Nettoprinzip
Mir ist nicht klar, weshalb die Abgeltungssteuer gg das Nettoprinzip
verstossen soll. Es werden lediglich Zins / Kapitaleinkünfte welche
bisher
nach individuellen Steuersätzen besteuert wurden durch pauschale
Steuersätze besteuert.
Das sehe ich anders, durch die Abgeltungssteuer werden ja zum Beispiel
Veräußerungsgewinne sofort besteuert, Veräußerungsverluste aber nicht
dagegengerechnet. Die tatsächlichen Einkünfte errechnen sich aber "netto"
aus Gewinnen abzüglich Verlusten.
Das ist richtig.
Allerdings gibt es im Bereich der §§ 40, 40a, 40b EStG weitere langjährig bestehende Vorschriften mit pauschalen Steuersätzen, bei welchen kein Werbungskostenabzug möglich ist. Mir ist nicht bekannt, dass dies schon mal Thema einer verfassungsgerichtlichen Prüfung war.
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- Abgeltungssteuer und "Nettoprinzip" -
ventura,
01.02.2008, 01:25
- Nettoprinzip -
Land der Alten,
01.02.2008, 01:50
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NaturalBornKieler,
01.02.2008, 02:22
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Land der Alten,
01.02.2008, 02:36
- und um diese Gewinne zu erzielen - ventura, 01.02.2008, 03:07
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