Da hilft nur eines: Produktion schnell nach Rumänien auslagern!
27. Januar 2008 Die Ulmer Phocos AG entwickelt und baut Photovoltaikanlagen. Nicht solche, die - weil üppig bezuschusst - massenhaft auf Deutschlands Dächern installiert werden. Sondern netzunabhängige Systeme, wie sie auf Schweizer Almhütten, vor allem aber in den sonnenreichen Regionen Afrikas und Asiens für den Betrieb von Lampen und Kühlgeräten eingesetzt werden. Das Unternehmen ist damit nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das seit März 2006 in Kraft ist und die Handhabe mit ausgedienten Rasierapparaten und Waschmaschinen regelt, ein sogenannter Inverkehrbringer.
Nach der Idee der Produktverantwortung muss er seine Gerätschaften nach deren Ableben zurücknehmen und einer „geordneten“ Wiederverwendung zuführen. Die Geräte müssen recycelt werden, wenn nicht ganz, so zumindest in Teilen. Da das Gesetz zwischen fest installierten Geräten und beweglichen Komponenten unterscheidet und nur die zweite Gruppe den durch das ElektoG geregelten Weg in die Wiederverwertung antreten muss, hat das Unternehmen Glück. Dachte man dort zumindest. Denn nur um die gemeinsam mit den Solaranlagen verkauften (Niederspannungs-)Gasentladungslampen und um die ebenfalls angebotenen Gleichstrom-Kühlschränke musste man sich kümmern: Man meldet die abgesetzten Mengen einer zentralen Erfassungsstelle, von der man dann Abhol- und Verwertungsaufforderungen zugeschickt bekommt.
Weit über hundert Klagen eingegangen
Im Fall der Phocos AG sah das so aus, dass das Unternehmen im Jahr 2007 insgesamt 34 Entsorgungsaufträge für ausgediente Kühlschränke mit einem Gesamtgewicht von 91 Tonnen zugeschickt bekam, obwohl es in dem besagten Zeitraum lediglich 53 Geräte (mit einem Gewicht von rund zwei Tonnen) verkauft hatte. Alle Versuche, sich gegen diese unverhältnismäßige Belastung (das Entsorgen der ihm zugeteilten Altkühlschränke kostete 27.000 Euro) zur Wehr zu setzen, scheiterten. Das Unternehmen wusste sich nicht anders zu helfen und stellte den Verkauf der Kühlschränke ein.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz Kleingeräte landen im Hausmüll, größere oft im Keller
Kommentar erübrigt sich
Gruß
Mephistopheles
