widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immobilienbesitz in EU...???
der Hintergrund ist langatmig und schwer zu erklären, aber bei Untersuchung dieser Frag bin ich nicht weitergekommen, habe weder bei Rechtsanwalt, noch bei Behörden eindeutige Antworten bekommen...
kennt jemand Richtlinien, wonach bei Bezug von Sozialhilfe (in D!!) der Immobilieneigentum im EU-Ausland eine Rolle spielt (vorausgesetzt es liegen Gutachten über den Marktwert der Behörden vor)...???
Für Hinweise dieser nicht so einfachen Frag bin ich sehr dankbar - davon hängt ab, ob eine Immo verkauft werden müsse ..
Danke
aman13
widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immobilienbesitz in EU...???
Odin
, Freitag, 25.01.2008, 01:19 (vor 6574 Tagen) @ aman13
Tag
Kann dir Dir nur einen Tipp geben. In meiner Stadt leben sehr viele Türken und andere Ausländer, die einen oder anderen haben Immobilien in ihren Heimatland. Vielleicht kennst Du einen . Frage doch mal nach. Oder forsche mal in dieser Richtung. Bei uns hat es welche kalt erwischt, die müssen nachzahlen. Finanzamt und so. Kann mir denken das so mancher Sozialbetrug über das Finanzamt aufflog.
Gruß Odin
--
Bring es auf den Punkt! Qui bono?
widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immobilienbesitz in EU...???
aman13
, Freitag, 25.01.2008, 02:56 (vor 6574 Tagen) @ Odin
Tag
Kann dir Dir nur einen Tipp geben. In meiner Stadt leben sehr viele Türken
und andere Ausländer, die einen oder anderen haben Immobilien in ihren
Heimatland. Vielleicht kennst Du einen . Frage doch mal nach. Oder forsche
mal in dieser Richtung. Bei uns hat es welche kalt erwischt, die müssen
nachzahlen. Finanzamt und so. Kann mir denken das so mancher Sozialbetrug
über das Finanzamt aufflog.Gruß Odin
ok - ich oute mich
...also ich kenne keine Türken (leider in diesem zsh)... die Story ist die (Sorgerechtsstreit): die Mutter meines Sohnes hat uns weit über den gerichtlichen Beschluss Umgang gewährt, leider weniger aus ihrer Einsicht heraus, sondern weil sie keine Sozialhilfe bekam und nur Unterhalt von mir...zusätzlich habe ich bei jedem ABholen bar auf die Hand geholfen ...das hat geholfen mir und dem SOhn ...jetzt bekommt sie Sozialhilfe und hat angekündigt, unsere Treffen wieder auf das Niveau des Gerichtsbeschlusses zu reduzieren ....
unsere einzige Chance ist es, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen und die Sozialhilfe zu kippen (auch wenn es teuerer wird für mich - mein Sohn geht mir über alles) - ich habe alle Papiere wasserdicht!!! Habe ich also ne Chance?
widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immobilienbesitz in EU...???
harry49, Freitag, 25.01.2008, 02:09 (vor 6574 Tagen) @ aman13
der Hintergrund ist langatmig und schwer zu erklären, aber bei Untersuchung
dieser Frag bin ich nicht weitergekommen, habe weder bei Rechtsanwalt, noch
bei Behörden eindeutige Antworten bekommen...kennt jemand Richtlinien, wonach bei Bezug von Sozialhilfe (in D!!) der
Immobilieneigentum im EU-Ausland eine Rolle spielt (vorausgesetzt es
liegen Gutachten über den Marktwert der Behörden vor)...???Für Hinweise dieser nicht so einfachen Frag bin ich sehr dankbar - davon
hängt ab, ob eine Immo verkauft werden müsse ..Danke
aman13
Ausländischer Hausbesitz (Finka auf Majorka) wird wie inländisch behandelt, nur wie weise ich ein Haus in Anatolien nach? "Gehört dem Opa, oder so"
ist durch Gutachten belegt - widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immo in EU...???
aman13
, Freitag, 25.01.2008, 02:43 (vor 6574 Tagen) @ harry49
der Hintergrund ist langatmig und schwer zu erklären, aber bei
Untersuchung
dieser Frag bin ich nicht weitergekommen, habe weder bei Rechtsanwalt,
noch
bei Behörden eindeutige Antworten bekommen...
kennt jemand Richtlinien, wonach bei Bezug von Sozialhilfe (in D!!) der
Immobilieneigentum im EU-Ausland eine Rolle spielt (vorausgesetzt es
liegen Gutachten über den Marktwert der Behörden vor)...???Für Hinweise dieser nicht so einfachen Frag bin ich sehr dankbar -
davon
hängt ab, ob eine Immo verkauft werden müsse ..
Danke
aman13
Ausländischer Hausbesitz (Finka auf Majorka) wird wie inländisch
behandelt, nur wie weise ich ein Haus in Anatolien nach? "Gehört dem Opa,
oder so"
in dem Gutachten, das den Behörden vorliegt, ist der Auszug aus dem EigentumsEintrag, der Besitz wird nicht bestritten, es geht nur um die Tatsache, dass einige Beamte wohl geschlafen haben und ihnen der Zusammenhang Sozialhilfe-Immo nicht weiter wichtig war - aber ..weiss der Kukuck, wann die aufwachen ...
