Das Gelbe Forum Forum nach Zeit sortieren Forum nach letzter Antwort sortieren die 150 neuesten Beiträge
  • >Neu hier? / Infos
    • Leitlinien und Regeln
    • Das Gelbe Forum unterstützen
    • Hinweise zur Handhabung
    • Registrieren
    • Passwort vergessen?
    • Gefälschte E-Mails
    • Leserzuschriften
    • Abkürzungen
    • Impressum/Kontakt
    • Disclaimer
  • >Wissen
    • Einstiegsliteratur Debitismus
    • Weitere Literatur
    • Sammlungen
    • Buchempfehlungen
    • Altes Elliott-Wellen-Forum
  • >Elliott-Wellen
    • Elliott-Grundkurs
    • Alle ELLI-Beiträge
    • Elliott-Links
    • Elliott-Tagung 1
    • Elliott-Tagung 2
    • Altes Elliott-Wellen-Forum
    • Elliott-Tagung 1
    • Elliott-Tagung 2
  • >Themen
    • Risiken der Atomkraft
    • Buchempfehlungen
    • div. alternative Nachrichtenüberblicke
    • Froschgrafik
    • Chart du Jour
    • Das oekonomische Zitat
    • Beliebte Rechtschreibfehler
  • >Charts / Börsenlinks
    • Charts / Börsenlinks
    • Währungen
    • Rohstoffe
    • Aktienindizes
    • Gold in Euro
    • Silber in Euro
  • >Forumsarchive
    • Das alte Elliott-Wellen-Forum (2000-2007)
    • Das Gelbe Forum (2007-2017)
  
 
  • Login
zurück zur Hauptseite
  • in Thread öffnen

ARCHIV1 - HIER FINDET SICH DER ZEITRAUM BIS 2017

Forum-Menü | Fluchtburg autark am Meer | Goldpreis heute | Zum Tode von Jürgen Küßner | Bücher vom Kopp-Verlag
ZITAT »Wir ersticken in der Datenflut.«
Unterstützen Sie das Gelbe Forum durch Käufe bei Amazon. | Weitere Buch-Empfehlungen und Amazon-Navigation

Vorfälligkeitsentschädigung

Bambus @, Mittwoch, 27.02.2008, 08:52 (vor 6544 Tagen) @ Wayne Schlegel

Hi Wayne Schlegel,

die Vorfälligkeitsentschädigung fällt in der Regel bei sinkenden Zinsen an.
Das ist wie bei einer Anleihe: Du kaufst eine Anleihe zu Hundert und wenn die Zinsen sinken steigt der Kurs. Die Differenz ist bei Verkauf Dein Kursgewinn oder eben bei Darlehenskündigungen die Vorfälligkeitsentschädigung.
Umgekehrt bieten die Banken das leider nicht an.

Wäre mal eine Idee: Darlehen vereinbaren mit der Maßgabe, der Vorfälligkeitsentschädigung für den Darlehensnehmer bei steigenden Zinsen!!!

Also nochmal: Sind seit Darlehensabschluß mit festen Laufzeiten die Zinsen gesunken ist bei Kündigung Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank fällig. (Wenn man denn einen Kündigungsgrund hat!!).
Sind seid Darlehensabschluß die Zinsen gestiegen gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung. Höchstens den Ersatz der Verwaltungsaufwendungen für die Kündigung.

Wenn Sondertilgungen vereinbart sind, dann sind diese bei der Berchnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen.

Zur Berechnung würde ich mir eine Bundesanleihe raussuchen, die zum gleichen Zeitpunkt emitiert wurde wie das Darlehen und die gleiche Laufzeit hat. Der Kurs der Bundesanleihe zum Kündigungsstichtag wäre dann relevant. ist der heutige Kurs der Bundesanleihe höher als 100 dann keine Vorfällgkeitsentschädigung. Ist der Kurs niedriger als 100 dann kannst Du die Vorfälligkeitsentschädigung am Abschlag des Kurses zu 100 bemessen, wenn auch die Laufzeit der Anleihe genauso ist wie das Darlehen.

Eine Formel gibt es dafür auch, habe ich aber nicht zur Hand...

Am besten mal die Darlehensgebene Bank fragen!!!

Grüße
Bambus

antworten
 

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • Darlehensrückzahlung u. Vorfälligkeitsentschädigung - Wayne Schlegel, 27.02.2008, 08:12 [*]
    • Vorfälligkeitsentschädigung - Bambus, 27.02.2008, 08:52

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.

CoinInvest -- Ihr Edelmetallhändler






444324 Einträge in 53482 Threads, 990 registrierte Benutzer, 139 Benutzer online (0 registrierte, 139 Gäste) | Forumszeit: 27.01.2026, 17:11 (Europe/Berlin)
Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht (und natürlich auch Politik ud  Gesellschaft - und ein wenig alles andere) || Altes Elliott-Wellen-Forum

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz
✖