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Zitate aus BVerwGE 17, 192 - DVBI 1964, 147

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Mittwoch, 02.04.2008, 18:23 (vor 6521 Tagen) @ moneyaffairs

Status BRD - ich weiss im Moment nicht so recht, was ich davon halten kann
/ soll... Interessant ist es aber alle mal <img src=" />

Auch an ihren eigenen Gesetzen gemessen ist die BRD spaetestens seit dem 3.10.1990 eine bandenhaft organisierte STAATSMAFIA, die sich seither, soweit seit diesem Zeitpunkt auf das sog. Grundgesetz fuer das deutsche Volk gestuetzt (GG Artikel 133), als typische {b]MAFIABANDE[/b] im Aufrechterhalten des Anscheins einer staatsmaechtlichen Autoritaet, dabei ausschliesslich unter Anwendung von Gewohnheitsrecht operierend, uebt.

Denn Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen
Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig
(BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !

Jedes Gesetz muß grundsätzlich sowohl den räumlichen Geltungsbereich,
ebenso wie den zeitlichen und sachlichen Geltungsbereich angeben, man
spricht von der sog. Formatvorlage. Völkerrechtlich lautet der Passus etwa
so, „ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt gar nicht.“ Diese Voraussetzungen
für die Anwendung von Recht sind beim Grundgesetz und somit allen dem
Grundgesetz untergeordneten Gesetzen nicht erfüllt, womit die
Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen für sämtliche Organe der BRD
erloschen ist.

Warum wurde nun der Art. 23 GG gelöscht? Es war die einfachste Möglichkeit
die beiden deutschen Teilstaaten zusammenzubringen ohne das Deutsche Volk
mit einzubeziehen, was die Gefahr eines Auffliegens der desolaten
völkerrechtlichen Situation in Deutschland zur Folge gehabt hätte, und das
galt es um jeden Preis zu verhindern.

Abfolgend zitiert aus BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147:

"Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der
Rechtssicherheit ungültig."

"Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne
Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“[/b]

Gerade auch im Hinblick darauf, dass Berlin auch heute noch einen kriegsalliierten Sonderstatus einnimmt, wirkt dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nach wie vor mit massgebender Postulierung auf die auf deutschen Reichsboeden verwalteten Buerger und Buergerinnen des deutschen Reichs sowie Personen mit Aufenthaltsrecht ein.

[quote]mit sonnigen Grüßen[/quote]

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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    • Macht und Recht - abraxas, 02.04.2008, 12:01
      • Gibts schon als Sprichwort - schoene Deutsche Sprache, in der praktisch ALLES drinsteckt! - imperator, 02.04.2008, 12:52
    • Interessant, logisch, aber sicher schwer zu nutzen ! - DL1RMP, 02.04.2008, 12:06
      • Sischer Dat - guckst du hier! ;-) - moneyaffairs, 02.04.2008, 12:26
        • Danke für die schnelle Reaktion! - DL1RMP, 02.04.2008, 14:30
          • Wie wäre es mit... - moneyaffairs, 02.04.2008, 14:49
            • Okay, Danke. Schaun wir ´mal ! (oT) [ [ kein Text ] ] - DL1RMP, 02.04.2008, 16:11
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    • Lektüre: DasDeutschlandProtokoll von R.U. Hill - Andree, 02.04.2008, 23:42

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