WiSiG
Studier mal das:
Wirtschaftssicherstellungsgesetz,
vielleicht kannst du daraus Anregungen beziehen.Gruß Mephistopheles
Das WiSiG kommt nur
im Verteidigungsfall oder
bei Feststellung des Spannungsfalles durch den Bundestag oder
wenn der Bundestag der Anwendung besonders zugestimmt hat zur Anwendung.
§ 2 WiSiG
Voraussetzungen und Grenzen der Sicherstellung
(1) Rechtsverordnungen nach § 1 dürfen nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes angewandt werden.
Artikel 80a GG
(1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Artikel 12a GG
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
Frage:
Bezieht sich die 3. Alternative (wenn der Bundestag der Anwendung besonders zugestimmt hat) nur auf den Art 12a GG
oder
gibt es hier weitere "Möglichkeiten" welche sich mir nur nicht erschliessen?
gesamter Thread:
- Wie bereite ich mich auf die Krise vor? -
Andreas,
27.01.2008, 19:11
- Erste Betrachtung: Wie überlebt man eine Krise -
Herbi_der Bremser,
28.01.2008, 00:48
- Kenia, oh wow, das klingt aber nicht gut -
MI,
28.01.2008, 07:26
- Kollege in Kenia - Herbi_der Bremser, 29.01.2008, 01:55
- Kenia, oh wow, das klingt aber nicht gut -
MI,
28.01.2008, 07:26
- Für Gott - Amstrand, 28.01.2008, 00:51
- Hi Andreas, ruhig schlafen; es WIRD für dich vorbereitet -
Mephistopheles,
28.01.2008, 01:10
- Einen Tip von mir -
sensortimecom,
28.01.2008, 01:55
- Wieso denn so defensiv? - Hyperion, 28.01.2008, 04:51
- innerer Frieden statt Angst ist wichtig - Reisswolf, 28.01.2008, 14:18
- WiSiG - Land der Alten, 28.01.2008, 09:20
- Einen Tip von mir -
sensortimecom,
28.01.2008, 01:55
- Investiere in dich selbst! - weissgarnix, 28.01.2008, 02:03
- 'Jeder seine eigene Zentralbank' -
BillyGoatGruff,
28.01.2008, 04:23
- Beim worst-case geht das Rechtssystem drauf. - sensortimecom, 28.01.2008, 04:56
- Empfehlung : 10 Euro Münzen.. und alles ist gesichert ! - Hasso, 28.01.2008, 05:13
- Immer einen Schritt voraus sein - zenonvonelea, 28.01.2008, 12:32
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Herbi_der Bremser,
28.01.2008, 00:48