Vorfälligkeitsentschädigung
Hi Wayne Schlegel,
die Vorfälligkeitsentschädigung fällt in der Regel bei sinkenden Zinsen an.
Das ist wie bei einer Anleihe: Du kaufst eine Anleihe zu Hundert und wenn die Zinsen sinken steigt der Kurs. Die Differenz ist bei Verkauf Dein Kursgewinn oder eben bei Darlehenskündigungen die Vorfälligkeitsentschädigung.
Umgekehrt bieten die Banken das leider nicht an.
Wäre mal eine Idee: Darlehen vereinbaren mit der Maßgabe, der Vorfälligkeitsentschädigung für den Darlehensnehmer bei steigenden Zinsen!!!
Also nochmal: Sind seit Darlehensabschluß mit festen Laufzeiten die Zinsen gesunken ist bei Kündigung Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank fällig. (Wenn man denn einen Kündigungsgrund hat!!).
Sind seid Darlehensabschluß die Zinsen gestiegen gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung. Höchstens den Ersatz der Verwaltungsaufwendungen für die Kündigung.
Wenn Sondertilgungen vereinbart sind, dann sind diese bei der Berchnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen.
Zur Berechnung würde ich mir eine Bundesanleihe raussuchen, die zum gleichen Zeitpunkt emitiert wurde wie das Darlehen und die gleiche Laufzeit hat. Der Kurs der Bundesanleihe zum Kündigungsstichtag wäre dann relevant. ist der heutige Kurs der Bundesanleihe höher als 100 dann keine Vorfällgkeitsentschädigung. Ist der Kurs niedriger als 100 dann kannst Du die Vorfälligkeitsentschädigung am Abschlag des Kurses zu 100 bemessen, wenn auch die Laufzeit der Anleihe genauso ist wie das Darlehen.
Eine Formel gibt es dafür auch, habe ich aber nicht zur Hand...
Am besten mal die Darlehensgebene Bank fragen!!!
Grüße
Bambus
gesamter Thread:
- Darlehensrückzahlung u. Vorfälligkeitsentschädigung -
Wayne Schlegel,
27.02.2008, 08:12
- Vorfälligkeitsentschädigung - Bambus, 27.02.2008, 08:52
