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OLG Frankfurt/Main: "Alle EC-Automaten sicher, umfangreiche Beweisaufnahme nicht nötig" - und die Erde ist doch eine Scheibe

Max Risk, Mittwoch, 06.02.2008, 10:04 (vor 6564 Tagen)

http://www.gulli.com/news/olg-frankfurt-alle-ec-2008-02-06/
OLG Frankfurt
Alle EC-Automaten sicher, umfangreiche Beweisaufnahme nicht nötig

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 30. Januar 2008 sollen die Verschlüsselungssysteme an Geldautomaten angeblich fälschungssicher sein. Werden die Konten von Diebstahlsopfern geplündert, indem man deren korrekte PIN-Nummer eingibt, ist es deren Aufgabe zu beweisen, dass das Verschlüsselungs-System des jeweiligen Geldinstituts versagt hat.

Kann der Bestohlene keinen entsprechenden Beweis liefern, ist die Bank zu keinem Ersatz verpflichtet, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2008. Zum Urteil kam es nach der Klage einer Verbraucherzentrale, die in zwölf Fällen die Personen vertreten haben, deren Konten kurz nach dem Diebstahl ihrer EC-Karte leer geräumt wurden.


Der Missbrauch war nach Meinung der Kläger nur möglich, weil die kriminellen Täter das PIN-System der Geldinstitute knacken konnten. Die Banken argumentierten dagegen, die Kläger wären allzu sorglos mit ihren Karten und der PIN umgegangen. Anders konnten sich die Vertreter der Bankinstitute einen solchen Missbrauch nicht erklären. Das Sachverständigen-Gutachten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigte die Ansicht der Banken. Alle EC-Karten sind sicher: Die Bestohlenen müssen nach Ansicht der Richter ihre PIN-Nummern auf den Karten notiert oder im Portemonnaie aufbewahrt haben. Anderenfalls hätten die Karteninhaber beweisen müssen, nicht zur missbräuchlichen Verwendung der EC-Karte beigetragen zu haben. Einen solchen Beweis kann man aber naturgemäß nicht antreten.

Die Kläger sind allerdings der Auffassung, das Gericht habe allenfalls über etwa 5 % der entscheidungserheblichen Themen Beweis erhoben. Die Richter waren allerdings der Meinung, dass eine weiterführende Beweisaufnahme aus verschiedenen Gründen nicht zu erfolgen hat. "Dem stehen praktische und prozessuale Gründe entgegen. Eine Beweisaufnahme wird nach einem so langen Zeitablauf zu einem Teil der Themen gar nicht mehr möglich sein." etc. pp. Vielleicht hätten die Richter anders entschieden, wenn es um das eigene Geld gegangen wäre. (Via Erich sieht & VersicherungsJournal.de)

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Die Geldautomaten können noch viel mehr als nur Geld heraus geben, ohne Verschlüsselung :))

prinz_eisenherz, Mittwoch, 06.02.2008, 10:55 (vor 6564 Tagen) @ Max Risk

Volksbank überwacht Hundekot-Verunreinigungen durch Kinder

Reinigungskosten waren es, die die Stuttgarter Volksbank zu einer ungewöhnlichen Auswertung ihrer Überwachungsmaßnahmen greifen lies. Weil ein Kundenkind mit Hundekot-verschmutzten Schuhen im Bereich der Geldautomaten umher lief, bekam die geldabhebende Mutter, die von der Videoüberwachung beobachtet wurde, nun kommentarlos die Rechnung zugeschickt. 52,96 Euro soll sie zahlen.

Die "fäkale Verunreinigung" entstand nach Angaben der Mutter>>>

antworten
 

Von CODE zu KOT ... igitt .. igitt .. wie da wohl die "freie Beweiswürdigung" der Richter aussieht

Max Risk, Mittwoch, 06.02.2008, 11:11 (vor 6564 Tagen) @ prinz_eisenherz

... Liebermann ... [[kotz]]

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Teures Geldabheben zu Recht oder?

Albert @, Mittwoch, 06.02.2008, 13:37 (vor 6564 Tagen) @ prinz_eisenherz

So, wie man von Hundebesitzern zu Recht erwartet, das sie Häufchen, die direkt den Fußweg mittig verunstalten, entfernen, so wäre es auch nett von der Mutter gewesen, zumindest die gute Absicht zu zeigen, und gröbste Verunreinigungen zu entfernen.

Die Haltung, alles sollen die anderen für einen übernehmen ist eine zunehmende Unart und auch kein gutes Vorbild gegenüber dem Kind.

Bin zwar nicht dabei gewesen (mit kleinem Kind sind die Handlungsmöglichkeiten manchmal eingeschränkt), aber es gibt diese Sorte Kunden, die über jede Gebühr meckern, aber auf der anderen Seite Riesenansprüche haben (in diesem Fall die reingetragene Kacke des Kindes für sie weg-zu-machen.)

Kenne das aus dem Einzelhandel, wo Kunden, denen T Shirts zu Boden fallen, diese einfach liegenlassen usw. Asoziales Pack eben - egal ob studiert oder nicht.

antworten
 

Das viele Richter absolut lebensuntauglich sind, sollte bekannt sein ..

LenzHannover, Donnerstag, 07.02.2008, 07:25 (vor 6563 Tagen) @ Max Risk

Spiegel 6 S 14 : DROGEN - ANBAU Richter erwischt
.. Nach einer bundesweiten Razzia gegen illegalen Cannabis-Anbau in der vergangenen Woche gerät nun ausgerechnet ein Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts Minden in Erklärungsnot ... elf mit Cannabis-Blüten und -Pflanzenteilen gefüllte Marmeladengläser ... Ein zwölftes Glas habe auf dem Schreibtisch des Raums gestanden .... Im Keller des Hauses wurden danach 13 Blumentöpfe mit Hanf-Hauptstengeln samt Wurzeln gefunden sowie für die Pflanzenzucht nötige starke Licht- und Wärmequellen. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den Mann und seine Ehefrau (Rechtsverdreherin) eingeleitet. Beide machten laut Bericht zum Tatvorwurf keine Angaben.

Laut dem Spiegel-TV Bericht waren die anscheinend so doof, das Gartenzubehör normal bestellt zu haben. Ich hätte mindestens 5 Strassen weiter weg geparkt. [[rofl]]

Ob das Urteil nun auf Drogenkonsum, Lebensuntauglichkeit, Faulheit oder ??? beruht, weiß ich nicht.

Stand wo: Richter wehrt sich gegen Musikindustrie, keine ausforschen der IP Adresse wegen Raubkopien.
Mann konnte den Eindruck haben: Der hatte keine Lust mehr, Zentner an Akten ab zu arbeiten. Seine Begründung: Datenschutz wäre wichtiger als der kleine wirtschaftliche Schaden durch Raubkopien ...

Vielleicht hatten die einfach keinen Bock, sich mit dem Thema zu befassen. Die haben ??? Fälle im Jahr und wenn die Arbeit fertig ist, ist diese halt fertig und Feierabend.

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