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@dottore, @eisenherz: Grundschuld, Conduits, ABCP`s und Märkte für Derivate a la CDO`s, CDS`s etc

sensortimecom @, Sonntag, 27.01.2008, 04:21 (vor 6574 Tagen)

@eisenherz schrieb:

Zur Löschung der Grundschuld:
Die erfolgt nicht automatisch, jedenfalls muss sie nicht automatisch
erfolgen. Hat aber aus meiner Sicht, trotz der vielen Aufregung um die
Grundschuld in der letzten Zeit, bei einem abgezahlten Grundstück auch
keine Bedeutung mehr. Die Banken lassen die Grundschuld ganz gerne im
Grundbuch stehen, weil sie sich erhoffen, das der Eigentümer, mit Hilfe
der Grundschuld, einen weiteren Kredit bei ihnen beantragt, denn immerhin,
von den Krediten und den Zinsen leben ja die Banken. Die Grundschuld ist so
gesehen, nach dem Abbezahlen der Hypothek, wie ein Schaufenster der Bank,
mit einer verlockenden Ware, die jemanden die Möglichkeit anbietet, bei
der Bank einen weiteren Kredit zu bekommen, zu besseren und Konditionen
und in kürzerer Zeit, als der Interessent diesen Kredit sonst bekommen
würde. Auch dafür dient die immobile als Pfand.

Als Laie bin immer noch im Lernprozess drinnen. Ich starre und staune. Mir bleibt immer noch die Spucke weg, was der Bankenapparat mit Hilfe guter Anwälte und mittels Gesetzesinitiativen auf Grund willfähriger Juristen aus dem Umkreis des Finanzministeriums auf Kosten der kleinen Kreditnehmer alles aufführen kann.

Löschung der Grundschuld?
Sind die gesicherten Kredite zurückgezahlt kann der Eigentümer die
Löschung der Grundschuld vom Gläubiger verlangen. Die Löschung erfolgt
allerdings nicht "automatisch". Vielmehr muss der Gläubiger hierzu eine
sog. Löschungsbewilligung abgeben und der Eigentümer der Löschung (beim
Notar) zustimmen und den Vollzug beantragen.
Die oft erschreckend hohen Grundschuldzinsen (meist zwischen 12 %
und 20 %) sind keine Zinsen, die tatsächlich bezahlt werden. Vielmehr
erhöhen diese Zinsen nur den Sicherungsumfang der Grundschuld. Steht also
im Grundbuch z.B. eine Grundschuld zu 100.000,-- EUR samt 15 % Zinsen
jährlich, ist die Bank nach zwei Jahren bis zu einem Betrag von 130.000,--
EUR gesichert, auch wenn die tatsächliche Schuld dann nur noch (z.B.)
90.000,-- EUR beträgt.

Als quasi unbedarfter Zuschauer, als „Mann ohne Eigenschaften“, wird mir langsam alles klar, was international so läuft, und es deckt sich mit dem, Experten wie @dottore schreiben. Ich fasse der daher mal zusammen und postuliere<img src=" /> folgendes (man möge mich bitte korrigieren, wenn ich irre):
Auf Basis der in unzähligen Grundbüchern eingetragenen „Grundschulden“ , die nichts mit einem eigentlichen Bankkredit für einen Hausbau zu tun haben, sondern die auch dann weiter im Grundbuch stehen, wenn der Kredit gekündigt, früher rückgezahlt, oder wenn in eine andere Währung geswitcht worden ist, und die extra und meist unter hohen Kosten (Zinsen bis zu 15% und mehr) aus dem Grundbuch entfernt werden können, und die auch zum Erwerb beliebiger anderer Anlagen beispielsweise Aktien oder Zertifikate nützen können, emergieren Forderungen X, die nach Belieben vom sog. „Originator“ (das ist jene Bank bzw. Finanzinstitut, das den besagten grundschuldbesicherten Kredit an einen Häuslbauer vergeben hat) an juristische Personen („Zweckgesellschaften“) weiterverkauft und dort über die Emission von anonymen, in beliebiger Währung lautenden „Commercial Papers“ (ABCP`s etc) „transformiert“ werden, wobei der letztgenannte Prozess als „Conduit“ bezeichnet wird. Der Vorteil besteht jetzt, dass das anonyme Papierchen a) Zugang zum Wertpapiermarkt hat b) weiterer derivativer Prozesse (CDO`s, CDS`usw.) unterworfen werden kann und noch dazu c) gute Besicherung aufweist, weil den Grundschuldnern ja jederzeit mittels Staatsgewalt der Boden unter den Füßen entzogen werden kann, und die daher nur, und zwar NUR dann, wenn eine Wertsteigerungskette abreißt (wie es z.B. im Immo-Sektor in den USA passiert ist) in Frage gestellt ist. .
Diese Usancen wurden staatlicherseits seit Jahren gefördert anstatt bekämpft, weil sie den Originatoren (kleinen Banken etc.) zusätzliche Liquidität bereitstellt, die Refinanzierung erleichtert, und sie so in der Lage sind, weitere Kredite zu günstigeren Zinsen zu vergeben, als dies das rezente Leitzinsen-Szenario de facto erlauben würde. Die Gepflogenheiten ermöglichen es außerdem, das Kreditanteile von Carry-Trade-Währungen (z.B. YEN) in Kreditvergaben lautend auf festen Währungen (EURO, GBP usw.) enthalten sein können, was deren Effektivzinssatz am Schalter der kleinen Bank ebenfalls senken kann, und last but not least(!) erleichtert die gigantische Zahl umlaufender CP`s (davon ein Großteil ABCP`s) die ja in verschiedensten Währungen, auch in YEN, lauten können, die Aufrechterhaltung eines Carry-Trading-Szenarios und die Refinanzierung von Aktienkäufen etc.

So weit so gut. Wenn ich was falsch verstanden habe, bitte um Berichtigung

Erich B.

antworten
 

Was Oma Kasulke kann, das kann der Papa Rockefeller schon lange

prinz_eisenherz, Sonntag, 27.01.2008, 05:48 (vor 6573 Tagen) @ sensortimecom

Der Text ist lang, ich habe nicht gegen gelesen, störe dich nicht an den Rechtschreibfehlern.

Hallo sensortimecom,
eine lange Zeit war ich in der Tat der Meinung, den Komplex Hypotheken, Grundschuld und Grundbucheintrag gut verstanden zu haben und lange Zeit wurde das auch so, nach den mir geläufigen Regeln, so abgewickelt.

Mir ist immer noch nicht klar, wie der Verkauf der Hypotheken, bei pünktlicher Zahlung der Raten, und einer eingetragenen Grundschuld, wie er Käufer dieser Schulden dann die Zwangsversteigerung erzwingen kann, einschließlich des gesamten anderen Mischmasch an Zusatzforderungen. Ich bin kein Jurist und suche seit einer Woche noch einem Gesetz, einem Urteil, welches dem Käufer der Schulden bei einer Hypothek gestattet, sofort die Hypothek fällig zu stellen, und die Zwangsversteigerung zu provozieren, weil selbstredend keiner sofort seine Restschulden bar auf den Tisch legen kann.

Dieses Gesetz finde ich nicht, zumal, die gesamte Prozedur widerspricht meinem Verständnis vom Vertragsrecht im Zusammenhang mit den Hypothekenverträgen. Ich warte immer noch darauf, das mal jemand im Sinne meiner Sicht der Dinge einen Musterprozess gegen die Schuldeneintreiber führt, die uns immer im TV mit den tragischen Folge vorgeführt werden. Spätestens der Richter sollte dann feststellen, das die Schuldenkäufer einen untauglichen, weil gesetzeswidrigen, einen kläglichen Versuch gestartet haben, ein Recht zu behaupten, welches sie aber nicht haben.

Wichtige Einschränkung ist hierbei, ich schließe die säumigen Zahler der Hypothekenkredite aus. Das ist ja das fatale an der Grundschuld und seinen Bindungen, das dann die Bank, quasi ohne Zeitverzögerung, die Zwangsversteigerung herbeiführen kann. In jedem anderen Fall, ohne Grundschuldeintrag, würde das gesamte Verfahren viel länger dauern und die Bank stände nicht an der ersten Stelle beim Auszahlen der Schuldgelder.


## Als Laie bin immer noch im Lernprozess drinnen. Ich starre und staune. ##

Tröste dich und jubiliere, mir geht es auch so.


## bleibt immer noch die Spucke weg, was der Bankenapparat mit Hilfe guter Anwälte und mittels Gesetzesinitiativen auf Grund willfähriger Juristen aus dem Umkreis des Finanzministeriums auf Kosten der kleinen Kreditnehmer alles aufführen kann.##

Und genau da habe ich immer noch erhebliche Zweifel, ich warte auf einen Musterprozess, begehre das Gesetz, welches es zulässt, bei pünktlicher Zahlung der Kreditraten, den Schuldner auf kleiner Flamme zu rösten oder zu dünsten.

## Auf Basis der in unzähligen Grundbüchern eingetragenen „Grundschulden“ die nichts mit einem eigentlichen Bankkredit für einen Hausbau zu tun haben##

Korrektur, falsch verstanden, die Grundschuld hat immer etwas mit einer Immobilie zu tun, mit Grundstücken, Häusern und Wohnungen, sie dient immer als Pfand, als Sicherheit, für die Rückzahlung von Schulden, im Regelfall für das Rückzahlen von Hypothekenschulden. Aber, wenn die beteiligten Parteien der Meinung sind – siehe die USA – der Wert des Grundstückes ist gestiegen, es den Hauskäufer nach einem höheren Kredit dürstet, für ein neues Auto, ein neue Küche, ein Bordell zu eröffnen, das habe ich auch schon gehabt, und die Bank die Wertsteigerung auch so sieht, dann wird der Grundschuldeintrag im Grundbuch aufgestockt, genau um den Betrag des neuen Kredites, der der angenommenen Wertsteigung entspricht.

Das schreibt sich hier so einfach und überschaubar hin, ist es aber nicht. Denn die Wertsteigerung überhaupt und in welcher Höhe, wie wird die ermittelt? Was bestimmt den Preis einer Bierdeckelsammlung, der Briefmarke die Blaue Mauritus? Darum würde ich auch nie jemanden beim Kauf oder Verkauf so beraten, mich auf den angeblichen Marktpreis stützen. Jedes Objekt zu unterschiedlichen Zeiten, scheinbar vergleichbar, ist ein Einzelobjekt und muss auch so abgeschätzt werden.

Ich meine wir beide sind an einem sehr interessanten Punkt angelangt. Das Beleihen eines Pfandes in Form von Land und Häusern. Das Paket kann einen Schatz an Rohstoffen oder Goldvorräte beinhalten. Das findet im gigantischen Maßstab auch manchmal statt, immer dann wenn ein Staat viel Geld braucht, es auf dem freien Markt sucht und findet, vielleicht um einen Krieg zu finanzieren. Was gibt der dafür dem Gläubiger als Sicherheit? Den Schreibtisch, die Mätresse des Präsidenten? Hmm, er verspricht dem Gläubiger Land, Gold und Geschmeide, einen hohen Zins bei der Rückzahlung, ein wichtiges Regierungsamt, die Gründung der Zentralölbank um Geld zu drucken. Ob das immer so funktioniert ist eine ganz andere Frage. Meist verhält sich der Grossgläubiger so, das er der Gegenpartei, als Rückversicherung, auch viel Geld leiht, um die dazu zu benutzen, das andere Land zur Herausgabe der Sicherheiten mit militärischen Mitteln zu zwingen, wenn der sich stur stellt.

Du siehst, was Oma Kasulke kann, das kann der Papa Rockefeller schon lange.


## und die auch zum Erwerb beliebiger anderer Anlagen beispielsweise Aktien oder Zertifikate
nützen können.##

Stimmt. Es klingt bei dir aber so, als hätte der mit dem Grundschuldeintrag ein verbrieftes Recht darauf in Höhe der Grundschuld Kredite aufzunehmen, für jeden beliebigen Verwendungszweck. Dem ist aber nicht so. Die Bank prüft immer noch einmal, ob das Objekt tatsächlich so hoch im Wert ist, das sie im Notfall, über die Zanksversteigerung, sich das Geld wiederholen kann und sie ist dann, wenn dem so ist, recht großzügig im Austeilen von Krediten, weil ihr eigentlich nichts passieren kann, außer zu gewinnen.

Man könnt böswillig spekulieren, es soll Banken geben, die es geradezu darauf anlegen Kredite auf die Grundschuld zu geben, in der Annahme das der Schuldner einknickt, sie preiswert an des Grundstück kommen. Und nun, man möge mit mein Schwerverbrechergehirn verzeihen, das machen die dann immer gerne, wenn die Banken früher als jeder andere heraus kommen, das auf dem Grundstück ein wichtiges Gebäude, eine Straße, eine Brücke gebaut werden soll, zu der es keine alternativen Optionen für den Staat oder die Firma gibt, die dieses Projekt in der Planung hat. Auch damit hat mich eine Bank mal überlistet, aber ich lerne immer dazu.

Mann könnt noch so vieles dazu schreiben, aber es wird langatmig und dröge, darum breche ich hier ab.

bis denne
eisenherz

antworten
 

@eisenherz: Neuformulierung, hier:

sensortimecom @, Sonntag, 27.01.2008, 08:45 (vor 6573 Tagen) @ prinz_eisenherz

Auf Basis der in unzähligen Grundbüchern eingetragenen „Grundschulden“, abstrakten juristischen Konstrukten, die zwar durch Abschluss eines Kreditvertrags entstehen, jedoch für sich allein weiter bestehen können wenn Kredite gekündigt, vorzeitig abgewickelt oder in eine andere Währung transformiert (geswicht) werden, deren Löschung oft mit hohen Kosten verbunden ist, deren Bestehen den Schuldner mit hohen Zinsen (bis zu 15% und mehr) sowie mit der unmittelbaren Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger ohne Einschaltung eines Gerichts bedrohen, und deren Eintragung auch zum Erwerb beliebiger anderer Anlagen z.B. Aktien oder Zertifikate nützen können, emergieren Forderungen X, die nach Belieben vom sog. „Originator“ (das ist jene Bank bzw. Finanzinstitut, das den besagten grundschuldbesicherten Kredit vergeben hat) an juristische Personen („Zweckgesellschaften“) weiterverkauft und dort über die Emission von anonymen, in beliebiger Währung lautenden „Commercial Papers“ (ABCP`s etc) „transformiert“ werden, wobei der letztgenannte Prozess als „Conduit“ bezeichnet wird.

Die immanente Intention besteht darin, dass das anonyme Papierchen

a) Zugang zum Wertpapiermarkt hat
b) weiterer derivativer Prozesse (CDO`s, CDS`usw.) unterworfen werden kann und noch dazu
c) gute Besicherung aufweist, weil den Grundschuldnern ja jederzeit mittels Staatsgewalt der Boden unter den Füßen entzogen werden kann; und die daher nur, und zwar NUR dann, wenn Dinglichkeiten z.B. Immobilien, auf denen diese fabelhaften Konstrukte basieren, nachhaltig an Wert verlieren (wie es z.B. im Immo-Sektor in den USA passiert ist), in Frage gestellt ist.

Diese Usancen wurden staatlicherseits seit Jahren gefördert anstatt bekämpft, weil sie den Originatoren (kleinen Banken etc.) zusätzliche Liquidität bereitstellt, die Refinanzierung erleichtert, und sie so in der Lage sind, weitere Kredite zu günstigeren Zinsen zu vergeben, als dies das rezente Leitzinsen-Szenario de facto erlauben würde. Die Gepflogenheiten ermöglichen es außerdem, das Kreditanteile von Carry-Trade-Währungen (z.B. YEN) in Kreditvergaben lautend auf festen Währungen (EURO, GBP usw.) enthalten sein können, was deren Effektivzinssatz am Schalter der kleinen Bank ebenfalls senken kann, und last but not least(!) erleichtert die gigantische Zahl umlaufender CP`s (davon ein Großteil ABCP`s) die ja in verschiedensten Währungen, auch in YEN, lauten können, die Aufrechterhaltung eines Carry-Trading-Szenarios und die Refinanzierung von Aktienkäufen etc.

Soweit so gut. Bitte um "Berichtigung" wenn falsch.<img src=" />

antworten
 

Ich verstehe dich zwar, kann dir aber nicht folgen

prinz_eisenherz, Sonntag, 27.01.2008, 10:50 (vor 6573 Tagen) @ sensortimecom

Vorab, einige Sachen sind wegen der verwendeten Begriffe unsauber formuliert. Aber wenn ich darauf auch noch achten würde, wäre ich morgen früh noch nicht fertig.

Hallo sensortimecom,
deine Zusammenfassung von weiter unten der kann ich erst einmal zustimmen. Wobei die Handhabung von Immobilieneigentum in den USA und in Europa, in Deutschland, durchaus völlig anders gesetzlich geregelt sein kann und auch so ist, wenn du dich an diese kleine Praline von vor drei Wochen erinnerst, wo die Anwälte der Deutschen Bank die Zwangsversteigerung vor einem US – amerikanischen Richter erzwingen wollte, ihre gekauften Schuldpapiere dort vorlegten, der Richter aber die Horde wieder nach Hause schickte, weil die, nach US – Recht, zum Nachweis der Eigentümer von der Immobilie zu sein, nicht hinlangten. Ich habe gelacht, gebe ich zu.

Ich halte mal fest, das ist mein Wissen dazu und so ist es aus meiner Sicht auch klar und überschaubar, es ist wie eine Waage, auf der einen Seite liegen dazu das Grundstück, mit einem bestimmten Wert, für die Bank gesetzlich gesichert über den Grundschuldeintrag im Grundbuch, nach deutschen Recht. Dieser Betrag dort, der kann beliehen werden oder der ist schon beliehen, nämlich durch die vergebene Hypothek.

Auf der anderen Seite der Waage kann die Bank, möglichst mit identischen Wert dem, auf dem der Besitz und die Grundschuld eingetragen ist, in Höhe des Wertes der Grundschuld einen Kredit gewähren. So, ich bin da angelangt, wo ich dir nicht mehr weiterhelfen kann, denn natürlich können Schulden weiterverkauft werden, aber aus meiner Sicht nur zu den Vertragsbedingungen, die der Verkäufer, die Bank, mit dem Käufer vereinbart hat. Der Weiterverkauf bricht nicht die Vertragsabsprachen, jedenfalls nicht einseitig, sondern nur mit dem Einverständnis beider Seiten, hochoffiziell vor dem Noter beglaubigt und als Anhang zum alten Vertrag dokumentiert. Das ist ein weites Feld, dabei geht es nicht nur um Grundschuld, sondern auch um Mietrechte und alle Ableger davon.


## Auf Basis der in unzähligen Grundbüchern eingetragenen „Grundschulden“, abstrakten juristischen Konstrukten, die zwar durch Abschluss eines Kreditvertrags entstehen, jedoch für sich allein weiter bestehen können wenn Kredite gekündigt, vorzeitig abgewickelt oder in eine andere Währung transformiert (geswicht) werden##

Ich kann das nur mit meinem Wissen beantworten, welches ich noch in Zeiten erworben habe, als alles per Handschlag und überschaubar geregelt wurde. Der Ratenverzug kann die Zwangvolllst4rechung nach sich ziehen, schon immer. Mit der Grundschuld kann die Bank diese Zwangsvollstreckung sogar schnell herbeiführen.

Alles was du beschreibst, die Zusammenlegung der gekauften Schulden, in den USA, das Verkaufen wie ein Wertpapier, das mehrmalige Handeln dieser Papiere, die Derivatewetten darauf, eben alles was die Spielkiste der Finanzindustrie noch so parat hat, das ist sicher denkbar und wird offenkundig auch gemacht, das ist aber aus der Sicht des Schuldners keine Sache um die er sich zu kümmern braucht, solange er regelmäßig, vertragsgemäß seine Hypothekenraten bezahlt, bis zum Schluss, bis der Kredit abgezahlt ist. Ob dann die Grundschuld im Grundbuch steht oder auch nicht, war bisher nach meinem Kenntnisstand unwichtig. Und ob die Löschung eine sehr teure Angelegenheit ist, weiß ich auch nicht, denn meine Grundschuld hatte, als ich meinen Kredit vorzeitig abgelöst hatte, und bei allen anderen Krediten die ich kenne, die Bank automatisch zusammen mit dem Notar aus dem Grundbuch streichen lassen, was mir der Notar auch so mitgeteilt hat.

Und überfragt bin ich deswegen, weil die Finanzverschiebungen, die Schuldenverkäufe immer noch eine Angelegenheit der beteiligten Banken oder sonstiger Geldsammenstellen sind. Bezahle ich regelmäßig und pünktlich, dann können die mir mal im Dunkel begegnen. Dachte ich jedenfalls bisher. Sicher bin ich mir dabei auch nicht mehr.

Wer da auf der anderen Seite wen über den Tisch zeiht, das weiß ich nicht, Das kann dann soweit kommen, das am Ende keiner mehr weiß, wem das Haus eigentlich gehört, der Schuldner gar nicht bezahlt, aber trotzdem im Haus wohnen bleiben kann. Die geniale Selbstüberlistung hat sich Platz verschafft, oder wie bei der Geschichte vom Blaumilchkanal, wo im Stadtzentrum von Tel Aviv einer aus dem Irrenhaus mit einem Presslufthammer anfängt die Straße aufzustemmen und am Ende daraus ein Bauprojekt sich entwickelt, ein Kanal soll vom Mittelmeer bis ins Zentrum gebaut werden. Irrsinn mit dem höchsten Einsatz praktiziert, von allen schlauen Leuten, nur um sich nicht selber einzugestehen einem Geisteskranken auf den Leim gekrochen zu sein.


## Diese Usancen wurden staatlicherseits seit Jahren gefördert anstatt bekämpft, weil sie den Originatoren (kleinen Banken etc.) zusätzliche Liquidität bereitstellt, ##

Also das einfache Recht, so wie ich es geschrieben habe, die gab es schon immer. Das schützt in der Tat die Geldverleiher so gut es geht vor dem Verlust ihrer Kredite. Bei Immobilen liegt als Sicherheit die Immobilie selbst nahe, der Wert der Immobile. Das ist ein ganz alter Hut. Bestimmte Gesetze schützen aber auch den Schuldner, wie zum Beispiel vor Wucherzinsen und das Insolvenzrecht. Was allerdings aus den Gesetzen in jüngster Zeit alles abgeleitet wurde, ob zu recht oder zu unrecht, das hat selbst die staatlichen Behörden überrascht, da bin ich sicher.

Den gesamten Komplex die Immobilienfinanzierung in Fremdwährungen, sie dem Auf und Ab von Währungsdifferenzen auszusetzen, da bist du der Experte, davon habe ich keine Ahnung, weil ich diese Sachen zwar kenne, aber niemals anfassen würde, weil zuviel Risiko. Man muss auch wissen wo man seine Grenzen hat.

bis denne
eisenherz

antworten
 

Finanzmarktspielereien

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Sonntag, 27.01.2008, 08:56 (vor 6573 Tagen) @ sensortimecom

@eisenherz schrieb:

Zur Löschung der Grundschuld:
Die erfolgt nicht automatisch, jedenfalls muss sie nicht automatisch
erfolgen. Hat aber aus meiner Sicht, trotz der vielen Aufregung um die
Grundschuld in der letzten Zeit, bei einem abgezahlten Grundstück auch
keine Bedeutung mehr. Die Banken lassen die Grundschuld ganz gerne im
Grundbuch stehen, weil sie sich erhoffen, das der Eigentümer, mit Hilfe
der Grundschuld, einen weiteren Kredit bei ihnen beantragt, denn
immerhin, von den Krediten und den Zinsen leben ja die Banken. Die
Grundschuld ist so gesehen, nach dem Abbezahlen der Hypothek, wie ein
Schaufenster der Bank, mit einer verlockenden Ware, die jemanden die
Möglichkeit anbietet, bei der Bank einen weiteren Kredit zu bekommen, zu
besseren und Konditionen und in kürzerer Zeit, als der Interessent diesen > > Kredit sonst bekommen würde. Auch dafür dient die immobile als Pfand.


Als Laie bin immer noch im Lernprozess drinnen. Ich starre und staune. Mir
bleibt immer noch die Spucke weg, was der Bankenapparat mit Hilfe guter
Anwälte und mittels Gesetzesinitiativen auf Grund willfähriger Juristen
aus dem Umkreis des Finanzministeriums auf Kosten der kleinen Kreditnehmer
alles aufführen kann.

Hi Erich,

vorab, die Beitraege zum Thema unseres eisenherzigen Board-Prinzen sind mit ziemlicher Vorsicht zu geniessen, weil er teilweise wahllos mit Begriffen um sich wirft, deren rechtliche Bedeutung er offensichtlich nicht ausreichend verinnerlicht hat, was ihn wiederum auf falsche Faehrten bringt, auf denen er anschliessend wiederum gleiche Fehler begeht, was in sich von Konsistenz zeugt.

Wer z.B. nicht saeuberlich zwischen einem Darlehen, einer Hypothek und einer Grundschuld zu unterscheiden und zu trennen vermag, dem kann wohl nicht geholfen werden.

Löschung der Grundschuld?
Sind die gesicherten Kredite zurückgezahlt kann der Eigentümer die
Löschung der Grundschuld vom Gläubiger verlangen. Die Löschung erfolgt
allerdings nicht "automatisch". Vielmehr muss der Gläubiger hierzu eine
sog. Löschungsbewilligung abgeben und der Eigentümer der Löschung (beim
Notar) zustimmen und den Vollzug beantragen.
Die oft erschreckend hohen Grundschuldzinsen (meist zwischen 12 %
und 20 %) sind keine Zinsen, die tatsächlich bezahlt werden. Vielmehr
erhöhen diese Zinsen nur den Sicherungsumfang der Grundschuld. Steht
also im Grundbuch z.B. eine Grundschuld zu 100.000,-- EUR samt 15 % Zinsen
jährlich, ist die Bank nach zwei Jahren bis zu einem Betrag von
130.000,-- EUR gesichert, auch wenn die tatsächliche Schuld dann nur noch
(z.B.) 90.000,-- EUR beträgt.


Als quasi unbedarfter Zuschauer, als „Mann ohne Eigenschaften“, wird mir
langsam alles klar, was international so läuft, und es deckt sich mit dem,
Experten wie @dottore schreiben. Ich fasse der daher mal zusammen und
postuliere<img src=" /> folgendes (man möge mich bitte korrigieren, wenn ich irre):
Auf Basis der in unzähligen Grundbüchern eingetragenen „Grundschulden“
, die nichts mit einem eigentlichen Bankkredit für einen Hausbau zu tun
haben,

Mein grundsaetzliches JA, die Affinitaet zu Bankkrediten/Darlehen
BELIEBIGER ART wird, falls solche zu einem gegebenen Zeitpunkt X ueberhaupt existieren, ueber zusaetzliche Vertragskonstrukte bewerkstelligt.

Mithin, eine Grundschuld kann fuer sich allein durchaus bestehen, ohne dass auch nur 1 einziger weiterer Vertrag (noch) existiert.

Nicht wenige der Boardschreiber haben ganz offensichtlich die Schwierigkeit, statt einem Immo-Darlehen eine Grundschuld ins Zentrum ihrer Perspektiven zu stellen, womit sich logischer Weise ganz andere Aspekte auftun, womit diese Leute verstaendnishalber dann ihre liebe Mueh und Not haben.

sondern die auch dann weiter im Grundbuch stehen, wenn der Kredit
gekündigt, früher rückgezahlt, oder wenn in eine andere Währung geswitcht
worden ist, und die extra und meist unter hohen Kosten (Zinsen bis zu 15%
und mehr) aus dem Grundbuch entfernt werden können, und die auch zum
Erwerb beliebiger anderer Anlagen beispielsweise Aktien oder Zertifikate
nützen können, emergieren Forderungen X, die nach Belieben vom sog.
„Originator“ (das ist jene Bank bzw. Finanzinstitut, das den besagten
grundschuldbesicherten Kredit an einen Häuslbauer vergeben hat) an
juristische Personen („Zweckgesellschaften“) weiterverkauft und dort über
die Emission von anonymen, in beliebiger Währung lautenden „Commercial
Papers“ (ABCP`s etc) „transformiert“ werden, wobei der letztgenannte
Prozess als „Conduit“ bezeichnet wird.

Eine Grundschuld ist ein abstraktes Pfand, das eine Bank sehr gerne weiter in ihren Haenden behaelt, auch wenn das bezuegliche Ur-Darlehen und ggf. weitere Kredite bereits lange Zeit zuvor vollstaendig abgeloest wurden.

Voellig unbesehen des Umstands, ob der Grundschuldner noch seinerseits Darlehen beliebiger Art am Laufen hat, die ihrerseits pfandbezueglich zur Grundschuld referieren, JEDE Bank, die Glaeubiger einer Grundschuld ist, vermag ihrerseits mit diesem Schuldtitel Geschaefte beliebiger Art nach ihrem Geschmack zu taetigen, soweit sie nicht explizit vertragsindividuelle Einschraenkungen beachten muss, die sie im Falle von Verstoessen teuer zu stehen kommen KOENNTEN!

Eines muss man jedoch ganz klar sehen, dass naemlich selbst im Falle der besten vertraglichen Fesselung und Knebelung einer Bank, eine Grundschuld unter keinen Umstaenden wie auch immer aus ihrer Hand zu geben, diese sich immer zumindest die Option offen halten muss, diese Grundschuld in voller Hoehe als Pfand bei der ZB zwecks ihrer Refinanzierung einreichen zu koennen, was sie natuerlich auch dann tut, wenn die Grundschuld als abstraktes Pfand schon laengst obsolet wurde!

Darueber hinaus vermag ich nicht auszuschliessen, d.h. ich weiss es also definitiv nicht, dass und ob der in der Regel hohe Grundschuldzins, der ausschliesslich dazu dient, die anfaenglich einmal festgeschriebene Betragshoehe einer Grundschuld in jaehrlichem Rhythmus nach oben anzupassen, gleichfalls fuer die ZB-Refi-Massnahmen einer Bank on Top der fixen Grundschuld herangezogen werden koennen und auch werden, was natuerlich bei einigen Jahrzehnten Laufzeit insbesonderer fiktiver Grundschulden fiktiver Grundschuldner ohne jegliche tatsaechlich noch offene Verschuldung derselben gewaltige Zinsbetraege nach sich zieht.

Selbstverstaendlich vermag jeder Grundschuldner seinerseits wiederum mit einer Bank Kreditvertraege beliebiger Art abzuschliessen, darunter Immobiliendarlehen in Fremdwaehrungen, Kredite zum Ankauf beliebiger Aktien, Zertifikate oder tollster Produktraketen neuester Bauart der Finanzindustrie, die ALLE samt und sonders ueber das abstrakte Pfand der Grundschuld banktechnisch abgesichert sind.

Der Vorteil besteht jetzt, dass das
anonyme Papierchen a) Zugang zum Wertpapiermarkt hat b) weiterer
derivativer Prozesse (CDO`s, CDS`usw.) unterworfen werden kann und noch
dazu c) gute Besicherung aufweist, weil den Grundschuldnern ja jederzeit
mittels Staatsgewalt der Boden unter den Füßen entzogen werden kann, und
die daher nur, und zwar NUR dann, wenn eine Wertsteigerungskette abreißt
(wie es z.B. im Immo-Sektor in den USA passiert ist) in Frage gestellt
ist.
.

Es ist alles moeglich, 1 Grundschuld kann grundsaetzlich parallel 1 Mal von 2 Seiten, und somit 2 Male, fuer Finanzmarktspielereien beliebigen Geschmacks herangezogen werden, falls keine Einschraenkungen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurden, naemlich 1 Mal von Seiten der Bank und 1 Mal von Seiten des Grundschuldners.

Diese Usancen wurden staatlicherseits seit Jahren gefördert anstatt
bekämpft, weil sie den Originatoren (kleinen Banken etc.) zusätzliche
Liquidität bereitstellt, die Refinanzierung erleichtert, und sie so in der
Lage sind, weitere Kredite zu günstigeren Zinsen zu vergeben, als dies das
rezente Leitzinsen-Szenario de facto erlauben würde. Die Gepflogenheiten
ermöglichen es außerdem, das Kreditanteile von Carry-Trade-Währungen (z.B.
YEN) in Kreditvergaben lautend auf festen Währungen (EURO, GBP usw.)
enthalten sein können, was deren Effektivzinssatz am Schalter der kleinen
Bank ebenfalls senken kann, und last but not least(!) erleichtert die
gigantische Zahl umlaufender CP`s (davon ein Großteil ABCP`s) die ja in
verschiedensten Währungen, auch in YEN, lauten können, die
Aufrechterhaltung eines Carry-Trading-Szenarios und die Refinanzierung von
Aktienkäufen etc.

Ja.

So weit so gut. Wenn ich was falsch verstanden habe, bitte um
Berichtigung

Ich habe mich bemueht

Erich B.

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

antworten
 

Das trennt eben Genalität vom Hauptschüler.

prinz_eisenherz, Sonntag, 27.01.2008, 09:30 (vor 6573 Tagen) @ Tassie Devil

Hallo Tassie, der Genius,
das ich dir schon ab den dritten Satz aller deiner Ausführungen nicht mehr geistig folgen kann, damit habe ich mich und musste ich mich, nach einer Zeit des Grübelns, abfinden.

Immer wieder verfalle ich in meinen alten Fehler zurück und schlage im Internet auf hochoffiziellen Seiten nach, lese das eine oder andere Gesetz, bevor ich Begriffe verwende. Begriffe, deren Bedeutung mir nicht fremd sind, die ich aber trotzdem nicht genau einschätzen kann, die verwende ich nicht und wenn, dann nur mit allergrößter Vorsicht, so wie den Begriff des Darlehens.

Ich bin noch einmal meinen viel zu langen Text durchgegangen, aber leider finde ich dort den Begriff Darlehen nicht, den ich nicht vom Begriff Hypothek unterscheiden kann, leider. Außer, das jemand aufgrund der eingetragenen Grundschuld bei einer Bank einen Kredit beantragen kann, dazu die dinglichen Bestandteile der Immobile (Haus und Grundstück) als Sicherheit hinterlegt, mit einem bestimmten Wert, als Pfand für die Bank.

Vielleicht versuche ich es morgen noch einmal, wenn meine müden Augen sich wieder vom vielen Gelb erholt haben, und suche in meinem Beitrag nach dem Begriff Darlehen. Und da du den gefunden hast, ich ihn jedoch in einer leichten körperlichen und geistigen Schwächephase nicht finden kann, freue ich mich auf das Suchen und Finden am frühen Montagmorgen, bei Kaffee und Rührei.
[[zwinker]]
bis denne
eisenherz

antworten
 

Aepfel und Birnen

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Sonntag, 27.01.2008, 11:33 (vor 6573 Tagen) @ prinz_eisenherz

Hallo Tassie, der Genius,
das ich dir schon ab den dritten Satz aller deiner Ausführungen nicht mehr
geistig folgen kann, damit habe ich mich und musste ich mich, nach einer
Zeit des Grübelns, abfinden.

Immer wieder verfalle ich in meinen alten Fehler zurück und schlage im
Internet auf hochoffiziellen Seiten nach, lese das eine oder andere
Gesetz, bevor ich Begriffe verwende. Begriffe, deren Bedeutung mir nicht
fremd sind, die ich aber trotzdem nicht genau einschätzen kann, die
verwende ich nicht und wenn, dann nur mit allergrößter Vorsicht, so wie
den Begriff des Darlehens.

Ich bin noch einmal meinen viel zu langen Text durchgegangen, aber leider
finde ich dort den Begriff Darlehen nicht, den ich nicht vom Begriff
Hypothek unterscheiden kann, leider. Außer, das jemand aufgrund der
eingetragenen Grundschuld bei einer Bank einen Kredit beantragen kann,
dazu die dinglichen Bestandteile der Immobile (Haus und Grundstück) als
Sicherheit hinterlegt, mit einem bestimmten Wert, als Pfand für die Bank.

Vielleicht versuche ich es morgen noch einmal, wenn meine müden Augen sich
wieder vom vielen Gelb erholt haben, und suche in meinem Beitrag nach dem
Begriff Darlehen. Und da du den gefunden hast, ich ihn jedoch in einer
leichten körperlichen und geistigen Schwächephase nicht finden kann, freue
ich mich auf das Suchen und Finden am frühen Montagmorgen, bei Kaffee und
Rührei.
[[zwinker]]

Lieber Hauptschueler bei Kaffee und Ruehrei,

den Oberbegriff des Darlehens habe ich der Einfachheit synonymhalber anstelle einiger Deiner subtilen Wortkreationen verwendet, denen ich mich nicht im Einzelnen zu widmen gedachte, weil beim gesamten Thema um Darlehen, Kredite, Hypotheken, Grundschulden und daraus erwachsenden Derivaten die Nebel zum Teil immer noch gewaltig wabern, wenn ich mir manche der Forums-Beitraege so zu Gemuete fuehre.

Was sind Hypothekenverträge?
Was sind Hypothekenkredite?
Was sind Hypothekenschulden?
Was ist ein Verkauf der Hypotheken?

Mir ist immer noch nicht klar, wie der Verkauf der Hypotheken, bei pünktlicher Zahlung der Raten, und einer eingetragenen Grundschuld, wie er Käufer dieser Schulden dann die Zwangsversteigerung erzwingen kann, einschließlich des gesamten anderen Mischmasch an Zusatzforderungen.

Verkauf der Hypotheken trotz puenktlicher Zahlung der Raten bei gleichzeitig eingetragener Grundschuld fuehrt zu einem Erzwingen der Zwangsversteigerung einschliesslich einem Mischmasch an Zusatzforderungen seitens eines Kaeufers der Schulden?

Ick leider nix verstaehn Sprak von Willi Wacker und Oma Kasulke.

Ich bin kein Jurist und suche seit einer Woche noch einem Gesetz, einem Urteil, welches dem Käufer der Schulden bei einer Hypothek gestattet, sofort die Hypothek fällig zu stellen, und die Zwangsversteigerung zu provozieren, weil selbstredend keiner sofort seine Restschulden bar auf den Tisch legen kann.

Voellig absurd.

Einmal davon abgesehen, dass ich Deine Diktion "... dem Käufer der Schulden bei einer Hypothek..." mir als "Darlehen zum Zweck der Finanzierung einer Immobilie mit einem Hypothekeneintrag im Grundbuch zum Pfand" zu identifizieren erlaube, wirst Du bei Deiner Suche nach einem Gesetz oder Urteil wie vorliegend niemals fuendig werden, weil bei accessorischem Hypothekenpfand ein Glaeubigerwechsel ohne darlehensvertraglichen Verzug oder Verstoss seitens des verschuldeten Darlehensnehmers niemals zu einer provozierten Zwangsversteigerung fuehren kann, wie auch im uebrigen Hypothekenpfaender nicht Gegenstand der Debatte im Hinblick auf die provozierten Zwangsversteigerungen bei Glaeubigerwechsel sind.

Ich beschraenke mich noch auf ein letztes:

## und die auch zum Erwerb beliebiger anderer Anlagen beispielsweise Aktien oder Zertifikate nützen können.##

Stimmt. Es klingt bei dir aber so, als hätte der mit dem Grundschuldeintrag ein verbrieftes Recht darauf in Höhe der Grundschuld Kredite aufzunehmen, für jeden beliebigen Verwendungszweck. Dem ist aber nicht so.

Selbstverstaendlich ist dem so, Du moechtest uns doch hoffentlich wohl nicht weiss machen wollen, dass eine Bank im Grundbuch Grundschulden i.H.v. EUR X eintragen zu lassen begehrt, dem Grundschuldner hingegen nur EUR X-Y Kreditrahmen zugesteht, das ist doch voellig absurd!

Die Bank prüft immer noch einmal, ob das Objekt tatsächlich so hoch im Wert ist, das sie im Notfall, über die Zanksversteigerung, sich das Geld wiederholen kann...

Die Bank prueft STAENDIG, ob der gaengige Marktpreis des Grundobjekts bei dessen Veraeusserung noch die eingetragene Grundschuld abdeckt, oder ob der Grundschuldner eine zusaetzliche Sicherheit aufzubieten hat, moechte er andererseits die umgehende Absenkung der Grundschuldbelastungsfaehigkeit seines Grundobjekts vermeiden!

Was hat also das eine, naemlich Kreditaufnahme fuer beliebige Zwecke innerhalb des ggf. voll auszuschoepfenden Grundschuldrahmens, mit dem anderen, naemlich einer gelegentlichen Justierung des Grundschuldrahmens gemessen an der Grundschuldbelastungsfaehigkeit des Grundobjekts, ueberhaupt zu tun?

Bestenfalls nicht allzu viel, wie etwa beim Vergleich von Aepfeln mit Birnen.

bis denne
eisenherz

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

antworten
 

kein Kredit trotzt Grundschuld?

yak @, Montag, 28.01.2008, 23:56 (vor 6572 Tagen) @ Tassie Devil

Selbstverstaendlich ist dem so, Du moechtest uns doch hoffentlich wohl
nicht weiss machen wollen, dass eine Bank im Grundbuch Grundschulden
i.H.v. EUR X eintragen zu lassen begehrt, dem Grundschuldner hingegen nur
EUR X-Y Kreditrahmen zugesteht, das ist doch voellig absurd!

Die Bank prüft immer noch einmal, ob das Objekt tatsächlich so hoch im
Wert ist, das sie im Notfall, über die Zanksversteigerung, sich das Geld
wiederholen kann...

Hallo Tassie,

eine kleine Frage dazu am Rande. Dazu die Vorgeschichte:
Es wurde vor zwei Jahren eine Grundschuld über z.B. 100.000,00 eingetragen und ein Kredit über 60.000,00 aufgenommen. Ein zweiter Kredit bis zur vollen Grundschuldhöhe war damals geplant und bewilligt, wurde aber meinerseits bislang nicht in Anspruch genommen.

letzte Woche ein Anruf beim Immo-Berater meiner Bank bei der eine eingetragene Grundschuld existiert.
Meine Frage: "Ich überlege grad, die Grundschuld zu reduzieren oder den ausstehenden Kredit noch zwecks weiterem Ausbau zu nehmen. Kann ich den zweiten Kredit nun nehmen, ohne dass eine erneute Prüfung unter den aktuellen, verschärften Bedingungen stattfindet?"
Antwort: "Kein Problem, wie Sie wünschen. Nachdem nun zwei Jahre verstrichen sind, muss allerdings im Falle der Inanspruchnahme des Kredits nochmal eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden".

Und das, obwohl die Grundschuld nur ca. ein Viertel des aktuellen Gesamtwertes des Objektes ausmacht! Im Falle, dass die Bank nun meine Zahlungsfähigkeit nicht mehr so positiv bewertet und den Kredit trotzt eingetragener Grundschuld verwehrt, wäre ja Deine Aussage oben nicht zutreffend?


Nebenbei: Ich werde eh die Grundschuld auf den ausstehenden Betrag reduzieren (lassen). Da gibt es doch ein BGH-Urteil dazu, dass Banken diesem Wunsch nachkommen müssen. Hat hier jemand eine Quelle dazu, ich kann sie nämlich nicht mehr finden?

Grüße,
Yak

antworten
 

Kreditfaehigkeit und Sicherungsleistungsfaehigkeit

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Dienstag, 29.01.2008, 05:27 (vor 6571 Tagen) @ yak

Selbstverstaendlich ist dem so, Du moechtest uns doch hoffentlich wohl
nicht weiss machen wollen, dass eine Bank im Grundbuch Grundschulden
i.H.v. EUR X eintragen zu lassen begehrt, dem Grundschuldner hingegen nur
EUR X-Y Kreditrahmen zugesteht, das ist doch voellig absurd!

Die Bank prüft immer noch einmal, ob das Objekt tatsächlich so hoch im
Wert ist, das sie im Notfall, über die Zanksversteigerung, sich das Geld
wiederholen kann...


Hallo Tassie,

Hi Yak,

eine kleine Frage dazu am Rande. Dazu die Vorgeschichte:
Es wurde vor zwei Jahren eine Grundschuld über z.B. 100.000,00 eingetragen
und ein Kredit über 60.000,00 aufgenommen. Ein zweiter Kredit bis zur
vollen Grundschuldhöhe war damals geplant und bewilligt, wurde aber
meinerseits bislang nicht in Anspruch genommen.

letzte Woche ein Anruf beim Immo-Berater meiner Bank bei der eine
eingetragene Grundschuld existiert.
Meine Frage: "Ich überlege grad, die Grundschuld zu reduzieren oder den
ausstehenden Kredit noch zwecks weiterem Ausbau zu nehmen. Kann ich den
zweiten Kredit nun nehmen, ohne dass eine erneute Prüfung unter den
aktuellen, verschärften Bedingungen stattfindet?"
Antwort: "Kein Problem, wie Sie wünschen. Nachdem nun zwei Jahre
verstrichen sind, muss allerdings im Falle der Inanspruchnahme des Kredits
nochmal eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden".

Und das, obwohl die Grundschuld nur ca. ein Viertel des aktuellen
Gesamtwertes des Objektes ausmacht! Im Falle, dass die Bank nun meine
Zahlungsfähigkeit nicht mehr so positiv bewertet und den Kredit trotzt
eingetragener Grundschuld verwehrt, wäre ja Deine Aussage oben nicht
zutreffend?

Der Fokus obigen Disputs zwischen Eisenherz und mir war ausschliesslich auf die Betragshoehe des Grundschuldrahmens als Pfand fuer ein oder mehrere Darlehen gerichtet, die aus Gruenden der Pruefung der Kreditfaehigkeit des Kreditnehmers in zeitlich engem Zusammenhang stehen.

Bevor die Bank einem Kreditnehmer einen beantragten Kredit gewaehrt, muss sie primaer stets dessen aktuelle Kreditfaehigkeit pruefen.

Faellt nun diese Kreditfaehigkeit des Kreditnehmers mit einem negativem Entscheid der Bank aus, was heissen soll, dass die Bank die Faehigkeit des Kreditnehmers zur Rueckzahlung des Kredits negativ beurteilt, dann wird sie mit Recht die Vergabe des Kredits verweigern, weil ein Kredit stets eine rueckzahlbare Geldleihe zur Geschaeftsgrundlage hat und nicht die Verwertung von Pfaendern!

Erst dann, wenn die Kreditfaehigkeit des Kreditnehmers positiv seitens der Bank beurteilt wird, folgt die Entscheidungsstufe der Pfandfaehigkeit des Kreditnehmers als eine weitere Vorraussetzung fuer die Kreditvergabe, welche in obigem Disput adressiert war.

Konkret heisst das, dass selbst dann, wenn eine Immobilie voellig unbelastet ist und sich aus diesem Grunde hervorragend als Pfand eignet, dennoch die Bank den Kreditantrag eines Kreditnehmers infolge einer negativ beurteilten Kreditfaehigkeit zurecht ausschlaegt!

Es gilt also, die primaere jeweils aktuelle Kreditfaehigkeit und die sekundaere jeweils aktuelle Pfandfaehigkeit/Pfaendungsfaehigkeit/Sicherheitsleistungsfaehigkeit eines Kreditnehmers und Schuldners auseinander zu halten.

Eine positiv beurteilte Kreditfaehigkeit muss nicht stets eine gleichfalls positiv beurteilte Pfandfaehigkeit/Pfaendungsfaehigkeit/Sicherheitsleistungsfaehigkeit zur Folge haben, und umgekehrt.

Wird die aktuelle Kreditfaehigkeit eines Kreditnehmers im Rahmen einer Betragshoehe eines gegebenen Grundschuldrahmens von einer Bank positiv beurteilt (der Grundschuldrahmen dient zunaechst lediglich zur Ermittlung des Kreditbetrags, in dessen Hoehe der Kreditnehmer den Kredit beantragt, was die Bank dazu veranlasst, zuerst die Kreditfaehigkeit in dieser Betragshoehe und erst danach die Pfaendungsfaehigkeit/Sicherheitsleistungshoehe in gleicher Betragshoehe zu beurteilen), dann muss die Bank diesen Grundschuldrahmen als Pfand! akzeptieren und kann nicht eine Pfandalternative fordern.

Mein obiges Beispiel im Disput mit Eisenherz hat eine aktuelle positive Kreditfaehigkeit vorrausgesetzt, die im gleichen aktuellen Zeitrahmen zu einem unterschiedlichen Kreditrahmen und Grundschuldrahmen Stellung bezieht.

Dein Vortrag hingegen zeigt auf, dass ein Kreditantrag Deinerseits i.H.v. 40.000.00 aufgrund der inzwischen verstrichenen Zeit wie ein Neuantrag von der Bank korrekter Weise behandelt werden wuerde, was dann zuerst eine Pruefung Deiner aktuellen Kreditfaehigkeit in dieser Betragshoehe zur Folge haette, und falls diese positiv ausfallen wuerde, erst dann haettest Du Anspruch auf eine volle Ausschoepfung des seit Jahren gegebenen Grundschuldrahmens in gleicher Betragshoehe von 40.000.00 als Pfand!

Alles klar bei Dir jetzt?

Nebenbei: Ich werde eh die Grundschuld auf den ausstehenden Betrag
reduzieren (lassen). Da gibt es doch ein BGH-Urteil dazu, dass Banken
diesem Wunsch nachkommen müssen. Hat hier jemand eine Quelle dazu, ich
kann sie nämlich nicht mehr finden?

Tut mir leid, dabei kann ich Dir nicht helfen.

Grüße,
Yak

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

antworten
 

Vielen Dank, TD. Ich habs neu formuliert. Mich interessieren die KONSEQUENZEN an sich. (oT)

sensortimecom @, Sonntag, 27.01.2008, 09:34 (vor 6573 Tagen) @ Tassie Devil

- kein Text -

antworten
 

Ich habs so verstanden

beni, Sonntag, 27.01.2008, 10:51 (vor 6573 Tagen) @ sensortimecom

hallo,

Nach Studium der Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld

verstehe ich die Sache jetzt so (siehe letzter Absatz):

Wenn Du eine Grundschuld auf Deinen Besitz eintragen lässt lieferst Du diesen dem Gläubiger auf Gedeih und Verderb aus. Geschützt bist Du aber durch eine sogenannte Sicherungsabrede, wo festgelegt wird was durch die Grundschuld besichert werden soll, und was z.B. geschehen soll wenn Du Deine besicherte Schuld bezahlt hast, z.B. die Löschung der Schuld. Missbraucht der Inhaber die Grundschuld entgegen der Sicherungsabrede, ist er schadensersatzpflichtig. Soweit sogut. Wird die Grundschuld aber verkauft, tritt der Käufer nicht automatisch in die Sicherungsabrede ein, er kauft nur die Rechte nicht die Pflichten aus dem Verhältnis und kann die Schuld sofort verwerten. Du könntest Dich aber wegen Schadensersatz an den alten Partner halten.

Aus meiner Sicht halt einfach wieder mal ein schlecht gemachtes Gesetz.

m@G, Beni

antworten
 

Ebend!

JoBar, Sonntag, 27.01.2008, 11:30 (vor 6573 Tagen) @ beni

Nach Studium der Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld

verstehe ich die Sache jetzt so (siehe letzter Absatz):

...

Meiner Meinung nach sind bei Wikipedia die Zusammmenhänge Grundschuld / Sicherungsabrede / Übetragung des Darlehns-Pakets an Dritte bestens skizziert. Macht man sich die Mühe das durchzuarbeiten sollten die wesentlichen Prinzipien eigentlich klar sein.
Die individuellen Abweichungen sind sowieso nur aus den konkreten Verträgen ersichtlich.

Wer keine Lust hat sich das genau anzusehen, dem wird auch die hunderte Erläuterung von Tassie nicht weiterhelfen.

Aus meiner Sicht halt einfach wieder mal ein schlecht gemachtes Gesetz.

Hmmmm, ich weiß nicht. Falls wir mal Käuflichkeit auf einige wenige Gesetzesmacher reduzieren, dann handelt es sich wohl eher um etwas Ähnliches wie die Unkenntnis der Eingeborenen um den Wert der von den Eroberern angebotenen Glasperlen und anderem Tand: Es glizert schon, die sagen es sei wertvoll - und die anderen wollen es auch ;)

Grüße

J

antworten
 

Wikipedia Links zur Hypothethek und Grundschuld

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Sonntag, 27.01.2008, 11:55 (vor 6573 Tagen) @ JoBar

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld

http://de.wikipedia.org/wiki/Hypothek

Wer keine Lust hat sich das genau anzusehen, dem wird auch die hunderte
Erläuterung von Tassie nicht weiterhelfen.

So isses, JoBar.

Aus meiner Sicht halt einfach wieder mal ein schlecht gemachtes Gesetz.


Hmmmm, ich weiß nicht. Falls wir mal Käuflichkeit auf einige wenige
Gesetzesmacher reduzieren, dann handelt es sich wohl eher um etwas
Ähnliches wie die Unkenntnis der Eingeborenen um den Wert der von den
Eroberern angebotenen Glasperlen und anderem Tand: Es glizert schon, die
sagen es sei wertvoll - und die anderen wollen es auch ;)

Das ganze ist m.E. mal wieder eine brilliante Mischung von Unfaehigkeit und Unwissen auf fast allen Sperrsitzen, Raengen, Parkett und Logen. [[zwinker]]

Grüße

J

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

antworten
 

Mein letzer Kommentar, versprochen und dann ist es für mich abgehakt

prinz_eisenherz, Sonntag, 27.01.2008, 12:30 (vor 6573 Tagen) @ beni

Hallo beni,
## Wenn Du eine Grundschuld auf Deinen Besitz eintragen lässt lieferst Du diesen dem Gläubiger auf Gedeih und Verderb aus.##

Wenn du eine schon abgezahlte Immobilie beleihen willst, dann schon. Aber die dann eingetragene Grundschuld ist nicht zwingend die Höhe es Kaufpreises der Immobile, sondern die Höhe des Kredites.

Gerade bei meiner letzen Aktion bei einer Zwangsversteigerung, wurde diese ausgelöst, bei einem interessanten Objekt, wegen der rückständigen Raten für einen Kredit über 50 000 Euro, den die Bank mit dem Eintrag genau dieser Summe im Grundbuch als Grundschuld abgesichert hatte.

Jedesmal, wenn ich eine Immobile ins Auge gefaßt hatte, habe ich ins Grundbuch nach den Eintragungen der Grundschuld gesehen. In dem hier genannten speziellen Fall standen hintereinander, im Abstand von kurzen Zeiträumen, insgesamt fünf Grundschuldeintragungen im Grundbuch, wovon die ersten vier schon wieder gestrichen waren, weil der Schuldner seine Kredite an die Bank abgezahlt hatte. Auch beim fünften Eintrag ist es nicht zu Versteigerung gekommen, weil kurz vorher der Schuldner seinen Kredit bezahlt hatte, auf einem Schlag.

Herausbekommen hatte ich, eher ein Zufall, das der letzte Kredit tatsächlich von dem Schuldner so verwendet wurde, um ein Bordell zu eröffnen. Die vier anderen Kredite hatten einen vergleichbaren Hintergrund. Dafür hätte der Herr im mittleren Alter bei einer anderen Bank niemals einen Kredit bekommen, ohne Grundschuldeintrag. Das alles geht. Und wird Zwangsversteigert, nach der Aussage des zuständigen Rechtspflegers auf dem Amtsgericht, dann bekommt die Bank ihre 50 000 Euro plus Nebenkosten und den Rest erhält der Schuldner.

In diesem Fall sogar leicht vorhersehbar, weil die angepeilte Wohnung, selbst bei schlechter Schätzung für den Schuldner, mindesten 100 000 Euro in der Versteigerung gebracht hätte, denn die war super geschnitten und hatte eine excellente Lage. So kenne ich das und so habe ich das verstanden. Das ist das schnöde Alltagsgeschäft hierbei.

Alles was darüber hinausgeht, wie die Grundschuld und nur die Grundschuld zu verkaufen, eine Schuld die im Grundbuch eingetragen ist, tut mit wirklich leid, da steige ich aus, was von dieser Grundschuld, losgelöst von seiner Entstehung, an Möglichkeiten alles noch denkbar sein soll.

bis denne
eisenherz

antworten
 

Worum es mir in diesemThread gegangen ist, und was das mit @dottores Theorie zu tun hat.

sensortimecom @, Sonntag, 27.01.2008, 13:41 (vor 6573 Tagen) @ beni

Worum es mir hier gegangen ist:

Ich wollte ein globales Instrumentarium aufzeigen, mittels dem dem ins Stocken geratenen Debitismus ein neuer "Turbo" eingebaut werden sollte. Mit dem er sozusagen transzendente Dimensionen annehmen könnte. Ein Debitismus von intergalaktischen Ausmaßen, quasi.

Die bisherige Verschuldungsbereitschaft reichte nicht mehr aus, um den Martin`schen Kettenbrief vor dem Abreißen zu hindern (siehe NewEconomy-Krise mit den daraus resultierenden Deflations-Tendenzen).

Alsdann erfand man den Coup mit dem abstrakten Grundschulden-Konstrukt (einer juristischen Superleistung), wo einem Individuum sozusagen eine unauslöschliche Kopfschuld unterjubelt wird, aus der - wie beim Goldesel-streck-dich - ständige Liquidität in die weitaufgespreizten Mäuler der "Conduits" fließt. Daraus gespeist werden soll der nimmersatte Moloch eines liquiditäts-gierenden Apparats, bestehend aus Großbanken, Hedge-Fonds, Investmentgesellschaften usw. usf. Ziel: Allgemeine Erhöhung der "Fazilität", Erleichterung von Refinanzierungen, Senkung der Kreditzinsen, Aufrechterhaltung einer Carry-Trading-Topografie.

Der halbwegs intelligente Beobachter einer solchen Szene weiß nach kurzer Zeit, dass es sich dabei um ein PYRAMIDENSPIEL handelt. Ein Schneeballsystem besonderen Ausmaßes. Wie schon gesagt: intergalaktisch in der Größe.

Denn, bitte sehr, eines ist klar: Der Conduit-aufgeblasene Moloch benötigte zu seinem Funktionieren immer MEHR grundschuldenbesicherte CP`s bzw. ABCP`s von Jahr für Jahr. Wehe wenn diese Zuwächse abreißen! Die Papierchen dürfen nicht einmal ins Stocken kommen! Daher MUSSTE dieses System weltweit ständig neu entfacht, neu aufgeblasen werden, indem man immer mehr neue Erdenbürger mit unauslöschlicher Kopfschuld belegt!

Der zusammenbrechende Immo-Markt in den USA, die Subprime-Krise usw. sind nix anderes als das RESULTAT aus dem Reißen dieses Kettenbriefsystems, das dem eh schon grassierenden Debitismus a la @dottore DRÜBER GESTÜLPT worden ist! Hier haben wir es mit einer Wechselwirkung zu tun, die eindeutig zum Crash neigt. Schneeballsystem wie es im Buch steht.

Wohlgemerkt: Der Coup wurde in den USA erfunden, und in vielen Ländern implementiert. Natürlich unter Schröder auch in Deutschland. Wie die juristische Lage in Österreich ist, darüber muss ich erst recherchieren. Interessiert mich.

Gruß an alle hier.
Erich B.

antworten
 

Hypothek & Grundschuld in AT

Periskop, Montag, 28.01.2008, 21:46 (vor 6572 Tagen) @ sensortimecom

juristische Lage in Österreich

Deine Fragestellung hat mich auch interessiert und dies hab ich dazu gefunden:
http://www.uni-klu.ac.at/fgk/downloads/Hypothek.pdf

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