Abgeltungssteuer und "Nettoprinzip"
Hallo Leute,
habe zu dem Thema, im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale, nur einmal nachts was auf DLF gehört.
Das tauchte in der Tiefe niergendwo mehr auf?
Es ging um eine Erläuterung: festgestellt wurde vom Sprecher, dass die Kürzung
oder und Abschaffung der Pendlerpauschale gegen das "Nettoprinzip" verstößt und dass daher die geplante Gesetzesänderung nicht verfassungskonform sei.
Langer Rede kurzwer Sinn: die geplante Abgeltungssteuer verstößt ja eben auch gegen das "Nettoprinzip".
Jetzt wird höchst richterlich entschieden, ob die Pendlerpauschale in dem Bereich zulässig ist?
Wenn nicht und wenn wg. des Verstoßes gegen das "Nettoprinzip", steht Steinbrück
wieder pants down dar und wer einen Vermögensberater hat, kann diesen wieder absetzen.
Gruß
V
Nettoprinzip
Langer Rede kurzwer Sinn: die geplante Abgeltungssteuer verstößt ja eben
auch gegen das "Nettoprinzip".
Mir ist nicht klar, weshalb die Abgeltungssteuer gg das Nettoprinzip verstossen soll. Es werden lediglich Zins / Kapitaleinkünfte welche bisher nach individuellen Steuersätzen besteuert wurden durch pauschale Steuersätze besteuert.
Wenn jemand gar nicht einkommensteuerpflichtig ist oder einem geringeren individuellen Steuersatz (als 25% + Soli + KiSt) unterliegt, wird überzahlte Abgeltungssteuer im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung (Antrag auf Veranlagung) erstattet.
Nettoprinzip
Mir ist nicht klar, weshalb die Abgeltungssteuer gg das Nettoprinzip
verstossen soll. Es werden lediglich Zins / Kapitaleinkünfte welche bisher
nach individuellen Steuersätzen besteuert wurden durch pauschale
Steuersätze besteuert.
Das sehe ich anders, durch die Abgeltungssteuer werden ja zum Beispiel Veräußerungsgewinne sofort besteuert, Veräußerungsverluste aber nicht dagegengerechnet. Die tatsächlichen Einkünfte errechnen sich aber "netto" aus Gewinnen abzüglich Verlusten.
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Nettoprinzip
Mir ist nicht klar, weshalb die Abgeltungssteuer gg das Nettoprinzip
verstossen soll. Es werden lediglich Zins / Kapitaleinkünfte welche
bisher
nach individuellen Steuersätzen besteuert wurden durch pauschale
Steuersätze besteuert.
Das sehe ich anders, durch die Abgeltungssteuer werden ja zum Beispiel
Veräußerungsgewinne sofort besteuert, Veräußerungsverluste aber nicht
dagegengerechnet. Die tatsächlichen Einkünfte errechnen sich aber "netto"
aus Gewinnen abzüglich Verlusten.
Das ist richtig.
Allerdings gibt es im Bereich der §§ 40, 40a, 40b EStG weitere langjährig bestehende Vorschriften mit pauschalen Steuersätzen, bei welchen kein Werbungskostenabzug möglich ist. Mir ist nicht bekannt, dass dies schon mal Thema einer verfassungsgerichtlichen Prüfung war.
und um diese Gewinne zu erzielen
betreibt manch einer einen erheblichen Aufwand, z.B. Datenabo, Software usw..
V
