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1%-Regelung

Land der Alten @, Mittwoch, 30.01.2008, 02:52 (vor 6571 Tagen) @ ufi

Hallo zusammen,

bei mir stellt sich eine Frage:

Wenn meine Firma für mich einen Dienstwagen der Kategorie Polo z.B. bei
Sixt mietet, den sie mir zur dienstlichen und auch zur privatn Nutzung
überlässt, wie ist das zu versteuern.

Und vor allem: Wie ist das zu versteuern, wenn ich von Sixt zum gleichen
Preis ein Fahrzeug der Kategorie Golf (oder von mir auch auch S-Klasse)
bekomme, da gerade keine Polo's verfügbar sind?

Gibt es hierzu Info? Ich find auf die Schnelle nämlich nix.

Gruß,

ufi


M.E. greift die gestzliche 1%-Regelung vom inländischen Bruttolistenpreis
(des zur Verfügung gestellten Kfz).
Ob der Arbeitgeber ein geleastes Kfz oder ein im Eigentum stehendes Kfz zur Verfügung stellt, spielt für die steuerliche Behandlung auf der Arbeitnehmerseite keine Rolle.

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  • OT: ... 1% Regelung .....Mietwagen..... wer weis was? - ufi, 30.01.2008, 02:37 [*]
    • 1%-Regelung - Land der Alten, 30.01.2008, 02:52

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