Wenn der Staat zum Hehler wird - der Zweck heiligt die Mittel (mTuL)
Hervorragender Kommentar von Stefan Geiger:
Wenn der Staat zum Hehler wird
Millionenzahlung für eine gestohlene Diskette könnte den Bundesnachrichtendienst in ein schiefes Licht rücken
Im Fall Zumwinkel geht es auch um den Rechtsstaat: Was darf der BND? Wie weit darf der Staat bei der Strafverfolgung mit Straftätern kooperieren?
Von Stefan Geiger
Wenn es denn zu einem öffentlichen Strafprozess gegen Klaus Zumwinkel kommen sollte, könnte dieser auch aus juristischen Gründen ungewöhnlich interessant werden. Es könnte dann nämlich auch um die Frage gehen, wie weit ein Rechtsstaat bei der Verfolgung von Straftätern gehen darf.
Die Informationen gegen Zumwinkel sind, das hat die Bundesregierung inzwischen bestätigt, über den Bundesnachrichtendienst (BND) an die Ermittlungsbehörden gelangt. Der BND ist die deutsche Auslandsspionage. Seine Aufgabe ist die Beschaffung von Informationen über das Ausland, "sofern diese von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind". Die Aufgaben des BND wurden in den vergangenen Jahren erweitert, aber sie waren bisher jedenfalls offiziell noch hinlänglich klar umschrieben: Es geht neben den klassischen Staatsschutzfragen einschließlich Terrorbekämpfung beispielsweise auch um internationalen Drogenhandel und Geldwäsche. Deshalb lag es auch noch innerhalb der Kompetenzen des BND, als er vor einigen Jahren ein Dossier über die Verwicklung Liechtensteins in die Geldwäsche erstellt hat.
Die Beschäftigung mit gewöhnlicher Steuerhinterziehung deutscher Bürger gehört nicht zu den offiziellen Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes. Im BND-Gesetz ist ausdrücklich geregelt, welche ihnen bekanntgewordenen Informationen die deutschen Auslandsspione an deutsche Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden weiterleiten dürfen. Im § 9 wird auf das Verfassungsschutzgesetz verwiesen, und dort heißt es, weitergegeben werden Daten, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist". Steuerhinterziehung, auch wenn sie von Reichen massenhaft begangen wird, war bisher kein Staatsschutzdelikt. Diese gesetzliche Regelung geht übrigens auf das Bundesverfassungsgericht zurück, das im Volkszählungsurteil die Zweckbindung von Datensammlungen festgelegt und gesetzliche Grundlagen für den Datenaustausch gefordert hat. Die Tatsache, dass der Bundesnachrichtendienst die ihn kontrollierenden Parlamentarier erst jetzt und damit nachträglich informieren will, belegt übrigens, wie schlecht es in der Praxis um die Kontrolle der deutschen Spione bestellt ist.
Noch eine andere Frage drängt sich auf: Bei der CD-Rom, aus der die Bochumer Staatsanwälte ihre Erkenntnisse schöpfen, besteht zumindest der dringende Verdacht, dass sie die Frucht einer Straftat ist. Die Entwendung fremden Eigentums, auch die von Datenträgern, gilt in Liechtenstein wie in Deutschland als Diebstahl. Das Ausspähen von elektronisch gespeicherten Daten, die besonders geschützt sind, ist inzwischen, freilich erst seit 2007, ein eigener Straftatbestand.
Nun haben Ermittler sich bei ihrer Arbeit schon immer auch auf Auskünfte von Informanten aus der Szene gestützt, von denen viele selbst kriminell sind. Und es ist eine lange von der Rechtsprechung abgesegnet Praxis, dass die Fahnder solch kriminellen Informanten auch Geld zahlen. Hier geht es aber um etwas ganz anderes. Die Bundesregierung hat bestätigt, dass sie viel Geld, nach Medienberichten mehrere Millionen Euro, für eine CD bezahlt hat, die direkt oder indirekt vom Straftäter stammt. Wenn es so war, dann hat der Staat nicht einem Kriminellen Geld für Informationen gegeben, sondern er hat ihm oder einem Mittäter seine Beute - möglicherweise auch über Mittelsmänner - abgekauft. Erst durch die Vereinnahmung der Millionen hat der Täter das Ziel seiner Straftat erreicht. Dies geschah nicht etwa zur Bekämpfung von Terrorismus oder eines Mordes. Juristisch betrachtet sind Steuerhinterziehung und Diebstahl gleichgewichtig: Beide Straftaten werden mit maximal fünf, in schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Wer einen Gegenstand, den ein anderer gestohlen hat, ankauft, wird in Deutschland gemeinhin wegen Hehlerei bestraft - mit bis zu fünf Jahren Haft.
Es stellen sich in diesem Zusammenhang viele interessante Fragen: Werden die deutschen Ermittler ihre Liechtensteiner Kollegen bei der Suche nach dem Dieb unterstützen, ihn benennen, verhaften oder gar ausliefern? Deutschland hat sich vertraglich dazu verpflichtet. Oder werden sie den eigenen Informanten anders behandeln als die drei soeben in Rostock verhafteten Tatverdächtigen, die bei der Liechtensteinischen Landesbank gestohlene Daten dazu genutzt haben, Steuersünder zu erpressen? Und wenn ja, mit welcher rechtsstaatlichen Begründung werden die deutschen Behörden den einen so und den anderen anders behandeln?
Das Beispiel wird Schule machen. Vier Millionen Euro sind sehr viel Geld. Jedermann weiß nun, was Deutschland im Ernstfall zu zahlen bereit ist. Bis jetzt loben deutsche Staatsanwälte für sachdienliche Hinweise in Mordfällen manchmal einige Hundert, nur ausnahmsweise einige Tausend Euro an Belohnung aus. Für die Ergreifung von Terroristen mehr. Was werden Deutschlands Staatsanwälte denn tun, wenn ein Informant über Mittelsmänner künftig ausrichten lässt, für vier Millionen sei er bereit, den Mörder zu liefern - und womöglich zum "Anfüttern" auch noch Hinweise auf seine Glaubwürdigkeit beifügt? Und wie wird sich die Politik verhalten, wenn herauskommt, dass ein Mörder deshalb frei bleibt, weil dieses Mal nicht gezahlt worden ist?
Es gibt außenpolitische Erwägungen. Wenn Deutschland ernsthaft gewollt hätte, dann hätte es schon lange vor dem Fall Zumwinkel einen viel massiveren politischen Druck auf den Fürsten von Liechtenstein ausüben können, damit dieser nicht weiterhin seinen Reichtum mit Hilfe deutscher Steuerbetrüger mehrt. Wenn man dies aber unterlässt, dann gab es bisher im Verkehr zwischen Staaten und Regierungen gewisse Gepflogenheiten. Dazu zählte auch, dass man die Rechtslage in einem anderen Staat, selbst wenn sie einem missfällt, respektiert - und als Staat nicht beginnt, in anderen Staaten nach den eigenen Regeln Räuber und Gendarm zu spielen. Zumindest nicht auch noch öffentlich damit zu prahlen. Es gab - zu Recht - heftig beklagte Ausnahmen, beispielsweise von US-Agenten in Europa. Aber da ging es nun um wirklich Wichtigeres als Steuerhinterziehung.
Wie wird Deutschland eigentlich reagieren, wenn die Verantwortlichen in Liechtenstein das Spiel nun fortsetzen und für vier Millionen Euro von einer ungetreuen Sekretärin in der Steuerverwaltung den Namen des Informanten kaufen - und so Deutschland vorführen? Die Liechtensteiner haben bereits sehr viel Geld gezahlt, um gestohlene Informationen zurückzuholen. Es geht ihnen um ihr Image. Und wie würden wir reagieren, wenn sich die iranische Regierung öffentlich damit brüsten würde, durch die Zahlung von vier Millionen Euro an einen Mitarbeiter einer deutschen Ausländerbehörde an jene Informationen gekommen zu sein, die es der iranischen Justiz erlauben, eine Iranerin des - im Iran drakonisch bestraften - Ehebruchs zu überführen?
Man sollte bei aller berechtigten Freude darüber, dass dem Treiben einiger Hundert Steuerhinterzieher ein Ende gesetzt wird, nicht vergessen, dass ein Rechtsstaat auf die schiefe Bahn gerät, wenn er damit beginnt, den Zweck die Mittel heiligen zu lassen.
18.02.2008 - aktualisiert: 18.02.2008 10:27 Uhr
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1638609
gesamter Thread:
- Wenn der Staat zum Hehler wird - der Zweck heiligt die Mittel (mTuL) -
DT,
18.02.2008, 14:41
- Informationshehler -
Holmes,
18.02.2008, 15:00
- Der BND und Liechtenstein - Emerald, 18.02.2008, 15:14
- Ich hab' gerade sooooo gelacht!!!!!! - MausS, 19.02.2008, 04:51
- Die 9/11-Threads hab ich nur überflogen, deshalb nie verstanden weshalb "Zeit verplempern mit Holmes"? -
JoBar,
19.02.2008, 06:02
- Qualität - Holmes, 19.02.2008, 06:29
- Gedanken zur Zunkunft steueroptimierender Lösungen -
Baldur der Ketzer,
18.02.2008, 15:05
- Fiskalirrsinn = Gesetze -
Holmes,
18.02.2008, 15:13
- klar doch -
Baldur der Ketzer,
18.02.2008, 15:28
- Steuerfreiheit = Menschrecht? -
Holmes,
18.02.2008, 17:17
- BRDDR (08) = DDR = DR (1933) ? -
Baldur der Ketzer,
18.02.2008, 22:27
- Maßvolle Besteuerung? - Holmes, 19.02.2008, 01:19
- ...die Idee der Menschenrechte... -
apoll,
19.02.2008, 03:09
- Konfus konfus... -
Holmes,
19.02.2008, 03:39
- der Herr am Nebentisch - apoll, 19.02.2008, 04:11
- Konfus konfus... -
Holmes,
19.02.2008, 03:39
- BRDDR (08) = DDR = DR (1933) ? -
Baldur der Ketzer,
18.02.2008, 22:27
- Steuerfreiheit = Menschrecht? -
Holmes,
18.02.2008, 17:17
- "die herren" -
apoll,
18.02.2008, 15:35
- @apoll wegen Plünderland-Nationalzionisten - Albert, 18.02.2008, 16:09
- Nickerchen - Tassie Devil, 19.02.2008, 00:27
- Steuergesetze ? Wenn Landesbanken reihenweise Steuergeld .... - Der Husky, 18.02.2008, 15:37
- Wer sind denn "die Herren"? - apoll, 18.02.2008, 15:46
- klar doch -
Baldur der Ketzer,
18.02.2008, 15:28
- @Baldur: Leider könntest Du Recht behalten -
Albert,
18.02.2008, 15:39
- Wieso die Fragezeichen ? - Der Husky, 18.02.2008, 15:47
- DDR3.0 - Baldur der Ketzer, 18.02.2008, 15:54
- Rotz & KuhKnast sollen mal die Kollegin Scheel fragen, wie bei der KfW rund 7 Mrd verschwinden konnten ... *kotz* (oT)
-
LenzHannover,
18.02.2008, 16:54
- Man sollte des Volkes Fesseln so eng wie möglich zurren ,-) - Wanja, 19.02.2008, 05:29
- Fiskalirrsinn = Gesetze -
Holmes,
18.02.2008, 15:13
- schöner Bericht über die Klage gegen die Bunzregierung in der Welt - Heiko Thieme, 19.02.2008, 00:56
- Eigentlich ein blöder Kommentar von dem Jounalisten. Lichtenstein als Hehler, das stimmt - prinz_eisenherz, 19.02.2008, 02:15
- Vergleichbares von Norbert Lohrke (mL) - rahim, 19.02.2008, 08:31
- Informationshehler -
Holmes,
18.02.2008, 15:00
