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Frage: "ausdrücklich ausgeschlossen"?

fridolin, Mittwoch, 09.04.2008, 06:32 (vor 6546 Tagen) @ ElBosso

10. Haftet der Einlagensicherungsfonds auch im schlimmsten aller denkbaren
Fälle – also einer allgemeinen „Bankenkrise“, die auch große Institute
betreffen würde?
Nein. Dieser sog. „worst case“ (schlimmster denkbarer Fall) ist
ausdrücklich ausgeschlossen.

Wo genau steht im Statut des Einlagensicherungsfonds deutscher Banken, daß im Fall einer allgemeinen Bankenkrise ein Eingreifen ausdrücklich ausgeschlossen sei?

Ich finde auf die schnelle nur die bekannte Klausel, daß Erstattungen der gesetzlichen Einlagensicherung (die bekannten 20.000 Euro / 90 %) Vorrang haben und in keinem Falle ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds bestünde.

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  • Bildzeitung zur Weserbankpleite (mTmL) - ElBosso, 09.04.2008, 05:55 [*]
    • Danke @dottore! - Tengu, 09.04.2008, 06:01
    • Frage: "ausdrücklich ausgeschlossen"? - fridolin, 09.04.2008, 06:32
      • Bankenkrise an der Weser - dottore, 09.04.2008, 08:05
        • Rechtsanspruch der Bank interessiert mich nicht, ICH stelle ggf. Ansprüche und will möglichst 100% meines Geldes zurück ... ( - LenzHannover, 09.04.2008, 13:17
    • @ElBosso - sensortimecom, 09.04.2008, 06:50
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