine bescheidene Ansicht daher: der Schuldschein (Bargeld) mit dem wir bezahlen verpflichtet den Aussteller zur Lieferung oder Leistung dessen was drauf steht. Nicht mehr, nicht weniger. Es ex. demnach keinerlei Anspruch auf die Aktiva der ZB, der sich aus den Banknoten ableiten ließe. Ich wüsste nicht woraus sich dieser ergeben sollte. Natürlich schreiben Heinsohn und Steiger das anders. Aber das ist die Theorie. In der Praxis kann ich mit einem 50 € Schein nur 50 € von der ZB fordern. Wenn etwas anderes möglich ist, so möge man mich bitte aufklären und ich würde mir dann überlegen zur BuBa nach Frankfurt zu fahren und meine Banknoten teilweise umwandeln lassen in die Aktiva, die unter "Gold- u. Goldforderungen" in der ZB-Bilanz stehen. Das ändert sich mMn auch nicht, wenn GBen Eigentümer der Banknoten sind.
Kurzum: Alles wozu sich die ZB verpflichtet hat steht auf dem Zettel.

Prof. Hans-Christoph Binswanger (Ackermann war einer seiner Schüler) nennt das "ewige Schuld", da die Einlösungspflicht (z.B. in Gold) aufgehoben worden ist.

Warum wir den Zettel dennoch verwenden, obwohl man damit nichts anfangen kann und er den Aussteller zu nichts (mehr) verpflichtet? Siehe oben: schiere Waffengewalt. "Schuldbefreiender Annahmezwang" heißt das dann vornehm. Staatlich durchgesetzt.

Und nochmal:
Warum sich der Staat dennoch "Zahlungsmittel" von Privatunternehmen gegen Zinsen leiht, die nur einen Anspruch auf ein gesetztliches Zahlungsmittel darstellen, welches wiederum der Staat selbst mit Waffengewalt zu eben diesem erst gemacht hat, das kann ich nur mit fehlender Sachkenntnis der verantwortlichen Politiker beantworten. Es ist jedenfalls geradezu absurd, wie ich im Forum an anderer Stelle bereits schrieb. Allerdings ist es nur absurd aus Sicht der Steuern zahlenden Mehrheit. Den Banken kann das nur Recht sein.

(Diese Frage beschäftigt mich gerade auch in der Diskussion mit M. Monroe
- vielleicht kann ja hier ein Zentralbankspezialist oder
Zentralbankrechtsspezialist hier näheres dazu sagen).

Bin alles andere als ein Spezialist und schon gar kein "Experte". [Ich weiß nicht ob es eine Berufsgruppe gibt, die häufiger daneben lag als die sog. "Experten".]

Danke + viele Grüße
moneymind

Beste Grüße zurück!

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

Wie genau wird "Umlauffähigkeit" hergestellt?

moneymind, Montag, 12.01.2009, 01:29 (vor 6360 Tagen) @ BillHicks

Hi Bill,

Ja, wobei der Schuldner in diesem Beispiel hier dann der Staat (die BRD FinAg) sein müsste. Schuldscheine von Privatleuten nimmt die ZB nicht. Staatl. Schuldverschreibungen hingegen schon.

Ok, welche Art von Geschäftsbankenaktiva die ZB zu Refinanzierungszwecken akzeptiert, müßten wir gesondert anschauen (ich weiß darüber bisher nur wenige Details – dafür vermutlich z.B. Blick ins Bundesbankgesetz und in die Geschäftsbedingungen der BuBa nötig).

Wie oben angedeutet: die ZB hält eine Forderung gegen die GB, welche durch das Pfand zusätzlich besichert ist. Die ZB würde erst bei Fallieren der Bank auf den Schuldner zukommen. Man kann also nicht sagen, dass die GB nicht mehr beteiligt wäre.

Ok, aber das Pfand ist spezifiziert? Gibt´s irgendwo im Web einen Link zu einem Dokument, das einen solchen Repovertrag zeigt und ggf. im Detail erklärt/kommentiert?

Die Rückkaufverpflichtung ist nicht bilanzierbar. Allerdings besitze ich keine Bank und bin dort auch nicht angestellt, ich kann dir also nicht sagen was wirklich gemacht wird. Ich weiß es schlichtweg nicht.

Ah ok, danke ... dann würde ich die Frage an eventuell mitlesende Banker (falls es die gibt) weiterreichen.

Illiquide sind die Banken in letzter Zeit öfter. Sie waren aber noch nicht (oder nur selten: Lehman) insolvent (auch weil die akzeptierten "Sicherheiten" durch die ZBs immer weiter gefasst wurden. Das Spielchen kann noch eine Weile so gehen. ZB-Bilanzen unterliegen schließlich nicht Basel II [[freude]]
ZB als bad bank? Aber sicher doch!

Kein Problem, da im Zweifelsfall der Staat die ZB "rekapitalisiert" ?

> Wofür genau verlangen die GB und die ZB für eine
[quote]Bilanzverlängerung, die ja ihr Eigenkapital/Nettovermögen jeweils
unverändert läßt, deiner/eurer Ansicht nach einen Zins?[/quote]

Die Frage aller Fragen.

Sollte aber doch beantwortbar sein.

In der Praxis geht es um die Umlauffähigkeit. Letztlich wissen das auch Heinsohn und Steiger (selig), wenn sie in "Eigentumstheorie des Wirtschaftens" auf S.79 schreiben:
Fragt man nun, warum [...] der Schuldner-Eigentümer [...] bereit ist, dafür Zinsen zu zahlen [...], so lautet die Antwort, dass letzterer [...] von der Zirkulationsfähigkeit der Noten profitieren möchte.

Oder eben im Publikums-Geschäftsbanken-Kreditgeschäft von der Zirkulationsfähigkeit des Sichtguthabens (Verbindlichkeit der Bank) ggü. der Verbindlichkeit des Schuldners (welche jetzt als Aktivum in der Bankbilanz steht). Der Schuldner muss der Bank dafür Zinsen zahlen, dass sie seinen Kredit (nicht umlauffähig) in ihren Kredit (Sichtguthaben, umlauffähig) verwandelt hat.

Ja, sehe ich auch so.

Wobei Heinsohn/Steiger meiner Erinnerung nach eher so argumentiert haben, daß das Giralgeld (Forderung gegen die Bank) jederzeit "einlösbar" sei, die Bank also "Eigentum verfügbar halten" müsse und "im Fall einer Einlösung seine Besitzseite nicht mehr physisch nutzen" könne, während der Schuldner den Vorteil habe, keine Einlösepflicht zu haben und deshalb sein Eigentum (Grundstück z.B.) während der gesamten Kreditlaufzeit physisch nutzen könne.

Diese Erklärung mag vielleicht historisch früher mal zugetroffen haben (ob das der Fall ist, weiß ich nicht), aber für die heutige Kreditvergabepraxis scheint sie mir Unfug zu sein. Denn die "Einlösung" in Zentralbankgeld ist für die Geschäftsbank ja nur mit einem Aktivtausch verbunden, sie muß eben keinerlei Eigentum herausrücken.

(Kein Wunder, daß Heinsohn/Steiger weder in "Eigentum, Zins und Geld" noch in "Eigentumsökonomik" die Praxis der Geldschöpfung bilanziell darstellen – da hätten sie vermutlich gemerkt, daß mit ihrer Geld-/Zinstheorie etwas nicht stimmen kann).

Daß der Schuldner Zins für den Vorteil der Zirkulationsfähigkeit der Noten zahlt, ergibt wesentlich mehr Sinn, ist aber (soweit ich weiß) nicht Heinsohn/Steiger, sondern Keynes ("Liquiditätsprämie").

Ich frage mich daher nun:

Wenn der Schuldner den Zins für die im Vergleich zu einer "Forderung gegen ihn selbst" (Einkauf auf Lieferantenkredit) höheren Umlauffähigkeit des Giralgelds bezahlt, welche Leistung erbringt dann die Bank, um diese Umlauffähigkeit herzustellen? Wie genau stellt sie diese Umlauffähigkeit her? Welche Leistung erbringt sie dafür, daß sie Zins berechnet?

Die Frage ist nicht ganz unwichtig, denn Zins wurde ja oft und gern als "leistungsloses Einkommen" oder gar als "Betrug" gesehen, z.B. von Marx und den Marxisten, die den Zins als leistungsloses Einkommen aus dem "Mehrwert" erklären wollten, den die Kapitalisten den Arbeitern abpressten.

Gruß
moneymind

antworten
 

Liquiditätsprämie

M.Monroe, Montag, 12.01.2009, 09:20 (vor 6359 Tagen) @ BillHicks

Hi Bill,

> > Wofür genau verlangen die GB und die ZB für eine
[quote][quote]Bilanzverlängerung, die ja ihr Eigenkapital/Nettovermögen jeweils
unverändert läßt, deiner/eurer Ansicht nach einen Zins?
[/quote][/quote]
[quote]
Die Frage aller Fragen.

In der Praxis geht es um die Umlauffähigkeit. Letztlich wissen das auch
Heinsohn und Steiger (selig), wenn sie in "Eigentumstheorie des
Wirtschaftens" auf S.79 schreiben:
Fragt man nun, warum [...] der Schuldner-Eigentümer [...] bereit ist,
dafür Zinsen zu zahlen [...], so lautet die Antwort, dass letzterer [...]
von der Zirkulationsfähigkeit der Noten profitieren möchte.

> [/quote]

Das ist richtig zitiert, ist aber nicht die eigentliche Zinserklärung von HS.
Die offizielle Version lautet:

"Der Verlust der Eigentumsprämie des Gläubigers wird mit Zins, derjenige des Schuldners mit der Liquiditätsprämie des Geldes ausgeglichen" (Seite 19 ,Eigentumstheorie des Wirtschaftens vs. Wirtschaftstheorie ohne Eigentum)

In der von Dir zitierten Passage loben sie zwar den Merkantilisten James Steuart für seine Einsicht, daß der Schuldner von der Zirkulationsfähigkeit der Noten profitieren möchte , was ja nichts anderes als die Liquiditätsprämie ist (und dafür bereit ist Zins zu zahlen), aber in ihrer Theorie gleicht die beim Kredit gewonnene Liquiditätsprämie, den durch die Belastung von Eigentum verlorene Eigentumsprämie aus. Also den Zins muss der Schuldner zahlen, um dem Gläubiger den Verlust seiner Eigentumsprämie zu ersetzen, und nicht weil er die Liquiditätsprämie gewinnt. Die gewonnene Liquiditätsprämie ersetzt ihm die verlorene Eigentumsprämie.

Warum sie Steuart loben, und dann selbst eine andere Zinstheorie vertreten, weiß ich nicht.

MFG MM

antworten
 

Hach ja, die Eigentumsprämie...

BillHicks ⌂ @, Wien, Montag, 12.01.2009, 13:56 (vor 6359 Tagen) @ M.Monroe

Hi M.Monroe,

Das ist richtig zitiert, ist aber nicht die eigentliche Zinserklärung von
HS.

Bekannt, geschenkt.

Die offizielle Version lautet:

"Der Verlust der Eigentumsprämie des Gläubigers wird mit Zins, derjenige
des Schuldners mit der Liquiditätsprämie des Geldes ausgeglichen" (Seite
19 ,Eigentumstheorie des Wirtschaftens vs. Wirtschaftstheorie ohne
Eigentum)

Ja, erklärt aber halt kein Stück warum der Schuldner auf seine Eigentumsprämie verzichtet - ohne dafür Zinsen zu erhalten. Ich halte mich da an @dottore: das Unding Eigentumsprämie.

Die Machttheorie ist für mich besser nachvollziehbar.

In der von Dir zitierten Passage loben sie zwar den Merkantilisten James
Steuart für seine Einsicht, daß der Schuldner von der
Zirkulationsfähigkeit der Noten profitieren möchte , was ja nichts
anderes als die Liquiditätsprämie ist (und dafür bereit ist Zins zu
zahlen), aber in ihrer Theorie gleicht die beim Kredit gewonnene
Liquiditätsprämie, den durch die Belastung von Eigentum verlorene
Eigentumsprämie aus. Also den Zins muss der Schuldner zahlen, um dem
Gläubiger den Verlust seiner Eigentumsprämie zu ersetzen, und nicht weil
er die Liquiditätsprämie gewinnt. Die gewonnene Liquiditätsprämie
ersetzt ihm die verlorene Eigentumsprämie.

Warum sie Steuart loben, und dann selbst eine andere Zinstheorie
vertreten, weiß ich nicht.

Na weil die Theorie der Eigentumsprämie überhaupt nicht erklärt weshalb der Schuldner-Eigentümer seine Eigentumsprämie (die er zur Belastung seines Eigentums opfert) aufgibt, aber nicht Zinsen erhält, sondern sogar noch welche bezahlt.

MFG MM

Beste Grüße zurück!

--
BillHicks

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antworten
 

Zins 2 aus der Machttheorie

M.Monroe, Montag, 12.01.2009, 17:51 (vor 6359 Tagen) @ BillHicks

Hi Bill

Ja, erklärt aber halt kein Stück warum der Schuldner auf seine
Eigentumsprämie verzichtet - ohne dafür Zinsen zu erhalten. Ich halte
mich da an @dottore:
das Unding
Eigentumsprämie
.

Die Machttheorie ist für mich besser nachvollziehbar.

,

zur Zinserklärung aus der Machttheorie:

http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=35243


4. Die Leistung der Abgabenschuldner ist der erste „Zins“ (Zinnß), wie schon ausführlich dargestellt. Er hat nichts mit irgendwelchen (zuvor) vergebenen „Krediten“ zu tun. Also Zins 1.

5. Der Abgabenschuldner kann sich allerdings die ihm fehlenden Abgabengüter leihen. Dies bei anderen Abgabenschuldnern, die gerade über ein Über-Soll verfügen.

6. Darüber wird ein „Leih“- bzw. „Schuldschein“ ausgestellt, der natürlich Fälligkeit hat. Dieses Dokument enthält zunächst keinen Zins. Der Vorgang wäre also unter „Solidargemeinschaft“ zu subsumieren, schließlich hatten wir es – vor Einfall der Fremdmacht und Unterjochung des Stammes – mit Stammesgesellschaften zu tun. Stämme kennen keinen Zins.

7. Will der Inhaber des Dokuments vor Fälligkeit an das von ihm zu Fordernde kommen, muss er ein Disagio akzeptieren, da der Käufer des Dokuments erst zu einem späteren Zeitpunkt an das Geschuldete kommen kann. Aus dieser Differenz ergibt sich schließlich der heutige Zins. Der (neue) Dokumenteninhaber erhält zum Fälligkeitstermin mehr als er vor dem Fälligkeitstermin seinerseits geben musste. Also Zins 2.

Warum muss er ein Disagio akzeptieren, bzw. warum kauft der Käufer ihm die
[quote]Forderung nur gegen Disagio ab? Das ist doch die entscheidende Frage.[/quote]

Klar. Der das Disagio Fordernde muss bis zur Fälligkeit warten. Er verzichtet bis dahin auf Eigentum. Differenz zwischen Fälligkeitssumme und Disagio ist die wirkliche Eigentumsprämie.Das ist dottores Zinserklärung. (für Zins 2).

Diese Erklärung stellt mich nicht zufrieden und zwar aus folgendem Grund (nehmen wir an es handelt sich um Getreide),

Die Eigentumsverzichtserklärung macht nur Sinn, wenn der potentielle Kreditor (hier in Gestalt als Käufer eines Schuldscheins für Getreide) selbst in dem Kreditzeitaum darüber verfügen wollte, und nun durch einen Zins (hier Disagio) dazu motiviert werden muss, auf die Verfügungsmöglichkeiten (Verkauf des Getreides, Konsum oder Verwendung als Saatgut), zu verzichten.

Nun ist aber denkbar, daß der potentielle Kredit soviel Getreide vorrätig hat, daß er es weder konsumieren, noch als Saatgut hätte verwenden wollen. Zusätzlich nehmen wir an, daß der Kreditor auch keine fallenden Getreidepreise erwartet, so daß er auch keinen Verkauf des Getreides geplant hat.

Seine Eigentumsprämie (definiert hier als: Was sind mir die Verfügungsmöglicheiten des Getreides wert) ist also 0. Das sind meiner Meinung keine unrealistischen Annahmen, sondern zumeist die Voraussetzung, daß der potentielle Kreditor überhaupt bereit ist, etwas zu kreditieren.

Er hat für die Zeit des Verzichts keinen gefühlten Verlust, und darum sehe ich hier keinen Grund, warum man ihn mit Zins entschädigen müßte.

MFG MM

antworten
 

@Bill + interessierte Mitleser: Wofür Zins? (Versuch alternativer Zinstheorie)

moneymind, Montag, 12.01.2009, 22:52 (vor 6359 Tagen) @ M.Monroe

Versuch einer alternativen Zinserklärung, die sich sowohl von H/S als auch (soweit ich sehe) von der Machttheorie unterscheidet:

http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=62288

Ergänzung: Wechsel + Indossament:
http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=70668

Freue mich über Feedback, Kritik etc.

Gruß
moneymind

antworten
 

@Bill Hicks und @moneymind

Divinum, Sonntag, 11.01.2009, 19:39 (vor 6360 Tagen) @ BillHicks
bearbeitet von Divinum, Sonntag, 11.01.2009, 19:49

Um Abschweifungen zu vermeiden möchte ich nochmal festhalten, um welche Frage es bei dieser Diskussion meines Erachtens im Kern geht. Es ging doch um die Frage, ob Banken mit "Forderungen gegen sich selbst" bezahlen können oder nicht. Meiner Ansicht nach können sie es nicht. Diese Kernfrage scheint mir noch nicht ausreichend beantwortet zu sein, es sind aber bereits ein paar weitere Diskssionspunkte aufgetaucht. Aber ich schätze diese Kernfrage können wir doch noch recht schnell klären.

Genau um diese Forderung des Herrn B. gegen die Bank geht es.
Die Forderung "gegen sich selbst" heißt nicht, dass es eine Forderung der
Bank ist (Aktivseite), sondern dass es die Forderung des Kunden gegen die
Bank ist
. Oder eben aus Sicht der Bank: eine "Forderung gegen sich
selbst".
Die Formulierung ist übrigens nicht meinem Hirn entsprungen sondern ist
bei Issing entlehnt. Beschwerden bitte dort hin :-)


Ok, ich wusste nicht, dass Issing das so formuliert. Hätte Issing es ein wenig anders formuliert, wäre ihm aufgefallen, dass das, was er schreibt, nicht richtig sein kann. Wenn der Begriff "Forderung gegen sich selbst" = "Forderung des Bankkunden gegen die Bank" ist, dann ist das auch = "Verbindlichkeit der Bank gegenüber dem Bankkunden". Hätte Issing bspw. die dritte Formulierung gewählt, hätte er gesehen, dass seine Darstellung unrichtig ist. Denn niemand würde behaupten, dass eine Bank, anstatt jemand anderen zu bezahlen, diesem im Gegenteil mit einer Verbindlichkeit gegenüber einem ihrer Bankkunden belastet. [[freude]] Ich denke damit sollte klar sein, dass eine Bank nicht mit einer "Forderung gegen sich selbst" zahlen kann. Um es an dieser Stelle deutlich zu machen: Es geht hier zunächst um die Sicht der Banken und nicht der Bankkunden. Die Formulierung eine Bank zahle "mit einer Forderung gegen sich selbst" impliziert meines Erachtens eindeutig die Bankenperspektive. Banken können eine bargeldlose Zahlung folgendermaßen abwickeln:

a) Sie bezahlen jemanden mit Zentralbankgeld
b) Sie verrechnen gegenseitige Forderungen
c) Sie buchen bei bankinternen Überweisungen um

Andere Möglichkeiten sind nicht ersichtlich. Die Möglichkeiten a) und b) treffen auf Interbanken-Zahlungen zu und Möglichkeit c) bei bankinternen Überweisungen. Dass eine Bank andere Banken mit einer Verbindlichkeit gegenüber einem ihrer Bankkunden bezahlen könne, lässt sich ausschließen. Bei einer Umbuchung bei einer bankinternen Überweisung kann man schlechterdings nicht von einer Bezahlung sprechen. Denn bezahlen kann man immer nur jemand anderen, aber nicht sich selbst. Es ist wie gesagt lediglich eine Umbuchung. Damit muss die Frage, ob eine Bank mit einer Forderung gegen sich selbst bezahlen eindeutig mit "Nein" beantwortet werden.

Kommen wir nun zu der Nichtbankperspektive:

Es handelt sich sehr wohl um eine "Zahlung" aus Sicht des Publikums. Weil
die Sichtguthaben-Zession nämlich "an Zahlungs statt" im Publikum
weitläufig akzeptiert wird - daher ist die Wirkung im Publikum die einer
"Zahlung".

Das halte ich für widersprüchlich. Wenn es sich um eine "Zahlung" handelt, dann kann es gleichzeitig keine Zession "an Zahlung statt" sein. Das "an statt" wäre sonst völlig überflüssig. Jedenfalls dann, wenn man eine Zahlung als Erfüllung i.S.d. § 362 I BGB ansieht und eine Überweisung als eine Leistung an Erfüllung Statt i.S.d. § 364 I BGB. Ich habe dazu vorhin auch mal in einem Schuldrecht-Lehrbuch nachgesehen. Auf S. 160 schreibt Prof. Looschelders, dass eine Überweisung im Giroverkehr nach traditioneller Auffassung eine "Leistung an Erfüllung Statt" - also ein Fall von § 364 BGB darstelle (m.W.N.). Es gebe aber Gegenansichten in der rechtswissenschaftlichen Literatur, welche bei einer Überweisung von einer Erfüllung (i.S.d. § 362 I) ausgingen.

Zwei weitere interessante Links:

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisung.html und
http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2004-07-14-01.pdf

Meiner Meinung nach handelt es bei einer Überweisung um eine "Leistung an Erfüllung Statt". Denn eine Überweisung ist nicht die Bewirkung der ursprünglich geschuldeten Leistung (Zahlung von Geld), sondern um eine Zession einer Forderung auf Auszahlung von Geld gegen eine Bank.

Aber fraglich ist, ob es auf diesen rechtswissenschaftlichen Theoriestreit überhaupt ankommt. Ich meine, dass es darauf nicht wirklich ankommt. Die Frage der Diskussion lautet doch letztendlich, ob eine Bank Giralgeld schöpfen kann oder nicht. Und hier kommt es m.E. vielmehr auf die Bankensicht an. Die Frage lautet: Was kann eine Bank mit "zusätzlich geschaffenem" Sichtguthaben machen? Kann sie damit irgendjemanden bezahlen? Nein. Sobald sie einem anderen Kreditinstitut eine Geld-Leistung erbringen muss (keine gegenseitigen Forderungen und damit Verrechnungsmöglichkeit), nützen ihr die zusätzlichen Sichtguthaben gar nichts. Sie muss mit Zentralbankgeld zahlen. Der - ich möchte es mal so ausdrücken - "Trick mit der Umbuchung" ist genauso gut möglich, ohne dass eine Bank dabei involviert ist. Dann würde überhaupt niemand auf die Idee kommen in irgendeiner Form von Geldschöpfung sprechen.

Beispiel:

Der A hat bei C (beides Kunden der Bank B) ein Auto für 10.000 € gekauft. C händigt dem A das Auto aus und erfüllt damit seine Schuld aus dem Kaufvertrag. A müsste dem C noch die 10.000 € zahlen. Dies kann er machen indem er bei C in Bar bezahlt. Oder aber A zediert seine Forderung auf Auszahlung von Bargeld gegen die B-Bank an C. Anstatt zu zahlen sagt er: "Ich gebe dir 10.000 € nicht, dafür trete ich Forderung ggü. der B-Bank i.H.v. 10.000 € an dich ab. C wird das mit Sicherheit annehmen, aber ganz genau genommen muss er das nicht. Denn nur Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Bei diesen ganzen bankinternen Überweisungen muss überhaupt kein Geld im Spiel sein. Man könnte die Bank B genausogut durch die Privatperson B ersetzen: A kauft bei C ein Auto im Wert von 10.000 €. C gibt dem A das Auto. A zahlt das Auto aber nicht bei C, sondern er sagt zu C, dass der (angeblich sehr solvente) Freund B im noch 10.000 € schulde. A überträgt seine Geld-Forderung gegen den B an den C, anstatt ihm das Geld zu geben. Einige Wochen zuvor hat der B gegenüber A warum auch immer eine Verbindlichkeit i.H.v. 10.000 € begründet. Wenn nun der C widerum bei A irgendetwas kauft, könnte er wieder sagen: "Du kannst dir das Geld bei B abholen, ich habe noch die Forderung gegen ihn, die ich hiermit an dich abtrete." So könnte das stets hin und her gehen. Dabei könnte der B in Wirklichkeit so arm wie eine Kirchenmaus sein. Solange weder A noch C das Geld tatsächlich verlangen, stört ihn seine Zahlungs(un)fähigkeit garnicht. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, dass A, B oder C bei diesen Vorgängen irgendwie dabei Geld geschöpft hätten. Der B nimmt lediglich sozusagen eine "Umbuchung" vor. Mit seiner Verbindlichkeit gegenüber A oder C kann der B jedenfalls niemanden bezahlen.

Beste Grüße

antworten
 

Es werde Geld.

BillHicks ⌂ @, Wien, Sonntag, 11.01.2009, 21:41 (vor 6360 Tagen) @ Divinum

Hey Divinum,

Wenn der Begriff "Forderung gegen sich selbst" =
"Forderung des Bankkunden gegen die Bank" ist, dann ist das auch =
"Verbindlichkeit der Bank gegenüber dem Bankkunden".

So ist es.

Hätte Issing bspw.
die dritte Formulierung gewählt, hätte er gesehen, dass seine Darstellung
unrichtig ist. Denn niemand würde behaupten, dass eine Bank, anstatt
jemand anderen zu bezahlen, diesem im Gegenteil mit einer Verbindlichkeit
gegenüber einem ihrer Bankkunden belastet. [[freude]]

Dann habe ich es wohl so umständlich formuliert (und Issing in dem Fall auch), dass noch immer nicht klar rübergekommen ist was damit gemeint ist:
Es wird nicht irgendjemand mit der Forderung gegen die Bank bezahlt, sondern nur und ausschließlich derjenige, der soeben einen Kredit aufgenommen hat. Dieser wiederum kann dann das Sichtguthaben selbst an einen Dritten abtreten und damit diesen "bezahlen". Selbstverständlich kann die Bank nicht mit den Sichtguthaben (Forderung gegen die Bank) des Schuldners einen Dritten oder Vierten "bezahlen". Nein. Sie "bezahlt" den Kreditnehmer. Denn dem Kreditnehmer ist es - ob der Zahlungsmitteleigenschaft des Sichtguthabens - egal ob er Cash oder Sichtguthaben bekommt. Mit dem Unterschied, dass die Bank das Zahlungsmittel "Cash" nicht selbst schöpfen kann, Sichtguthaben hingegen schon.

Ich denke damit
sollte klar sein, dass eine Bank nicht mit einer "Forderung gegen sich
selbst" zahlen kann.

Sie kann. Und zwar nur und ausschließlich den Kreditnehmer. Niemand anders. Den Kreditnehmer "bezahlt" sie durch Einräumung von Sichtguthaben, denn dieser sieht sich nicht genötigt (oder nur zu einem kleinen Teil) diese Forderung gegen die Bank einzulösen, um damit an Bargeld zu kommen, weil schon die Forderung gegen die Bank selbst als Zahlungsmittel verwendet werden kann.
Deshalb habe ich ja geschrieben: es würde sehr lustig zugehen, wenn alle Kreditnehmer bei jeder Kreditaufnahme sich die Kreditsumme immer in voller Höhe ausbezahlen ließen. Alle Kreditnehmer. Man würde recht schnell feststellen, dass dieses Bargeld was dort scheinbar verliehen wird, nicht vorhanden ist.

Um es an dieser Stelle deutlich zu machen: Es geht
hier zunächst um die Sicht der Banken und nicht der Bankkunden. Die
Formulierung eine Bank zahle "mit einer Forderung gegen sich selbst"
impliziert meines Erachtens eindeutig die Bankenperspektive. Banken können
eine bargeldlose Zahlung folgendermaßen abwickeln:

a) Sie bezahlen jemanden mit Zentralbankgeld
b) Sie verrechnen gegenseitige Forderungen
c) Sie buchen bei bankinternen Überweisungen um

oder sie "bezahlen" jemanden durch Einräumung eines Sichtguthabens durch Kreditvergabe (Bilanzverlängerung).

Andere Möglichkeiten sind nicht ersichtlich. Die Möglichkeiten a) und b)
treffen auf Interbanken-Zahlungen zu und Möglichkeit c) bei bankinternen
Überweisungen. Dass eine Bank andere Banken mit einer Verbindlichkeit
gegenüber einem ihrer Bankkunden bezahlen könne, lässt sich
ausschließen.

Ja.

Bei einer Umbuchung bei einer bankinternen Überweisung kann
man schlechterdings nicht von einer Bezahlung sprechen. Denn bezahlen kann
man immer nur jemand anderen, aber nicht sich selbst. Es ist wie gesagt
lediglich eine Umbuchung. Damit muss die Frage, ob eine Bank mit einer
Forderung gegen sich selbst bezahlen eindeutig mit "Nein"
beantwortet werden.

Nein, siehe oben bzw. siehe unten die Erweiterung deines Beispiels.

Kommen wir nun zu der Nichtbankperspektive:

Es handelt sich sehr wohl um eine "Zahlung" aus Sicht des Publikums.

Weil

die Sichtguthaben-Zession nämlich "an Zahlungs statt" im Publikum
weitläufig akzeptiert wird - daher ist die Wirkung im Publikum die

einer

"Zahlung".


Das halte ich für widersprüchlich. Wenn es sich um eine "Zahlung"
handelt, dann kann es gleichzeitig keine Zession "an Zahlung statt" sein.

Der Kreditnehmer fühlt sich "bezahlt", weil er die Sichtguthaben per Zession als Zahlungsmittel (Leistung an Erfüllungs statt) verwenden kann. Warum lassen sich die wenigsten Kreditnehmer den vollen Betrag sofort bar auszahlen? Weil sie sich durch die Zahlen auf ihrem Konto ausreichend "bezahlt" fühlen.

Das "an statt" wäre sonst völlig überflüssig. Jedenfalls dann, wenn man
eine Zahlung als Erfüllung i.S.d. § 362 I BGB ansieht und eine
Überweisung als eine Leistung an Erfüllung Statt i.S.d. § 364 I BGB. Ich
habe dazu vorhin auch mal in einem
Schuldrecht-Lehrbuch
nachgesehen. Auf S. 160 schreibt Prof. Looschelders, dass eine
Überweisung im Giroverkehr nach traditioneller Auffassung eine "Leistung
an Erfüllung Statt" - also ein Fall von § 364 BGB darstelle (m.W.N.). Es
gebe aber Gegenansichten in der rechtswissenschaftlichen Literatur, welche
bei einer Überweisung von einer Erfüllung (i.S.d. § 362 I) ausgingen.

Das sind nicht zufällig die hauseigenen Juristen einer Großbank oder [[freude]]
Nur Spass. Aber mal ehrlich: eine Erfüllung kann die Überweisung niemals sein, wie du unten völlig richtig schreibst. Das ist wider jeden gesunden Menschenverstand. Oder welchen Teil von "gesetzliches Zahlungsmittel" verstehen diese Juristen nicht? Aber ist hier ohnehin ein Nebengleis.

Zwei weitere interessante Links:

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisung.html und
http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2004-07-14-01.pdf

Meiner Meinung nach handelt es bei einer Überweisung um eine "Leistung an
Erfüllung Statt".

Ja, damit kann ich mich anfreunden. Hatte in einem Nebenstrang ja mal die Vermutung geäußert, dass es sich um eine "Leistung erfüllungshalber" handeln könnte... aber wie gesagt: das ist ein Nebengleis.

Denn eine Überweisung ist nicht die Bewirkung der
ursprünglich geschuldeten Leistung (Zahlung von Geld), sondern um eine
Zession einer Forderung auf Auszahlung von Geld gegen eine Bank.

Ja, sehe ich genauso.

Aber fraglich ist, ob es auf diesen rechtswissenschaftlichen Theoriestreit
überhaupt ankommt. Ich meine, dass es darauf nicht wirklich ankommt.

So ist es. Back 2 topic.

Die
Frage der Diskussion lautet doch letztendlich, ob eine Bank Giralgeld
schöpfen kann oder nicht.

Ja. Also dass sie Giralgeld schöpfen kann sieht man an den Buchungssätzen. Da handelt es sich ja nicht um eine Meinung oder sowas. Das ist ein relativ banaler Fakt.

Und hier kommt es m.E. vielmehr auf die
Bankensicht an. Die Frage lautet: Was kann eine Bank mit "zusätzlich
geschaffenem" Sichtguthaben machen? Kann sie damit irgendjemanden bezahlen?
Nein.

Doch. Den Kreditnehmer. Niemanden sonst. Aber den kann sie bezahlen. Oder warum gehen nicht alle Kreditnehmer hin und lassen sich sofort immer alles auszahlen. Weil sie sich durch diese per Buchungssatz frisch kreierten Zahlen auf ihrem Konto "bezahlt" fühlen (ich wiederhole mich..).

Sobald sie einem anderen Kreditinstitut eine Geld-Leistung erbringen
muss (keine gegenseitigen Forderungen und damit Verrechnungsmöglichkeit),
nützen ihr die zusätzlichen Sichtguthaben gar nichts. Sie muss mit
Zentralbankgeld zahlen.

Ja das ist vollkommen richtig.

Der - ich möchte es mal so ausdrücken - "Trick
mit der Umbuchung" ist genauso gut möglich, ohne dass eine Bank dabei
involviert ist. Dann würde überhaupt niemand auf die Idee kommen in
irgendeiner Form von Geldschöpfung sprechen.

Auch da hast du recht. Ich werde mir aber erlauben dein Beispiel ein wenig zu erweitern, dass du siehst inwiefern dein "B" durchaus zum "Geldschöpfer" werden kann, wenn niemand das Bargeld abholt.


Beispiel:

Der A hat bei C (beides Kunden der Bank B) ein Auto für 10.000 €
gekauft. C händigt dem A das Auto aus und erfüllt damit seine Schuld aus
dem Kaufvertrag. A müsste dem C noch die 10.000 € zahlen. Dies kann er
machen indem er bei C in Bar bezahlt. Oder aber A zediert seine Forderung
auf Auszahlung von Bargeld gegen die B-Bank an C. Anstatt zu zahlen sagt
er: "Ich gebe dir 10.000 € nicht, dafür trete ich Forderung ggü. der
B-Bank i.H.v. 10.000 € an dich ab. C wird das mit Sicherheit annehmen,
aber ganz genau genommen muss er das nicht. Denn nur Bargeld ist
gesetzliches Zahlungsmittel.

So ist es.

Bei diesen ganzen bankinternen Überweisungen
muss überhaupt kein Geld im Spiel sein. Man könnte die Bank B genausogut
durch die Privatperson B ersetzen:

Sicher.

A kauft bei C ein Auto im
Wert von 10.000 €. C gibt dem A das Auto. A zahlt das Auto aber nicht bei
C, sondern er sagt zu C, dass der (angeblich sehr solvente) Freund B im
noch 10.000 € schulde. A überträgt seine Geld-Forderung gegen den B an
den C, anstatt ihm das Geld zu geben. Einige Wochen zuvor hat der B
gegenüber A warum auch immer eine Verbindlichkeit i.H.v. 10.000 €
begründet. Wenn nun der C widerum bei A irgendetwas kauft, könnte er
wieder sagen: "Du kannst dir das Geld bei B abholen, ich habe noch die
Forderung gegen ihn, die ich hiermit an dich abtrete." So könnte das stets
hin und her gehen.

Ja.

Dabei könnte der B in Wirklichkeit so arm wie eine
Kirchenmaus sein.

Jetzt wird's interessant.

Solange weder A noch C das Geld tatsächlich verlangen,
stört ihn seine Zahlungs(un)fähigkeit garnicht.

Genau so ist es! An dieser Stelle stehen wir kurz vor dem Verständnis des Mysteriums "Giralgeldschöpfung".

Kein Mensch würde auf
die Idee kommen, dass A, B oder C bei diesen Vorgängen irgendwie dabei
Geld geschöpft hätten.

Haben sie ja auch nicht (denn die hin und her gereichte Forderung, welche als Zahlungsmittel verwendet wurde, bestand bereits).

Der B nimmt lediglich sozusagen eine
"Umbuchung" vor. Mit seiner Verbindlichkeit gegenüber A oder C kann
der B jedenfalls niemanden bezahlen.

Natürlich nicht! Aber... und jetzt kommt's:

Wenn sich im Wirtschaftsleben etabliert hat, dass man mit den Forderungen gegen den B ganz hervorragend "bezahlen" kann (A und C haben das ja wunderbar vorgemacht), wer würde dann in deinem Szenario den B (obwohl dieser völlig pleite ist) davon abhalten an D einen "Kredit" in Höhe von 15000€ zu vergeben?

Wie das geht obwohl B doch völlig pleite ist? Also das geht doch nicht! Das wäre doch Unrecht! Ist aber ganz einfach (und völlig legal noch dazu, s.u.):

Er übernimmt den von D unterschriebenen Kreditvertrag in seine Aktiva und bucht jetzt D eine "Forderung gegen B" (also eine "Forderung gegen sich selbst") auf das Girokonto - oder sagen wir: er schreibt die Forderung auf einen Zettel (Wenn B bilanziert, dann ist das eine Bilanzverlängerung). Das ist jetzt eine Forderung gegen B, die jederzeit bei ihm einlösbar wäre gegen 15000€ in bar. Warum würde D sich nicht einfach selbst einen Zettel schreiben auf dem drauf steht: Wer diesen Zettel in Händen hält, dem schulde ich, D, 15000€? Ganz einfach: dieser Zettel wäre nicht umlauffähig. Denn das Publikum verwendet ja nur die Forderungen gegen B als Zahlungsmittel.

Über diese Forderung gegen B verfügt nun unser D. Und da der B so ein schönes, hohes Häuschen gebaut hat käme doch niemand auf die Idee, dass er pleite sein könnte. Also käme D auch niemals auf die Idee von B das Bargeld zu verlangen. Sondern er geht sich jetzt erst mal ein Auto bei A oder C kaufen und zwar für 15000€. Da A und C ohnehin wissen, dass B ja "super liquide" ist (außerdem hat er ja das schöne hohe Häuschen und so) akzeptieren sie die Forderung gegen B als Zahlungsmittel. Die Folge? D fühlt sich auch noch darin bestätigt, dass er nicht das Bargeld von B genommen hat, weil man mit der Forderung gegen B selbst ja auch ganz hervorragend "bezahlen" konnte. Er jedenfalls sitzt jetzt in seinem neuen Auto. "Bezahlt" mit "Geld" das D von B "geliehen" hat, obwohl B dieses "Geld" niemals hatte.

Puh... das muss sich erst mal setzen.

Und warum ist diese Praxis nicht illegal? B hatte doch das Geld gar nicht. Er konnte doch gar nichts verleihen! Das muss doch verboten sein! Muss es?

Nein. Wieso auch? B schöpft ja gerade kein gesetzliches Zahlungsmittel und ist deshalb auch kein Geldfälscher! Er hat ja nur eine "Forderung gegen sich selbst" geschöpft, welche vom Publikum (A, C und D) wie Geld bzw. als Zahlungsmittel verwendet wird. Dafür kann er ja nichts.

Beste Grüße

Ebenso!

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

@Bill Hicks

Divinum, Sonntag, 11.01.2009, 23:38 (vor 6360 Tagen) @ BillHicks
bearbeitet von Divinum, Sonntag, 11.01.2009, 23:44

Dann habe ich es wohl so umständlich formuliert (und Issing in dem Fall
auch), dass noch immer nicht klar rübergekommen ist was damit gemeint
ist:
Es wird nicht irgendjemand mit der Forderung gegen die Bank
bezahlt, sondern nur und ausschließlich derjenige, der soeben
einen Kredit aufgenommen hat
.

Nein, da bin ich wieder anderer Meinung. Es wird auch nicht der Kreditnehmer durch die Einräumung von Sichtguthaben "bezahlt". Es wird ihm durch die Einräumung von Sichtguthaben eine Forderung auf Auszahlung eingeräumt. Zur Verwendbarkeit im bargeldlosen Zahlungsverkehr siehe unten.

Dieser wiederum kann dann das
Sichtguthaben selbst an einen Dritten abtreten und damit diesen "bezahlen".

Einen Dritten, der nicht Kunde derselben Bank ist, kann der Kreditnehmer dieses Sichtguthaben nicht abtreten und damit diesen auch nicht "bezahlen", wenn die Bank kein Zentralbankgeld hat. Das funktioniert nur innerhalb derselben Bank. Und es gibt soweit ich weiß mehrere Tausend verschiedene Bankunternehmen allein in Deutschland. Dieses eingeräumte Sichtguthaben ist eine Verbindlichkeit der Bank gegenüber ihrem Kunden. Will der Kunde das Geld in Bar haben, muss die Bank ihm das Geld in Bar auszahlen. Will der Kunde das Geld zu irgendeiner anderen Bank transferieren, muss die Bank auch das tun. Kann sie das mangels Zentralbankgeld nicht, ist sie insolvent.

Selbstverständlich kann die Bank nicht mit den Sichtguthaben (Forderung
gegen die Bank) des Schuldners einen Dritten oder Vierten "bezahlen". Nein.
Sie "bezahlt" den Kreditnehmer. Denn dem Kreditnehmer ist es - ob der
Zahlungsmitteleigenschaft des Sichtguthabens - egal ob er Cash oder
Sichtguthaben bekommt. Mit dem Unterschied, dass die Bank das
Zahlungsmittel "Cash" nicht selbst schöpfen kann, Sichtguthaben hingegen
schon.

Wie gesagt, das Sichtguthaben nützt der Bank überhaupt nichts, wenn der Kreditnehmer die geschuldete Leistung in irgendeiner Form "tatsächlich" in Anspruch nehmen will (Bargeldauszahlung, (bargeldloser) Transfer zu anderen Banken). Wenn die Bank dann kein Zentralbankgeld hat, dann heißt es "Gute Nacht, Marie!".

Ich denke damit
sollte klar sein, dass eine Bank nicht mit einer "Forderung gegen sich
selbst" zahlen kann.


Sie kann. Und zwar nur und ausschließlich den Kreditnehmer. Niemand
anders. Den Kreditnehmer "bezahlt" sie durch Einräumung von
Sichtguthaben
, denn dieser sieht sich nicht genötigt (oder nur zu
einem kleinen Teil) diese Forderung gegen die Bank einzulösen, um damit an
Bargeld zu kommen, weil schon die Forderung gegen die Bank selbst als
Zahlungsmittel
verwendet werden kann.

Und nochmal: Die Forderung des Kunden gegen die Bank selbst kann höchstens innerhalb derselben Bank zur Umbuchung verwendet werden, aber auf keinen Fall zur Zahlung. Betrachte das doch mal ein wenig aus der Bankenperspektive. Kontozahlen, die höchstens für eine Umbuchung innerhalb derselben Bank gut sind, können kein Giralgeld sein. Giralgeld muss im gesamten Bankensystem umlaufen können. Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe und habe das auch schon genügend erläutert. Ich könnte das bereits gesagte lediglich nochmal in anderen Worten wiederholen.

Ja, damit kann ich mich anfreunden. Hatte in einem Nebenstrang ja mal die
Vermutung geäußert, dass es sich um eine "Leistung erfüllungshalber"
handeln könnte... aber wie gesagt: das ist ein Nebengleis.

Ja, habe ich gelesen und auch ein wenig drüber nachgedacht. Eine Überweisung wird in der Juristerei aber nicht als ein "Leistung erfüllungshalber" angesehen. Looschelders schreibt, dass aber die Nutzung von Schecks oder Wechseln eine Leistung erfüllungshalber darstellen (Schuldrecht AT, 5. Auflage, Rn. 408).

Doch. Den Kreditnehmer. Niemanden sonst. Aber den kann sie bezahlen. Oder
warum gehen nicht alle Kreditnehmer hin und lassen sich sofort immer alles
auszahlen. Weil sie sich durch diese per Buchungssatz frisch kreierten
Zahlen auf ihrem Konto "bezahlt" fühlen (ich wiederhole mich..).

Beispiel: Du gehst zu einer Bank, die Zentralbankgeld in Höhe von 0,00 € hat und die auch keine Aussicht darauf hat welches zu bekommen (wegen Überschuldung). Du nimmst bei der Bank einen Kredit in Höhe von 100.000 € auf. Dann willst Du:

a) dass Deine Forderung in Bar ausgezahlt wird. Geht das? Nein.
b) das Geld jemand anderem bei einer anderen Bank überweisen. Geht das? Nein.
c) das Geld jemand anderem bei derselben Bank überweisen. Geht das? Ja.

Nur c) funktioniert. Da b) nicht funktioniert, ist klar, dass keine Giralgeldschöpfung stattgefunden hat. Nicht umlauffähiges Giralgeld ist ein Widerspruch in sich.

Nun zu Deinem Beispiel:

Wenn sich im Wirtschaftsleben etabliert hat, dass man mit den Forderungen
gegen den B ganz hervorragend "bezahlen" kann (A und C
haben das ja wunderbar vorgemacht), wer würde dann in deinem Szenario den
B (obwohl dieser völlig pleite ist) davon abhalten an
D einen "Kredit" in Höhe von 15000€ zu vergeben?

Wie das geht obwohl B doch völlig pleite ist? Also das geht doch
nicht! Das wäre doch Unrecht! Ist aber ganz einfach (und völlig legal
noch dazu, s.u.):

Er übernimmt den von D unterschriebenen Kreditvertrag in seine
Aktiva und bucht jetzt D eine "Forderung gegen B" (also eine
"Forderung gegen sich selbst") auf das Girokonto - oder sagen wir: er
schreibt die Forderung auf einen Zettel (Wenn B bilanziert, dann ist
das eine Bilanzverlängerung). Das ist jetzt eine Forderung gegen B,
die jederzeit bei ihm einlösbar wäre gegen 15000€ in bar.

Zum Vergleich mit bargeldlosem Zahlungsverkehr (z.B. mittels Überweisungen) zwischen verschiedenen Banken: Was wäre, wenn der D zum B sagen würde: Gib die 15.000 € (teilweise) an den E. Den E halte ich für glaubwürdiger als Dich und bei ihm gibt es besseren Service. Von nun an soll er das Geld (teilweise) aufbewahren. Wenn B in Wirklichkeit völlig pleite ist, was dann? Dann kann B Insolvenz anmelden.

Warum würde
D sich nicht einfach selbst einen Zettel schreiben auf dem drauf
steht: Wer diesen Zettel in Händen hält, dem schulde ich, D,
15000€? Ganz einfach: dieser Zettel wäre nicht umlauffähig. Denn
das Publikum verwendet ja nur die Forderungen gegen B als
Zahlungsmittel
.

Über diese Forderung gegen B verfügt nun unser D. Und da
der B so ein schönes, hohes Häuschen gebaut hat käme doch
niemand auf die Idee, dass er pleite sein könnte. Also käme D auch
niemals auf die Idee von B das Bargeld zu verlangen. Sondern er geht
sich jetzt erst mal ein Auto bei A oder C kaufen und zwar
für 15000€. Da A und C ohnehin wissen, dass B ja
"super liquide" ist (außerdem hat er ja das schöne hohe Häuschen und so)
akzeptieren sie die Forderung gegen B als Zahlungsmittel. Die
Folge? D fühlt sich auch noch darin bestätigt, dass er nicht das
Bargeld von B genommen hat, weil man mit der Forderung gegen
B
selbst ja auch ganz hervorragend "bezahlen" konnte. Er
jedenfalls sitzt jetzt in seinem neuen Auto. "Bezahlt" mit "Geld" das
D von B "geliehen" hat, obwohl B dieses "Geld" niemals
hatte
.

Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es nur eine Bank gibt. Die Verbindlichkeit des B gegenüber A, C oder E ist gar nicht "umlauffähig" zwischen verschiedenen Aufbewahrern (Banken).

Beste Grüße

antworten
 

@Bill, @Divinum

moneymind, Montag, 12.01.2009, 01:21 (vor 6360 Tagen) @ Divinum

Noch ein Beispiel zum Thema "Bank bezahlt mit Forderung gegen sich selbst".

Angenommen, ein Verkaufstrainer verkauft der Geschäftsbank, bei der er auch sein Girokonto führt, ein Verkaufstraining. Er führt das Training durch und erfüllt damit seine Forderung aus dem Vertrag. Er stellt der Bank nun für das 2-tägige Seminar eine Rechnung über 2000 € aus.

Die Bank schreibt ihm 2000 € auf seinem Girokonto gut.

@divinum: rein juristisch keine "Zahlung", sondern eine Erfüllung an Zahlungs statt; Zahlung fand erst statt, nachdem der Trainer sich das Guthaben in Zentralbankgeld auszahlen ließ.

Umgangssprachlich könnten wir sagen, die Bank hat "mit Sichtguthaben/Buchgeld bezahlt".

Tatsächlich hat die Bank nur eine Verbindlichkeit geschaffen, die ihre Passivseite verlängert und damit ihr Eigenkapital gemindert hat.

Divinum - Du meintest, ob eine Überweisung eine Zahlung sei oder eine Erfüllung an Zahlungs statt, sei laut Deinem Lehrbuch des Schuldrechts juristisch nicht eindeutig (es gebe beide Interpretationen).

Ähnlich dürfte es sich mit einer solchen "Zahlung" (resp. Erfüllung an Zahlungs statt) durch Einräumung von Sichtguthaben für eine Dienstleistung (von Seminaranbietern, Putzfrauen, etc.) verhalten.

Ich vermute, das hat damit zu tun, daß auch unter Juristen nicht eindeutig Konsens darüber besteht, was "Geld" ist bzw. was als "Geld" aufzufassen ist und was nicht. Ein Jurist, der auch Sichtguthaben als Geld anerkennt, wird in einer Überweisung wohl auch eine Zahlung sehen; ein Jurist, der nur gesetzliche Zahlungsmittel (ZB-Noten, Münzen) als Geld anerkennt und Sichtguthaben bei Geschäftsbanken eben nicht, wird in einer Überweisung "nur" eine Erfüllung an Zahlungs statt sehen können.

Ich zitiere mal aus dem Lehrbuch des Schuldrechts von Karl Larenz, einem Standardlehrbuch fürs Jurastudium:

"Unter den möglichen Leistungsgegenständen ... nimmt der Leistungsgegenstand Geld eine besondere Stelle ein. Nur scheinbar handelt es sich bei der Geldschuld um eine Sachschuld. Denn die Übergabe und Übereignung bestimmter Sachen, von Geldscheinen oder Münzen, ist nur das Mittel - und nicht das Einzige - dazu, dem Gläubiger das zu verschaffen, worauf sein eigentliches Interesse geht, nämlich den in ihnen verkörperten Geldwert. (...) Daraus, daß nur die vom Staate (oder einer dazu staatlich ermächtigten Notenbank) in den Verkehr gebrachten Geldzeichen gesetzliche Zahlungsmittel sind, wird häufig gefolgert, daß sie allein Geld im rechtlichen Sinne seien. Indessen kann der Begriff des Geldes, auch im rechtlichen Sinne, nur aus seiner Funktion als allgemeines Tauschmittel, als Träger von Kaufkraft, abgeleitet werden. Was als Träger von Kaufkraft, als allgemeines Zahlungsmittel funktioniert und praktisch auch von der Rechtsordnung als solches zugelassen wird, hat damit auch für die Rechtswissenschaft die Qualität von Geld. Daher muß in der heutigen Wirtschaftsordnung auch das sog. Buchgeld als Geld anerkannt werden.. Buchgeld sind nicht in einem WErtpapier verkörperte Forderungen an ein Kreditinstitut – sog.- Guthaben -, über die der Inhaber zu Zahlungszwecken jederzeit verfügen kann. Bei der heutigen Verbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und angesichts des hohen Grades von Sicherheit, den solche Forderunge gewähren – der Fall der Zahlungsunfähigkeit eines großen Kreditinstituts ist jedenfalls in Zeiten normalen Funktionierens der Wirtschaft äußerst selten .- kann der Inhaber sein Guthaben genaus so für Zahlungen verwenden und damit jederzeit in beliebige Güter oder Leistungen umsetzen, wie der Inhaber von Geldzeichen. Zwar nicht aufgrund einer gesetzlichen Anordnung -, wohl aber aufgrund des ihm erkennbar gemachten Einverständnisses des Konteninhabers. Mit dieser Art der Tilgung kann der Schuldner mittels einer "Umschreibung" des entsprechenden Betrages auf ein Konto des Gläubigers zahlen. Geht man von der Funktion des Geldes aus und beschränkt seine Erscheinungsweisen nicht auf die Geldzeichen, die gesetzliche Zahlungsmittel im Sinne eines Annahmezwange sind – wofür ich keine Notwendigkeit einsehe – dann erleichtert es das VVerständnis der Vorgänge ungemein, wenn man anerkennt, daß Geld auch im rechtlichen Sinne neben den Geldzeichen, dem Sachgeld, heute auch solche Forderungen sind, deren wirtschaftliche Zweckbestimmung die des Geldes ist. "(Karl Larenz: Lehrbuch des Schuldrechts, Band 1: Allgemeiner Teil, München 1987, S. 165)

Der Jurist Larenz hat also kein Problem damit, Sichtguthaben als Geld und damit Überweisungen als Zahlung zu bezeichnen und zu behandeln.

Gehen wir jetzt den nächsten Schritt und betrachten die Tatsache, daß auch Zentralbankgeld eine Forderung darstellt (Forderung der Geschäftsbank auf = Verpflichtung der Zentralbank zur Rückgabe der von der Zentralbank auf Zeit angekauften Schuldtitel), dann wird (so meine ich) folgendes klar:

1.) Geld ist kein Ding, sondern immer eine Forderung
2.) Nicht jede Forderung ist aber Geld
3.) Je höher der Akzeptanzgrad einer Forderung (Zirkulationsfähigkeit, Liquidität), desto näher kommt sie dem Zentralbankgeld

Zentralbankgeld hat zwar einen Sonderstatus insofern, als es die liquideste aller Geldformen darstellt und als "gesetzliches Zahlungsmittel" gilt, für das Annahmezwang besteht. Aber nichteinmal Juristen sind sich darüber einig, ob nicht auch die Zession von Sichtguthaben nicht nur als Leistung an Erfüllungs statt, sondern eben auch als Zahlung gelten kann (wie das ja in der Praxis im Grunde geschieht).

Mehr noch. Zentralbankgeld ist ebenfalls eine Forderung/Verpflichtung, die mit anderen Forderungen / Verpflichtungen genauso verrechnet werden kann wie das mit allen anderen Forderungen geschieht.

Das generelle Grundprinzip ist also das der "Forderung/Verpflichtung", die beim Gläubiger aktiv und beim Schuldner passiv verbucht wird. Es gibt Sachforderungen und Geldforderungen. Bei den Geldforderungen können wir solche mit Termin und solche ohne Termin ("tägl. fällige" – wie Sichtguthaben) unterscheiden.

Weiterhin können wir Forderungen nach dem Liquiditätsgrad klassifizieren. Hier müssten wir den Begriff "Liquidität" genauer untersuchen und fragen: was macht eine Forderung liquide? Wie verwandelt eine Geschäftsbank eine wenig liquide Forderung gegen einen Kreditnehmer in Sichtguthaben höherer Liquidität? Worin genau besteht diese Leistung (für die sie ja, wie Bill sagte, Zins berechnet)?

Verwirrung könnte nun noch die Tatsache stiften, daß "Giralgeld" als "Forderung auf Geld" gilt, während Zentralbankgeld dann meist als "Geld" gesehen wird. Wenn auch Zentralbankgeld eine "Forderung" darstellt, worauf ist diese Forderung dann gerichtet? Haftet die Zentralbank und kann vollstreckt werden?

Welche gesetzlichen Regelungen gelten zwischen den Geschäftsbanken, Privatrecht (und damit auch Schuldrecht)?

Ich denke, den Fragenkomplex, den ich damit angeschnitten habe, sollten wir nach der Klärung der Giralgeldschöpfung ebenfalls noch beleuchten.

Gruß
moneymind

antworten
 

@moneymind

Divinum, Montag, 12.01.2009, 03:44 (vor 6360 Tagen) @ moneymind
bearbeitet von Divinum, Montag, 12.01.2009, 03:54

Noch ein Beispiel zum Thema "Bank bezahlt mit Forderung gegen sich selbst".

Angenommen, ein Verkaufstrainer verkauft der Geschäftsbank, bei der er
auch sein Girokonto führt, ein Verkaufstraining. Er führt das Training
durch und erfüllt damit seine Forderung aus dem Vertrag. Er stellt der
Bank nun für das 2-tägige Seminar eine Rechnung über 2000 € aus.

Die Bank schreibt ihm 2000 € auf seinem Girokonto gut.

@divinum: rein juristisch keine "Zahlung", sondern eine Erfüllung an
Zahlungs statt; Zahlung fand erst statt, nachdem der Trainer sich das
Guthaben in Zentralbankgeld auszahlen ließ.

Ich würde das mit dem Fall vergleichen, bei welchem der Brötchenkäufer beim Bäcker hat "anschreiben" lassen. Der Verkaufstrainer hat kein Geld, sondern eine Forderung lautend auf Geld von der Bank erhalten. Konsequenterweise müsste man sagen, dass die Bank die geschuldete Leistung noch nicht erbracht hat. Das Schuldverhältnis zwischen Verkaufstrainer und Bank ist noch nicht erloschen - wie die bestehende Verbindlichkeit der Bank gegenüber dem Verkaufstrainer dokumentiert. Das ist aber aufgrund der menschlichen Gewohnheiten und dem Vertrauen des Publikums in die Banken so ein bisschen ein "Wischiwaschi-Fall". Denn keiner nimmt an, dass die Bank ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkaufstrainer etwa nicht erfüllen könnte. Banken sind doch immer liquide (gewesen). [[zwinker]]

Umgangssprachlich könnten wir sagen, die Bank hat "mit
Sichtguthaben/Buchgeld bezahlt".

Ja, weil wie gesagt wohl niemand auf die Idee kommen würde, dass die Bank ihrem Kunden das Geld plötzlich mal nicht zur Verfügung stellen könnte (ob Barauszahlung oder Interbanken-Zahlungen ist egal). Sowas ist ja auch praktisch nie der Fall (vor allem nicht in Deutschland).

Tatsächlich hat die Bank nur eine Verbindlichkeit geschaffen, die ihre
Passivseite verlängert und damit ihr Eigenkapital gemindert hat.

Ja.

Divinum - Du meintest, ob eine Überweisung eine Zahlung sei oder eine
Erfüllung an Zahlungs statt, sei laut Deinem Lehrbuch des Schuldrechts
juristisch nicht eindeutig (es gebe beide Interpretationen).

Ähnlich dürfte es sich mit einer solchen "Zahlung" (resp. Erfüllung an
Zahlungs statt) durch Einräumung von Sichtguthaben für eine
Dienstleistung (von Seminaranbietern, Putzfrauen, etc.) verhalten.
Ich vermute, das hat damit zu tun, daß auch unter Juristen nicht
eindeutig Konsens darüber besteht, was "Geld" ist bzw. was als "Geld"
aufzufassen ist und was nicht. Ein Jurist, der auch Sichtguthaben als Geld
anerkennt, wird in einer Überweisung wohl auch eine Zahlung sehen; ein
Jurist, der nur gesetzliche Zahlungsmittel (ZB-Noten, Münzen) als Geld
anerkennt und Sichtguthaben bei Geschäftsbanken eben nicht, wird in einer
Überweisung "nur" eine Erfüllung an Zahlungs statt sehen können.

Wenn ein Jurist auch Sichtguthaben als Geld ansieht, dann hat er sich m.E. nicht hinreichend in die Thematik eingearbeitet bzw. es halt nicht richtig verstanden. Sogenanntes "Giralgeld" muss meiner Meinung nach eine bestimmte Eigenschaft besitzen, damit man es als Geld bezeichnen kann: Es muss sich tatsächlich als Schuldentilgungsmittel (also zur Tilgung von Geld-Verbindlichkeiten ggü. anderen und nicht bloß zur Umbuchung bei sich selbst) eignen, und zwar unbeschränkt innerhalb des Bankensystems. Es muss sich mit anderen Worten um Liquidität handeln. Das ist aber bei Sichtguthaben, die lediglich dazu gut sind, innerhalb der eigenen Bank zu "zirkulieren", nicht der Fall. Bei Zentralbankguthaben ist das aber schon der Fall. Mit ZB-Guthaben besitzt die Bank ein umlauffähiges Aktivum. Das ist letztendlich der Unterschied.

Ich zitiere mal aus dem Lehrbuch des Schuldrechts von Karl Larenz, einem
Standardlehrbuch fürs Jurastudium:

"Unter den möglichen Leistungsgegenständen ... nimmt der
Leistungsgegenstand Geld eine besondere Stelle ein. Nur scheinbar handelt
es sich bei der Geldschuld um eine Sachschuld. Denn die Übergabe und
Übereignung bestimmter Sachen, von Geldscheinen oder Münzen, ist nur das
Mittel - und nicht das Einzige - dazu, dem Gläubiger das zu verschaffen,
worauf sein eigentliches Interesse geht, nämlich den in ihnen
verkörperten Geldwert. (...) Daraus, daß nur die vom Staate (oder einer
dazu staatlich ermächtigten Notenbank) in den Verkehr gebrachten
Geldzeichen gesetzliche Zahlungsmittel sind, wird häufig gefolgert, daß
sie allein Geld im rechtlichen Sinne seien. Indessen kann der Begriff des
Geldes, auch im rechtlichen Sinne, nur aus seiner Funktion als allgemeines
Tauschmittel, als Träger von Kaufkraft, abgeleitet werden. Was als Träger
von Kaufkraft, als allgemeines Zahlungsmittel funktioniert und praktisch
auch von der Rechtsordnung als solches zugelassen wird, hat damit auch für
die Rechtswissenschaft die Qualität von Geld. Daher muß in der heutigen
Wirtschaftsordnung auch das sog. Buchgeld als Geld anerkannt werden..
Buchgeld sind nicht in einem WErtpapier verkörperte Forderungen an ein
Kreditinstitut – sog.- Guthaben -, über die der Inhaber zu
Zahlungszwecken jederzeit verfügen kann. Bei der heutigen Verbreitung des
bargeldlosen Zahlungsverkehrs und angesichts des hohen Grades von
Sicherheit, den solche Forderunge gewähren – der Fall der
Zahlungsunfähigkeit eines großen Kreditinstituts ist jedenfalls in Zeiten
normalen Funktionierens der Wirtschaft äußerst selten .- kann der Inhaber
sein Guthaben genaus so für Zahlungen verwenden und damit jederzeit in
beliebige Güter oder Leistungen umsetzen, wie der Inhaber von Geldzeichen.
Zwar nicht aufgrund einer gesetzlichen Anordnung -, wohl aber aufgrund des
ihm erkennbar gemachten Einverständnisses des Konteninhabers. Mit dieser
Art der Tilgung kann der Schuldner mittels einer "Umschreibung" des
entsprechenden Betrages auf ein Konto des Gläubigers zahlen. Geht man von
der Funktion des Geldes aus und beschränkt seine Erscheinungsweisen nicht
auf die Geldzeichen, die gesetzliche Zahlungsmittel im Sinne eines
Annahmezwange sind – wofür ich keine Notwendigkeit einsehe – dann
erleichtert es das VVerständnis der Vorgänge ungemein, wenn man
anerkennt, daß Geld auch im rechtlichen Sinne neben den Geldzeichen, dem
Sachgeld, heute auch solche Forderungen sind, deren wirtschaftliche
Zweckbestimmung die des Geldes ist. "(Karl Larenz: Lehrbuch des
Schuldrechts, Band 1: Allgemeiner Teil, München 1987, S. 165)

Der Jurist Larenz hat also kein Problem damit, Sichtguthaben als Geld und
damit Überweisungen als Zahlung zu bezeichnen und zu behandeln.

Larenz hatte wohl kein Problem damit Sichtguthaben als Geld zu behandeln, weil er sich anscheinend nicht mit dem unseligen Thema der sog. "Giralgeldschöpfung von Geschäftsbanken" auseinandergesetzt hat.

Gehen wir jetzt den nächsten Schritt und betrachten die Tatsache, daß
auch Zentralbankgeld eine Forderung darstellt (Forderung der Geschäftsbank
auf = Verpflichtung der Zentralbank zur Rückgabe der von der Zentralbank
auf Zeit angekauften Schuldtitel), dann wird (so meine ich) folgendes klar:

1.) Geld ist kein Ding, sondern immer eine Forderung
2.) Nicht jede Forderung ist aber Geld
3.) Je höher der Akzeptanzgrad einer Forderung (Zirkulationsfähigkeit,
Liquidität), desto näher kommt sie dem Zentralbankgeld

Meiner Meinung nach ist nur Zentralbankgeld wirklich liquide. Alle anderen "Geldaggregate" sind m.E. illiquide, sie können aber je nach Fälligkeitstermin wieder in Liquidität transformiert werden.

Zentralbankgeld hat zwar einen Sonderstatus insofern, als es die
liquideste aller Geldformen darstellt und als "gesetzliches Zahlungsmittel"
gilt, für das Annahmezwang besteht. Aber nichteinmal Juristen sind sich
darüber einig, ob nicht auch die Zession von Sichtguthaben nicht nur als
Leistung an Erfüllungs statt, sondern eben auch als Zahlung gelten kann
(wie das ja in der Praxis im Grunde geschieht).

Ja, aber ob es nun eine Zession ist oder nicht, ist meines Erachtens gar nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob es sich um Liquidität handelt oder nicht. Die Erklärung mit der Zession ist eigentlich nur Mittel zum Zweck.

Mehr noch. Zentralbankgeld ist ebenfalls eine Forderung/Verpflichtung, die
mit anderen Forderungen / Verpflichtungen genauso verrechnet werden kann
wie das mit allen anderen Forderungen geschieht.

Zentralbankgeld ist aber jedenfalls "monetäre Basis" auf der alle monetären Forderungen/Verbindlichkeiten letztlich lauten. Die Sichtguthaben, die ein Bankkunde bei einer Bank hat, sind eine Forderung auf Geld. Und wenn man Geld ebenfalls als eine Forderung ansieht, dann sind diese Sichtguthaben halt eine Forderung auf eine Forderung, die man Geld nennt.

Weiterhin können wir Forderungen nach dem Liquiditätsgrad
klassifizieren. Hier müssten wir den Begriff "Liquidität" genauer
untersuchen und fragen: was macht eine Forderung liquide? Wie verwandelt
eine Geschäftsbank eine wenig liquide Forderung gegen einen Kreditnehmer
in Sichtguthaben höherer Liquidität? Worin genau besteht diese Leistung
(für die sie ja, wie Bill sagte, Zins berechnet)?

Was soll "Sichtguthaben höherer Liquidität" heißen? Wäre es nicht eigentlich korrekter von Sichtguthaben als Illiquidität zu sprechen, die lediglich schneller liquidierbar sind als Geldforderungen mit längerer Frist?

Verwirrung könnte nun noch die Tatsache stiften, daß "Giralgeld" als
"Forderung auf Geld" gilt, während Zentralbankgeld dann meist als "Geld"
gesehen wird. Wenn auch Zentralbankgeld eine "Forderung" darstellt, worauf
ist diese Forderung dann gerichtet? Haftet die Zentralbank und kann
vollstreckt werden?

Ja, klar kann man das Geld letztlich auch als Forderung/Verbindlichkeit sehen, ist es ja irgendwo auch. Worauf sich die Forderung im Ursprung gerichtet hat, kann den Marktteilnehmern letztlich aber egal sein. Die Forderung richtet sich ursprünglich auf die Rückgabe der bei der ZB hinterlegten Sicherheiten. Inwiefern die Zentralbank haftet weiß ich nicht. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, in welchem die ZB einmal gehaftet hätte.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten zwischen den Geschäftsbanken,
Privatrecht (und damit auch Schuldrecht)?

Ich denke, den Fragenkomplex, den ich damit angeschnitten habe, sollten
wir nach der Klärung der Giralgeldschöpfung ebenfalls noch beleuchten.

Gruß
moneymind

Gruß,
Divinum

antworten
 

Liquidität

moneymind, Montag, 12.01.2009, 23:16 (vor 6359 Tagen) @ Divinum

Hi Divinum,

danke für Die ausführliche und klare Antwort, sie trägt zur Klärung meiner Gedanken bei.

Es muss sich mit anderen Worten um Liquidität handeln. Das ist aber bei Sichtguthaben, die lediglich dazu gut sind, innerhalb der eigenen Bank zu "zirkulieren", nicht der Fall. Bei Zentralbankguthaben ist das aber schon der Fall. Mit ZB-Guthaben besitzt die Bank ein umlauffähiges Aktivum. Das ist letztendlich der Unterschied.

Ok, verstehe. Sichtguthaben können nur innerhalb der eigenen Bank "zirkulieren" (Überweisung vom Konto eines Kunden auf das Konto eines anderen Kunden = Aktivtausch), völlig korrekt. Eine "Zahlung" (Erfüllung einer Forderung) findet in diesem Fall der Überweisung von einem Bankkonto auf ein anderes Konto bei derselben Bank nur aus Sicht der beiden Bankkunden statt. Aber zwischen diesen beiden findet eine definitive Zahlung statt, da ein Schuldverhältnis per Erfüllung aufgelöst wird.

Für eine Überweisung an eine andere Bank benötigt die Bank Zentralbankguthaben. Da aber Forderungen im Interbankenverkehr verrechnet/saldiert werden und nur der Saldo in Form von Zentralbankguthaben dann von Bank zu Bank überwiesen wird, ist der Sonderfall denkbar, daß sich die Forderungen zwischen den beiden Banken zu Null saldieren, also für sämtliche Überweisungen keinerlei Zentralbankgeld benötigt würde (wie auch für mich einleuchtend von BillHicks beschrieben).

Ich möchte nun noch ein historisches Argument hinzufügen. Geschäftsbanken gibt es schon wesentlich länger als Zentralbanken. Denken wir uns ein Geschäftsbankensystem OHNE Zentralbank, würden die Geschäftbanken ihre Forderungen untereinander verrechnen und den Saldo einfach stehenlassen. Zentralbankgeld – als einzig von Dir anerkannte "Liquidität" – stünde fürs Clearing ja nicht zur Verfügung.

Hätte deswegen für den Bankkunden, der eine Überweisung vom Konto seiner Bank zum Konto seines Gläubigers bei einer anderen Bank veranlaßt hat, keine Zahlung stattgefunden? So der Gläubiger die Überweisung akzeptiert hätte, wäre es wohl praktisch eine Zahlung gewesen. Ich sehe es also ähnlich wie BillHicks und Karl Larenz – für mich entscheidend ist die Praxis. Wird Sichtguthaben von Gläubigern als Erfüllung akzeptiert, findet eine Zahlung statt, unabhängig davon, ob im Interbankenverkehr dabei Zentralbankguthaben zum Einsatz kam oder nicht (das interessiert den Überweisenden und den, der das so überwiesene Sichtguthaben "an Zahlungs statt" akzeptiert, gar nicht):

Meiner Meinung nach ist nur Zentralbankgeld wirklich liquide. Alle anderen "Geldaggregate" sind m.E. illiquide, sie können aber je nach Fälligkeitstermin wieder in Liquidität transformiert werden.

Mir scheint es – auch im Zusammenhang mit meinem Versuch, Zins zu erklären - eher sinnvoll, verschiedene Liquiditätsgrade zu unterscheiden, wie von (S. 28) Enghofer/Knospe beschrieben.

Gruß!
moneymind

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@moneymind

Divinum, Mittwoch, 14.01.2009, 02:12 (vor 6358 Tagen) @ moneymind
bearbeitet von Divinum, Mittwoch, 14.01.2009, 02:21

Hi Divinum,

danke für Die ausführliche und klare Antwort, sie trägt zur Klärung
meiner Gedanken bei.

Es muss sich mit anderen Worten um Liquidität handeln. Das ist aber
bei Sichtguthaben, die lediglich dazu gut sind, innerhalb der eigenen Bank
zu "zirkulieren", nicht der Fall. Bei Zentralbankguthaben ist das aber
schon der Fall. Mit ZB-Guthaben besitzt die Bank ein umlauffähiges
Aktivum. Das ist letztendlich der Unterschied.

Ok, verstehe. Sichtguthaben können nur innerhalb der eigenen Bank
"zirkulieren" (Überweisung vom Konto eines Kunden auf das Konto eines
anderen Kunden = Aktivtausch), völlig korrekt. Eine "Zahlung" (Erfüllung
einer Forderung) findet in diesem Fall der Überweisung von einem Bankkonto
auf ein anderes Konto bei derselben Bank nur aus Sicht der beiden
Bankkunden statt. Aber zwischen diesen beiden findet eine definitive
Zahlung statt, da ein Schuldverhältnis per Erfüllung aufgelöst wird.

Ja, das Schuldverhältnis wird durch die erfolgte Überweisung zwischen den beiden Bankkunden aufgelöst. Ob das nun eine "Erfüllung" ist oder eine "Leistung an Erfüllung Statt" ist wie gesagt umstritten. Aber lassen wir das, von der Wirkung ist es jedenfalls dasselbe, nämlich dass das Schuldverhältnis erlischt.

Für eine Überweisung an eine andere Bank benötigt die Bank
Zentralbankguthaben. Da aber Forderungen im Interbankenverkehr
verrechnet/saldiert werden und nur der Saldo in Form von
Zentralbankguthaben dann von Bank zu Bank überwiesen wird, ist der
Sonderfall denkbar, daß sich die Forderungen zwischen den beiden Banken zu
Null saldieren, also für sämtliche Überweisungen keinerlei
Zentralbankgeld benötigt würde (wie auch für mich einleuchtend von
BillHicks beschrieben).

Ja, es kann theoretisch sicherlich vorkommen, dass sich die Forderungen zweier Banken zu Null saldieren und daher für die Überweisungen kein ZB-Guthaben nötig ist. Dass sich die Forderungen an einem Tag bei allen MFI im Euroraum zu Null saldieren halte ich allerdings für praktisch ausgeschlossen.

Ich möchte nun noch ein historisches Argument hinzufügen.
Geschäftsbanken gibt es schon wesentlich länger als Zentralbanken. Denken
wir uns ein Geschäftsbankensystem OHNE Zentralbank, würden die
Geschäftbanken ihre Forderungen untereinander verrechnen und den Saldo
einfach stehenlassen. Zentralbankgeld – als einzig von Dir anerkannte
"Liquidität" – stünde fürs Clearing ja nicht zur Verfügung.

Dass es Geschäftsbanken schon vor Zentralbanken gab, möchte ich doch mal in Frage stellen. Sicher, Zentralbanken der heutigen Art gibt es noch nicht allzu lange. Früher war es halt der Herrscher (König oder wer auch immer), der als "Münzherr" das Geld herausgegeben hat. Ich kenne mich nicht so gut in Numismatik aus, aber es ist klar, dass es eine Art "Zentralbank" (Herrscher, der das alleinige Recht zur Geldemission besaß) gegeben haben muss, bevor "Geschäftsbanken" mit dem emittierten Geld Geschäfte machen konnten.

Ich muss auch sagen, dass ich dein Beispiel auch inhaltlich nicht ganz nachvollziehen kann. Wenn ich mir ein Bankensystem ohne Zentralbank vorstelle, in dem die Geschäftsbanken selbst das Geld "schöpfen", so wäre eine Verrechnung gegenseitiger "Forderungen" völlig überflüssig. Das von ihnen geschöpfte unbare Zahlungsmittel wäre echtes Geld und keine Forderung lautend auf Geld. Sie könnten praktisch ohne jedes Limit Geld "ex nihilo" schöpfen. So ein System würde sofort hyperinflationieren und zusammenbrechen. Oder wie soll ich das Beispiel verstehen (insb. das "Saldo einfach stehenlassen")?

Hätte deswegen für den Bankkunden, der eine Überweisung vom Konto
seiner Bank zum Konto seines Gläubigers bei einer anderen Bank veranlaßt
hat, keine Zahlung stattgefunden? So der Gläubiger die Überweisung
akzeptiert hätte, wäre es wohl praktisch eine Zahlung gewesen. Ich sehe
es also ähnlich wie BillHicks und Karl Larenz – für mich entscheidend
ist die Praxis. Wird Sichtguthaben von Gläubigern als Erfüllung
akzeptiert, findet eine Zahlung statt, unabhängig davon, ob im
Interbankenverkehr dabei Zentralbankguthaben zum Einsatz kam oder nicht
(das interessiert den Überweisenden und den, der das so überwiesene
Sichtguthaben "an Zahlungs statt" akzeptiert, gar nicht):

Ja, das ist aus dieser Perspektive (und nur aus dieser) auch völlig richtig. Ich würde Euch vollkommen recht geben, wenn ich es allein aus dieser Nichtbanken-Perspektive betrachten würde. Wenn man sich das Bankensystem als eine "Black Box" vorstellt, so gäbe es wahrscheinlich zwischen uns auch gar keinen Dissens. Aber ich frage mich, warum ich mir das Bankensystem als eine "Black Box" vorstellen sollte. Ich halte eine solche Betrachtung für nicht ausreichend. Es wäre m.E. nur die "halbe Wahrheit".

Meiner Meinung nach ist nur Zentralbankgeld wirklich liquide. Alle
anderen "Geldaggregate" sind m.E. illiquide, sie können aber je nach
Fälligkeitstermin wieder in Liquidität transformiert werden.

Mir scheint es – auch im Zusammenhang mit
meinem
Versuch, Zins zu erklären
- eher sinnvoll, verschiedene
Liquiditätsgrade zu unterscheiden, wie von (S. 28)
Enghofer/Knospe
beschrieben.

Ok.

Gruß!
moneymind

Gruß,
Divinum

antworten
 

@divinum - Giralgeldschöpfung again

BillHicks ⌂ @, Wien, Montag, 12.01.2009, 14:28 (vor 6359 Tagen) @ Divinum
bearbeitet von unbekannt, Montag, 12.01.2009, 14:38

Lieber Divinum,

Es wird nicht irgendjemand mit der Forderung gegen die Bank
bezahlt, sondern nur und ausschließlich derjenige, der
soeben einen Kredit aufgenommen hat
.


Nein, da bin ich wieder anderer Meinung. Es wird auch nicht der
Kreditnehmer durch die Einräumung von Sichtguthaben "bezahlt". Es wird ihm
durch die Einräumung von Sichtguthaben eine Forderung auf
Auszahlung eingeräumt.

Egal wie du das Kind nennst: Fakt ist, dass der Kreditnehmer sich bezahlt fühlt (was entscheidend ist). Wäre dies nicht der Fall müsste jeder Kreditnehmer alles immer sofort bar auszahlen (oder sollte er etwa aus Mitleid mit der Bank das Geld auf der Bank lassen? Nein. Er fühlt sich "gerecht behandelt", "bezahlt" oder wie auch immer du es nennen möchtest.)

Dieser wiederum kann dann das
Sichtguthaben selbst an einen Dritten abtreten und damit diesen
"bezahlen".


Einen Dritten, der nicht Kunde derselben Bank ist, kann der Kreditnehmer
dieses Sichtguthaben nicht abtreten und damit diesen auch nicht
"bezahlen", wenn die Bank kein Zentralbankgeld hat.

Diese Aussage ist so nicht korrekt. Zunächst einmal gibt es die Möglichkeit für die Bank sich kurzfristig ZB-Geld zu beschaffen, auf basis ihrer (nach @dottore) "potenziellen Aktiva" (notenbankfähige Aktiva). Sollte sie auch solche nicht mehr haben, so könnte es theoretisch immer noch sein, dass sich die Überweisungen so ausgleichen, dass überhaupt kein ZB-Geld benötigt wurde. Unwahrscheinlich, sicher.

Aber genau in diesen scheinbaren Nebensächlichkeiten (innerbilanzielle Überweisung und Verrechnung bei außerbilanziellen Überweisungen) versteckt sich die Möglichkeit der Banken zusätzliche Zahlungsmittel zu schöpfen. Wichtig hier: je größer die Bank, desto besser funktionieren diese beiden Mechanismen.
Oder noch ein wenig anders formuliert: Mit jeder Kreditvergabe erhält eine GB Aktiva. Je nach Schuldner können diese Aktiva sog. "potenzielle Aktiva" (notenbankfähig) sein. Z.B. diskontierte Wechsel, die sich rediskontieren lassen, Staatsanleihen etc. Je nach Größe der Bank und des "internen Verrechnungsfaktors" sowie außerdem der Verrechnungsmöglichkeit mit anderen MFIs reduziert sich die tatsächlich benötigte Menge an ZB-Geld. Wozu wird ZB-Geld benötigt? Um die Zahlungen auszuführen, die das Publikum angewiesen hat, die sich nicht auf eigenen Konten durchführen lassen, sowie die Menge an ZB-Geld die benötigt wird um die Salden aus dem Interbanken-Zahlungsverkehr zu begleichen.

Die benötigte Menge an ZB-Geld kann niemals größer sein als die eingeräumten Sichtguthaben, sie ist jedoch (bis auf einen Spezialfall) immer geringer als die Höhe der insgesamt eingeräumten Sichtguthaben.

(Um wieviel geringer müssen die Banken aus ihren Erfahrungen heraus ableiten und sich entsprechend verhalten.)

Kleine Banken können von diesen Mechanismen nicht oder kaum profitieren. Am "besten" funktioniert das natürlich, wenn es nur noch eine einzige Bank gibt (wie du auch unten geschrieben hast).

Das funktioniert
nur innerhalb derselben Bank. Und es gibt soweit ich weiß mehrere Tausend
verschiedene Bankunternehmen allein in Deutschland. Dieses eingeräumte
Sichtguthaben ist eine Verbindlichkeit der Bank gegenüber ihrem Kunden.
Will der Kunde das Geld in Bar haben, muss die Bank ihm das Geld in Bar
auszahlen.

Ja sie muss. Aber die Kunden tun ja genau das nicht! Nenn mir doch mal eine (größere) Bank in D die sofort in der Lage ist all ihre sofort fälligen Sichtguthaben unmittelbar in bar auszuzahlen? Und ich rede nicht von denen, die genügend Wechsel zum Rediskont tragen könnten. Sondern cash.
Es glaubt doch niemand mehr wirklich daran, dass die Banken soviel Bargeld besitzen, wie sie Sichtguthaben eingeräumt haben, oder? Oder dass sie gar erst eine Summe X bar besitzen müssten, bevor sie eine Summe X als Kredit vergeben und in dieser Höhe Sichtguthaben einräumen) können.

Will der Kunde das Geld zu irgendeiner anderen Bank
transferieren, muss die Bank auch das tun. Kann sie das mangels
Zentralbankgeld nicht, ist sie insolvent.

Sie ist zunächst mal nur illiquide. Insolvent ist sie nur dann, wenn sie keine notenbankfähigen ("potenziellen") Aktiva mehr einreichen kann. Oder (das sehen wir aktuell) die durch die ZB als "Sicherheiten" akzeptierten Aktiva werden auf solche ausgeweitet, die die GB noch in ihrem Eigentum hat.

Selbstverständlich kann die Bank nicht mit den Sichtguthaben
(Forderung
gegen die Bank) des Schuldners einen Dritten oder Vierten "bezahlen".
Nein.
Sie "bezahlt" den Kreditnehmer. Denn dem Kreditnehmer ist es - ob der
Zahlungsmitteleigenschaft des Sichtguthabens - egal ob er Cash oder
Sichtguthaben bekommt. Mit dem Unterschied, dass die Bank das
Zahlungsmittel "Cash" nicht selbst schöpfen kann, Sichtguthaben
hingegen schon.


Wie gesagt, das Sichtguthaben nützt der Bank überhaupt nichts, wenn der
Kreditnehmer die geschuldete Leistung in irgendeiner Form "tatsächlich" in
Anspruch nehmen will (Bargeldauszahlung, (bargeldloser) Transfer zu anderen
Banken).

Ja aber das ist doch der Punkt! Es wird ja gerade NICHT alles bar ausgezahlt, u.a. da das Sichtguthaben so praktisch ist (Diebstahl etc.). Und wie gesagt: die Banken verlieren nicht immer soviel ZB-Geld wie sie innerhalb einer Verrechnungsperiode an Sichtguthaben verlieren, da es wahrscheinlich ist (zunehmend mit der Größe der Bank), dass auch Sichtguthaben in andere Richtung überwiesen werden, sie also wieder ZB-Geld erhalten, bzw. nur ein Saldo tatsächlich (in ZB-Geld) überwiesen wird.

Wenn die Bank dann kein Zentralbankgeld hat, dann heißt es "Gute
Nacht, Marie!".

Naja Barauszahlungen in großen Mengen sind wirklich äußerst unangenehm. Daher wird der sog. Bank Run ja auch mit allen Mitteln verhindert ("... auch dafür steht die Bundesregierung ein." - klar Angie.)

Ich denke damit
sollte klar sein, dass eine Bank nicht mit einer "Forderung gegen
sich
selbst" zahlen kann.


Sie kann. Und zwar nur und ausschließlich den Kreditnehmer. Niemand
anders. Den Kreditnehmer "bezahlt" sie durch Einräumung von
Sichtguthaben
, denn dieser sieht sich nicht genötigt (oder nur zu
einem kleinen Teil) diese Forderung gegen die Bank einzulösen, um damit
an
Bargeld zu kommen, weil schon die Forderung gegen die Bank selbst
als
Zahlungsmittel
verwendet werden kann.


Und nochmal: Die Forderung des Kunden gegen die Bank selbst kann
höchstens innerhalb derselben Bank zur Umbuchung verwendet werden,
aber auf keinen Fall zur Zahlung. Betrachte das doch mal ein wenig
aus der Bankenperspektive. Kontozahlen, die höchstens für eine Umbuchung
innerhalb derselben Bank gut sind, können kein Giralgeld sein. Giralgeld
muss im gesamten Bankensystem umlaufen können.

Wenn Giralgeld für dich so definiert ist (muss im gesamten Bankensystem umlaufen können), dann können GBen kein Giralgeld schöpfen. Das ist aber eine, mit Verlaub, 'eigenartige' Definition, denn sie ist meiner Ansicht nach überhaupt nicht Ziel führend. Für das Publikum ist das Bankensystem eine Black Box. Was dort drin geschieht ist dem Publikum egal. Hauptsache ist, dass vordergründig das Giralgeld (scheinbar) umlaufen kann, bzw. ich als Teil des Publikums meine Miete überweisen kann und mein Vermieter sich bezahlt fühlt. Oder ich im Supermarkt die ec-Karte auf den Tisch legen kann und der Supermarkt sich durch die Überweisung "bezahlt" fühlt. Dass das Giralgeld nicht von Bank zu Bank "umlaufen" kann ist klar.

Ich bleibe bei dem, was ich
gesagt habe und habe das auch schon genügend erläutert. Ich könnte das
bereits gesagte lediglich nochmal in anderen Worten wiederholen.

Ja, damit kann ich mich anfreunden. Hatte in einem Nebenstrang ja mal

die

Vermutung geäußert, dass es sich um eine "Leistung erfüllungshalber"
handeln könnte... aber wie gesagt: das ist ein Nebengleis.


Ja, habe ich gelesen und auch ein wenig drüber nachgedacht. Eine
Überweisung wird in der Juristerei aber nicht als ein "Leistung
erfüllungshalber" angesehen. Looschelders schreibt, dass aber die
Nutzung von Schecks oder Wechseln eine Leistung erfüllungshalber
darstellen (Schuldrecht AT, 5. Auflage, Rn. 408).

Interessant ist an der Stelle, dass Wechsel ja theoretisch (durch das Querschreiben) durchaus "sicherer" sein könnten als ein Sichtguthaben (weil da nur 1 fallieren muss dass ich mein Geld nicht mehr sehe, nämlich die Bank - mal von "Einlagensicherung" abgesehen).

Doch. Den Kreditnehmer. Niemanden sonst. Aber den kann sie bezahlen.
Oder
warum gehen nicht alle Kreditnehmer hin und lassen sich sofort immer
alles
auszahlen. Weil sie sich durch diese per Buchungssatz frisch kreierten
Zahlen auf ihrem Konto "bezahlt" fühlen (ich wiederhole mich..).


Beispiel: Du gehst zu einer Bank, die Zentralbankgeld in Höhe von 0,00
€ hat und die auch keine Aussicht darauf hat welches zu bekommen (wegen
Überschuldung). Du nimmst bei der Bank einen Kredit in Höhe von 100.000
€ auf. Dann willst Du:

a) dass Deine Forderung in Bar ausgezahlt wird. Geht das? Nein.

Können alle Forderungen auf Bargeld, die das Bankensystem insgesamt ausgestellt hat sofort bar ausgezahlt werden? Nein. Macht das im Normalfall Probleme? Nein. Aus bekannten Gründen.

b) das Geld jemand anderem bei einer anderen Bank überweisen. Geht das?
Nein.

Es geht im Spezialfall (s.o.). Und ansonsten: kurzfristige Illiquidität killt keine Bank.

c) das Geld jemand anderem bei derselben Bank überweisen. Geht das? Ja.

Nur c) funktioniert. Da b) nicht funktioniert, ist klar, dass keine
Giralgeldschöpfung stattgefunden hat. Nicht umlauffähiges Giralgeld ist
ein Widerspruch in sich.

Ich wiederhole mich auch:
Selbstverständlich kann Giralgeld nicht tatsächlich von Bank zu Bank umlaufen, das habe ich allerdings auch nirgendwo behauptet. Aber das ist dem Publikum auch wirklich egal was hinter den Kulissen abläuft. Hauptsache die Zahlen tauchen auf dem Konto auf. Und wenn du mal für einen Augenblick das Bankensystem als Black-Box betrachtest und dir nur die Wirtschaft (das Publikum) anschaust, dann wirst du erkennen, dass Giralgeld sowas von umlauffähig ist, umlauffähiger geht's fast nicht. Überall kann mit Giralgeld "bezahlt" werden. Dass hinter den (Bank-)Kulissen ein kleiner Teil der vordergründigen Umsätze in ZB-Geld nachvollzogen werden müssen ist trivial, dass im Interbankenverkehr kein Giralgeld umläuft auch.

Nun zu Deinem Beispiel:

Wenn sich im Wirtschaftsleben etabliert hat, dass man mit den
Forderungen
gegen den B ganz hervorragend "bezahlen" kann (A und
C
haben das ja wunderbar vorgemacht), wer würde dann in deinem Szenario
den
B (obwohl dieser völlig pleite ist) davon abhalten an
D einen "Kredit" in Höhe von 15000€ zu vergeben?

Wie das geht obwohl B doch völlig pleite ist? Also das geht
doch
nicht! Das wäre doch Unrecht! Ist aber ganz einfach (und völlig legal
noch dazu, s.u.):

Er übernimmt den von D unterschriebenen Kreditvertrag in seine
Aktiva und bucht jetzt D eine "Forderung gegen B" (also
eine
"Forderung gegen sich selbst") auf das Girokonto - oder sagen wir: er
schreibt die Forderung auf einen Zettel (Wenn B bilanziert, dann
ist
das eine Bilanzverlängerung). Das ist jetzt eine Forderung gegen
B,
die jederzeit bei ihm einlösbar wäre gegen 15000€ in bar.


Zum Vergleich mit bargeldlosem Zahlungsverkehr (z.B. mittels
Überweisungen) zwischen verschiedenen Banken: Was wäre, wenn der D zum B
sagen würde: Gib die 15.000 € (teilweise) an den E. Den E halte ich für
glaubwürdiger als Dich und bei ihm gibt es besseren Service. Von nun an
soll er das Geld (teilweise) aufbewahren. Wenn B in Wirklichkeit völlig
pleite ist, was dann? Dann kann B Insolvenz anmelden.

Oder nach dem Staat rufen. Klar. Schließlich ist B ja "systemrelevant" in unserem Beispiel!

Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es nur eine Bank gibt.

Somit hätten wir schon mal etabliert, dass die Giralgeldschöpfung für das Bankensystem insgesamt funktioniert. Bleibt nur noch die Frage wie die (großen) Banken die Verrechnung untereinander durchführen - bzw. wie man sich dort einig wird.

Die Verbindlichkeit des B gegenüber A, C oder E ist gar nicht
"umlauffähig" zwischen verschiedenen Aufbewahrern (Banken).

Wurde nie behauptet.

Beste Grüße

Beste Grüße zurück!

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

Danke! Frage:Ist Debitismus OHNE "fractional reserve banking"= "Kapitalismus", der nicht kaputtgehen kann? (oT)

boso @, Donnerstag, 18.12.2008, 06:51 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

- kein Text -

--
“I am more concerned with the return of my money
than the return on my money”

Mark Twain

antworten
 

Die Alternative - ohne FRB

Francisco d'Anconia, Donnerstag, 18.12.2008, 10:23 (vor 6384 Tagen) @ boso

Ich würde mich jetzt nicht als großer Experte in Sachen "Debitismus" bezeichnen. Zum Debitismus gibt es nämlich auch erhebliche kritische Stellungnahmen (sh. Profs. Dres. Hajo Riese u. Heinz-Peter Spahn "Privateigentum und Geld" - Studien zur monetären Ökonomie Band 24).

Wenn man aber Anhänger der österreichischen Schule der Ökonomie, insbesondere deren Kunjunkturtheorie ist, dann schafft ein Leben ohne FRB bei anderer Lebenseinstellung wohl weniger Probleme, sh. hierzu Prof. Dr. Murray N. Rothbard "What has Government done to our Money?" Link zum Volltext: http://www.mises.org/books/whathasgovernmentdone.pdf - oder auch Roland Baader "Geld, Gold und Gottspieler" http://www.amazon.de/Geld-Gold-Gottspieler-Vorabend-Weltwirtschaftskrise/dp/393519742X/...

antworten
 

Sehr gute Frage,

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 18.12.2008, 12:45 (vor 6384 Tagen) @ boso

wie ich finde.

Man kann wohl mit Fug und Recht behaupten, dass die Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken nicht gerade zur Stabilisierung des Geldsystems beiträgt. Sieht man ja derzeit: Zentralbanken und Staaten bewerfen die Banken mit (ZB-)Geld, aber wenn diese nicht weiter Kredite an die Unternehmen vergeben, dann rauschen wir dennoch in die Deflation, da das hauptsächlich verwendete Zahlungsmittel eben Sichtguthaben sind (gerade bei Unternehmen). Und eben nicht ZB-Geld.

Aaaaber ob das System dann gleich stabil würde wage ich zu bezweifeln. Der Zins allein entfaltet eine solche Dynamik über einige Jahrzehnte, dass früher im sog. "Jubeljahr" (alle 50 Jahre, beginnend an Jom Kippur) alle Schulden wieder erlassen wurden - Zitat aus wikipedia:
Während des ganzen Jahres musste alle Feldarbeit ruhen, auch wurden die hebräischen Sklaven ohne Unterschied freigelassen; verkaufte und verpfändete Grundstücke (Häuser in ummauerten Städten und dem Heiligtum gelobte Äcker ausgenommen) kamen ohne Entschädigung aus fremden Händen wieder an den ursprünglichen Besitzer oder seine rechtmäßigen Erben zurück und alle Schulden wurden erlassen. Der Hauptzweck dieser Einrichtung war, die von Moses beabsichtigte Gleichheit unter den Güterbesitzern zu erhalten: das Jubeljahr sollte gewissermaßen eine Wiedergeburt des ganzen Staats bewerkstelligen.

Das ist nichts anderes als ein "eingebauter Reset". Offenbar wurde das über die Jahre vergessen ( "Nach der Zerstörung des Zweiten Tempels im Jahre 70 wurde das Jubeljahr im Judentum nicht mehr begangen." ), dass soetwas nötig ist (in der Eigentumsgesellschaft). Jetzt kommt der Reset halt zwangsläufig in Form sog. "Wirtschaftskrisen" immer wieder.

Und um die Ausgangsfrage nochmal ganz eindeutig zu beantworten:
Meiner bescheidenen Meinung nach lässt sich durch sehr einfache Arithmetik zeigen, dass auch ein Debitismus ohne FRB, wie du es nennst, nicht stabil ist.

Prof. Dieter Braun von der LMU geht sogar soweit zu sagen, dass die Zufälligkeit in der Ökonomie alleine (ganz ohne Zins) verhindert, dass man in einen steady state kommt. Die Bilanzen divergieren dann zwar nicht mehr nach der Exponentialfunktion, sondern nur noch nach der Wurzelfunktion, aber divergent ist divergent. Hier seine Website: www.bookkeepingmechanics.com
Ich bezog mich hier auf Teil III (Inflation from Random Transfer) seines Vortrags.

Hoffe ich habe nicht an der Frage vorbeigeantwortet, beste Grüße!

--
BillHicks

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antworten
 

hatte Moses schon in seiner Wirtschaftsverfassung ....

FESTAN, Donnerstag, 18.12.2008, 18:13 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

aber wir im Westen hatten auch unsere Lösungen s.u.

Kapitalkonzentration konnte sie allerding im Ggs. zur Mosaischen Ordnung nicht verhindern.

FESTAN

antworten
 

Ja und Nein ...

FESTAN, Donnerstag, 18.12.2008, 17:58 (vor 6384 Tagen) @ boso

verrate nun ein großes Geheimnis:

1. Ja, im debitistischen System wäre 100%money denkbar, allerdings ohne Zinsen und Gewinne (Profit), da diese im Kreditvertrag nicht mit generiert werden. Nur der Profitwunsch (des über die Schuldsumme hinausgehenden = Wucher) erzeugt den Nachschuldnerzwang.

2. Nein, im vorkapitalistischen System gab's nur 100% money, nämlich Gold/Silber und Wechsel. Kredite gab's trotzdem nämlich gegen cash oder Schuldschein; der Zins (und das ist der Zins im eigentlichen Sinne!) war ein Anteil des Verleihers an der Schuldsumme, es entstand kein weiterer Verschuldungszwang nachdem die Kredite zurückgeführt wurden.

Merke: Zins ist ungleich Wucher.

Beste Grüße, FESTAN

antworten
 

Eine Ergänzung

tar ⌂ @, Gehinnom, Donnerstag, 18.12.2008, 13:40 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

Wenn nicht gar DIE wichtigste Ergänzung:

Als direkte Folge des stets positiven Guthabenzinses wachsen die Sparguthabenansprüche (Einlagen) auf der Bank in ihrer Summe ständig an. Um diese Verbindlichkeiten (aus Sicht der Bank) decken zu können, muss die Mindestreserve (der Bank) in der Praxis ständig erhöht werden.

Das Dilemma der Geschäftsbanken:

Neue Einlagen bringen kurzfristig eine ausreichend größere Mindestreserve für die notwendige Kreditausweitung - aber langfristig wachsen diese neuen Einlagen zusätzlich zu den bereits vorhandenen mit.

Ein Teufelskreis.

--
Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


BTC: 12aiXGLhHJVETnmGTLbKtAzJNwqh6h6HN4

antworten
 

Ja, man muss das Ganze noch weiterdenken, hast du vollkommen Recht. Aber vorerst geht es um die Giralgeldschöpfung... (oT)

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 18.12.2008, 15:31 (vor 6384 Tagen) @ tar

- kein Text -

--
BillHicks

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antworten
 

Bezahlen mit Giralgeld ist doch in Wirklichkeit bezahlen mit Zentralbankgeld

Goldküken, Donnerstag, 18.12.2008, 14:25 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

Giralgeld := Forderungen gegen eine Geschäftsbank, die auf
gesetzliches Zahlungsmittel lauten. Es handelt sich hierbei um ein
Zahlungsmittel, da es vom Publikum als solches verwendet wird, es handelt
sich jedoch nicht um gesetzliches Zahlungsmittel. Oft synonym
verwendete Begriffe: Sichtguthaben, Sichteinlagen (mit Einschränkung
synonym), (Geschäfts-)Bankengeld, Depositengeld, Scheckbuchgeld. Im
Weiteren werden diese Zahlungsmittel in der Bankbilanz unter "Einlagen"
auftauchen.

Hi Bill, ich hab noch eine Unklarkeit:

Nehmen wir die 2000 Euro auf meinem Girokonto bei ComDirekt. Das ist Giralgeld. Jetzt ueberweise ich meine Miete 600 Euro, der Vermieter hat ein Konto bei der oertlichen Sparkasse. Aus meiner Sicht bezahle ich mit meinem Giralgeld. Meine Bank muss aber das Geld als Zentralbankgeld ueberweisen. Also habe ich doch im Prinzip mit Zentralbankgeld bezahlt? D.h. in dem Moment, in dem wirklich etwas bezahle, zahle ich mit Zentralbankgeld. Wenn ich bar zahle sowieso. Also bezahle ich doch immer mit Zentralbankgeld, d.h. gesetzliches Zahlungsmittel = Zahlungsmittel. Wo ist mein Fehler?

Ziemlich verwirrend fuer ein so kleines Kueken. Galoistheorie oder der Goedelsche Satz ist einfacher, finde ich.

K.

antworten
 

Auf den ersten Blick sieht es so aus

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 18.12.2008, 15:25 (vor 6384 Tagen) @ Goldküken

Hi Goldküken,

Nehmen wir die 2000 Euro auf meinem Girokonto bei ComDirekt. Das ist
Giralgeld. Jetzt ueberweise ich meine Miete 600 Euro, der Vermieter hat ein
Konto bei der oertlichen Sparkasse. Aus meiner Sicht bezahle ich mit meinem
Giralgeld. Meine Bank muss aber das Geld als Zentralbankgeld ueberweisen.
Also habe ich doch im Prinzip mit Zentralbankgeld bezahlt?

Wenn diese Überweisung die einzige Überweisung des Tages gewesen wäre, dann hättest du zu 100% recht! Aber das ist ja in der Regel nicht der Fall. Dein Szenario ist der Extremfall (nur eine Überweisung von Bank A zu Bank B).

Dieses Szenario ist der Extremfall in die andere Richtung:

Dein Nachbar hat sein Konto bei der örtlichen Sparkasse und überweist an seinen Vermieter die Miete für seine Wohnung, ebenfalls in Höhe von 600€. Das Konto des Vermieters ist bei der Commerzbank. (Nun sind deine Überweisung und die des Nachbarn die einzigen Überweisungen des Tages)

Endresultat: Kein einziger Cent Zentralbankgeld wurde bewegt, da die Überweisungen verrechnet werden. Dies ist der Grund warum Überweisungen immer mindestens einen Tag benötigen bis sie "ankommen". Es werden die Transaktionen innerhalb der Periode gesammelt, dann verrechnet und nur die Salden (in ZB-Buchgeld) überwiesen.

Technisch gesehen wäre es eine Leichtigkeit die Wertstellungen bei Überweisungen sofort vorzunehmen. Dies ist nicht der Fall (da dann viel mehr ZB-Geld benötigt würde, wie du richtig beschreibst).

Ist eigentlich auch witzig, dass sich darüber noch nie jemand beschwert hat. Denn wenn wir mal etwas überweisen müssen wird der Betrag sofort abgezogen. Und auch bei Bareinzahlung ist der Betrag sofort gutgeschrieben. Wie gesagt: technisch gesehen ginge es problemlos. Aber dann wäre der "Giralgeld als Zahlungsmittel"-Effekt weg.

D.h. in dem
Moment, in dem wirklich etwas bezahle, zahle ich mit Zentralbankgeld. Wenn
ich bar zahle sowieso. Also bezahle ich doch immer mit Zentralbankgeld,
d.h. gesetzliches Zahlungsmittel = Zahlungsmittel. Wo ist mein Fehler?

Siehe oben. Die Geschäftsbanken müssen nur in äußerst seltenen Fällen wirklich die gesamte Summe in ZB-Buchgeld überweisen. Meistens ist es nur ein (kleiner) Saldo.

Ziemlich verwirrend fuer ein so kleines Kueken. Galoistheorie oder der
Goedelsche Satz ist einfacher, finde ich.

Auf dem Gebiet bräuchte ich wiederum Nachhilfe. Über Analysis I und II ging es bei mir nie raus [[lach]]

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

FRB Faktor

Goldküken, Donnerstag, 18.12.2008, 18:12 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

D.h. in dem
Moment, in dem wirklich etwas bezahle, zahle ich mit Zentralbankgeld.

Wenn

ich bar zahle sowieso. Also bezahle ich doch immer mit Zentralbankgeld,
d.h. gesetzliches Zahlungsmittel = Zahlungsmittel. Wo ist mein Fehler?


Siehe oben. Die Geschäftsbanken müssen nur in äußerst seltenen Fällen
wirklich die gesamte Summe in ZB-Buchgeld überweisen. Meistens ist es nur
ein (kleiner) Saldo.

es liegt also am Saldieren, dass ich faktisch mit Giralgeld bezahle, wenn ich ueberweise.

Wie ist eigentlich im Deutschland bzw. im Euro-Raum das Verhaeltnis von Zentralbankgeld und Giralgeld? um welchen Faktor wird ein Euro durch FRB aufgeblasen?

K.

antworten
 

FRB-Faktor.

BillHicks ⌂ @, Wien, Donnerstag, 18.12.2008, 18:35 (vor 6384 Tagen) @ Goldküken

es liegt also am Saldieren, dass ich faktisch mit Giralgeld bezahle, wenn
ich ueberweise.

Ja.

Wie ist eigentlich im Deutschland bzw. im Euro-Raum das Verhaeltnis von
Zentralbankgeld und Giralgeld? um welchen Faktor wird ein Euro durch FRB
aufgeblasen?

Ich habe leider selbst auch kein besseres Datenmaterial als das hier (BuBa, in Mio €):

Bargeldumlauf: 698.837

Einlagen von Unternehmen und Privatpersonen im Euro-Währungsgebiet täglich fällig: 3.051.092

Einlagen von Nichtbanken im Euro-Währungsgebiet / auf Euro lautend: 8.729.733


Abgesehen davon besagt der Liquiditätsgrundsatz, dass Sichteinlagen von Nichtbanken nur zu 10% als jederzeit abrufbar angesehen werden (in "Bankbetriebslehre", Hartmann-Wendels, Pfingsten, Weber; S 44; S 413f.).

--
BillHicks

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antworten
 

taegliches Saldieren: doch nicht notwendige Voraussetzung fuer FRB?

Goldküken, Freitag, 19.12.2008, 12:21 (vor 6383 Tagen) @ BillHicks

es liegt also am Saldieren, dass ich faktisch mit Giralgeld bezahle,

wenn

ich ueberweise.


Ja.

Hi Bill, ich habe nochaml nachgedacht. Ich glaube, das taegliche Saldieren der Banken untereinander ist unwesentlich fuer das Funktionieren von FRB:

Nimm einfach an, dass jede Ueberweisung in Sekundenschnelle von Bank zu Bank durchgefuehrt wird: Das Zentralbankgeld wandert sofort von der einen zur anderen Bank. Aber auch hier kann jede Bank annehmen, dass fuer jeden Abfluss an Zentralbankgeld statistisch genauso viel Zufluss an Zentralbankgeld wieder reinkommt.

Soweit ich weiss, geht das buchhalterisch ueber die Zentralbank: die Bankleitzahlen sind die Kontonummern der Geschaeftsbanken bei der Zentralbank. Wenn die Zentralbank mitspielt, sollte die sekundenschnelle Ueberweisung kein Problem sein, technisch beim heutigen Stand sowieso nicht. Und FRB ist immer noch moeglich.

Das taegliche Saldieren traegt hoechstens dazu bei, dass kurzzeitige Spitzenausschlaege des Saldos etwas geringer werden.

Also, wie gesagt, ich bin da jetzt anderer Meinung als Du: ich denke, FRB ist genausogut moeglich, wenn die Ueberweisungen sofort ausgefuehrt werden. Wichtig fuer das Funktionieren von FRB ist, dass die Leute ihr Geld bei der Bank lagern und es nicht als Bargeld lagern.

Koennen wir das noch klaeren, auch wenn der thread gerade aus dem Hauptfenster herauslaeuft?

Gruesse,
K.

antworten
 

Saldieren und Co.

BillHicks ⌂ @, Wien, Freitag, 19.12.2008, 14:54 (vor 6383 Tagen) @ Goldküken

Hi Bill, ich habe nochaml nachgedacht. Ich glaube, das taegliche Saldieren
der Banken untereinander ist unwesentlich fuer das Funktionieren von FRB:

Nimm einfach an, dass jede Ueberweisung in Sekundenschnelle von Bank zu
Bank durchgefuehrt wird:

Aber genau das ist ja nicht der Fall.

Das Zentralbankgeld wandert sofort von der einen
zur anderen Bank. Aber auch hier kann jede Bank annehmen, dass fuer jeden
Abfluss an Zentralbankgeld statistisch genauso viel Zufluss an
Zentralbankgeld wieder reinkommt.

Sicher. Die Bank benötigte dennoch erheblich mehr Zentralbankgeld, da ja durchaus möglich ist, dass die ersten Überweisungen des Tages (der Periode) alle (oder vorwiegend) in die eine Richtung gehen.

Soweit ich weiss, geht das buchhalterisch ueber die Zentralbank: die
Bankleitzahlen sind die Kontonummern der Geschaeftsbanken bei der
Zentralbank.

So ist es.

Wenn die Zentralbank mitspielt, sollte die sekundenschnelle
Ueberweisung kein Problem sein, technisch beim heutigen Stand sowieso
nicht. Und FRB ist immer noch moeglich.

Ja, technisch ist das kein Problem. Und FRB ist auch noch möglich. In dem Maße wie Überweisungen auf Konten der eigenen Bilanz landen.

Also, wie gesagt, ich bin da jetzt anderer Meinung als Du: ich denke, FRB
ist genausogut moeglich, wenn die Ueberweisungen sofort ausgefuehrt werden.

Ja, ist es. In dem Rahmen wie Überweisungen auf Konten der eigenen Bilanz ausgeführt werden können - für diese hätte sich auch bei sofortiger ZB-Buchgeldübertragung nichts geändert.

Wichtig fuer das Funktionieren von FRB ist, dass die Leute ihr Geld bei der
Bank lagern und es nicht als Bargeld lagern.

Ja, aber wenn jede Überweisung sofort ZB-Buchgeld in selber Höhe verlangt, dann muss die Bank ja bei jeder Überweisung an Zahlungs statt über diese Höhe an ZB-Buchgeld verfügen (wenn es an ein Konto außerhalb der eigenen Bilanz geht). Ein Zahlungsmittel, das sie nicht selbst schaffen kann. Die Möglichkeiten zur Zahlungsmittel-Schöpfung durch GBen wären deutlich eingeschränkt.

Gruesse,
K.

Grüße zurück!

--
BillHicks

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Fazit?

Goldküken, Freitag, 19.12.2008, 16:04 (vor 6383 Tagen) @ BillHicks

Hi Bill, wir sind uns - glaube ich - noch nicht ganz einig. Meine Behauptung war, dass FRB auch ohne das Saldieren unter den banken im 1 oder 2 Tage Rythmus funktioniert, und zwar nicht wesentlich anders. Vielleicht wuerde die sofortige Ueberweisung die praktisch notwendige Mindestreserve von 5% auf 6% oder so hochsetzen, was ich aber als unwesentlich bezeichnen wuerde.

Stimmst Du zu: FRB wuerde im Wesentliche genauso funktionieren, wenn das taegliche Saldieren der Ueberweisungen unter den Banken nicht stattfaende?

Das haette aber zur Folge, dass die Antwort auf die Frage, womit bei einer Ueberweisung bezahlt wird, heissen muesste: mit Zentralbankgeld, nicht Giralgeld.

K.

Die Frage, warum faktisch die Ueberweisungen 1 bis 2 Tage dauern: zwei Erklaerungen von mir:
1. Traegheit der Zentralbank, die ja wie besprochen mitspielen muesste und ihre Prozesse und IT Systeme umstellen muesste (Frage nebenbei: was machen eigentlich die 10000de Mitarbeiter bei der EZB und der Bundesbank den ganzen langen Tag?)
2. Zinsgewinn: 1 oder 2 Tage Zinsen fuer alle Ueberweisungen (fuer die Banken statt fuer die Kunden): dieses Kleinvieh macht Mist.

antworten
 

Erklärung für Goldbugs :)

BillHicks ⌂ @, Wien, Freitag, 19.12.2008, 21:06 (vor 6383 Tagen) @ Goldküken

Hi Bill, wir sind uns - glaube ich - noch nicht ganz einig. Meine
Behauptung war, dass FRB auch ohne das Saldieren unter den banken im 1 oder
2 Tage Rythmus funktioniert, und zwar nicht wesentlich anders. Vielleicht
wuerde die sofortige Ueberweisung die praktisch notwendige Mindestreserve
von 5% auf 6% oder so hochsetzen, was ich aber als unwesentlich bezeichnen
wuerde.

Ich wüsste nicht wie das gehen sollte.

Stimmst Du zu: FRB wuerde im Wesentliche genauso funktionieren, wenn das
taegliche Saldieren der Ueberweisungen unter den Banken nicht stattfaende?

Nein.

Da du ja nach eigener Aussage ein "Goldbug" bist will ich das Ganze mal ein bißchen umformulieren:

Stell dir die Zettelbanken des 19. Jahrhunderts vor. Es wurden für die Einlage von "bullion" Zettel herausgegeben, die eine Forderung auf Gold oder Silber darstellten. Die Banken haben aber zusätzlich zur Herausgabe der Zettel gegen bullion auch noch Zettel gegen die Hereinnahme von Schuldscheinen (Kredit) herausgegeben. Diese Zettel waren also nicht durch die Einlage von Gold entstanden, sondern durch die Vergabe eines Kredits. Das ist analog zur passiven (Einlage) und aktiven (Kreditvergabe) Giralgeldschöpfung zu sehen. Hier erklärt.

Nun stelle dir vor, dass - statt direkt mit den Zetteln zu "bezahlen" - vor jeder Zahlung der Zettel erst zur Bank getragen würde um die Forderung auf Gold einzulösen, und der tatsächliche Bezahlvorgang hätte Cash (mit Gold) statt gefunden.

Wie viel FRB wäre da wohl noch möglich?

Das haette aber zur Folge, dass die Antwort auf die Frage, womit bei einer
Ueberweisung bezahlt wird, heissen muesste: mit Zentralbankgeld, nicht
Giralgeld.

Nein.

K.

Die Frage, warum faktisch die Ueberweisungen 1 bis 2 Tage dauern: zwei
Erklaerungen von mir:
1. Traegheit der Zentralbank, die ja wie besprochen mitspielen muesste und
ihre Prozesse und IT Systeme umstellen muesste (Frage nebenbei: was machen
eigentlich die 10000de Mitarbeiter bei der EZB und der Bundesbank den
ganzen langen Tag?)

Sehe ich nicht so. Technisch wäre es heute ein Kinderspiel.

2. Zinsgewinn: 1 oder 2 Tage Zinsen fuer alle Ueberweisungen (fuer die
Banken statt fuer die Kunden): dieses Kleinvieh macht Mist.

Falls etwas abfällt wird es mitgenommen. Aber worauf erhalten die Banken Zinsen? Ausschließlich auf Zentralbankgeld.

--
BillHicks

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Gold-Modell

Goldküken, Freitag, 19.12.2008, 22:44 (vor 6383 Tagen) @ BillHicks

Da du ja nach eigener Aussage ein "Goldbug" bist will ich das Ganze mal
ein bißchen umformulieren:

Stell dir die Zettelbanken des 19. Jahrhunderts vor. Es wurden für die
Einlage von "bullion" Zettel herausgegeben, die eine Forderung auf Gold
oder Silber darstellten. Die Banken haben aber zusätzlich zur Herausgabe
der Zettel gegen bullion auch noch Zettel gegen die Hereinnahme von
Schuldscheinen (Kredit) herausgegeben. Diese Zettel waren also nicht durch
die Einlage von Gold entstanden, sondern durch die Vergabe eines Kredits.
Das ist analog zur passiven (Einlage) und aktiven (Kreditvergabe)
Giralgeldschöpfung zu sehen.
Hier
erklärt
.

Nun stelle dir vor, dass - statt direkt mit den Zetteln zu "bezahlen" -
vor jeder Zahlung der Zettel erst zur Bank getragen würde um die
Forderung auf Gold einzulösen, und der tatsächliche Bezahlvorgang hätte
Cash (mit Gold) statt gefunden.

Wie viel FRB wäre da wohl noch möglich?

Die Analogie von Gold und Zentralbankgeld ist perfekt. Aber FRB ist in dem Gold-Modell - auch in dem mit physischer Ueberweisung - moeglich: es kommt drauf an, was der Empfaenger des Goldes mit dem Gold macht: er wird es im Allgemeinen zu seiner Bank bringen. Weil jede Bank statistisch somit mit genauso grossen Abfluss wie Zufluss von Gold rechnen kann, kann das FRB Spielchen gespielt werden.

Im Analogie-Fall mit Zentralbankgeld: bei einer sofortigen Ueberweisung landet das Zentralbankgeld bei der Empfaenger-Bank. Mit statistischer hoher Wahrscheinlichkeit sind die Abfluesse und Zufluesse an Zentralbankgeld durch Ueberweisungen gleich gross.

Ich bin immer noch ueberzeugt, dass das Saldieren unwesentlich ist. Allerdings spricht der Abschnitt aus dem Huber Buch eindeutig dagegen. Lass uns das mal klaeren.

Immerhin geht es um die Frage, ob bei Ueberweisungen das Zahlungsmittel Giralgeld oder Zentralbankgeld ist. Wenn letzteres gilt, dann ist Giralgeld nie Zahlungsmittel - was ist es dann? eine Illusion?

K.

antworten
 

bleiben wir bei dem was wir wissen

BillHicks ⌂ @, Wien, Freitag, 19.12.2008, 23:26 (vor 6383 Tagen) @ Goldküken

Die Analogie von Gold und Zentralbankgeld ist perfekt. Aber FRB ist in dem
Gold-Modell - auch in dem mit physischer Ueberweisung - moeglich: es kommt
drauf an, was der Empfaenger des Goldes mit dem Gold macht: er wird es im
Allgemeinen zu seiner Bank bringen. Weil jede Bank statistisch somit mit
genauso grossen Abfluss wie Zufluss von Gold rechnen kann, kann das FRB
Spielchen gespielt werden.

Ja. Aber deutlich eingeschränkt. Stell dir bloß mal einen Tag hoher Umsätze vor. Da wäre selbst 2:1 tödlich. Machen kann man 'es' wohl trotzdem.

Im Analogie-Fall mit Zentralbankgeld: bei einer sofortigen Ueberweisung
landet das Zentralbankgeld bei der Empfaenger-Bank. Mit statistischer hoher
Wahrscheinlichkeit sind die Abfluesse und Zufluesse an Zentralbankgeld
durch Ueberweisungen gleich gross.

Auch hier ja. Gebe ich dir Recht. Das Zentralbankgeld ist nicht ganz mit Gold gleich zu setzen, da der Vorgang der Überweisung praktisch keine Zeit benötigt und das ZB-Buchgeld sofort wieder zur Verfügung stünde.

Aber die Tatsache ist nun mal: Banken müssen nur Saldi per ZB-Buchgeld überweisen - und jetzt kommts - wodurch sie ihren Bedarf an Zahlungsmitteln, die sie nicht selbst schaffen können, ganz erheblich reduzieren können.

In deinem hypothetischen Szenario wäre es nach wie vor möglich per Bilanzverlängerung aktiv Giralgeld zu schöpfen, aber die Bank ist in dieser Tätigkeit deutlich eingeschränkter.

Ich bin immer noch ueberzeugt, dass das Saldieren unwesentlich ist.
Allerdings spricht der Abschnitt aus dem Huber Buch eindeutig dagegen. Lass
uns das mal klaeren.

Es ist ganz sicher nicht unwesentlich. Du hast Recht wenn du sagst: FRB geht auch ohne. Aber: mit der Saldierung funktioniert es in erheblich größerem Maße, da dadurch das Bankensystem dauerhaft weniger ZB-Geld benötigt.

Immerhin geht es um die Frage, ob bei Ueberweisungen das Zahlungsmittel
Giralgeld oder Zentralbankgeld ist.

Giralgeld ist in Wirkung für dich und mich sowieso Zahlungsmittel. Und was wir auch sicher wissen ist, dass von den Banken saldiert wird. Und was auch sicher ist, ist dass sich durch diese Praxis der Bedarf an ZB-Geld erheblich verringert (in extremo ist der Bedarf an einigen Tagen Null).

Wenn letzteres gilt, dann ist Giralgeld
nie Zahlungsmittel - was ist es dann? eine Illusion?

Dass das Giralgeld letztlich eine Illusion ist, darüber können wir uns unterhalten [[lach]]
Aber jetzt nochmal: wozu denn von hypothetischen Annahmen ausgehen? Wir wissen doch, dass saldiert wird. Also wird eben nur zu einem bestimmten (kleinen) Teil die Überweisung, die du per Giralgeld tätigst in ZB-Geld nachvollzogen wird. Zu einem ganz bestimmten Prozentsatz. Habe aber leider keine genauen Zahlen dazu.


Beste Grüße!

--
BillHicks

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antworten
 

Daten der Bundesbank 2006

Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 12:44 (vor 6382 Tagen) @ BillHicks


Es ist ganz sicher nicht unwesentlich. Du hast Recht wenn du sagst: FRB
geht auch ohne. Aber: mit der Saldierung funktioniert es in erheblich
größerem Maße, da dadurch das Bankensystem dauerhaft weniger ZB-Geld
benötigt.

ich habe mal hier geblaettert:

http://www.bundesbank.de/download/zahlungsverkehr/zv_statistik.pdf

ca. 800 Mrd. Sichteinlagen bei ca. 40 Mrd. Reserven (Tab. 2 und 3). macht 5% Mindestreserve.

ca. 31 000 Mrd. an Wert in Ueberweisungen uebertragen (Tab. 7). Macht bei 200 Arbeitstagen ca. 150 Mrd. am Tag. Die 150 Mrd. veteilen sich auf ca. 35 Mill. Einzel-Ueberweisungen (Tab. 6).

Du koennest recht haben, die Mindestreserve von 40 Mrd. scheint damit ueberfordert zu sein. Oder reicht die statistische Verteilung auf die 35 Millionen Einzel-transaktionen doch aus? das ist ja nicht wenig.

Was ist jetzt unser Fazit? ist das taegliche Saldieren wesentlich fuer FRB?

Verstehst Du die Argumentation von Huber? ich habe das Buch nicht und kann es auch im Netz nicht finden.

K.

antworten
 

nochmal zu Huber

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 20.12.2008, 13:48 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

ca. 800 Mrd. Sichteinlagen bei ca. 40 Mrd. Reserven (Tab. 2 und 3). macht
5% Mindestreserve.

Ja, wobei die Mindestreservebasis mehr umfasst als nur die täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giralgeld). Daher die 5%.

ca. 31 000 Mrd. an Wert in Ueberweisungen uebertragen (Tab. 7). Macht bei
200 Arbeitstagen ca. 150 Mrd. am Tag. Die 150 Mrd. veteilen sich auf ca. 35
Mill. Einzel-Ueberweisungen (Tab. 6).

Du koennest recht haben, die Mindestreserve von 40 Mrd. scheint damit
ueberfordert zu sein. Oder reicht die statistische Verteilung auf die 35
Millionen Einzel-transaktionen doch aus? das ist ja nicht wenig.

Halte ich für unmöglich. Wie gesagt, bei Überweisungsspitzen am Morgen in die eine Richtung wäre die Bank sofort illiquide und müsste praktisch täglich hohe Strafzinsen (Spitzenrefinanzierungsfazilität) zahlen. Du hast ja hier per Gießkanne die Umsätze auf die Tage gleichmäßig verteilt.

Was ist jetzt unser Fazit? ist das taegliche Saldieren wesentlich fuer
FRB?

Ja. Wesentlich für die Art von FRB, die wir in unserem heutigen Bankensystem haben. Wie ich gerade schon geschrieben habe ließe sich - ceteris paribus - immer noch intern (in der eigenen Bilanz) Verrechnen und es ließen sich immer noch per Kreditvergabe Sichtguthaben erzeugen. Dies würde sich erst dann ändern, wenn "Girokonten" zu echten "Geldkonten" werden und es Geschäftsbanken gesetzlich untersagt ist Giroguthaben frei zu schöpfen (per Bilanzverlängerung).

Verstehst Du die Argumentation von Huber? ich habe das Buch nicht und kann
es auch im Netz nicht finden.

Siehe hier. Ist - vermute ich - so für die Motivation des Lesers geschrieben. Aber er führt im weiteren aus, dass auch die interne Verrechnung berücksichtigt werden muss. Vielleicht hat er an dieser Stelle auch etwas übertrieben, denn er stellt es ja tatsächlich so dar, als wären die beiden Kreisläufe dann komplett deckungsgleich ("Einer von beiden [Kreisläufen] wäre mithin überflüssig."). Auch Buchautoren sollen im Eifer des Gefechts schon mal was übersehen <img src=" />

--
BillHicks

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intuitive Wahrscheinlichkeits-Ueberlegungen

Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 14:32 (vor 6382 Tagen) @ BillHicks

Mill. Einzel-Ueberweisungen (Tab. 6).


Du koennest recht haben, die Mindestreserve von 40 Mrd. scheint damit
ueberfordert zu sein. Oder reicht die statistische Verteilung auf die

35

Millionen Einzel-transaktionen doch aus? das ist ja nicht wenig.


Halte ich für unmöglich. Wie gesagt, bei Überweisungsspitzen am Morgen
in die eine Richtung wäre die Bank sofort illiquide

Das zeitliche Zusammenfallen von vielen Ueberweisungen ist doch gut fuer FRB. Im Extremfall fallen alle Ueberweisungen eines Tages zusammen: dann hast Du das taegliche Saldieren!

Ich finde 35 Millionen sind ein Menge fast unabhaengige Einzelereignisse. Ich glaube, Ab- und Zufluesse von Zentralbankgeld bei einer Bank heben sich praktisch auf, zu fast jedem Zeitpunkt.

Werfe eine Muenze millionenfach hintereinander. Du wirst es nicht schaffen, dass die Differenz von Kopf zu Zahl groesser wird als sagen wir 500.

K.

antworten
 

Warum immer weiter in nicht realitätsbezogenen Szenarien bewegen? Es WIRD nun mal saldiert.

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 20.12.2008, 14:58 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

Halte ich für unmöglich. Wie gesagt, bei Überweisungsspitzen am
Morgen in die eine Richtung wäre die Bank sofort illiquide

Das zeitliche Zusammenfallen von vielen Ueberweisungen ist doch gut fuer
FRB. Im Extremfall fallen alle Ueberweisungen eines Tages zusammen: dann
hast Du das taegliche Saldieren!

Nein. Nicht wenn es Überweisungen in eine Richtung sind.

Ich finde 35 Millionen sind ein Menge fast unabhaengige Einzelereignisse.
Ich glaube, Ab- und Zufluesse von Zentralbankgeld bei einer Bank heben sich
praktisch auf, zu fast jedem Zeitpunkt.

Wie könnten sie sich aufheben? Die Umsätze würden in jedem Fall statt finden. Man kann das ZB-Geld sofort weiterverwenden für andere Umsätze... Aber der Gesamtbedarf wäre sicher höher.

Werfe eine Muenze millionenfach hintereinander. Du wirst es nicht
schaffen, dass die Differenz von Kopf zu Zahl groesser wird als sagen wir
500.

Ja.

Ich verstehe den Nutzen aus der Diskussion noch immer nicht ganz. Was möchten wir herausarbeiten? Dass selbst wenn nicht saldiert würde die Banken dennoch Sichtguthaben schaffen können? Aber das wissen wir doch bereits! Und wir wissen auch, dass die Sichtguthabenschaffung der Banken eingeschränkt wäre - i. Vgl. zu heute.

Sehe wenig zu gewinnen an dieser Stelle.

Und zu der Frage ob wir mit Sichtguthaben (Giralgeld) oder mit Zentralbankgeld bei Überweisung "bezahlen": Das Publikum nutzt Sichtguthaben-Zession an Zahlungs statt. Intern, bzw. zwischen den Banken wird gerade nicht jede dieser Transaktionen mit ZB-Geld nachvollzogen, sondern es wird mit dem "Erfüllungssurrogat" der Verrechnung gearbeitet und die Saldi überwiesen. Zu einem gewissen (kleinen) Prozentsatz fließt eben nach wie vor ZB-Geld zwischen den Banken (die Saldi). Man kann sicher ausrechnen wie hoch an Tag x der Anteil des geflossenen ZB-Geldes (ZB-Geld-Umsätze) an den Gesamtumsätzen (Giralgeld) waren.

Im Szenario von Huber wären diese Gesamtumsätze exakt gleich, was er wohl mit "deckungsgleich" meinte.

--
BillHicks

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Nutzen aus der Diskussion: womit bezahlen wir bei Ueberweisungen+Abbuchungen?

Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 15:26 (vor 6382 Tagen) @ BillHicks
bearbeitet von Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 15:29

Halte ich für unmöglich. Wie gesagt, bei Überweisungsspitzen am
Morgen in die eine Richtung wäre die Bank sofort illiquide

Das zeitliche Zusammenfallen von vielen Ueberweisungen ist doch gut

fuer

FRB. Im Extremfall fallen alle Ueberweisungen eines Tages zusammen:

dann

hast Du das taegliche Saldieren!


Nein. Nicht wenn es Überweisungen in eine Richtung sind.

wenn die Ueberweisungen eine Tendenz in eine Richtung haben, dann ist ein grundsaetzliches Problem da. Das hat die Bank dann aber auch beim jetzigen System mit dem Saldieren.

Ich finde 35 Millionen sind ein Menge fast unabhaengige

Einzelereignisse.

Ich glaube, Ab- und Zufluesse von Zentralbankgeld bei einer Bank heben

sich

praktisch auf, zu fast jedem Zeitpunkt.


Wie könnten sie sich aufheben? Die Umsätze würden in jedem Fall statt
finden. Man kann das ZB-Geld sofort weiterverwenden für andere Umsätze...
Aber der Gesamtbedarf wäre sicher höher.

Versetz Dich in eine bank. Morgens um 9.00 kommt die erste Ueberweisung rein. 300 Zentralbankgeld Euro plus. Dann geht eine Uberweisung raus 20 Euro minus. Dann kommt ein rein, 1000 Euro plus. Dann noch eine, 20 plus. Dann geht eine 2000 weg. usw...

Wenn dann am Tag sagen wir 100 000 Uberweisungen durchgefuehrt worden sind, dann sollte nicht nur der Saldo an ZBgeld ungefaehr so sein wie am Vortag, sondern zu jedem Zeitpunkt sollte der Saldo ungefaehr so sein wie am Vortag. Wenn es bloss ein paar Dutzend Ueberweisungen waeren, waere es ein Problem, aber bei sagen 10 000nden Ueberweisungen in beide Richtungen?

Ich verstehe den Nutzen aus der Diskussion noch immer nicht ganz. Was
möchten wir herausarbeiten? Dass selbst wenn nicht saldiert würde
die Banken dennoch Sichtguthaben schaffen können?

mir geht es um die Behauptung: wenn nicht saldiert wuerde, dann waere offensichtlich, dass wir mit Zentralbankgeld bezahlen wuerden, und nicht mit Giralgeld.

Das Saldieren verschleiert nur, dass wir bei Ueberweisungen nicht mit Giralgeld, sondern mit Zentralbankgeld bezahlen.

K.

PS: ich habe da keine "politische" Absicht hinter, ich will nur wissen, wie es "wirklich" ist. Lasse mich gern uberzeugen, dass wir bei Ueberweisungen/Abbuchungen mit Giralgeld bezahlen. Aber das Argument mit dem Saldieren ueberzeugt mich (noch) nicht.

antworten
 

Wir kommen schon noch zur Lösung durch :)

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 20.12.2008, 16:17 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

wenn die Ueberweisungen eine Tendenz in eine Richtung haben, dann ist ein
grundsaetzliches Problem da. Das hat die Bank dann aber auch beim jetzigen
System mit dem Saldieren.

Ja, wenn es per Saldo in eine Richtung geht. Wenn zunächst einfach nur in den Skontren Buch geführt wird über die Abgänge, dann kann sich das innerhalb des Verrechnungszeitraumes wieder umkehren und per Saldo könnte keines oder nur wenig ZB-Gled nötig gewesen sein.
In deinem Szenario hätte man eine erhebliche ZB-Geldsumme benötigt um die Umsätze tätigen zu können.

Versetz Dich in eine bank. Morgens um 9.00 kommt die erste Ueberweisung
rein. 300 Zentralbankgeld Euro plus. Dann geht eine Uberweisung raus 20
Euro minus. Dann kommt ein rein, 1000 Euro plus. Dann noch eine, 20 plus.
Dann geht eine 2000 weg. usw...

Ja. Aber nochmal: genau so ist es ja nicht.

Wenn dann am Tag sagen wir 100 000 Uberweisungen durchgefuehrt worden
sind, dann sollte nicht nur der Saldo an ZBgeld ungefaehr so sein wie am
Vortag, sondern zu jedem Zeitpunkt sollte der Saldo ungefaehr so sein wie
am Vortag. Wenn es bloss ein paar Dutzend Ueberweisungen waeren, waere es
ein Problem, aber bei sagen 10 000nden Ueberweisungen in beide Richtungen?

Siehe oben. Durch die Verrechnung werden die Spitzen (in eine Richtung) weggenommen.

mir geht es um die Behauptung: wenn nicht saldiert wuerde, dann waere
offensichtlich, dass wir mit Zentralbankgeld bezahlen wuerden, und nicht
mit Giralgeld.

Das Saldieren spielt ohnehin nur für Überweisungen auf Konten außerhalb der Bilanz der überweisenden Bank eine Rolle. Bankinterne Überweisungen (Passivtausch) gibt es nach wie vor.

Das Saldieren verschleiert nur, dass wir bei Ueberweisungen nicht mit
Giralgeld, sondern mit Zentralbankgeld bezahlen.

Nein. Bleiben wir mal bei dem Beispiel im Ausgangspost:
Die Finanzagentur überweist an die EU, welche über ein Konto bei der selben GB verfügt. Die "Bezahlung" per Giralgeld ist für die GB nichts anderes als ein simpler Passivtausch. Es ändert sich sonst überhaupt nichts. Nicht ein Cent ZB-Geld nötig oder sonst in irgendeiner Form involviert.

PS: ich habe da keine "politische" Absicht hinter, ich will nur wissen,
wie es "wirklich" ist.

Geht mir auch so.

Lasse mich gern uberzeugen, dass wir bei
Ueberweisungen/Abbuchungen mit Giralgeld bezahlen. Aber das Argument mit
dem Saldieren ueberzeugt mich (noch) nicht.

Es geht nicht um "überzeugen". Sondern nur darum herauszufinden "wie es wirklich ist".

Das Saldieren dient dazu das benötigte ZB-Geld für Überweisungen von Girokonten bei GB_A auf ein Griokonto bei GB_B zu reduzieren (durch das Erfüllungssurrogat der Verrechnung).

Also nochmal: Wenn per Überweisung auf ein Konto der selben Bank "bezahlt" wird, dann kann man nicht davon sprechen, dass hier mit ZB-Geld bezahlt worden wäre (nicht einmal ein kleinster Teil). Die Aussage: "bei Überweisungen wird nicht mit Giralgeld, sondern mit Zentralbankgeld bezahlt" ist falsch.

--
BillHicks

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antworten
 

Ueberweisungen innerhalb der Bank

Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 16:56 (vor 6382 Tagen) @ BillHicks
bearbeitet von Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 16:59

Wenn dann am Tag sagen wir 100 000 Uberweisungen durchgefuehrt worden
sind, dann sollte nicht nur der Saldo an ZBgeld ungefaehr so sein wie

am

Vortag, sondern zu jedem Zeitpunkt sollte der Saldo ungefaehr so sein

wie

am Vortag. Wenn es bloss ein paar Dutzend Ueberweisungen waeren, waere

es

ein Problem, aber bei sagen 10 000nden Ueberweisungen in beide

Richtungen?

Siehe oben. Durch die Verrechnung werden die Spitzen (in eine Richtung)
weggenommen.

mache 1 Million Muenzwuerfe. Am Schluss werden sich Anzahl "Kopf" und Anzahl "Zahl" um 100 oder 200 oder maximal 300 unterscheiden. Das waere der Tagessaldo. Aber hier ist der Punkt: auch in der Zwischenzeit, sagen wir nach dem x. sten Wurf, werden sich die die Anzahlen nicht um mehr als 100, 200 oder 300 unterscheiden. Das Maximum wird da vielleicht bei 300 oder 400 liegen, aber es wird nicht wesentlich hoeher sein. Die zu erwartende Abweichung im Endsaldo ist nicht viel kleiner als das Maximum der zu erwartende Abweichungen in der Zwischenzeit. Mach das Gedankenexperiment, oder mache das Experiment mit ein paar Hundert Wuerfen tatsaechlich. Die Statistik (Gesetz der grossen Zahl) schlaegt voll zu. Man kann sich praktisch darauf verlassen.

Analog wuerde das gleiche im Modell mit Sofort-Ueberweisungen gelten.

Also nochmal: Wenn per Überweisung auf ein Konto der selben Bank
"bezahlt" wird, dann kann man nicht davon sprechen, dass hier mit ZB-Geld
bezahlt worden wäre (nicht einmal ein kleinster Teil).

Die Ueberweisungen innerhalb der gleichen Bank duerften die Ausnahme sein, sagen wir ein paar Prozent aller Ueberweisungen.

Aber hier ist mein Punkt: kann man nicht auch diesen Fall als Zentralbankgeld-Transaktion auffassen?: das, was da verschoben worden ist, koennte doch Zentralbankgeld gewesen sein? 1/20 der Ansprueche sind doch gedeckt, und die gedeckten Ansprueche koennten doch vom einen zum anderen Konto verschoben worden sein (die Bank sollte auf jeden Fall fuer jedes Girokonto den Gesamtbetrag gedeckt haben, denn ansonsten haette sie auch bei einer Ueberweisung ein Problem).

Zuviel interpretiert?

K.

antworten
 

ein letztes Mal...

BillHicks ⌂ @, Wien, Sonntag, 21.12.2008, 01:10 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

mache 1 Million Muenzwuerfe. Am Schluss werden sich Anzahl "Kopf" und
Anzahl "Zahl" um 100 oder 200 oder maximal 300 unterscheiden. Das waere der
Tagessaldo. Aber hier ist der Punkt: auch in der Zwischenzeit, sagen wir
nach dem x. sten Wurf, werden sich die die Anzahlen nicht um mehr als 100,
200 oder 300 unterscheiden. Das Maximum wird da vielleicht bei 300 oder 400
liegen, aber es wird nicht wesentlich hoeher sein. Die zu erwartende
Abweichung im Endsaldo ist nicht viel kleiner als das Maximum der zu
erwartende Abweichungen in der Zwischenzeit. Mach das Gedankenexperiment,
oder mache das Experiment mit ein paar Hundert Wuerfen tatsaechlich. Die
Statistik (Gesetz der grossen Zahl) schlaegt voll zu. Man kann sich
praktisch darauf verlassen.

Ja. Soweit reicht mein Mathematikverständnis noch. Ich werde jetzt hier keine Münzen herumwerfen :-)

Analog wuerde das gleiche im Modell mit Sofort-Ueberweisungen gelten.

Wohl auch. Dennoch würde mehr ZB-Geld benötigt werden. Wieviel mehr kann ich nicht sagen. Aber letztlich ist es unerheblich für die heutige Bankenrealität, da es gerade so nicht ist.

Die Ueberweisungen innerhalb der gleichen Bank duerften die Ausnahme sein,
sagen wir ein paar Prozent aller Ueberweisungen.

Ja.

Aber hier ist mein Punkt: kann man nicht auch diesen Fall als
Zentralbankgeld-Transaktion auffassen?:

Das erkläre man mir. Es ist dort überhaupt kein ZB-Geld involviert. An keiner Stelle.

das, was da verschoben worden ist,
koennte doch Zentralbankgeld gewesen sein?

Nein.

1/20 der Ansprueche sind doch
gedeckt, und die gedeckten Ansprueche koennten doch vom einen zum anderen
Konto verschoben worden sein (die Bank sollte auf jeden Fall fuer jedes
Girokonto den Gesamtbetrag gedeckt haben, denn ansonsten haette sie auch
bei einer Ueberweisung ein Problem).

Also das kommt mir schon beinahe so vor wie der berühmte eine Geldschein der (fast) unendlich schnell umlaufen können sollte. So dass die gesamte Volkswirtschaft nur diesen einen Geldschein benötigte...

Wirklich, das ist schon eine in gewissem Maße absurde Vorstellung. Die Ansprüche würden also gerade immer auf dem Konto liegen, welches derzeit verwendet wird? Ich bitte dich.

Warum nicht gleich so: "Jede Überweisung ist eigentlich eine Barauszahlung mit anschließender Bareinzahlung."

Aber genau das ist es ja nicht! Es ist kein ZB-Geld involviert. Es wird nicht in ZB-Geld überwiesen. Es wird nicht bar ausgezahlt. Sondern es wird eine Sichtguthaben-Zession an Zahlungs statt vorgenommen. Diese hat keinen schuldbefreienden Annahmezwang vor dem Gesetz, weil es gerade keine Barauszahlung mit anschließender Bareinzahlung ist.

--
BillHicks

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antworten
 

wir sind uns noch nicht einig

Goldküken, Sonntag, 21.12.2008, 14:59 (vor 6381 Tagen) @ BillHicks

Hi Bill, ein letztes mal? Du willst aufgeben? wir sind uns noch nicht einig. Ich habe noch ein paar Argumente fuer die Behauptung, dass bei Ueberweisungen mit Zentralbankgeld bezahlt wird, und nicht mit Giralgeld.

Bei meiner Argumnetation, dass das sogar bei Ueberweisungen innerhalb einer Bank der Fall ist, kam ich mir tatsaechlich wie ein verdreher Rechtsanwalt. Stellen wir diesen Sonderfall mal zurueck.

Hier zwei extreme Finanzsystem:

System 1: die Leute halten fast ihr ganzes Geld bei der Bank, so wie jetzt. Aber es gibt keine Ueberweisungen: zum Bezahlen muss man geld abheben, bar bezahlen und der Empfaenger zahlt das Geld sofort bei seiner Bank ein.

Ist in diesem System FRB moeglich? JA, so wie jetzt. Bitte ueberlegen!

System 2: die Leute halten ihr Geld bar. Man zahlt entweder bar, oder man geht zu einer Bank, zahlt das Geld ein, das Geld wird ueberwiesen, und der Empfaenger laesst es sich gleich wieder auszahlen. So eine Art "Western Union Banking".

Ist in diesem System FRB moeglich? NEIN. Bitte ueberlegen!

Fazit: ob FRB moeglich ist, haengt nur von der Art Geld-Lagerung (bar oder bargeldlos) ab, nicht von der Art zu bezahlen (bar oder bargeldlos). Bezahlt wird immer mit Zentralbankgeld - in diesen zwei extremen System, und auch in unserem jetzigen System, was eine Kombination von den beiden ist.

K.

antworten
 

Spitzenausgleich ist immer ZB-Geld

Alfredo, Sonntag, 21.12.2008, 21:10 (vor 6381 Tagen) @ Goldküken

Hi Goldig,

lass mich mal ein auf Dein Gedankenspiel, sowas kann ja oft was bringen im Verständnis.


System 1: die Leute halten fast ihr ganzes Geld bei der Bank, so wie
jetzt. Aber es gibt keine Ueberweisungen: zum Bezahlen muss man geld
abheben, bar bezahlen und der Empfaenger zahlt das Geld sofort bei seiner
Bank ein.

hier ist die Bank quasi eine Verwahrstelle, die keinen Zahlungsverker anbietet. Es ist der alte Goldschmidt, deswegen


Ist in diesem System FRB moeglich? JA, so wie jetzt. Bitte ueberlegen!

ist FRB möglich.


System 2: die Leute halten ihr Geld bar. Man zahlt entweder bar, oder man
geht zu einer Bank, zahlt das Geld ein, das Geld wird ueberwiesen, und der
Empfaenger laesst es sich gleich wieder auszahlen. So eine Art "Western
Union Banking".

hier gibt es kein Banken im eigtl. Sinn, sondern nur Postanweisungsstellen, oder Western Union-Filialen.


Ist in diesem System FRB moeglich? NEIN. Bitte ueberlegen!

auch klar, da das Geld ja nicht hinterlegt wird.


Fazit: ob FRB moeglich ist, haengt nur von der Art Geld-Lagerung (bar oder
bargeldlos) ab,

aber das ist doch evident, dass nur eine Hinterlegung FRB ermöglicht.
Bei dem Western-Union-Modell kann aber trotz Bargeldzahlung saldiert werden u. nicht der gesamte Bargeldtransfer per Brinks durch die Landschaft kutschiert weren. Das war ja Euer Dauerthema. FRB ist aber nicht möglich, weil die Ansprüche der Kunden sofort bedient werden u. keine Forderungen aufgebaut werden wie auf den Konten, die man dann mehrfach weiterverleihen kann.

Bezahlt wird immer mit Zentralbankgeld - in diesen zwei extremen System,
und auch in unserem jetzigen System, was eine Kombination von den beiden
ist.

Der Saldo-Transfer (Spitzenausgleich) ist immer ZB-Geld, aber das war doch auch Konsens , oder ?
Ausser beide haben Konto bei der gleichen Bank.

antworten
 

Konsens

Goldküken, Montag, 22.12.2008, 07:54 (vor 6380 Tagen) @ Alfredo


Der Saldo-Transfer (Spitzenausgleich) ist immer ZB-Geld, aber das war doch
auch Konsens , oder ?
Ausser beide haben Konto bei der gleichen Bank.

das ist Konsens.

Jedoch gehe ich noch etwas weiter und sage: das Saldieren ist unwesentlich und traegt nur zur Verschleierung der Tatsache bei, dass man bei jeder Ueberweisung im Prinzip mit Zentralbankgeld bezahlt.

Das hat zur Konsequenz, dass man mit Giralgeld gar nicht bezahlt (sondern es hoechstens diesen Anschein hat). Also ist Giralgeld gar kein Zahlmittel. Deshalb muesste Bill sein gesamtes Glossar (siehe oberstes Posting) umschreiben.

K.

antworten
 

Giralgeld und Überweisung innerhalb einer Bank

Tyler Durden @, Montag, 22.12.2008, 17:49 (vor 6380 Tagen) @ Goldküken

Hallo Goldküken,

Das hat zur Konsequenz, dass man mit Giralgeld gar nicht bezahlt (sondern
es hoechstens diesen Anschein hat). Also ist Giralgeld gar kein Zahlmittel.
Deshalb muesste Bill sein gesamtes Glossar (siehe oberstes Posting)
umschreiben.

K.

ein offizielles Statement:
Giralgeld ist Geld, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel
Auf den ersten Blick mag es nicht so recht einleuchten, wieso derartige
Bankguthaben zum Geld gerechnet werden. Doch bei näherer
Betrachtung sind die Unterschiede zu den Banknoten nicht groß.
Ein Sichtguthaben erfüllt nämlich alle Geldfunktionen der Banknoten.
Es steht für Bargeldauszahlungen wie auch für Umbuchungen
jederzeit zur Verfügung...
Anders als die Banknoten und Münzen ist das Giralgeld kein gesetzliches
Zahlungsmittel. Doch wird es im Wirtschaftsleben allgemein
akzeptiert. Dies beruht insbesondere darauf, dass die Inhaber von
Girokonten ihr Guthaben jederzeit wieder in Bargeld umwandeln
können.

http://www.bundesbank.de/download/bildung/geld_sec2/geld2_gesamt.pdf, Seite 18

Auch wird bei der Überweisung innerhalb einer Bank kein Zentralbankgeld verwendet. Es ist ein einfacher Passivtausch.

Siehe:
„Transport“ von Giralgeld
Bargeldlose Zahlungen werden „von Konto zu Konto“ verrechnet.
Bei Zahlungen innerhalb einer Bank vermindert sich der Kontostand
des Auftraggebers, während sich jener des Empfängers
entsprechend erhöht.

Komplizierter wird es, wenn der Empfänger
sein Konto bei einer anderen Bank hat. In diesem Fall kann die
zahlungspflichtige Bank letztlich nicht mit ihrem eigenen Giralgeld
bezahlen. Sie ist vielmehr auf die Einschaltung eines Instituts angewiesen,
bei dem sie selbst über ein Guthaben verfügt und bei dem
auch die Bank des Zahlungsempfängers ein Konto unterhält. Bei
Instituten ohne eine solche Einrichtung übernimmt diese Funktion
die Deutsche Bundesbank, bei der fast alle Kreditinstitute Girokonten
unterhalten. In diesem Fall muss die zahlungspflichtige Bank
aber mit Notenbankguthaben bezahlen.

http://www.bundesbank.de/download/bildung/geld_sec2/geld2_gesamt.pdf, Seite 20

Grüße

antworten
 

links gehen nicht

Goldküken, Montag, 22.12.2008, 19:23 (vor 6380 Tagen) @ Tyler Durden

Komplizierter wird es, wenn der Empfänger
sein Konto bei einer anderen Bank hat. In diesem Fall kann die
zahlungspflichtige Bank letztlich nicht mit ihrem eigenen Giralgeld
bezahlen. Sie ist vielmehr auf die Einschaltung eines Instituts
angewiesen,
bei dem sie selbst über ein Guthaben verfügt und bei dem
auch die Bank des Zahlungsempfängers ein Konto unterhält. Bei
Instituten ohne eine solche Einrichtung übernimmt diese Funktion
die Deutsche Bundesbank, bei der fast alle Kreditinstitute Girokonten
unterhalten. In diesem Fall muss die zahlungspflichtige Bank
aber mit Notenbankguthaben bezahlen.

das hoert sich doch so an, als wenn bei Ueberweisungen mit Zentralbankgeld bezahlt wird, nicht mit Giralgeld.

Deine link zu dem Bundesbank pdf geht nicht.

und ok, und ich gebe meine sophistische Argumentation auf, dass auch bei eine Ueberweisung innerhalb einer Bank mit Zentralbankgeld ueberwiesen wird.

Thanks anyway.

K.

antworten
 

Komma am Ende entfernen, dann gehts

Tyler Durden @, Montag, 22.12.2008, 19:43 (vor 6380 Tagen) @ Goldküken

Deine link zu dem Bundesbank pdf geht nicht.

http://www.bundesbank.de/download/bildung/geld_sec2/geld2_gesamt.pdf

antworten
 

link Artikel von Brichta

Goldküken, Sonntag, 21.12.2008, 15:56 (vor 6381 Tagen) @ BillHicks

ich kann mich erinnern, dass mir im Sommer dieser Artikel zum Verstaendnis von FRB sehr auf die Spruenge geholfen hat:

http://www.teleboerse.de/Kolumne_von_Raimund_Brichta_Beim_Geld_geht_es_um_die_Wurst/110...

Leider sagt der Autor nicht explizit, ob Ueberweisungen in Giral- oder in Zentralbankgeld ausgefuehrt werden. Einerseits macht er klar, das eine Bank fuer eine Ueberweisung Zentralbankgeld braucht, andererseits spricht er auch vom Vorteil des taegliches Saldos fuer das FRB System.

K.

antworten
 

Bemerkungen

tar ⌂ @, Gehinnom, Freitag, 19.12.2008, 23:31 (vor 6383 Tagen) @ Goldküken

Die Analogie von Gold und Zentralbankgeld ist perfekt. Aber FRB ist in dem
Gold-Modell - auch in dem mit physischer Ueberweisung - moeglich: es kommt
drauf an, was der Empfaenger des Goldes mit dem Gold macht: er wird es im
Allgemeinen zu seiner Bank bringen. Weil jede Bank statistisch somit mit
genauso grossen Abfluss wie Zufluss von Gold rechnen kann, kann das FRB
Spielchen gespielt werden.

Wieso sollte er es zur Bank bringen? Damit seine Goldansprüche wachsen? Da kommt die Goldförderung nie nach und wir wären irgendwann bei Fabian... ;)

Im Analogie-Fall mit Zentralbankgeld: bei einer sofortigen Ueberweisung
landet das Zentralbankgeld bei der Empfaenger-Bank. Mit statistischer hoher
Wahrscheinlichkeit sind die Abfluesse und Zufluesse an Zentralbankgeld
durch Ueberweisungen gleich gross.

Auch hier die Frage an dich: Wozu dann die Tender?

Immerhin geht es um die Frage, ob bei Ueberweisungen das Zahlungsmittel
Giralgeld oder Zentralbankgeld ist.

Bei Überweisungen ist es aus Nichtbankensicht immer Giralgeld, also Geldforderungen. Aus Bankensicht auch! - Mit der Ausnahme, wenn die Konten auf verschiedenen Geschäftsbanken sind. Dann wurde zwischen den Banken mit Zentralbankengeld bezahlt. Davon bekommen Nichtbanken aber doch überhaupt nichts mit.

Wenn letzteres gilt, dann ist Giralgeld
nie Zahlungsmittel - was ist es dann? eine Illusion?

Illusion ist beides - Giralgeld, sowie Zentralbankengeld. Womit ist denn gedeckt? Allein durch gegenseitiges Vertrauen.

--
Gruß!™

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antworten
 

Zentralbankgeld ist Art Illusion, aber Giralgeld ist 20-fache Illusion

Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 12:59 (vor 6382 Tagen) @ tar


Auch hier die Frage an dich: Wozu dann die Tender?

Hi tar, was meinst Du mit Tender? in Deinem anderen Posting kommt das auch vor.

Wenn letzteres gilt, dann ist Giralgeld
nie Zahlungsmittel - was ist es dann? eine Illusion?


Illusion ist beides - Giralgeld, sowie Zentralbankengeld. Womit ist denn
gedeckt? Allein durch gegenseitiges Vertrauen.

Da ist noch ein Unterschied: Zentralbankgeld ist nicht nur gesetzlich festgelegtes Zahlungsmittel, sondern es wird auch akzeptiert. Das heisst: Du kannst damit bezahlen, bar oder durch Ueberweisen oder Abbuchen.

Aber was ist Giralgeld, wenn man nicht einmal damit bezahlen kann? Was ist es anders als eine Illusion. Eine Illusion von Besitz.

K.

antworten
 

Salvador Dali

tar ⌂ @, Gehinnom, Samstag, 20.12.2008, 13:47 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

Hi tar, was meinst Du mit Tender? in Deinem anderen Posting kommt das auch
vor.

du 'schriebtest':

Mit statistischer hoher
Wahrscheinlichkeit sind die Abfluesse und Zufluesse an Zentralbankgeld
durch Ueberweisungen gleich gross.

Wenn das zuträfe, wären die Saldi sehr nahe bei 0. Wozu benötigt es dann die von den jew. Zentralbanken vergebenen Tenderkredite (gegen Zins, mit Laufzeit), um den Banken Liquidität zu verleihen?

Das kann also nicht zutreffen. Und demzufolge scheint auch die Verzinsung des Zentralbankenguthabens der jew. Geschäftsbank nicht auszureichen, um die wachsenden Guthabenansprüche 'abzufedern' (anderes Posting).

Wenn letzteres gilt, dann ist Giralgeld
nie Zahlungsmittel - was ist es dann? eine Illusion?


Illusion ist beides - Giralgeld, sowie Zentralbankengeld. Womit ist

denn

gedeckt? Allein durch gegenseitiges Vertrauen.


Da ist noch ein Unterschied: Zentralbankgeld ist nicht nur gesetzlich
festgelegtes Zahlungsmittel, sondern es wird auch akzeptiert. Das heisst:

Gesetzlich festgelegtes Zahlungsmittel heißt doch nichts anderes, als dass der Gläubiger seine Forderungen in genau diesem Zahlungsmittel geltend machen kann. Nicht mehr und nicht weniger. D.h. aber im Umkehrschluss eben nicht, dass ich als Anbieter dieses gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren muss. Ich kann auch gegen Kokosnüsse verkaufen, wenn mir danach ist. Und will mir jemand Dollar oder Euro geben, jag ich ihn einfach davon ;)

Da kann der gar nichts machen. War doch auch kürzlich in New York zu beobachten, als einige Geschäfte einfach keine Dollars mehr akzeptierten und Euro wollten. Ist der Euro dort gesetzliches Zahlungsmittel? Nein.

Du kannst damit bezahlen, bar oder durch Ueberweisen oder Abbuchen.

Du überweist als Nichtbank NIE Zentralbankengeld, sondern IMMER Giralgeld. Abgebucht wird ebenso IMMER Giralgeld. Was dann zwischen versch. Banken abläuft, interessiert dich doch gar nicht - und davon bekommt man in der Regel auch überhaupt nichts mit. Im schlimmsten Fall fließt ja nichtmal da auch nur ein Cent Zentralbankengeld.

Aber was ist Giralgeld, wenn man nicht einmal damit bezahlen kann? Was ist
es anders als eine Illusion. Eine Illusion von Besitz.

Kannst du doch derzeit. Nahezu jedes Geschäft akzeptiert Überweisungen.

Giralgeld ist auch im Grunde nichts anderes als eine Forderung der jew. Geschäftsbank gegen sich selbst. Das kann jedes andere Unternehmen auch schöpfen. Nur bei den Geschäftsbanken wird dies allgemein akzeptiert - weil da eine Art 'Vertrauen' da ist. Und wenn das Vertrauen schwindet, kommt es zum Bank Run -> Bankenkollaps.

Wir bezahlen also alle überwiegend mit praktisch ungedecktem Vertrauen. Und 'Kredit' kommt nicht umsonst von lat. credere = glauben ;)

Und da wären wir beim Konsens => Alles eine gigantische Illusion. Ungedeckte Nummern im Computer oder ungedeckte Zettelchen, die wir Bargeld schimpfen.

"Eines Tages wird man offiziell zugeben müssen, daß das, was wir Wirklichkeit getauft haben, eine noch größere Illusion ist als die Welt der Träume."
- Salvador Dali

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antworten
 

was sagen die Lehrbuecher zu der Frage dieses threads?

Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 14:40 (vor 6382 Tagen) @ tar

Du überweist als Nichtbank NIE Zentralbankengeld, sondern IMMER
Giralgeld. Abgebucht wird ebenso IMMER Giralgeld.

Das ist ja das Thema dieses threads: wenn man per Ueberweisung oder Abbuchung bezahlt, bezahlt man dann mit Giralgeld oder mit Zentralbankgeld?

Und, sorry, ich bin noch nicht ueberzeugt. Ich glaube, wir Bankkunden bezahlen bei Ueberweisungen mit Zentralbankgeld.

Lasse mich aber umstimmen. Was sagen eigentlich die klassischen Lehrbuecher zu dieser simplen Frage? Othmar Issing z.B.?

K.

antworten
 

Womit wir "bezahlen"

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 20.12.2008, 15:05 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

Und, sorry, ich bin noch nicht ueberzeugt. Ich glaube, wir Bankkunden
bezahlen bei Ueberweisungen mit Zentralbankgeld.

Zu einem (kleinsten) Teil benötigt die GB ZB-Geld um die Überweisung durchzuführen (an ein Konto außerhalb der eigenen Bilanz). Für Überweisungen innerhalb der eigenen Bilanz wird definitiv niemals auch nur ein Cent ZB-Geld benötigt.
Da frage ich mich doch weshalb man "glauben" sollte/möchte, dass bei Überweisungen mit ZB-Geld bezahlte wird. Erschließt sich mir nicht.

Lasse mich aber umstimmen. Was sagen eigentlich die klassischen
Lehrbuecher zu dieser simplen Frage? Othmar Issing z.B.?

Soweit ich in die Materie eingedrungen bis erwähnen die Lehrbücher die Saldierung nur in Nebensätzen. Bei Issing gibt es einen Satz (oder zwei) über das "Filialnetz" in der Erklärung der "multiplen Geldschöpfung" (bzw. deren Annahmen). Hartmann-Wendels, Pfingsten, Weber sprechen vom "internen Verrechnungsfaktor" für die Überweisungen innerhalb der eigenen Bilanz.

Ich habe noch nirgendwo gelesen: "Tatsächlich überweist das Publikum jedoch ZB-Geld."
Weil das auch schlicht falsch wäre.

--
BillHicks

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antworten
 

Vielleicht noch eine vereinfachte Betrachtung - ohne Giralgeld keine NB-Kredite!

tar ⌂ @, Gehinnom, Samstag, 20.12.2008, 18:37 (vor 6382 Tagen) @ BillHicks

Stellen wir uns doch die verschiedenen Banken ganz einfach als Unternehmen vor und das Giralgeld jeder einzelnen Geschäftsbank separat als eigenständige Forderung genau dieser Bank gegen sich selbst. Denn nichts anderes ist es.

Und aus dieser Betrachtung heraus wird es auch klarer, wieso die verschiedenen Unternehmen die Forderungen eines anderen Unternehmens gegen sich selbst nicht akzeptiert, sondern gesetzliches Zahlungsmittel (GZ) sehen will.

-- Einschub --

Und genau dieses GZ erhält man nach Umwandlung dieser Forderungen des Unternehmens gegen sich selbst in Bargeld (= Geld am Schalter oder Automaten abheben).

Das GZ ist aber nicht hier entstanden - sondern es war vorher bereits in Form der Mindestreserve (+ mgl. Eigenkapital der Bank usw.) da. Der Faktor GZ und Giralgeld liegt in Europa soweit ich weiß bei 1:40. Könnte mich aber täuschen. Nochmal zur Erinnerung... 1:50 wären theoretisch möglich.

-- Einschub Ende --

Also innerhalb des einzelnen Unternehmens funktioniert die Abwicklung jeglicher Geschäftsprozesse mit den Forderungen genau dieses Unternehmens gegen sich selbst, aber sobald es sich um einen externen Prozess handelt, muss GZ her.

Der Saldo ist dann lediglich die vereinfachte Verrechnung tausender täglicher Überweisungen. Theoretisch müssten für jeden externen Prozess GZ fließen.

Womit bezahlen wir also?
- Fast ausschließlich mit Forderungen von Unternehmungen gegen sich selbst!

Und wieso?
- Weil
a) es keine andere Möglichkeit der Kreditnahme von Nichtbanken als über Geschäftsbanken gibt und sozusagen zwangsläufig Giralgeld geschaffen werden muss! (Da stellt sich ganz klar die Frage nach der Lobby, die dieses Konstrukt entworfen hat!)
b) Es aufgrunddessen viele Menschen als Gegenleistung akzeptieren (müssen).

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antworten
 

abgehaengt

Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 19:30 (vor 6382 Tagen) @ tar

Stellen wir uns doch die verschiedenen Banken ganz einfach als Unternehmen
vor und das Giralgeld jeder einzelnen Geschäftsbank separat als
eigenständige Forderung genau dieser Bank gegen sich selbst. Denn
nichts anderes ist es.

sorry. Ich bin schon beim ersten Satz abgehaengt. Das Giralgeld auf meinen Girokonto ist doch eine Forderung von mir gegen die Bank, oder? und zwar auf Zentralbankgeld.

K.

antworten
 

Aus Bankensicht

tar ⌂ @, Gehinnom, Samstag, 20.12.2008, 19:50 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

Stellen wir uns doch die verschiedenen Banken ganz einfach als

Unternehmen

vor und das Giralgeld jeder einzelnen Geschäftsbank separat als
eigenständige Forderung genau dieser Bank gegen sich selbst.

Denn

nichts anderes ist es.


sorry. Ich bin schon beim ersten Satz abgehaengt. Das Giralgeld auf meinen
Girokonto ist doch eine Forderung von mir gegen die Bank, oder? und zwar
auf Zentralbankgeld.

K.

Ja - und aus Bankensicht?

Gehen wir mal vom Ursprung, also dem Kredit aus: Da schöpft eine Bank eine Forderung gegen sich selbst und schreibt sie auf dem Kundenkonto gut, oder nicht?

Letztlich wären also alle Guthaben Forderungen von Banken gegen sich selbst! Dein Guthaben mag nun kein Kredit mehr sein - aber sicherlich von jemand anders, denn ohne Kredit kein Geld.

--
Gruß!™

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antworten
 

Mussdu nehmen ....

Alfredo, Samstag, 20.12.2008, 20:18 (vor 6382 Tagen) @ tar

Benutze jetzt einfach mal diese Antwort um Dir auf einen anderen Beitrag von Dir zu antworten.

Du meintest weiter oben, dass ein Gläuber Bezahlung durch GZ verlangen könne, aber ein Verkäufer umgekehrt kein GZ annehmen müsse.
Oh doch, für GZ besteht Annahmezwang, es muss als Zahlung angenommen werden, es ist eben einzig "gesetzliches" Zahlungsmittel. Man kann das Kaufangebot ablehnen, aber nicht die Erfüllung über GZ.
(d.h. sollte der Metzger um die Ecke seine Brötchen neuerdings in Goldgramm ausweisen, dann wird er wohl bald Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt bekommen...).

Falls man beidseitig vereinbart in Zimtsternen zu "bezahlen", dann handelt es sich um keinen Kaufvertrag , sondern um einen Tauschvertrag.

aus Wikipedia:
Der Tauschvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein Vertrag, der durch den sich beide Vertragsparteien jeweils zur Übergabe und Übereignung einer Tauschsache verpflichten. Der Tausch ähnelt dem Kaufvertrag; es ist jedoch kein Kaufpreis zu zahlen, sondern eine Sache als Gegenleistung zu übergeben und übereignen.

Der Tauschvertrag wird oftmals auch Barter-Vertrag (aus dem englischen "barter" = Tauschgeschäft) genannt.

Für den Tauschvertag gelten gemäß Â§ 480 BGB die Vorschriften über den Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) entsprechend.

Aus dem Finanzcrash-Forum:
Alles als Geld zu bezeichnen ist die allgemein verbreitete Ansicht, die insbesonders bei den heutigen Wirtschaftswissenschaftler als auch in der Volksmeinung vorherrscht. Das ist auch der Grund, warum letzendlich fast alle Wirtschaftswissenschaftler immer wieder "vollkommen überrascht" sind bzw. von "unerwartenden Ereignissen" sprechen, sowie deren Prognosen fast immer falsch sind.

Wieso Orwell-Charakter?
Ein Begriff, der mehrere Bedeutungen / Inhalte aufweist hat zur Folge, dass sich Personen unterhalten können und jeder das versteht, was seine Ansicht ist.

sehr gut !

antworten
 

Tatsächlich!

tar ⌂ @, Gehinnom, Samstag, 20.12.2008, 21:39 (vor 6382 Tagen) @ Alfredo

Ich war bisher anderer Meinung, aber es stimmt. Eben nochmal nachgesehen:

(Es) könnte jemand zur Bezahlung beispielsweise des Kaufpreises aus einem Kauf in Deutschland US-Dollar-Scheine zu übereignen; der Empfänger hat aber das Recht, diese Zahlung abzulehnen, was nichts daran ändert, dass er einen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises hat. Wird ihm eine Bezahlung in Euro angeboten, so muss er diese annehmen und kann nicht fordern, auf eine andere Weise bezahlt zu werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliches_Zahlungsmittel#Gesetzliches_Zahlungsmittel

Falls man beidseitig vereinbart in Zimtsternen zu "bezahlen", dann handelt
es sich um keinen Kaufvertrag , sondern um einen
Tauschvertrag.

OK. Danke für die Aufklärung :)

Heißt das nun, wenn ich einen Stand eröffne und in Kokosnüssen auspreise, sind es solange Tauschgeschäfte bis jemand in Euro bezahlen will? Und nur darauf werden dann Steuern fällig? ;)

Aus dem Finanzcrash-Forum: ...
sehr gut !

Ja, Axel hat Recht. Viele Streitpunkte lassen sich auf Definitionen zurückführen, insb. in den 'WiWi'.

--
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antworten
 

Konfuze sagt: Wahrheit fängt bei korrekten Begriffen an

Alfredo, Samstag, 20.12.2008, 22:57 (vor 6382 Tagen) @ tar

ja keine Ursache, bin ja eher froh wenn ich mal der Infogeber bin, meistens bin ich ja der Lernende hier.

Heißt das nun, wenn ich einen Stand eröffne und in Kokosnüssen
auspreise, sind es solange Tauschgeschäfte bis jemand in Euro bezahlen
will? Und nur darauf werden dann Steuern fällig? ;)

Nee, so würde ich das das nicht sehen.
Du hast Stand, Du musst in EUR auspreisen (sonst Gewerbeaufsichtsamt), ich komme mit Zimtsterne, Du darfst sagen "nein".
Ich komme mit Zimtsterne , DU sagst "Du, ich brauche unbedingt Deine Zimtsterne, kriegst also nur was gegen Zimtsterne" , ich sage "nein".

Sowohl Käufer als auch Verkäufer haben das Recht in EUR zu bezahlen u. der Vertragspartner MUSS akzeptieren.

Apropos Steuer: kein Entkommen vor Peer, egal was, es muss der Gegenwert in EUR im Kassenbuch gebucht werden.
Das Thema haben die Tauschringe auch schon durch (wenn Gewerbliche mitmachen), dann aber ist es legal.
Da zeigt sich, dass Warentausch auch im Wirtschaftsleben gestattet ist.

@Goldig
viel Spaß beim Tanzen; ich Nerd sitze lieber vorm PC.

Bitte laß doch jetzt mal Giralgeld Giralgeld sein, das ist doch auch der Trick des ganzen.
Wäre alles durch GZ gedeckt, wäre doch eine Bank nicht so lukrativ.
Sollte GZ von den Kreditinstituten (KI) für interne u. externe Buchungen hergenommen werden, dann bräuchte man doch viel mehr GZ. Kein Volldeckung, ok, aber eben vielmehr. Und für was soll das gut sein ? Aus moralischen Gründen ?*würg*

Ich werde versuchen den Begriff "Bank" , also ein Ort wo etwas gebunkert wird, verwahrt wird, zu vermeiden u. "Kreditinstitut" gebrauchen.

Glaube es war Konfuze: die Wahrheit fängt mit der richtigen Bezeichnung an.
Wie wahr !

antworten
 

Logik ist mir unklar

Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 21:14 (vor 6382 Tagen) @ tar


Gehen wir mal vom Ursprung, also dem Kredit aus: Da schöpft eine Bank
eine Forderung gegen sich selbst und schreibt sie auf dem Kundenkonto gut,
oder nicht?

Letztlich wären also alle Guthaben Forderungen von Banken gegen sich
selbst! Dein Guthaben mag nun kein Kredit mehr sein - aber sicherlich von
jemand anders, denn ohne Kredit kein Geld.

ok. an diese Sichtweise muss ich mich noch gewoehnen. Das ist ja wohl die debististische. Ich denke, sie ist richtig. Aber trotzdem gewoehnungsbeduerftig.

aus Deiner vorherigen mail:

Also innerhalb des einzelnen Unternehmens funktioniert die Abwicklung
jeglicher Geschäftsprozesse mit den Forderungen genau dieses Unternehmens
gegen sich selbst, aber sobald es sich um einen externen Prozess handelt,
muss GZ her.

Der Saldo ist dann lediglich die vereinfachte Verrechnung tausender täglicher
Überweisungen. Theoretisch müssten für jeden externen Prozess GZ fließen.

Womit bezahlen wir also?
- Fast ausschließlich mit Forderungen von Unternehmungen gegen sich selbst!

Die Folgerung im letzten Satz verstehe ich nicht. Vorher sprichst Du nur von GZ (=Zentralbankgeld, oder?) und dann schliesst Du auf einmal, dass wir mit diesen Forderungen (=Giralgeld, oder?) bezahlen.

K.

antworten
 

Antwort

tar ⌂ @, Gehinnom, Samstag, 20.12.2008, 21:42 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken


Gehen wir mal vom Ursprung, also dem Kredit aus: Da schöpft eine Bank
eine Forderung gegen sich selbst und schreibt sie auf dem Kundenkonto

gut,

oder nicht?

Letztlich wären also alle Guthaben Forderungen von Banken gegen sich
selbst! Dein Guthaben mag nun kein Kredit mehr sein - aber sicherlich

von

jemand anders, denn ohne Kredit kein Geld.


ok. an diese Sichtweise muss ich mich noch gewoehnen. Das ist ja wohl die
debististische. Ich denke, sie ist richtig. Aber trotzdem
gewoehnungsbeduerftig.

Ob der Debitismus dies ebenso sieht, weiß ich nicht.
Ist es denn nicht einfach die realistische Sichtweise?

Womit bezahlen wir also?
- Fast ausschließlich mit Forderungen von Unternehmungen gegen sich

selbst!

Die Folgerung im letzten Satz verstehe ich nicht. Vorher sprichst Du nur
von GZ (=Zentralbankgeld, oder?) und dann schliesst Du auf einmal, dass wir
mit diesen Forderungen (=Giralgeld, oder?) bezahlen.

Ja, wenn wir das Buchgeld (Giralgeld, Geldforderungen) dem GZ (Zentralbankenguthaben und Zentralbankengeld = Bargeld) gegenüberstellen, so übersteigt das Buchgeld letzteres bei weitem und welche Bezahlart findet heute mehr Verwendung? Überweisung/Abbuchung oder Barzahlung? Deswegen "Fast ausschließlich..." ;)

--
Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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bargeldlos, aber doch in richtigem Geld

Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 21:49 (vor 6382 Tagen) @ tar

rderungen (=Giralgeld, oder?) bezahlen.


Ja, wenn wir das Buchgeld (Giralgeld, Geldforderungen) dem GZ
(Zentralbankenguthaben und Zentralbankengeld = Bargeld) gegenüberstellen,
so übersteigt das Buchgeld letzteres bei weitem und welche Bezahlart
findet heute mehr Verwendung? Überweisung/Abbuchung oder Barzahlung?
Deswegen "Fast ausschließlich..." ;)

in einem parallel-thread argumentiere ich, dass auch Ueberweisungen und Abbuchungen in Wirklichkeit in Zentralbankgeld ausgefuehrt werden. Sogar die innerhalb einer Bank.

K.

so, jetzt geht's zum Salsa.

antworten
 

Wir drehen uns im Kreis :)

tar ⌂ @, Gehinnom, Sonntag, 21.12.2008, 15:13 (vor 6381 Tagen) @ Goldküken

in einem parallel-thread argumentiere ich, dass auch Ueberweisungen und
Abbuchungen in Wirklichkeit in Zentralbankgeld ausgefuehrt werden. Sogar
die innerhalb einer Bank.

Pauschal stimmt das aber nicht, weil man eben nicht bei jeder Überweisung / Abbuchung Zentralbankgeld benötigt. Manchmal überhaupt keins, manchmal einen Bruchteil und manchmal doch den vollen Betrag. Aber eben nur manchmal...

--
Gruß!™

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@Goldküken - FRB

Divinum, Montag, 12.01.2009, 12:27 (vor 6359 Tagen) @ Goldküken

Hi Bill, wir sind uns - glaube ich - noch nicht ganz einig. Meine
Behauptung war, dass FRB auch ohne das Saldieren unter den banken im 1 oder
2 Tage Rythmus funktioniert, und zwar nicht wesentlich anders.

Das ist richtig.

Vielleicht
wuerde die sofortige Ueberweisung die praktisch notwendige Mindestreserve
von 5% auf 6% oder so hochsetzen, was ich aber als unwesentlich bezeichnen
wuerde.

Keine Ahnung um wieviel Prozent es die notwendigen ZB-Guthaben raufsetzen würde, damit der bargeldlose Zahlungsverkehr funktioniert, aber so viel höher, dass dadurch FRB nicht mehr funktionieren würde, wäre es mit Sicherheit nicht.

Stimmst Du zu: FRB wuerde im Wesentliche genauso funktionieren, wenn das
taegliche Saldieren der Ueberweisungen unter den Banken nicht stattfaende?

Ja.

Das haette aber zur Folge, dass die Antwort auf die Frage, womit bei einer
Ueberweisung bezahlt wird, heissen muesste: mit Zentralbankgeld, nicht
Giralgeld.

Wenn man mit "Giralgeld" eine täglich fällige Verbindlichkeit einer Bank bei ihrem Kunden ("Sichtguthaben") bezeichnet und nicht das ZB-Guthaben, ist das richtig.

K.

Die Frage, warum faktisch die Ueberweisungen 1 bis 2 Tage dauern: zwei
Erklaerungen von mir:
1. Traegheit der Zentralbank, die ja wie besprochen mitspielen muesste und
ihre Prozesse und IT Systeme umstellen muesste (Frage nebenbei: was machen
eigentlich die 10000de Mitarbeiter bei der EZB und der Bundesbank den
ganzen langen Tag?)
2. Zinsgewinn: 1 oder 2 Tage Zinsen fuer alle Ueberweisungen (fuer die
Banken statt fuer die Kunden): dieses Kleinvieh macht Mist.

Kann ich zustimmen. Es besteht auch gar kein Grund, warum die Zentralbanken nicht erstmal ein paar gegenseitige Forderungen sammeln sollten, die sie dann miteinander verrechnen. Jedesmal hin und her buchen wäre unnötige Arbeit.

Nochmal kurz zum sogenannten "Fractional Reserve Banking": Was ist das überhaupt? Meines Erachtens ist FRB nichts anderes als ein Fall von positiver Fristentransformation. Diese Fristentransformation ist möglich, weil die Zentralbanken es den Kreditinstituten erlauben nur einen Teil ihrer Sichtguthaben tatsächlich mit Zentralbankgeld zu decken. Bei sogenanntem "Vollgeld" wären die Beträge auf den Girokonten tatsächlich zu 100% durch ZB-Geld gedeckt. Weil die Zentralbanken das nicht verlangen (weil dies auch gar nicht nötig ist) und die Bankkunden nicht 100% ihrer Sichtforderungen tatsächlich für den Zahlungsverkehr nutzen, erlauben sich die Banken einen Teil Sichtguthaben zur (kurzfristigen) Kreditvergabe zu nutzen. Gäbe es sog. "Vollgeld" existierte eine 100%ige Fristenkongruenz. Bei FRB ist eine positive Frisentransformation möglich. Was daran allerdings verwerflich sein soll, ist mir völlig schleierhaft. Wenn die Bankkunden nicht ihrer ganzes Sichtguthaben ausnutzen, sondern es ungenutzt herumliegt und die Banken daher keine "Full Reserve" brauchen, spricht überhaupt nichts dagegen, dass sie es zur kurzfristigen Kreditvergabe nutzen.

antworten
 

FRB unbedenklich, oder doch eigentlich betruegerisch?

Goldküken, Montag, 12.01.2009, 13:00 (vor 6359 Tagen) @ Divinum

Hi Divinum, wir stimmen also ueberein, dass bei Ueberweisungen eigentlich mit Zentralbankgeld bezahlt wird, auch wenns fuer den Bankkunden nicht so aussieht.

Aber aehnlich wie BillHicks sehe ich FRB doch als etwas unlauteres wenn nicht sogar betruegerisches an. Vor allem, weil ja auch noch Zinsen auf den Kredit bezahlt werden muessen.

Ich muss aber erst Dein Bespiel aus einem Parallel-thread mit den A B C, bei dem B eine Person ist aber so was aehnliches macht wie FRB, verstehen. Ich sage Dir dann Bescheid. habe etwas wenig Zeit.

BillHicks: Dein Beitrag wurde in die "Sammlung" uebernommen. Glueckwunsch.

K.

antworten
 

Joseph Huber, "Vollgeld", S 208

BillHicks ⌂ @, Wien, Freitag, 19.12.2008, 15:56 (vor 6383 Tagen) @ Goldküken

Auf deinen Hinweis hin habe ich nochmal kurz die Literatur konsultiert. Vielleicht kannst du damit mehr anfangen als mit meinem Geschreibsel:

Würden alle Überweisungen [...] ablaufen, indem [...] mit jeder Banken-Überweisung eine Zentralbank-Überweisung stattfindet, wären die Sichtguthabenzirkulation der Banken und die Buchgeldzirkulation der Zentralbanken zwei synchrone Parallelkreisläufe. Einer von beiden wäre mithin überflüssig. Die Banken müssten jedes Guthaben mit einer Reserve in genau gleicher Höhe abdecken. Weil sie jederzeit mit umfangreichen Kontoverfügungen der Kontoinhaber rechnen müssen, würden die Banken eine 100-Prozent-Reserve benötigen, und sie könnten nicht anderweitig über die betreffenden Reserven verfügen. Genau letzteres wird nun dadurch möglich, dass im Giralverkehr Gut- und Lastschriften vielfach nur verrechnet, aber Bargelder nicht ausbezahlt und LZB-Buchgelder nicht weiterüberwiesen werden müssen.

[Anm.: Es sind wohl nur abgesehen von Überweisungen auf Konten in der eigenen Bilanz wirklich synchrone Parallelkreisläufe. Intern könnte weiter eine Verrechnung statt finden.]

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

kein Saldieren --> Vollgeld ?

Goldküken, Freitag, 19.12.2008, 16:14 (vor 6383 Tagen) @ BillHicks

Auf deinen Hinweis hin habe ich nochmal kurz die Literatur konsultiert.
Vielleicht kannst du damit mehr anfangen als mit meinem Geschreibsel:

Hi Bill, das Posting war parallel zu meinem. Das Fazit ist wohl, dass er (Huber) das Saldieren als wesentlich fuer FRB ansieht: ohne Saldieren haette man automatisch Vollgeld, d.h. kein FRB.

verstehst Du die Argumentation? ich versuche es mal, und sag Dir Bescheid.

K.

muss ich jetzt 207 Seiten durchlesen ...?

antworten
 

Pardon ...

FESTAN, Freitag, 19.12.2008, 17:32 (vor 6383 Tagen) @ Goldküken

wenn ich mich mal einschalte:

Huber meint mit Vollgeldkonzept, dass alle Einlagen zu 100% in Zentralbankgeld zu halten sind.

Zu Ende gedacht, können Banken zwar noch saldieren, aber der Ausgleich ist für alles Geld zu leisten. Alles Geld meint sowohl das im Zentralbankkreislauf und das im Bankenkreislauf (der dann verschwinden würde).

Kreditschöpfung wäre für die Geschäftsbanken dann unmöglich, bzw. nur - z.B. über Wechsel - bei der Zentralbank.

Grüße, FESTAN

--
„…Die bewusste und intelligente Manipulation der organisierten Lebensgewohnheiten und Meinungen der Massen ist ein wichtiges Element in demokratischen Gesellschaften. Diejenigen, die diesen unsichtbaren Mechanismus der Gesellschaft manipulieren, bilde

antworten
 

Vollgeld = kein FRB

Goldküken, Freitag, 19.12.2008, 20:25 (vor 6383 Tagen) @ FESTAN

wenn ich mich mal einschalte:

Huber meint mit Vollgeldkonzept, dass alle Einlagen zu 100% in
Zentralbankgeld zu halten sind.

Vollgeld = kein FRB. Das ist ja quasi die Definition von FRB.

Stimmt's?

Zu Ende gedacht, können Banken zwar noch saldieren, aber der Ausgleich
ist für alles Geld zu leisten. Alles Geld meint sowohl das im
Zentralbankkreislauf und das im Bankenkreislauf (der dann verschwinden
würde).

ich verstehe das mit diesen zwei Kreislaeufen nicht. Was ist der "Bankkreislauf"? warum verschwindet er, wenn Ueberweisungen sofort ausgefuehrt werden?

K. (zwischen zwei Weihnachtsfeiern)

antworten
 

Stimmt soweit, Erklärung

FESTAN, Samstag, 20.12.2008, 12:46 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

wenn ich mich mal einschalte:

Huber meint mit Vollgeldkonzept, dass alle Einlagen zu 100% in
Zentralbankgeld zu halten sind.


Vollgeld = kein FRB. Das ist ja quasi die Definition von FRB.

Stimmt's?

Simmt

Zu Ende gedacht, können Banken zwar noch saldieren, aber der Ausgleich
ist für alles Geld zu leisten. Alles Geld meint sowohl das im
Zentralbankkreislauf und das im Bankenkreislauf (der dann verschwinden
würde).


ich verstehe das mit diesen zwei Kreislaeufen nicht. Was ist der
"Bankkreislauf"? warum verschwindet er, wenn Ueberweisungen sofort
ausgefuehrt werden?

Genauso wie Kunden bei einer Bank Konten führen und zwischen ihnen Überweisungen abwicklen (dabei wird 1. kein Bargeld bewegt, 2. die Kundeneinlagen/Buchgeld bleiben in ihrer Höhe gleich), so unterhalten die KIs Konten bei der ZB und führen die gleichen Operationen durch. Der allgemeine Kreislauf (Bar- u. Buchgeld) ist also der des Publikums, der privilegierte der der Banken, in dem Zentralbankgeld (incl. Bargeld) fließt.
Vollgeld würde das Buchgeld der Banken vernichten (FRB)und es gäbe nur noch Zentralbankgeld; der Bankenkreislauf wäre kollabiert.


K. (zwischen zwei Weihnachtsfeiern)

antworten
 

Bankenkreislauf

Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 13:12 (vor 6382 Tagen) @ FESTAN

Genauso wie Kunden bei einer Bank Konten führen und zwischen ihnen
Überweisungen abwicklen (dabei wird 1. kein Bargeld bewegt, 2. die
Kundeneinlagen/Buchgeld bleiben in ihrer Höhe gleich), so unterhalten die
KIs Konten bei der ZB und führen die gleichen Operationen durch. Der
allgemeine Kreislauf (Bar- u. Buchgeld) ist also der des Publikums, der
privilegierte der der Banken, in dem Zentralbankgeld (incl. Bargeld)
fließt.

ok. Danke. das mit den zwei Kreislaeufen ist mir jetzt ziemlich klar. Ich lerne ...

Vollgeld würde das Buchgeld der Banken vernichten (FRB)und es gäbe nur
noch Zentralbankgeld; der Bankenkreislauf wäre kollabiert.

Klar wuerde bei Vollgeld FRB unmoeglich, das ist ja wie gesagt eigentlich die Definition von FRB.

Aber Huber behauptet, dass durch das Weglassen des taeglichen Saldierens - d.h. bei Einfuehrung von Sofort-Ueberweisungen - dieser Bankenkreislauf kollabieren wuerde. Diese Folgerung verstehe ich nicht und halte sie vorerst mal fuer falsch (auch ein Prof. aus Wittenberg kann irren). Lasse mich aber umstimmen.

K.

antworten
 

kein Saldieren != FRB

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 20.12.2008, 13:37 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

Aber Huber behauptet, dass durch das Weglassen des taeglichen Saldierens -
d.h. bei Einfuehrung von Sofort-Ueberweisungen - dieser Bankenkreislauf
kollabieren wuerde. Diese Folgerung verstehe ich nicht und halte sie
vorerst mal fuer falsch (auch ein Prof. aus Wittenberg kann irren). Lasse
mich aber umstimmen.

Scheint mir lediglich ein Versuch von ihm zu sein das Vollgeld für den Leser zu motivieren.

Wenn der Bankenkreislauf 1:1 auf Zentralbankkonten nachvollzogen würde (und demnach keine Saldierung statt fände) würde der Bankenkreislauf obsolet werden. Da scheint es ja dann nicht mehr weit zu seinem Vorschlag von Vollgeld zu sein. Dabei unterschlägt er, dass die Banken - ceteris paribus - immernoch intern Verrechnen könnten, wenn tatsächlich nur die Saldierung weg fallen würde.

Aber Vollgeld ist ja auch mehr als einfach nur das Nachvollziehen der Überweisungen im ZB-Kreislauf (und damit das weglassen des Bankenkresilaufs), sondern die Girokonten des Publikums würden zu "echten Geldkonten" werden (es ändert sich also mehr als nur, dass nicht mehr innerhalb eines Bankenkreislaufs saldiert wird). D.h. das Buchgeld auf diesen Konten wäre "Vollgeld", nämlich ebenso "gesetzliches Zahlungsmittel" (man müsste dazu die Gesetze ändern), und würde sich im Eigentum des Publikums befinden (man müsste noch genau klären inwiefern das bei Giralgeld heute nicht der Fall ist). Die Banken würden dieses Geld nur noch verwahren. Diese Girokonten müssten aus den GB-Bilanzen in irgend einer Form "ausgegliedert" werden.

Im Übrigen: Es sieht so aus als wäre der Fakt, dass Giralgeld kein "gesetzliches Zahlungsmittel" (derzeit) ist, der Grund weshalb Banken sich durch das Schöpfen von Giralgeld auch nicht strafbar machen. Warum auch - sie schöpfen ja kein "gesetzliches Zahlungsmittel" (was verboten ist), sondern nur Forderungen auf gesetzliches Zahlungsmittel. Dass diese Forderungen dann vom Publikum als Zahlungsmittel verwendet werden - dafür kann die Bank ja nichts. [[freude]]

--
BillHicks

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antworten
 

Saldieren ...

FESTAN, Samstag, 20.12.2008, 17:47 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

ist nicht das Problem.

Aber vielleicht meint Huber, der, soweit mir seine Artikel erinnerlich sind, ganz gut durchblickt, dass wenn effektive Zahlungen (im GZM) an Kunden und andere Banken durchgeführt würden, keine Kreditschöpfung möglich sei, was richtig ist, weil dann die Buchgeldschöpfung durch gegenseitiges Anschreiben wegfallen müsste.

vgl. meine Ausführungen hier:
http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=61795

Der Witz - der BillHicks amüsierte - ist der, das die Banken etwas als Bucheintrag verleihen, was keiner hat, weder sie noch ein anderer, nämlich künftiges (!) Bargeld (GZM).

Tja, das haben sie perfekt eingefädelt, die Rothschilds und ihre Vasallen.

Grüße, FESTAN

antworten
 

Überweisungsdauer

ingobert @, Donnerstag, 18.12.2008, 18:32 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

Technisch gesehen wäre es eine Leichtigkeit die Wertstellungen bei
Überweisungen sofort vorzunehmen. Dies ist nicht der Fall (da dann
viel mehr ZB-Geld benötigt würde, wie du richtig beschreibst).

Ist eigentlich auch witzig, dass sich darüber noch nie jemand beschwert
hat. Denn wenn wir mal etwas überweisen müssen wird der Betrag sofort
abgezogen. Und auch bei Bareinzahlung ist der Betrag sofort gutgeschrieben.

*** es muss nicht unbedingt sofort gehen, aber für die gesetzlich zugelassenen 3 Tage habe ich heutzutage kein Verständnis mehr. Zugegeben: meist geht es in 2 Tagen, manchmal in einem. Aber wenn es (technisch) in einem Tag GEHT, warum dann nicht IMMER? Wozu räumt der Gesetzgeber den Banken diese 2 zusätzlichen Tage ein?

Gruß!

--
die Grenze der Staatsverschuldung ist reine Massenpsychologie!

antworten
 

finanzcrash Forum

Goldküken, Donnerstag, 18.12.2008, 19:17 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

Hi Bill, Dein Beitrag wird im finanzcrash-Forum gelobt (berechtigterweise)

http://finanzcrash.com/forum/read.php?1,45524,45524#msg-45524

Ich hoffe, Du bist Dir der Ehre bewusst: finanzcrash und Gelbes sind tief verfeindet (Freiwirtschaftler vs. Debitisten). So wie in den 70er die linken Studentengruppen - Maoisten, Marxisten, Trotzkisten, Sozialisten, Kommunisten ...
just kidding ...

K.

antworten
 

Verfeindung?

BillHicks ⌂ @, Wien, Freitag, 19.12.2008, 01:44 (vor 6384 Tagen) @ Goldküken

Ich hoffe, Du bist Dir der Ehre bewusst: finanzcrash und Gelbes sind tief
verfeindet (Freiwirtschaftler vs. Debitisten). So wie in den 70er die
linken Studentengruppen - Maoisten, Marxisten, Trotzkisten, Sozialisten,
Kommunisten ...
just kidding ...

Mir sind "Verfeindungen" nur von Glaubenssystemen bekannt (oder schon mal zwei Mathematiker über etwas "streiten" sehen? Da wird ein Beweis geführt (auf Axiomen aufgebaut) und Ende Streit <img src=" /> ). Innerhalb von (oder gegen) Glaubenssysteme(n) zu argumentieren ist höchst ineffizient bis völlig nutzlos. Argumente, die das eigene Glaubenssystem gefährden könnten werden nicht beachtet bzw. herausgefiltert ("kognitive Dissonanz").
Traurig genug ist, dass die herrschende, ökonomische Lehre ein absolutes Glaubenssystem ist, welches auf geradezu lächerlich absurden Annahmen aufgebaut ist. Wir sollten daher versuchen uns nach Möglichkeit keine alternativen Glaubenssysteme aufbauen (so dass diese sich dann gegenseitig anfeinden können), sondern wir sollten vielmehr versuchen die Diskussion so sachlich und präzise wie möglich zu führen. Klare Definitionen, nachprüf- und ggf. falsifizierbare Aussagen etc.

Anders kommen wir nicht voran. Wenn der eine dem anderen nicht mehr zuhört, nur weil ihm das Label "Debitist" oder das Label "Freiwirt" aufgedruckt wurde (oder er es sich selbst gegeben hat), dann sehe ich uns, als zur herrschenden Lehre eine Alternative Suchende, nicht vorankommen.

Ansonsten Danke für das Lob [[lach]]

Beste Grüße!

--
BillHicks

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antworten
 

Finanz-Sekten

Goldküken, Freitag, 19.12.2008, 12:03 (vor 6383 Tagen) @ BillHicks

Ich hoffe, Du bist Dir der Ehre bewusst: finanzcrash und Gelbes sind

tief

verfeindet (Freiwirtschaftler vs. Debitisten).

war nicht ganz ernst gemeint, nur ein bischen ...

Anders kommen wir nicht voran. Wenn der eine dem anderen nicht mehr
zuhört, nur weil ihm das Label "Debitist" oder das Label "Freiwirt"
aufgedruckt wurde (oder er es sich selbst gegeben hat), dann sehe ich uns,
als zur herrschenden Lehre eine Alternative Suchende, nicht vorankommen.

dann gibt's als dritte Sekte ja auch noch die goldbugs, zu denen ich mich zaehlen wuerde. Gibt's eigentlich noch eine vierte Sekte (vom mainstream abgesehen), die ein neues Finanzsystem diskutiert/vorschlaegt?

K.

antworten
 

noch einige andere Sekten

Alfredo, Samstag, 20.12.2008, 19:15 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

dann gibt's als dritte Sekte ja auch noch die goldbugs, zu denen ich mich
zaehlen wuerde. Gibt's eigentlich noch eine vierte Sekte (vom mainstream
abgesehen), die ein neues Finanzsystem diskutiert/vorschlaegt?

K.

z.B. die Silberbugs, zu denen ich mich zähle [[zwinker]]

Nee,da gibt es z.B. noch die Regiogeld-Freaks (Chiemgauer..), die Parallelgeld-Leute (endliches Rohstoffgeld als Pro Kopf-Geld u. unendlichem Geld zur Selbstverwirklichung oder Dualismus Tauschgeld-Spargeld), die Wettbewerbsgeld-Leute (versch.Geldsystem sollen offen miteinander konkurrieren), Tauschring-Ideen (der Verdienst soll an die Arbeitszeit gekoppelt werden, jede Std. gleichwertig, keine Akkumulation), Barterringe (z.B. WIR in der Schweiz, eine Unternehmerring räumt sich gegenseitig Kredite ein), Schenkkreise (ok, das ist nicht ernst gemeint).

Ich weiß, sind keine reinen Geldthemen, betreffen aber im Kern das Geldthema, denn es rüttelt an den verschiedenen , unflexiblen Eigenschaften unseres heutigen Geldsystems.

Ich erkenne in den verschiedenen Ideen Aspekte, die ich gerne im heutigen System wiederfinden möchte.

antworten
 

wie ist das dann bei Privatkrediten ?

Alfredo, Freitag, 19.12.2008, 02:45 (vor 6384 Tagen) @ BillHicks

herzlichen Dank an Dich u. den anderen die hier so fleißig arbeiten.
Ist schon wieder so spät geworden, aber wollte unbedingt noch die FRB-Hausaufgaben machen [[zwinker]]

Wie IanSobiesky habe ich mich auch zuvorderst wegen Klärung des Nebels um die Geldschöpfung überhaupt beim Gelben angemeldet.

Zur Sache:

Die Sache mit der Bilanzverlängerung habe ich fürs erste geschluckt.
V.a. das Beispiel mit dem Kredit einer GB an den Staat
(ist zwar so hirnrissig, dass eine Privatbank dem Souverän Geld leiht, aber anderes Thema).

Aber wie ist es, wenn eine GB Privatkredite vergibt, äh ausgibt ?
Da wird doch eigtl. kein Geld erzeugt ? Das Geld muss von den Einlagen herkommen, oder ? Denn das Geld kann bzw. wird wohl abfließen auf eine andere Bank. Wie wirkt sich das dann eigtl. auf die Bankbilanz aus ? Kredit bleibt in der Bilanz (Aktivseite) u. auf der Passivseite wechselt es zu den Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten. Dann wären wir aber wieder beim Zbk.geld.
Hier entsteht also offensichtlich kein Geld.
Aber andererseits : was ist dann die Rolle der Einleger, Buchungssatz ?
Bin verwirrt.


@Tar

Als direkte Folge des stets positiven Guthabenzinses wachsen die Sparguthabenansprüche (Einlagen) auf der Bank in ihrer Summe ständig an. Um diese Verbindlichkeiten (aus Sicht der Bank) decken zu können, muss die Mindestreserve (der Bank) in der Praxis ständig erhöht werden.

wird doch aber abgemildert, weil Mindestreserven ja auch verzinst werden.
Frage: was macht eigtl. die Notenbank mit den rumliegenden Geld da ?
Verleihen ? [[freude]]

antworten
 

Kredite an Privatleute und Unternehmen

BillHicks ⌂ @, Wien, Freitag, 19.12.2008, 15:40 (vor 6383 Tagen) @ Alfredo

Die Sache mit der Bilanzverlängerung habe ich fürs erste geschluckt.
V.a. das Beispiel mit dem Kredit einer GB an den Staat

Dann hast du schon mal das wichtigste verstanden. Nämlich die Antwort auf die Frage wo die Sichtguthaben eigentlich herkommen.

(ist zwar so hirnrissig, dass eine Privatbank dem Souverän Geld leiht,
aber anderes Thema).

Ja.

Aber wie ist es, wenn eine GB Privatkredite vergibt, äh ausgibt ?
Da wird doch eigtl. kein Geld erzeugt ? Das Geld muss von den Einlagen
herkommen, oder ?

Nein. Gleiches Spiel wie beim Staat als Schuldner.

Denn das Geld kann bzw. wird wohl abfließen auf eine
andere Bank.

Es kann abfließen, muss aber nicht. Dito beim Schuldner Staat.

Wie wirkt sich das dann eigtl. auf die Bankbilanz aus ?

Wie beim Staat als Schuldner.

Der von dir unterschriebene Kreditvertrag wandert als Forderung der Bank gegen dich auf die Aktivseite der Bilanz. Passiv entstehen in Höhe des Nennwertes (abzüglich Damnum) brandneue Sichtguthaben.

Kredit
bleibt in der Bilanz (Aktivseite)

Ja.

u. auf der Passivseite wechselt es zu den
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten.

Nein. Es ist zunächst mal die Verbindlichkeit ggü. dem Schuldner diesem auf Verlangen Bargeld (GZ) auszuhändigen. Wenn dieser Schuldner nun an Handwerker, Immobilienmakler etc. überweist - und diese Leute hätten zufällig ihr Konto auch bei der ortsansässigen Bank, dann bleibt die täglich fällige Verbindlichkeit eine täglich fällige Verbindlichkeit. Nur derjenige, der Anspruch darauf hat, hat sich geändert (wie bei Überweisung von Finanzagentur an EU im Ausgangspost). Es fließt kein Cent ZB-Geld und es ist auch keine andere Bank involviert.

Sollte die Überweisung (in voller Höhe des Kredits) an ein (oder mehrere) Konto(/en) außerhalb der eigenen Bilanz gehen, dann muss die kreditgebende GB in dieser Höhe ZB-Geld an die die Überweisung erhaltende GB überweisen (in ZB-Buchgeld).

Dann wären wir aber wieder beim
Zbk.geld.
Hier entsteht also offensichtlich kein Geld.

Kommt darauf an wie Geld definiert ist. Es entsteht zumindest ein "Geldsurrogat", das vom Publikum als Zahlungsmittel verwendet wird (Giralgeld). Wobei dieses Zahlungsmittel das am häufigsten verwendete ist (weshalb in Lehrbüchern bei Giralgeld nicht mehr von Geldsurrogat, sondern einfach von Buchgeld gesprochen wird; mit Geldsurrogaten sind in diesem Fal dann z.B. Wechsel gemeint).

Aber andererseits : was ist dann die Rolle der Einleger, Buchungssatz ?

Das ist der Punkt. Der Schuldner ist der Einleger. Der Buchungssatz für die Verschuldung ist:

Forderungen..........an..........Einlagen 100

Unter Forderungen steht jetzt der von dir (dem Schuldner) unterschriebene Kreditvertrag (Schuldschein) auf der Aktivseite. Auf der Passivseite sind hier in Höhe 100 (Nennwert des von dir unterschriebenen Kreditvertrages) brandneue EINLAGEN entstanden.

Soweit alle Klarheiten beseitigt?

Es gibt nur genau 2 Arten wie Giralgeld entstehen kann (welche in einer Bankbilanz unter "Einlagen" auftauchen):

1.) passive Giralgeldschöpfung
2.) aktive Giralgeldschöpfung

zu 1.) Man spricht von passiver Giralgeldschöpfung, wenn das Publikum eine Bareinlage bei einer Geschäfsbank macht. Buchungssatz bei Bareinlage von 100:

Barreserve.........an..........Einlagen 100

Die Barreserve der Bank hat sich um 100 erhöht; genauso die Sichtguthaben des Kunden.

Frage ist: wie kam der Kunde an die 100? Wo hatte er diese her? Im Hinterhof gedruck?
Nein, illegal.
Selbstbemalt?
Auch nicht.

Ahhh, er hatte sie von einer Bank! Wann bekommt man Bargeld von einer Bank?
Wenn man einen positiven Betrag auf dem Girokonto stehen hat (Forderung auf Bargeld gegen die Bank) und sich diesen Betrag in bar auszahlen lässt. Soweit so gut.

Wie kommt man zu einem positiven Betrag auf dem Girokonto?
Durch Bareinzahlung... [[freude]]

Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Deshalb muss es noch eine andere Möglichkeit geben wie "positive" Girokontostände entstehen können und die gibt es auch:

zu 2.) Die berühmt berüchtigte "aktive Giralgeldschöpfung" - vulgo: Kreditvergabe. Man spricht von "aktiver Giralgeldschöpfung" bei "Aktivierung" eines Vermögensgegenstandes (asset) durch eine Geschäftsbank. Und das ist nichts anderes als der Buchungssatz:

Forderungen..........an..........Einlagen 100

oder

Wertpapierbestand..........an..........Einlagen 100

oder

Sachvermögen.........an..........Einlagen 100

oder

Sonstige Aktiva.........an.........Einlagen 100

etc.

All diese Buchungssätze haben gemeinsam, dass durch die Buchung "aktiv" Giralgeld entsteht. Brandneu. War vorher noch nicht da. Und dieses kann jetzt bar ausbezahlt werden (Beim Dispo wandert das Girokonto von der Passivseite auf die Aktivseite - letztlich nur technische Unterschiede, das Prinzip ist auch in diesem Fall das selbe). Und damit haben wir den Ursprung des Bargeldes unseres Einzahlers gefunden: ein Bankkredit. Anders können keine Scheine ins Publikum wandern. Außer durch einen Bankkredit. [Nachzulesen ist das z.B. bei Issing ("Einführung in die Geldtheorie"), wie ich hier schon mal schrieb.]

Deshalb schreibt Joseph Huber (in "Vollgeld", S 216) auch:
Zwar bestehen und zirkulieren Giroguthaben als Zahlungskredit des Publikums an den Bankensektor, aber sie entstehen als Kredit der Banken an Kunden.


Hoffentlich kannst du was damit anfangen.

Beste Grüße!

--
BillHicks

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antworten
 

Mühsame Aufgabe, die des Volksaufklärers ...

FESTAN, Freitag, 19.12.2008, 17:12 (vor 6383 Tagen) @ BillHicks

kennst Du auch die anderen Ungeheuerlichkeiten?

lies mal meine postings nach, ob Du damit leben kannst.

Grüße, FESTAN

--
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antworten
 

_die_ anderen Ungeheuerlichkeiten?

BillHicks ⌂ @, Wien, Freitag, 19.12.2008, 22:16 (vor 6383 Tagen) @ FESTAN

kennst Du auch die anderen Ungeheuerlichkeiten?

Ich kenne so einige Ungeheuerlichkeiten. Ob ich die (alle?) Ungeheuerlichkeiten kenne weiß ich nicht. Eher unwahrscheinlich.

lies mal meine postings nach, ob Du damit leben kannst.

Gib mir doch bitte ein paar Links. Danke und Gruß!

--
BillHicks

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antworten
 

vielleicht können wir ...

FESTAN, Samstag, 20.12.2008, 13:25 (vor 6382 Tagen) @ BillHicks

hier Netzwerke bilden, um der Wahrheit auf die Sprünge zu helfen.

Hab mal die wichtigsten links zu meiner Position zusammengetragen:


http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=41398

http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=61795

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http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=41886


Erwarte nun keine umfassende Zustimmung, aber vielleicht kann man Ergänzungen finden.

Grüße, FESTAN

--
„…Die bewusste und intelligente Manipulation der organisierten Lebensgewohnheiten und Meinungen der Massen ist ein wichtiges Element in demokratischen Gesellschaften. Diejenigen, die diesen unsichtbaren Mechanismus der Gesellschaft manipulieren, bilde

antworten
 

Unfasslich: "Es-werde-Geld"gibts wirklich schon auf Dispo-Ebene ?

Alfredo, Samstag, 20.12.2008, 16:29 (vor 6382 Tagen) @ BillHicks

Mr. Bill Hicks,

ein Dank aufs allerherzlichste, dass Sie sich die Mühe machen.
Ich glaube, gerade dieses Forum wäre ein gutes Beispiel, das crude Bild des Homo Oeconomicus zu revidieren.
Echtes Streben nach Verständnis/Erkenntnis auf der einen Seite u. kostenlose, mühsame Aufklärung auf der anderen Seite.
Ganz ohne Arbitrage u. Rettungspaket [[zwinker]]

Dann mach ich mich mal wieder an die Arbeit....

Wie wirkt sich das dann eigtl. auf die Bankbilanz aus ?


Wie beim Staat als Schuldner.

Der von dir unterschriebene Kreditvertrag wandert als Forderung der Bank
gegen dich auf die Aktivseite der Bilanz. Passiv entstehen in Höhe
des Nennwertes (abzüglich Damnum) brandneue Sichtguthaben.

brandneuer Kredit. *schmunzel*, bedeutet natürlich brandneues Giralgeld (deswegen ja aktive Giralgeldschöpfung), was jederzeit einen Auszahlungsanspruch in Gesetzliches Zahlungsmittel (GZ) begründet.

Und eben hier kommm ich ins Grübeln. Denn hier entsteht also das berühmte Fiat Money, Geld aus dem Nichts, ex nihilo.

Das ist eben genau das Gegenteil wie ich es als Kind hörte u. wie mir immer wieder Leute - auch gebildete- berichtetn, Banken sammeln Gelder u. verleihen sie wieder, also eine Kapitalsammelstelle. Müsste eigtl. eine Krediterzeugungsstelle heißen.

Zwei Fragen:

1.) wie lautet der Buch.satz , wenn der Kunde es auf eine andere Bank überweist: Passivtausch: Verbindl.Ku. // Verbindl. KI
2.) Warum brauchen die Banken dann überhaupt noch Einlagen ? Sie können es doch über Kredite erzeugen ? Gut, das Verfahren wird limitiert z.B. durch Basel-Richtlinine, die sich aber mehr auf die langlaufenden Kredite richten.
Oder die Mindestreserverichtinien, die ihnen aber einen Gelschöpfungsfaktor von 50 erlauben (2% MR). Sonst ist da keine Richtlinie ?
3.) Ist denn eigtl. nur das Bargeld der Faktor, bei denen die Banken Farbe bekommen müssen ? Alles andere wird doch anscheinend munter rumgebucht u. mit Spitzenfazilitäten oder Interbankenmarkt ausgeglichen.
4.) Immer die Sprache : man sagt doch dann eben "die Bank refinanziert sich", z.B. durch die ZB. Ist doch aber gar nicht notwendig, halt nur wenn die Leute das liebe Bargeld wollen.

u. auf der Passivseite wechselt es zu den
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten.

war ja dann schon die Antwort auf meine obige Frage, es handelt sich um Passivtausch.

Dann wären wir aber wieder beim
Zbk.geld.
Hier entsteht also offensichtlich kein Geld.


Kommt darauf an wie Geld definiert ist. Es entsteht zumindest ein
"Geldsurrogat", das vom Publikum als Zahlungsmittel verwendet wird
(Giralgeld). Wobei dieses Zahlungsmittel das am häufigsten verwendete ist
(weshalb in Lehrbüchern bei Giralgeld nicht mehr von Geldsurrogat, sondern
einfach von Buchgeld gesprochen wird; mit Geldsurrogaten sind in diesem Fal
dann z.B. Wechsel gemeint).

Es ist dies vielleicht endlich mal wieder Licht ins Dunkle.
Denn z.B. M1 fasst ja Bargeld u. Sichtguthaben zus. u. stellt sie auf eine Ebene. Sicher da gehören sie geldmengentechnisch auch hin .
Trotzdem existiert da die Idee : Giralgeld entsteht duch Einzahlung oder durch Kredit, die aber von einem Geldpool kommen, der über die Fristigkeit verwaltet wird. Also Omas Sparbrief von 5000 EUR kann also locker für 5000 EUR Dispokredite hergenommen werden.
Das ist so ein Wurm im Denken *fluch*, ich glaube das ist Absicht.
In meinem Bekanntenkreis kenne ich keinen der denkt, dass Banken Geld erzeugen können .

Aber andererseits : was ist dann die Rolle der Einleger, Buchungssatz ?

Das ist der Punkt. Der Schuldner ist der Einleger. Der Buchungssatz für
die Verschuldung ist:

Forderungen..........an..........Einlagen 100

Unter Forderungen steht jetzt der von dir (dem Schuldner) unterschriebene
Kreditvertrag (Schuldschein) auf der Aktivseite. Auf der Passivseite sind
hier in Höhe 100 (Nennwert des von dir unterschriebenen Kreditvertrages)
brandneue EINLAGEN entstanden.

Soweit alle Klarheiten beseitigt?

Jetzt ist es klar, wenn auch unfasslich.
Genauso wie der Staat bei der Notenbank Geld aufnimmt u. dies Geld erzeugt, genauso entsteht das Geld wenn ich mir 1000 EUR für ein Urlaub leihe.
Unfassbar.


Es gibt nur genau 2 Arten wie Giralgeld entstehen kann (welche in einer
Bankbilanz unter "Einlagen" auftauchen):

1.) passive Giralgeldschöpfung
2.) aktive Giralgeldschöpfung

danke das war noch ganz wichtig. Für mich sind Begriffe immer wichtig, die Ordnen mein Denken. Oder verwirren ggf. [[zwinker]]

Man spricht von "aktiver Giralgeldschöpfung" bei
"Aktivierung" eines Vermögensgegenstandes (asset) durch eine
Geschäftsbank.

Vermögensgegenstand heißt eben auch Forderung. Das ist so ein Dreh im Denken.
Das ist wie Feuer wird zu Wasser.

Kleine Geschichte aus der Zeitung: Schulfonds in USA will Geld anlegen, Vermögensberater sagt, prima, da nehmen wir doch gleich einen Batzen Kredit auf u. hebeln zur Optimierung die Anlage.
Das Ergebnis, minimaler Renditeunterschied (unter 1% im Vergleich zu Treasuries) zu maximiertem Risiko, die Hälfte oder mehr ist jetzt weg.
Die haben im Endeffekt CDS verkauft u. sind damit voll ins Risiko gegangen, stand in der NY Times.

Und damit haben wir den Ursprung des Bargeldes unseres Einzahlers gefunden:
ein Bankkredit. Anders können keine Scheine ins Publikum wandern.
Außer durch einen Bankkredit. [Nachzulesen ist das z.B. bei Issing
("Einführung in die Geldtheorie"), wie ich hier schon mal schrieb.]

Deshalb schreibt Joseph Huber (in "Vollgeld", S 216) auch:
Zwar bestehen und zirkulieren Giroguthaben als Zahlungskredit
des Publikums an den Bankensektor, aber sie entstehen als Kredit der
Banken an Kunden.

Was war denn Dein erhellenstes Buch ? Gibt es ein Buch a la "Geldschöpfung ex nilho für Einsteiger ? ". Und halt nicht so Bibel-Akademikermäßig ?

Hoffentlich kannst du was damit anfangen.

You´ll bet !

Beste Grüße!

Frohes Adventswo.ende (Stade Zeit wie wir in Bayern sagen) ,

Alfredo

antworten
 

was hindert die Banken, noch mehr Giralgeld zu schoepfen?

Goldküken, Samstag, 20.12.2008, 17:53 (vor 6382 Tagen) @ Alfredo

2.) Warum brauchen die Banken dann überhaupt noch Einlagen ? Sie
können es doch über Kredite erzeugen ? Gut, das Verfahren wird limitiert
z.B. durch Basel-Richtlinine, die sich aber mehr auf die langlaufenden
Kredite richten.
Oder die Mindestreserverichtinien, die ihnen aber einen
Gelschöpfungsfaktor von 50 erlauben (2% MR). Sonst ist da keine Richtlinie
?

wenn man sich mit FRB beschaeftigt, ist das natuerlich immer die erste Frage: was haelt die Banken ab, beliebig viel Giralgeld zu schoepfen?

Zwei Gruende: erstens gesetzliche Vorschriften: Mindestreservequote, Eigenkapitalquote, und Basel 2 hat - glaube ich - noch mehr Vorschriften dazu.

Aber wichtiger ist der "wirkliche" Grund: die vergebenen Kredite muss sie "sich leisten" koennen: nicht nur, wenn der Kreditnehmer den Kredit bar abhebt, sondern auch bei Ueberweisungen des erteilten Kredits (Beispiel: der Kreditnehemer kauft sich ein Auto oder ein Haus) muss die Bank die Abfluesse in Zentralbankgeld (dem "wirklichen" Geld) bezahlen koennen. Das Zentralbankgeld kann sie aber nicht selber schoepfen.

Wenn die Bank zuviele Kredite vergibt, fliesst netto zuviel Zentralbankgeld von ihr ab. Und das muss sie sich dann aufwaendig selber leihen - inklusive zu stellender Sicherheiten.

K.

ich hoffe, dass alles richtig ist ... bin selber mit meinem know-how noch ein bischen wackelig ...

antworten
 

alle an die Brust der Notenbank !

Alfredo, Samstag, 20.12.2008, 18:41 (vor 6382 Tagen) @ Goldküken

Wenn die Bank zuviele Kredite vergibt, fliesst netto zuviel
Zentralbankgeld von ihr ab. Und das muss sie sich dann aufwaendig selber
leihen - inklusive zu stellender Sicherheiten.

K.

Jo, hört sich logisch an, hätte ich auch drauf kommen müssen *andenkopfhau*.

So, dann mal weiter auf der Fährtensuche.
Die nä. Frage ist also, wie kann die einzelne Bank sicherstellen ZB-Geld zu "organisieren".

- Kreditforderungen verpfänden an die Zentralbank
- bei der Nachbarbank pumpen , "Interbankenmarkt"
- Ihre Aktiva verflüssigen u. an den Kapitalmarkt bringen, "Verbriefungen" (Securization)

Was ich in der Krise nicht verstehe, warum steht die Notenbank so machtlos herum angesichts des zus.gebrochenen Interbankenhandels.
Dann springt sie halt ein u. ruft
"Hi Ihr Geckos, Ihr seid selber schuld an Eurer misslichen Lage, keiner traut mehr dem anderen, aber so ist das halt bei der Mafia.
Aber ich bin ja auch noch da u. jetzt machen wir es so, jede Kreditanfrage wird ab jetzt an mich gerichtet u. befriedigt. Na wie bin ich ?"

Wo ist denn jetzt hier schon wieder das Problem ?
Angst vor Inflation ? Ach komm, die sind doch sonst nicht so ziemperlich, ausserdem sind das doch Kurzfristkredite......

antworten
 

wieder einer ...

FESTAN, Samstag, 20.12.2008, 17:58 (vor 6382 Tagen) @ Alfredo

der auf dem richtigen Weg ist.

Lesen muss man: Ellen Brown, der Dollarcrasch (schlechter Titel!), Kopp Verlag 20€.

Sehen muss man: The money masters 3,5 Std. Video, Google.

Schöne Weihnachten damit, FESTAN

antworten
 

Creature of Jekyll Island

Alfredo, Samstag, 20.12.2008, 18:49 (vor 6382 Tagen) @ FESTAN

der auf dem richtigen Weg ist.

Lesen muss man: Ellen Brown, der Dollarcrasch (schlechter Titel!), Kopp
Verlag 20€.

Sehen muss man: The money masters 3,5 Std. Video, Google.

Schöne Weihnachten damit, FESTAN

Ja danke, wenn ich schon geistig-spirituell nicht weiterkomme, so möchte ich vor meinem Tod doch noch wenigstens das Geldsystem verstehen [[zwinker]]

Danke für den Tipp, habe davon gehört, von Ellen Brown habe ich sonst schon ganz gute Artikel gelesen , zum Rettungspaket.
(Apropos, vor lauter R.pakete, kommt mir der Staat langsam so vor wie das Zentralpostamt zur Weihnachtszeit. Hoffentlich vertauschen sie nicht die Pakete wie bei den Stollen...).

Kannst Du mir vielleicht konkreter Sagen was Dir an dem Buch gefallen hat.

Kennst DU auch das Jekyll-Buch v. Mr.Griffin ?

Hier daheim habe ich noch das Buch "Secrets of the Temple" v. William Greider
(Untertitel "How the Federal Reserve runs the Country".
Ist leider sehr dick u. ich habe nur kurz darin gelesen.

Die Zeit.....

Beste Grüßlis,
Alfredo

antworten
 

Einschätzungen

FESTAN, Sonntag, 21.12.2008, 13:16 (vor 6381 Tagen) @ Alfredo

Kannst Du mir vielleicht konkreter Sagen was Dir an dem Buch gefallen hat.

Erklärt die Zusammenhänge des jetzigen Systems und Alternativen ganz gut


Kennst DU auch das Jekyll-Buch v. Mr.Griffin ?

Ja, nicht ganz so gut (vor einem halben Jahr gelesen) und 10€ teurer, geht sehr in geschichtliche Details.

Hier daheim habe ich noch das Buch "Secrets of the Temple" v. William
Greider
(Untertitel "How the Federal Reserve runs the Country".
Ist leider sehr dick u. ich habe nur kurz darin gelesen.

Kenne ich nicht, aber es wiederholt sich alles - die Amis sind uns sicher 10 Jahre voraus was die Erkenntnisse über das Geldsystem angeht


Beste Grüßlis,
Alfredo

Frohe Weihnachten, FESTAN

antworten
 

Antwort @Alfredo

BillHicks ⌂ @, Wien, Dienstag, 06.01.2009, 16:06 (vor 6365 Tagen) @ Alfredo

Mr. Bill Hicks,

ein Dank aufs allerherzlichste, dass Sie sich die Mühe machen.
Ich glaube, gerade dieses Forum wäre ein gutes Beispiel, das crude Bild
des Homo Oeconomicus zu revidieren.
Echtes Streben nach Verständnis/Erkenntnis auf der einen Seite u.
kostenlose, mühsame Aufklärung auf der anderen Seite.
Ganz ohne Arbitrage u. Rettungspaket [[zwinker]]

Lerne ja selbst auch dazu durch das Schreiben und Ausformulieren hier.
Und sorry, dass die Antwort so lange auf sich warten ließ.

brandneuer Kredit. *schmunzel*, bedeutet natürlich brandneues Giralgeld
(deswegen ja aktive Giralgeldschöpfung), was jederzeit einen
Auszahlungsanspruch in Gesetzliches Zahlungsmittel (GZ) begründet.

Und eben hier kommm ich ins Grübeln. Denn hier entsteht also das
berühmte Fiat Money, Geld aus dem Nichts, ex nihilo.

So ist es.

Das ist eben genau das Gegenteil wie ich es als Kind hörte u. wie mir
immer wieder Leute - auch gebildete- berichtetn, Banken sammeln Gelder u.
verleihen sie wieder, also eine Kapitalsammelstelle. Müsste eigtl.
eine Krediterzeugungsstelle heißen.

Ja. Banken verleihen kein Geld. Banken vergeben Kredite.

Zwei Fragen:

1.) wie lautet der Buch.satz , wenn der Kunde es auf eine andere Bank
überweist: Passivtausch: Verbindl.Ku. // Verbindl. KI

Ja.
Auf Bilanzebene heißt der Posten "Verbindlichkeiten ggü Kreditinstituten". In den Nebenbüchern (der überweisenden Bank) wird auf das Lorokonto der empfangenden Bank gebucht und dann ggf. mit anderen Überweisungen (in die andere Richtung) verrechnet.

2.) Warum brauchen die Banken dann überhaupt noch Einlagen ? Sie
können es doch über Kredite erzeugen ? Gut, das Verfahren wird limitiert
z.B. durch Basel-Richtlinine, die sich aber mehr auf die langlaufenden
Kredite richten.
Oder die Mindestreserverichtinien, die ihnen aber einen
Gelschöpfungsfaktor von 50 erlauben (2% MR). Sonst ist da keine Richtlinie
?

Die Banken bekommen ganz automatisch Einlagen. Durch jede Kreditvergabe entstehen Einlagen, die ggf. weiterüberwiesen werden oder bar ausgezahlt werden können. Sie benötigen a priori keine Einlagen und auch keine "Überschussreserven" um einen Kredit vergeben zu können. Das ist ein Märchen. Es reicht die Refinanzierung ex post um die Mindestreserveanforderung zu erfüllen, falls die Bank durch die Kreditvergabe in ein Mindestreserve-Soll-Saldo gerutscht sein sollte.
Basel II betrifft das EK der Bank. Die Finanzaktiva müssen risikogewichtete werden und dürfen dann in Summe das EK nur um den Faktor 12,5 überragen. Sonst wäre die Bank nach Basel II unterkapitalisiert.

3.) Ist denn eigtl. nur das Bargeld der Faktor, bei denen die
Banken Farbe bekommen müssen ? Alles andere wird doch anscheinend munter
rumgebucht u. mit Spitzenfazilitäten oder Interbankenmarkt ausgeglichen.

Ja. Interessant ist es im Moment: die Banken "trauen" sich nicht mehr. Dann wird wohl sofort für alles ZB-Geld benötigt (im Interbankengeschäft). Und es wird eben nicht mehr einfach auf "Verbindlichkeiten ggü Kreditinstituten" gebucht, sondern der Kontrahent will sofort Cash sehen. Aber ist ja kein Problem: die ZB hilf gern :)
Man müsste das alles von Bank-Insidern en detail erklärt bekommen, was tatsächlich abläuft. Problem wird sein jemanden zu finden, der genug Spezialistenwissen hat, aber dennoch keinen völlig kompartimentierten Job macht und daher genug Überblick hat. Wer jemanden kennt auf den diese Beschreibung passt: würde mich über den Kontakt freuen.

4.) Immer die Sprache : man sagt doch dann eben "die Bank refinanziert
sich", z.B. durch die ZB. Ist doch aber gar nicht notwendig, halt nur
wenn die Leute das liebe Bargeld wollen.

Ja. Oder es wird zu einer anderen Bank überwiesen. Dann verliert die überweisende Bank ebenfalls ZB-Geld (oder geht eine Verbindlchkeit ggü einem anderen Kreditinstitut ein).

Es ist dies vielleicht endlich mal wieder Licht ins Dunkle.
Denn z.B. M1 fasst ja Bargeld u. Sichtguthaben zus. u. stellt sie auf eine
Ebene. Sicher da gehören sie geldmengentechnisch auch hin .
Trotzdem existiert da die Idee : Giralgeld entsteht duch Einzahlung oder
durch Kredit, die aber von einem Geldpool kommen, der über die
Fristigkeit verwaltet wird. Also Omas Sparbrief von 5000 EUR kann
also locker für 5000 EUR Dispokredite hergenommen werden.

Dispokredite werden vergeben indem das Girokonto von der Passivseite ("das Girokonto ist im Plus") auf die Aktivseite wandert ("Girokonto im Minus"). Reichlich unspektakulär.

Das ist so ein Wurm im Denken *fluch*, ich glaube das ist Absicht.
In meinem Bekanntenkreis kenne ich keinen der denkt, dass Banken Geld
erzeugen können .

Wundert mich nicht. Die wenigsten schauen sich die tatsächlichen Buchungen an. Denn dann gibt es nur noch wenig zu diskutieren.

Was war denn Dein erhellenstes Buch ? Gibt es ein Buch a la
"Geldschöpfung ex nilho für Einsteiger ? ". Und halt nicht so
Bibel-Akademikermäßig ?

Zur Geldschöpfung mal 2 Optionen:
'Otmar Issing - Einführung in die Geldtheorie' (Kapitel über die Geldangebotsseite - ist schon ein bißchen "Bibel-akademikermäßig")
Der Aufsatz "Kontroversen um das Geld" in 'Bernd Senf - Der Tanz um den Gewinn'

Wenn du es ganz genau wissen willst (auch bisschen "Bibel-akademikermäßig"): Enghofer/Knospe lesen (in der Foren-Sammlung verlinkt)

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

Irgendwas stimmt nicht

tar ⌂ @, Gehinnom, Freitag, 19.12.2008, 23:23 (vor 6383 Tagen) @ Alfredo

wird doch aber abgemildert, weil Mindestreserven ja auch verzinst werden.

Interessanter Aspekt, aber wozu gibt es dann die Tender?

Gruß

--
Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


BTC: 12aiXGLhHJVETnmGTLbKtAzJNwqh6h6HN4

antworten
 

2 versch. Instrumente

Alfredo, Samstag, 20.12.2008, 17:00 (vor 6382 Tagen) @ tar

wird doch aber abgemildert, weil Mindestreserven ja auch verzinst

werden.

Interessanter Aspekt, aber wozu gibt es dann die Tender?

Gruß

Mhh, die Tender sind doch zur sofortigen Geldmengensteuerung via Offenmarktgeschäfte.
Die Mindestreservenpolitik ist dazu im Vergleich viel träger u. indirekter u. wird meines Wissens gar nicht mehr groß angewandt.

- Mein Kenntnisstand.

antworten
 

Warum das Theater mit den Bundesschätzchen ?

Alfredo, Sonntag, 21.12.2008, 00:43 (vor 6382 Tagen) @ BillHicks

http://video.google.de/videoplay?docid=-5352246495880531634

Das Zeitgeistmovie kennt Ihr schon , oder ?

Die Gedanken drehen sich u. drehen sich.
"...als ging mir ein Mühlrad im Kopfe um." heißt das bei Goethe.

Ok, BillHicks unser Ausgangspunkt war doch die Buchgelderzeugung aus dem Nichts über einen neu eingerichteten Kredit.

Mal eine Frage: warum richtet sich jetzt eigtl. der Staat an den Kapitalmarkt u. lockt die Kleinsparer via Bundesschätzchen usw. an , wenn er doch nur zu seinen Kumpels von der Notenbank gehen bräuchte , um wieder mal Fiat Money, es werde Geld zu spielen ?
Warum das Theater ?

antworten
 

Staat bekommt von der Notenbank keinen Kredit

BillHicks ⌂ @, Wien, Sonntag, 21.12.2008, 00:49 (vor 6382 Tagen) @ Alfredo

Mal eine Frage: warum richtet sich jetzt eigtl. der Staat an den
Kapitalmarkt u. lockt die Kleinsparer via Bundesschätzchen usw. an , wenn
er doch nur zu seinen Kumpels von der Notenbank gehen bräuchte , um wieder
mal Fiat Money, es werde Geld zu spielen ?
Warum das Theater ?

Der Staat bekommt von der Notenbank keinen Cent. Der Staat (die Finanzagentur) macht ausschließlich mit GBs "Geschäfte" (bekommt Kredite). Es gibt keine Notenbankkredite an den Staat (mehr).

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

antworten
 

Moneytization, Quantitative Easing

Alfredo, Sonntag, 21.12.2008, 13:17 (vor 6381 Tagen) @ BillHicks

Mal eine Frage: warum richtet sich jetzt eigtl. der Staat an den
Kapitalmarkt u. lockt die Kleinsparer via Bundesschätzchen usw. an ,

wenn

er doch nur zu seinen Kumpels von der Notenbank gehen bräuchte , um

wieder

mal Fiat Money, es werde Geld zu spielen ?
Warum das Theater ?


Der Staat bekommt von der Notenbank keinen Cent. Der Staat (die
Finanzagentur) macht ausschließlich mit GBs "Geschäfte" (bekommt
Kredite). Es gibt keine Notenbankkredite an den Staat (mehr).

Mir dämmert was, weiß nicht wie das juristisch heißt, aber es ist ja genau die Trennung auf die die Buba immer so stolz war, politisch unabhängig.
Aber ich dachte trotzdem, dass die Notenbank - wenn sie dem Kreditantrag zustimmt (politische Unabhängigkeit) dem Staat Kredit einräumt.

Ok, kannst Du mehr darüber sagen, Du meintest nicht m e h r .
Du spielst auf Frankreich John Law an ?
Gilt das für alle modernen Notenbanken ?

Wäre dann die Notenbank (NB) nur für die GB zuständig ? Lender of last resort ...
Und der Staat dann abhängig vom Kapitalmarkt, inkl. Joe Ackermann u. Oma Erna .

Gut , gut.

Aber halt, da war doch die Sache mit Moneytization, Quantitative Easing .

Ich habe das so verstanden, dass Kredit beliehen wird u. wieder frisch zu Geld gemacht wird. Wieder diese absurde Kredit-wird-zu-Geld-Transformation.

Wie geht das dann ? NB schnappt sich die Kreditpapiere der GB, gibt den GB frisches Geld (=weiterer Kredit) u. die wiederum neuen Kredit an den Staat.
Wo ist da der Unterschied zu den normalen Offenmarktgeschäften ?

Wiki sagt:
Offenmarktpolitik
Die Offenmarktpolitik ist das wichtigste Instrument der Geldpolitik – heute sogar Standardinstrument –, mit dem die Zentralbank die Geldschöpfung beeinflusst. Die Zentralbank bietet den Geschäftsbanken bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (Offenmarktpapiere) zum Kauf an oder kauft selbst Wertpapiere von den Geschäftsbanken (Offenmarktgeschäfte). Kaufen die Geschäftsbanken die Wertpapiere, steht ihnen das angelegte Geld nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung, d. h. die Geldschöpfung sinkt. Verkaufen die Geschäftsbanken Wertpapiere, erhalten sie dafür Geld, das sie für Kredite verwenden können. Aus Sicht der Geschäftsbanken entspricht dies einem Wertpapierpensionsgeschäft: Wertpapiere werden von den Geschäftsbanken bei der Zentralbank in „Pension“ gegeben. Die Geschäftsbank erhält im Gegenzug liquide Mittel in Form von Zentralbankgeld.

Ok, diese Wertpapierpensionsgeschäfte sind verkauft u. nicht verpfändet, weiß aber nicht ob das so einen großen Unterschied im Effekt ist.


Wiki engl. meint
How open market operations are conducted in the USA
In the U.S., the Federal Reserve (Fed) most commonly uses overnight repurchase agreements (repos) to temporarily create money, or reverse repos to temporarily destroy money, which offset temporary changes in the level of bank reserves.[2] The Fed also makes outright purchases and sales of securities through the System Open Market Account (SOMA) with its manager over the Trading Desk at the New York Reserve Bank. The trade of securities in the SOMA changes the balance of bank reserves, which also affects short term interest rates. The SOMA manager is responsible for trades that result in a short term interest rate near the target rate set by the Federal Open Market Committee (FOMC), or create money by the outright purchase of securities.[3] Very rarely will it permanently destroy money by the outright sale of securities.[citation needed] These trades are made with a group of about 22 banks or bond dealers who are called primary dealers.

Money is created or destroyed by changing the reserve account at a bank. The Fed has conducted open market operations in this manner since the 1920s, through the Open Market Desk at the Federal Reserve Bank of New York, under the direction of the Federal Open Market Committee.

Wiki über:

Monetization is the process of converting or establishing something into legal tender. It usually refers to the printing of banknotes (Na also das glaube ich natürlich nicht mehr) by central banks, but things such as gold, silver and diamonds can also be monetized. Even intrinsically worthless items (schön ausgedrückt, passt gut zum Zeitgeist) can be made into money, as long as they are difficult to make or acquire. Monetization may also refer to exchanging securities for currency, selling a possession, charging for something that used to be free or making money on goods or services that were previously unprofitable.

Wiki über :
Quantitative easing is a tool of monetary policy. It effectively means that the central bank prints new money, in order to increase the supply of money. 'Quantitative' refers to the money supply; 'easing' essentially means increasing.

Quantitative easing was used notably by the Bank of Japan to fight domestic deflation in the early 2000s. More recently (December 2008), policies announced by the US Federal Reserve under Ben Bernanke to counter the effects of the onsetting recession[1] have been likened to quantitative easing.[2]

In Japan's case, the BOJ had been maintaining short-term interest rates at close to their minimum attainable zero values since 1999. With quantitative easing, it flooded commercial banks with excess liquidity to promote private lending, leaving them with large stocks of excess reserves, and therefore little risk of a liquidity shortage.[3] The BOJ accomplished this by buying more government bonds than would be required to set the interest rate to zero. It also bought asset-backed securities, equities, and extended the terms of its commercial paper purchasing operation. [4]

Das alles bringt mich wieder zu einer Basisfrage: warum ist der Interbankenmarkt so wichtig, wenn die NB diesen Kreditmarkt ersetzen kann ?

antworten
 

Sorry 4 delay Alfredo

BillHicks ⌂ @, Wien, Samstag, 10.01.2009, 14:01 (vor 6361 Tagen) @ Alfredo

Hey Alfredo:

Mir dämmert was, weiß nicht wie das juristisch heißt, aber es ist ja
genau die Trennung auf die die Buba immer so stolz war, politisch
unabhängig.
Aber ich dachte trotzdem, dass die Notenbank - wenn sie dem Kreditantrag
zustimmt (politische Unabhängigkeit) dem Staat Kredit einräumt.

Ok, kannst Du mehr darüber sagen, Du meintest nicht m e h r .
Du spielst auf Frankreich John Law an ?

Nein. Es geht um die sog. "2. Stufe der Währungsunion". Seit dem Inkrafttreten eben dieser zum 1.Januar 1994 ist es den ZB verboten Kredite an den Staat zu vergeben. Näheres findet sich in "Verordnung (EG) Nr. 3603/93 des Rates vom 13. Dezember 1993 zur Festlegung der Begriffsbestimmungen für die Anwendung der in Artikel 104 und Artikel 104b Absatz 1 des Vertrages vorgesehenen Verbote".

In den 80ern wurde der "zinslose Notenbankkredit" an den Staat noch diskutiert. Z.B. von Dohnanyi et al.

Gilt das für alle modernen Notenbanken ?

Ich weiß es nur von der EZB. Die FED darf vermutlich alles <img src=" />

Wäre dann die Notenbank (NB) nur für die GB zuständig ? Lender of last
resort ...

Ja.

Und der Staat dann abhängig vom Kapitalmarkt, inkl. Joe Ackermann u. Oma
Erna .

So ist es.

Wenn man die Ausführungen von @dottore zur Staatsmacht kennt, dann mutet es schon eigenartig an, dass der Staat sich gegen Zinsen ein "Zahlungmittel" von Privatunternehmen (Geschäftsbanken) leiht, welches selbst nur ein Anspruch auf ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt, welches wiederum der Staat selbst mit Waffengewalt zu eben diesem gemacht hat. Wobei er das "Zahlungsmittel" der Privatunternehmen für die Tilgung der Steuerschuld durch die Bürger akzeptiert.

Absurd.

Wobei es auf die Perspektive ankommt. Es ist absurd aus der Sicht der Steuern zahlenden Mehrheit. Es ist nicht 'absurd' aus Sicht der Banken. Ich würde es wohl als für die Banken zumindest "vorteilhaft" bezeichnen.

Aber halt, da war doch die Sache mit Moneytization, Quantitative
Easing
.

Ich habe das so verstanden, dass Kredit beliehen wird u. wieder frisch zu
Geld gemacht wird. Wieder diese absurde
Kredit-wird-zu-Geld-Transformation.

Monetisierung von Aktiva heißt schlicht, dass (irgendwelche) Aktiva in die Bilanz (neu) aufgenommen werden und innerhalb dieses Vorgangs auf der Passivseite Zahlungsmittel entstehen. Es können also nur diese Bilanzen zur "Monetisierung" verwendet werden, die passiv Zahlungsmittel erzeugen können. Dies trifft auf die Bilanz der ZB zu, dort wird passiv gesetzliches Zahlungsmittel kreiert. Es trifft aber auch auf die Bilanz einer Geschäftsbank zu, denn dort wird zwar passiv kein gesetzliches Zahlungsmittel erzeugt, aber doch ein "Zahlungsmittel" (bei GBs natürlich nicht beliebig, sondern innerhalb bestimmter Grenzen).

Oder kurz:
Bei der ZB entsteht beim Vorgang der Monetisierung von Aktiva gesetzliches Zahlungsmittel.
Wenn GBen Aktiva monetisieren entsteht dabei kein gesetzliches Zahlungsmittel sondern Giralgeld.

Wie geht das dann ? NB schnappt sich die Kreditpapiere der GB, gibt den GB
frisches Geld (=weiterer Kredit) u. die wiederum neuen Kredit an den
Staat.

Ja. Wobei über die Zeit aus den bekannten Gründen die "Sicherheiten" immer schlechter werden müssen. Es wird früher oder später (um das GO noch weiter hinauszuschieben) jeder Schrott monetisiert werden müssen. ZB als bad bank.

Wo ist da der Unterschied zu den normalen Offenmarktgeschäften ?

Mit Monetisierung ist die Richtung klar. Es handelt sich um einen ZB-Kauf. Offenmarktgeschäfte können theoretisch in beide Richtungen gehen. Auch ein Wertpapierverkauf der ZB ist denkbar. Wenngleich praktisch selten durchgeführt (bestenfalls nach vorhergegangenem, riesigen Schnelltender oder ähnliches), da langfristig die Refinanzierungen immer höher werden müssen. Lässt sich auch gut in der Geschichte der EZB nachvollziehen. Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte steigen im Jahresdurchschnitt immer weiter an. Muss in dieser Geldordnung auch so sein und ist sogar eine der "Säulen" der EZB-Politik...

Wiki sagt:
Offenmarktpolitik
Die Offenmarktpolitik ist das wichtigste Instrument der Geldpolitik –
heute sogar Standardinstrument –, mit dem die Zentralbank die
Geldschöpfung beeinflusst. Die Zentralbank bietet den Geschäftsbanken
bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (Offenmarktpapiere) zum Kauf an oder
kauft selbst Wertpapiere von den Geschäftsbanken (Offenmarktgeschäfte).
Kaufen die Geschäftsbanken die Wertpapiere, steht ihnen das angelegte Geld
nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung, d. h. die Geldschöpfung
sinkt. Verkaufen die Geschäftsbanken Wertpapiere, erhalten sie dafür
Geld, das sie für Kredite verwenden können. Aus Sicht der
Geschäftsbanken entspricht dies einem Wertpapierpensionsgeschäft:
Wertpapiere werden von den Geschäftsbanken bei der Zentralbank in
„Pension“ gegeben. Die Geschäftsbank erhält im Gegenzug liquide
Mittel in Form von Zentralbankgeld.

Ok, diese Wertpapierpensionsgeschäfte sind verkauft u. nicht verpfändet,
weiß aber nicht ob das so einen großen Unterschied im Effekt ist.

Für die Feinheiten (bzgl. der Eigentumstitel) verweise ich an der Stelle einfach frech auf Enghofer/Knospe.

Letztlich sind aber "Moneytization", "Quantitative Easing" und der (insbesondere "outright") Kauf eines Wertpapiers als "Offenmarkgeschäft" alles eine Verlängerung der ZB-Bilanz und daher völlig vergleichbare (wenngleich unterschiedlich benannte und in anderem Kontext durchgeführte) Operationen.

Wiki engl. meint
How open market operations are conducted in the USA
In the U.S., the Federal Reserve (Fed) most commonly uses overnight
repurchase agreements (repos) to temporarily create money, or reverse repos
to temporarily destroy money, which offset temporary changes in the level
of bank reserves.[2] The Fed also makes outright purchases and sales of
securities through the System Open Market Account (SOMA) with its manager
over the Trading Desk at the New York Reserve Bank. The trade of securities
in the SOMA changes the balance of bank reserves, which also affects short
term interest rates. The SOMA manager is responsible for trades that result
in a short term interest rate near the target rate set by the Federal Open
Market Committee (FOMC), or create money by the outright purchase of
securities
.[3] Very rarely will it permanently destroy money by the
outright sale of securities.[citation needed] These trades are made with a
group of about 22 banks or bond dealers who are called primary dealers.

Money is created or destroyed by changing the reserve account at a
bank
. The Fed has conducted open market operations in this manner since
the 1920s, through the Open Market Desk at the Federal Reserve Bank of New
York, under the direction of the Federal Open Market Committee.

Wiki über:

Monetization is the process of converting or establishing
something into legal tender
. It usually refers to the printing of
banknotes (Na also das glaube ich natürlich nicht mehr) by central
banks, but things such as gold, silver and diamonds can also be monetized.

Zunächst entstehen passiv ZB-Geld-Guthaben ("echtes" Buchgeld), dann evtl. Auszahlung dieser in bar an die Geschäftsbanken. Es ist schon eine Art "Gelddrucken".

Even intrinsically worthless items (schön ausgedrückt, passt
gut zum Zeitgeist)
can be made into money, as long as they are
difficult to make or acquire.

So ist es. Bin gespannt wann die ersten alten Socken (seltene versteht sich!) aktiviert werden...

Monetization may also refer to exchanging
securities for currency, selling a possession, charging for something that
used to be free or making money on goods or services that were previously
unprofitable.[/i]

Wiki über :
Quantitative easing is a tool of monetary policy. It
effectively means that the central bank prints new money, in order to
increase the supply of money. 'Quantitative' refers to the money supply;
'easing' essentially means increasing.

Quantitative easing was used notably by the Bank of Japan to fight
domestic deflation in the early 2000s. More recently (December 2008),
policies announced by the US Federal Reserve under Ben Bernanke to counter
the effects of the onsetting recession[1] have been likened to quantitative
easing.[2]

In Japan's case, the BOJ had been maintaining short-term interest rates at
close to their minimum attainable zero values since 1999. With quantitative
easing, it flooded commercial banks with excess liquidity to promote
private lending, leaving them with large stocks of excess reserves, and
therefore little risk of a liquidity shortage.[3] The BOJ accomplished this
by buying more government bonds than would be required to set the
interest rate to zero.
It also bought asset-backed securities,
equities, and extended the terms of its commercial paper purchasing
operation. [4]

Und nach diesem "songsheet" läuft es jetzt auch im Westen. Wobei theoretisch die ZB keine Kredite mehr an den Staat vergeben darf und damit auch keine gov-bonds unmittelbar kaufen darf. Dennoch betreibt die BuBa ganz offiziell "Kurspflege" bei dt. Staatsanleihen. Das heißt im Fall der Fälle...

Das alles bringt mich wieder zu einer Basisfrage: warum ist der
Interbankenmarkt so wichtig, wenn die NB diesen Kreditmarkt ersetzen kann
?

Gute Frage.
Der EURIBOR bewegt sich zwischen Einlage- und Hauptrefinanzierungssatz. Aber im Normalfall immer unter dem Hauptrefinanzierungssatz. ZB-Geld von der ZB ist teuerer als es von einem Mitbewerber zu bekommen. Aber darauf wolltest du sicher nicht hinaus. Ich denke man kann schon sagen, dass die ZB theoretisch relativ problemlos den Interbankenmarkt-Ausfall abfedern kann. Sieht man doch auch aktuell. Zentralbankbilanzen sind geduldig.

Beste Grüße!

--
BillHicks

..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.

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Frage zu FRB-Statistiken

Fabio ⌂ @, München, Dienstag, 23.12.2008, 15:13 (vor 6379 Tagen) @ BillHicks

Ich kann mich erinnern, daß ich mal den Chef des Sparkassenverbandes in einer der vielen Finanzkrisen-Talkshows gesehen habe, als er sinngemäß sagte, daß deren Kredite durch die Einlagen der Sparer "gedeckt" seien.

Gibt es irgendwo Zahlen, die das belegen? Unterschiede zwischen den Banken?

Danke und viele Grüße

Fabio

PS:

Folgender Artikel paßt zur Thematik:

http://info.kopp-verlag.de/news/ground-zero-auf-der-wall-street-fed-gelder-und-schatzbr...

Auszug:

"Doch warum sollten wir überhaupt Banken vertrauen, die mit den Mitteln des »Trickbetrugs« arbeiten?

Das größte »Geschäftsgeheimnis« des Bankgewerbes besteht darin, dass Banken das Geld, das sie als Darlehen verleihen, aus dem Nichts erzeugen. »Der Prozess, mit dem Banken Geld erzeugen, ist derart einfach«, schrieb der Ökonom John Kenneth Galbraith, »dass der Geist sich davon abgestoßen fühlt.« Die Banken schreiben für das Rückzahlungsversprechen eines Kreditnehmers einfach das Wort »Kredit« in dessen Konto. Im Falle der US-Bundesregierung ist die Bank, die das Rückzahlungsversprechen »monetisiert«, die im Privatbesitz befindliche Federal Reserve; und heute betreibt die Fed diese Macht der Monetisierung in einem derart gefährlichen Ausmaß, dass das Zahlungsmittel bis zum Verschwinden hyperinflationiert wird."

--
“We are on strike against the dogma that the pursuit of one’s happiness is evil. We are on strike against the doctrine that life is guilt." John Galt

---------------------
DASH - Digital CASH

antworten
 

ja jetzt wird monetarisiert

Alfredo, Dienstag, 23.12.2008, 20:10 (vor 6379 Tagen) @ Fabio

Ich kann mich erinnern, daß ich mal den Chef des Sparkassenverbandes in
einer der vielen Finanzkrisen-Talkshows gesehen habe, als er sinngemäß
sagte, daß deren Kredite durch die Einlagen der Sparer "gedeckt" seien.

Ja eben , das denken ja 99,99 % der Leute u. eigtl. komme ich auch immer wieder in dieses falsche Denken rein.

Im Falle der US-Bundesregierung ist die Bank, die das Rückzahlungsversprechen
»monetisiert«, die im Privatbesitz befindliche Federal Reserve; und heute
betreibt die Fed diese Macht der Monetisierung in einem derart
gefährlichen Ausmaß, dass das Zahlungsmittel bis zum Verschwinden
hyperinflationiert wird."

Aber bis vor kurzem wurde doch die Staatschuld nicht monetarisiert , oder ?
Jetzt langsam schon, siehe mein Beitrag oben : monetization u. quantitatve easing.

antworten
 

meldet Euch doch mal wieder zu Wort....oT (oT)

Alfredo, Freitag, 26.12.2008, 23:52 (vor 6376 Tagen) @ Alfredo

- kein Text -

antworten
 

Beitrag in die Sammlung aufgenommen (oT)

Chef @, Sonntag, 11.01.2009, 15:43 (vor 6360 Tagen) @ BillHicks

- kein Text -

antworten
 

Sokratischer Dialog

Alfredo, Montag, 19.01.2009, 17:59 (vor 6352 Tagen) @ BillHicks

Hi BillHicks,

muss nochmal Danke sagen, Du hast mit Deinem Beitrag einiges an Erkenntnisgewinn erreicht !

Du sprachst vom Sokratischen Dialog, habe das gewikied [[zwinker]] :

Die Sokratische Methode ergibt sich aus drei Stufen:

* Die erste Stufe ist die Selbsterkenntnis gemäß der delphischen Forderung: Erkenne dich selbst (Denn wenn ich weiß, was ich bin, weiß ich auch, was ich soll).

* Die zweite Stufe besteht im Resultat der Selbsterkenntnis, wovon man zum Bewusstsein dessen gelangt, dass man nicht weiß. Diesen Zustand des Bewusstseins des Nichtwissens erklärt Sokrates als seine einzige Weisheit.

* Die dritte Stufe besteht bei Sokrates darin, dass er sich zu dieser Erkenntnis aktiv verhält, denn die Stufe der Erkenntnis eigener Unwissenheit ist bei ihm der Ausgangspunkt, das Motiv zum Suchen des wahren Wissens.

Die Realisierung dieser Forderungen ist nach Sokrates nur im dialogischen Philosophieren möglich, denn

* 1. ist die Gesprächsführung die günstigste Form, auf Menschen erziehend und bildend einzuwirken, sie zum Selbstdenken anzuregen, ihr Verständnis gegenüber sittlichen Mängeln und Aufgaben zu erwecken und zu leiten,

* 2. ist der Dialog eine unentbehrliche Bedingung der Gedankenentwicklung für alle Teilnehmer und somit auch ein Erkenntnisprozess für alle Beteiligten(1).

Sehr gutes Konzept, so gesehen bin ich auch mit Sokrates unterwegs (Gotthabihnselig) .


Nochwas zum Begriff "Erfüllungssurrogat" , weißt Du wo das rechtlich auftaucht ? Wahrscheinlich aus der Rechtssprechung.

Durch unsere Diskussion sehe ich den Drang nach Größe , sprich die Tendenz zu Mega-Fusionen im Bankgewerbe nochmal mit anderen Augen.
Du hast es ja angedeutet, dass das natürlich äußerst vorteilhaft ist, d.h. dass die Wahrscheinlichkeit enorm gesteigert wird, dass bei einer größeren Bank der Zahlungsverkehr intern abgewickelt wird.
Mit den bekannten positiven Folgen für die Bank , dass kein GZ gebraucht wird.

Mich wundert eigtl., dass der Staat+Banken nicht längst schon größeren Vorstoß in Richung Chipkarte gemacht haben.

antworten
 

Die Mindestreserve aus Bundesbankzeiten ist entfallen.

paranoia @, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Montag, 29.06.2009, 18:07 (vor 6191 Tagen) @ BillHicks

Zumindest wird dieses geldpolitische Instrument bei der EZB zur Zeit nicht angewandt.
Soweit ich weiß, mußte damals die Mindestreserve im Monatsdurchschnitt erfüllt werden.


Ansonsten möchte ich Dir ein großes Lob aussprechen.
Ich freue mich immer über eigenständige Artikel, insbesondere über gute wie Deinen.

Du hast alle Begriffe trennscharf definiert und alle Fachtermini korrekt verwendet und für viele Licht ins Dunkel gebracht.

Ich vermute, Du bist vom Fach, entweder als Lehrender oder als Praktiker.

Gruß
paranoia

--
Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.

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