ist durch Gutachten belegt - widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immo in EU...???
der Hintergrund ist langatmig und schwer zu erklären, aber bei
Untersuchung
dieser Frag bin ich nicht weitergekommen, habe weder bei Rechtsanwalt,
noch
bei Behörden eindeutige Antworten bekommen...
kennt jemand Richtlinien, wonach bei Bezug von Sozialhilfe (in D!!) der
Immobilieneigentum im EU-Ausland eine Rolle spielt (vorausgesetzt es
liegen Gutachten über den Marktwert der Behörden vor)...???Für Hinweise dieser nicht so einfachen Frag bin ich sehr dankbar -
davon
hängt ab, ob eine Immo verkauft werden müsse ..
Danke
aman13
Ausländischer Hausbesitz (Finka auf Majorka) wird wie inländisch
behandelt, nur wie weise ich ein Haus in Anatolien nach? "Gehört dem Opa,
oder so"
in dem Gutachten, das den Behörden vorliegt, ist der Auszug aus dem EigentumsEintrag, der Besitz wird nicht bestritten, es geht nur um die Tatsache, dass einige Beamte wohl geschlafen haben und ihnen der Zusammenhang Sozialhilfe-Immo nicht weiter wichtig war - aber ..weiss der Kukuck, wann die aufwachen ...
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- widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immobilienbesitz in EU...??? -
aman13,
25.01.2008, 00:53
- widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immobilienbesitz in EU...??? -
Odin,
25.01.2008, 01:19
- widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immobilienbesitz in EU...??? - aman13, 25.01.2008, 02:56
- Kriegen Hausbesitzer kein HIV? - Kamelzehe, 25.01.2008, 02:00
- widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immobilienbesitz in EU...??? -
harry49,
25.01.2008, 02:09
- ist durch Gutachten belegt - widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immo in EU...??? - aman13, 25.01.2008, 02:43
- widerrechtlicher Bezug von Sozialhilfe bei Immobilienbesitz in EU...??? -
Odin,
25.01.2008, 01:19
