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Bankenkrise an der Weser

dottore @, Mittwoch, 09.04.2008, 08:05 (vor 6547 Tagen) @ fridolin

Hi fridolin,

zunächst sollten wir klären, was unter einer "allgemeinen Bankenkrise" zu verstehen ist. Nehmen wir die Weserbank als Beispiel, dann sah diese keine Möglichkeit mehr, ihre operativen Kosten durch entsprechende Erträge zu decken.

Damit drohte lt. § 4 des Statuts des Einlagenversicherungsfonds eine Beendigung der Mitwirkung am ESF, denn sie wäre aufgrund des Klassifizierungsverfahrens in B- oder schlechter eingestuft worden.

Die Klassifizierungen (siehe Anhang zum Statut) werden jährlich vorgenommen und reichen von AAA bis D (also 22 Klassen). In einer allgemeinen Bankenkrise dürften sich die Klassifizierungen rapide von A Richtung B verschlechtern, was zu neuen Klassifizierungen auch außerhalb des Jahresterms führen dürfte ("... wenn der Prüfungsverband Erkenntnisse dafür hat, dass die Verhältnisse der Bank sich seit der letzten Klassifizierung erheblich verändert haben" - wie sonst sollte eine Krise dieser und/oder mehrerer und/oder aller ca. 220 angeschlossenen Banken definiert werden?).

Ansonsten hast Du völlig Recht mit Deinem Hinweis auf fehlenden Rechtsanspruch. Beim ESF haben wir es mit einem privatrechtlichen und nicht mit einem gesetzlichen Tatbestand zu tun (s. EU-Regelung mit den 20.000 Euro).

§ 10 des ESF-Statuts lautet: "Ein Rechtsanspruch der Banken auf Hilfeleistung oder auf das Vermögen des Einlagenversicherungsfonds besteht nicht."

Die Schließung durch die BaFin geschah also vor einer De-Klassifizierung (Herabstufung auf B- oder schlechter) der Weserbank, so dass diese noch dem EVF angehören durfte.

Gruß!

PS: Warum dagegen die Schließung der IKB in gleicher Manier unterblieben ist, hat die BaFin selbst zu vertreten. Sie zwang mit der Schließungsdrohung den Hauptaktionär KfW, zusätzliche Mittel bereitzustellen. Dies konnte (letztlich) der Steuerzahler in Höhe von derweil fast 9 Mrd Euro leisten. Die Inhaber der Weserbank dagegen nicht.

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