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Überwachungstaat BRDDR2.0 - auf der Autobahn

richie, Dienstag, 29.01.2008, 08:12 (vor 6572 Tagen)

Sieben von acht deutschen Bundesländern, in denen KFZ-Kennzeichen per Videoscanning zu Kontrollzwecken erfasst werden, verstoßen dabei gegen die Verfassung.Zu diesem Ergebnis kommt ein vom ADAC in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das die polizeilichen Kontrollverfahren in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein untersucht hat. Danach sind lediglich die Regelungen in Brandenburg weitgehend verfassungskonform.

In dem Gutachten von Prof. Alexander Roßnagel von der Universität Kassel wird insbesondere kritisiert, dass die Kontrollen verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht durchgeführt werden. Sie ermöglichen eine flächendeckende Überwachung und persönliche Bewegungsprofile. Da nennenswerte Fahndungserfolge nicht zu verzeichnen sind, sind die Kontrollen zudem nicht verhältnismäßig.

Hintergrund: Beim Videoscanning werden Fahrzeuge gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit einer Fahndungsdatei abgeglichen. Nach Ansicht des Gutachters ist dies ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Trotzdem ignorieren die meisten länderspezifischen Regelungen die Freiheit, über die Preisgabe personenbezogener Daten selbst zu bestimmen. Zulässig wäre ein solches Verfahren aber nur in besonderen Fällen und wenn Zweck, Voraussetzungen und Grenzen dieses Freiheitseingriffs gesetzlich einwandfrei geregelt sind.

Völlig unverhältnismäßig ist dem Gutachten zufolge auch die Regelung in Rheinland-Pfalz, wonach alle Daten – auch so genannte „Nicht-Treffer“ – zwei Monate gespeichert werden und deren Benutzung für allgemeine Polizeiaufgaben erlaubt ist. Auch Kontrollen ohne jeden Anlass oder Verdacht, wie in vielen Bundesländern praktiziert, sind problematisch, weil die Entscheidung über die Einschränkung der Freiheit des Bürgers einseitig in das Ermessen der Polizei gestellt wird.

„Es ist unbestritten, dass die Polizei schwere Kriminalität wirksam bekämpfen muss und dazu auch geeignete technische Mittel benötigt“, sagte ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker. „Deren Einsatz muss aber in Übereinstimmung mit der Verfassung geschehen und darf nicht zur totalen Überwachung führen.“

Die automatische Erfassung von Autokennzeichen wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Mehrere Autofahrer hatten im November 2007 geklagt, mit dem Urteil wird in diesem Jahr gerechnet Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2074/05.


Quelle

Ic sag nur weg mit der Verfassung - her mit der EU da klappts auch mit dem Rollstuhlfahren. Ob der Schäuble weis, dass sein Rolli auch nen Chip hat und beobachtet wird? <img src=" />

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