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Spielchen spielen

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Mittwoch, 09.04.2008, 13:59 (vor 6547 Tagen) @ lechat

Hallo, le chat,

vergiss es, die dürfen alles. Die dürfen Dir sogar dorthin reinfingern, wohin keine Sonne scheint. Nach vorne beugen und husten.

Es ist nach herrschender Rechtsauffassung irrelevant, ob die einen Unschuldigen auf den Kopf gestellt und an den Eiern gepackt haben, denn, wenn nichts gefunden wurde, passiert doch auch nichts. Wieso soll man sich dann beschweren ? Das bisschen Sklavenbehandlung, das muß ein Deutscher schon abkönnen. Immerhin bleibt ja nichts zurück, außer verdrückten Inneneinrichtungen und einer angeknackten Psyche, what schällz.

Die Franzosengreifer schmeißen Dir sogar Dein Reisegepäck (also Zahnbürste und Oberhemden) auf die nasse Straße in den Dreck. Demonstrativ. Und die deutschen Gestapogreifer klopfen demonstrativ ihre Zigarettenasche über Deinen Sachen aus, denn sie rauchen ungefragt in Deinen Räumen. Demonstrativ. Um Dir zu zeigen, wie sehr Du nur ein Stück Dreck für sie und ihren Staat bist.

Mit dieser Begründung ist auch bezeichnenderweise eine Feststellungsklage betreffend die Widerrechtlichkeit des Verwaltungshandelns nicht möglich.

Und dann werde ich mir was Kreatives ausdenken, was Spass macht. Mir !!!

Wie wärs mal mit Kakteen sammeln ? Einen kleinen, schönen stacheligen Ableger in der Jackett-Tasche vergessen. Den wolltest Du doch Deinem Freund schenken, aber leider hast Du es verpennt, und jetzt liegt er da in der Tasche herum.

Was hat ein Greifer mit seinen Wixgriffeln auch in Deiner ansonsten völlig sauberen und leeren Jackett-Tasche zu suchen ?!?!?

Tja, Künstlerpech.

Ob das unter Gefährdungshaftung fällt, glaube ich nicht :-).

Solidarische Grüße vom Dissidenten im Exil


beste Grüße

le chat

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

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  • Die neue Devisenbewirtschaftung.. 2000 € pro Person.... - carpediem, 09.04.2008, 10:00 [*]
    • Kennt jemand die gesetzliche Grundlage oder ist das pure Willkür? (oT) [ [ kein Text ] ] - rbp, 09.04.2008, 10:08
      • dem Beitrag war keine genannte Rechtsgrundlage.... - carpediem, 09.04.2008, 10:15
      • Nix Willkür - Dienstvorschrift, max. 10T (falls angegeben) - Andree, 09.04.2008, 10:17
        • ...also doch Willkür..... - carpediem, 09.04.2008, 10:32
          • Unsinn! Google mal nach "Ermessen" und dessen Regeln - JoBar, 09.04.2008, 10:36
            • ...mir ist Ermessen wohlbekannt... - carpediem, 09.04.2008, 10:43
              • Also zwischen richterlich überprüfbarem Ermessen und reiner Willkür liegen doch Welten! - JoBar, 09.04.2008, 10:58
                • ...es findet sich sicherlich ein findiger.... - carpediem, 09.04.2008, 11:20
              • vergiss es - Baldur der Ketzer, 09.04.2008, 14:03
    • Ab 10.000 Euro ist die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln in bzw. aus dem EU-Raum zollpflichtig - cosido, 09.04.2008, 10:32
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        • ich dachte da Limit wäre 20T - Mic, 09.04.2008, 11:12
          • Da bist Du nicht up to date ;-) - JoBar, 09.04.2008, 11:25
            • Rechtslage - Trixx, 09.04.2008, 11:41
      • Danke (oT) [ [ kein Text ] ] - rbp, 09.04.2008, 23:03
    • Man muss selbst mal gefilzt worden sein - lechat, 09.04.2008, 11:51
      • Spielchen spielen - Baldur der Ketzer, 09.04.2008, 13:59
    • Alles Quatsch, nix Devisenbewirtschaftung, sondern der ganz normale Wahnsinn - Mephistopheles, 10.04.2008, 00:20

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