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@rahim

weissgarnix @, Mittwoch, 13.02.2008, 06:40 (vor 6558 Tagen) @ rahim

darf eine Bank dann unterschiedliche Wertpapiertranchen mit verschiedenen
Wertansätzen bewerten oder muss sie sich auf einen einheitlichen
Wertansatz festlegen?

Gute Frage. Ich habe zwar momentan kein schlaues Buch in greifbarer Nähe, würde aber mal aus dem Stehgreif sagen, es geht um eine Kategorisierung der "Art" nach. Das heisst die Bank kann nicht sagen, diesen Bond "Serie 12" klassifiziere ich so, den gleichen der "Serie 17" jetzt aber so. Sonst wäre es ja auch gänzlich witzlos, nicht wahr ?

Und muss sie das oder die verwendeten Bewertungsverfahren in der Bilanz
oder im Anhang offenlegen?

ja, muß sie, im Anhang. Meistens steht da zunächst mal eine "Erläuterung zu den angewendeten Ausweis- und Bewertungsvorschriften" oder so ähnlich, und dann weiter hinten bei den "Erläuterungen zur Bilanz" meistens eine ausführliche Darstellung pro Bilanzposten.


Gruß

rahim

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  • Wenn die DeuBa 6.5 Mrd verdient, dann hat sie das vorher (mT) - DT, 12.02.2008, 17:10 [*]
    • Zitat weissgarnix: Bilanzrecht und gesunder Menschenverstand sind zweierlei ;-) ... Frage an WGN: - igelei, 12.02.2008, 22:38
      • @igelei - Bilanz der DeuBa - weissgarnix, 13.02.2008, 04:00
        • ergänzende Frage: - rahim, 13.02.2008, 05:58
          • @rahim - weissgarnix, 13.02.2008, 06:40
            • danke (oT) [ [ kein Text ] ] - rahim, 13.02.2008, 07:07

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