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Erst einmal heißt es klar zu untertscheiden

prinz_eisenherz, Samstag, 01.03.2008, 10:05 (vor 6671 Tagen) @ ottoasta

Hallo,
zu unterscheiden zwischen Betreuung und Entmündigung. Und es ist zu unterscheiden, ob der Betreute selbst um die Betreuung gebeten hat oder ob es eine amtliche Maßnahme gegen dessen Willen sein soll. Was hier zusammengemixt wird, das ist die Betreuung generell bis zur Entmündigung. Die Betreuung oder die Entmündigung von Personen, worum geht es hier, auch bei den genannten Zahlen?

Aus dem Heiseartikel:
Alles reine Formsache. Denunziation genügt. Jeder kann jeden beim Gericht als angeblichen Betreuungsfall anzeigen. Missliebige Nachbarn, mobbende Arbeitskollegen, Krankenhauspersonal, Verwandte, die an eine Erbschaft wollen, die Bank, bei der man sein Girokonto überzogen hat, oder schlicht der Briefträger – sie alle können beim Amtsgericht "anregen", jemanden unter Betreuung stellen.

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Und schon hier steht erst einmal nichts von Zwangsbetreuung, die wie ein Automatismus greift, sondern das einer gegen wen, oder für wen auch immer, eine staatliche Betreuung erbeten kann. Was gemeint ist, in dem Artikel, das ist die staatlich angeordnete Entmündigung eines Bürgers und um das zu erreichen gehört schon ein wenig mehr dazu, als jemanden nur beim Amtsgericht zur Betreuung zu melden. Also, schön den Text lesen und klar unterscheiden.

Nebenbei bemerkt, seinen perversen Wunsch wen auch immer anzuzeigen, auch anonym, kann jeder in unserem Rechtssystemen befriedigen, entweder zum eigenen Vorteil oder aus reiner Rache. Was auch eine widerliche, aber unvermeidbare Begleiterscheinung ist, wenn man Menschen viele Freiheiten zubilligt.

Ich kann dich, wenn ich will, anonym, wenn die Begleitumstände scheinbar schlüssig sind, bei der Staatsanwaltschaft wegen Kindesmissbrauch anzeigen. Dafür mache ich mich noch nicht mal strafbar, wenn ich denn im guten Glauben gehandelt habe. Und ab dann muss man vertrauen oder sich wehren, das der Staatsanwalt die Anzeige schon von vornherein wegen allzu abstruser Begründung zu den Akten legt, oder er sendet seine Laufbursche von der Polizei, der Kripo aus, die mit der notwendigen Diskretion ermitteln, was an diesen Vorwürfen dran ist*). Das kann eine bedrohliche Kiste für einen Unschuldigen werden, aber auch, rechtzeitig ermittelt, ein schlimmes Dauermartyrium für ein Kind oder Jugendlichen verhindern. Es gibt weder bei der Zwangsbetreuung noch bei einer Anzeige eine schwarz/ weiß â€“ Lösung.

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Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung >>>
Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers, Rechtsgrundlage: § 1896 BGB
Vorgehensweise:
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht (Teil des Amtsgerichtes) für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.
Medizinische Diagnose Krankheit oder Behinderung
Voraussetzung zur Betreuerbestellung ist eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung.

a) psychische Krankheiten: Hierzu zählen alle körperlich nicht begründbaren seelischen Erkrankungen; jedoch auch seelische Störungen als Folge von Erkrankungen (z. B. Hirnhautentzündungen) oder Hirnverletzungen. Gleiches gilt für Neurosen, Zwangserkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen (früher: Psychopathien);

b) geistige Behinderungen: Hierunter fallen angeborene sowie die während der Geburt oder durch frühkindliche Hirnschädigung erworbene Intelligenzdefekte verschiedener Schweregrade;

c) seelische Behinderungen: dies sind bleibende psychische Beeinträchtigungen, die als Folge von psychischen Erkrankungen entstanden sind. Auch die geistigen Auswirkungen des Altersabbaus (z. B. Alzheimerkrankheit, Demenz) werden hierzu gerechnet.

d) körperliche Behinderungen können ebenfalls Anlass für die Bestellung eines Betreuers sein; allerdings nur auf Antrag des Betroffen und die Behinderung muss die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten erheblich beeinträchtigen (z. B. bei dauernder Bewegungsunfähigkeit oder Taubblindheit).

Die größte Gruppe der unter Betreuung stehenden Menschen sind alte Menschen, die an der Alzheimerkrankheit erkrankt sind oder deren Gehirnleistung nachgelassen hat (Zerebralsklerose - umgangssprachlich Verkalkung - sowie Korsakow-Syndrom). Daneben benötigen geistig behinderte Menschen auch im Erwachsenenalter einen Betreuer. Zunehmend größer wird sowohl der Gruppe der Suchtkranken und dissozialisierter Personen mit Ich-Störung, als auch der sog. „Jungen Wilden“, junger Volljähriger mit fehlender Strukturierungskompetenz und sozial unangepasstem Verhalten.

Häufig wird bei Vorliegen einer Psychose ein Betreuer bestellt. Auch Suchterkrankungen können bei entsprechendem Schweregrad psychische Krankheiten sein; die Sucht muss aber im ursächl. Zusammenhang mit einer Behinderung oder geistigen Erkrankung stehen oder es muss ein auf die Sucht zurückzuführender psychischer Zustand eingetreten sei (BayObLG FamRZ 1994, 1618). Alkoholikern und Drogensüchtigen kann daher kein Betreuer bestellt werden, solange nur eine Suchterkrankung vorliegt (BayObLG FamRZ 2001, 1403; AG Neuruppin FamRZ 2005, 2097).

*****************************************************************

Und ich bestreite es, das auf einen einfachen Hinweis aus dem Bekanntenkreis, durch den Briefträger, der Blumenfrau eine Person unter eine Zwangsbetreuung gestellt wird, ohne eine gründliche medizinische Indikation, festgestellt durch einen Facharzt.

Was aber aus den oben genannten medizinischen Gründen abzuleiten ist, das es Krankheiten gibt, mit zunehmendem Alter häufiger, mit mehr älter werdenden Personen, die zwar grundsätzlich voll geschäftsfähig sind, aber bei denen die Gefahr besteht, das sie von gierigen Mitbürgern wegen ihres eingeschränkten Bewusstseinszustandes dazu überlistet werden können, ihr Haus, ihr sonstiges Vermögen zu verschenken oder zu vererben, gerade weil sie nicht mehr wissen was sie tun. Auf der anderen Seite können solche Personen aber auch für das Zusammenleben in einem Wohngebäude, auf den öffentlichen Straßen und Plätzen zu einer Gefahr für andere werden.

Wer diesen Personenkreis bestreitet, den bitte ich herzlich sich die dazu passenden Häuser anzusehen, in denen diese Menschen unter Zwangsbetreuung, unter Vormundschaft wohnen. Schaut sie euch an, versucht mit denen zu sprechen, betretet deren Wohnung dann wenn die Entscheidung ansteht, und wenn euch dann immer noch nicht ein Licht aufgeht, das viele Menschen mit ihrer unbetreuten Einsamkeit in der Masse schutz- und hilflos jeder Gemeinheit ausgesetzt wären, dann habe ich mit meinem Vorwurf des Autismus wirklich nicht so falsch gelegen.

Einzelfälle, wo Betreuer ihren Ermessensspielraum missbrauchen, das ist ein Restrisiko einer jeder solchen sinnvollen Regelung. Dafür werden diese Drecksäcke(Innen) aber auch, wenn sie denn überführt werden, vor den Kadi gestellt.

Und eines ist gewiss, dazu brauche ich nicht die aufgeblasenen Behauptungen des Heiseartikels, um mit meinen gesunden Menschenverstand dieses aufgebauschte Drama dort zu hinterfragen. Das Leben eines jeden von uns spielt sich in der Regel unter max. 200 Leuten ab. Und jeder überprüfe mal seine Bekanntenkreis dahingehend, wer dort unter einer Zwangsbetreuung steht, quasi entmündigt ist. Ich kenne keinen in meiner Umgebung.

Das ist zwar nicht repräsentativ, aber ein guter Anhaltspunkt dafür, das die Betreuung von Amtswegen, einen Einzelfall darstellt, der allerdings seine aktuelle Bedeutung hat und eine noch viel höher bekommen wird, weil die Anzahl geistig Verwirrter, mit immer mehr an alten Leuten, auch immer größer werden wird, zwangsläufig, in absoluten Zahlen gemessen.

Bei euch klingt es ja gerade so, als empfinde jeder der Beteiligten dort, die die amtliche Betreuung anordnen, der zuständige Amtsrichter und der beteiligte Facharzt einen wahren Hochgenuss dabei diese Entmündigung auszusprechen. Der Richter und der Arzt, die haben wirklich noch mehr zu tun, als auf die Jagd nach geistig gesunden Menschen zu gehen, um sie unter die Obhut des Staates zu stellen, zumal eine solche Maßnahme nicht gerade billig ist und viele Steuergelder kostet.

*)
zweimal, in meiner Eigenschaft als Rottenführer einer großen Menge Mitarbeiter sind mir dezent die Vorwürfe wegen Kindesmißbrauch gegen einen Kollegen angetragen worden. Die Kripo hatte ermittelt, wegen der Anzeige der früheren Frau von dem Kollegen und dann die Ermittlungen als unbegründet eingestellt.

eisenherz

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  • mindestens 2/3 der hier schreibenden müssten 'betreut' werdem............. - ottoasta, 29.02.2008, 13:06 [*]
    • Absolut systemtypisch, nicht zu fassen wie weit haben wir es nur kommen lassen! :-( (oT) [ [ kein Text ] ] - Wanja, 29.02.2008, 13:36
    • Das ist verbotene Werbung für Konten in FL und in der Schweiz *grins* (oT) [ [ kein Text ] ] - LenzHannover, 29.02.2008, 14:59
      • Genau das habe ich mir auch gedacht! (oT) - Mephistopheles, 01.03.2008, 00:50
    • Irgendwie auch fast verständlich - MisterBurns, 29.02.2008, 17:12
      • bedenklich - Wanja, 29.02.2008, 18:25
        • @Wanja: Gelbe Karte (oT) [ [ kein Text ] ] - Chef, 02.03.2008, 08:23
      • Total vergessen DeineTruppe wie ES; scheint??? - Wanja, 29.02.2008, 18:42
        • Ich nehme mal stark an ... - MisterBurns, 01.03.2008, 01:25
      • Hey, bist Du jetzt Deutschland? - eddie09, 01.03.2008, 00:04
    • Kommt jemand von euch aus Berlin? - pluschmouse, 29.02.2008, 18:46
    • Danke, aber habe noch keinen Fall erlebt...... - eddie09, 29.02.2008, 23:57
      • 1.198.373 Einzelfälle in D im Jahr 2005 (oT) [ [ kein Text ] ] - Mephistopheles, 01.03.2008, 00:55
        • Einfach unglaublich! (oT) [ [ kein Text ] ] - eddie09, 01.03.2008, 01:30
          • Einfach unglaublich!. Soweit ist es gekommen, das Normale ist unglaublich und das Unglaubliche normal - prinz_eisenherz, 01.03.2008, 07:14
            • da irrst du gewaltig................... - ottoasta, 01.03.2008, 08:23
              • Erst einmal heißt es klar zu untertscheiden - prinz_eisenherz, 01.03.2008, 10:05
                • Hochleistungskriminelle, Kriminelle und normale - coldice, 01.03.2008, 11:09
                • ach Prinz................ - ottoasta, 01.03.2008, 11:21
                  • Herzlichen Glückwunsch.. - Herbi_der Bremser, 01.03.2008, 11:32
                    • danke, aber............ - ottoasta, 01.03.2008, 12:40
                • Ein ganzer Berufsstand labt sich daran. - eddie09, 01.03.2008, 11:40
                • Traeumereien und Wunschdenken - Tassie Devil, 02.03.2008, 02:13
            • Und warum ist das "unglaublich normale" in Schweden verboten?? - eddie09, 01.03.2008, 11:16
    • da scheint es aber auch Klassenunterschiede zu geben oder???? - Worldwatcher, 01.03.2008, 02:09
    • Wird von Behörden auch praktiziert wenn sich ordnungspolitische Anordnungen anders nicht durchsetzen lassen - Worldwatcher, 01.03.2008, 02:43
      • Was regt ihr euch auf... - Nullmark, 01.03.2008, 13:48

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