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@Bankfachmann - Fachfrage mit der freundlichen Bitte um Auskunft

weissgarnix @, Freitag, 14.12.2007, 13:07 (vor 6612 Tagen) @ schaumermal

Nun meine freundliche Frage an die Experten hier in dieser Runde:
Ist die kundenfreundliche Vorgehensweise allgemein banküblich
(Kontoschließung bei Nichtnutzung ab 6 Monate)?

Nein, das ist absolut unmöglich. Alleine schon aus dem simplen Umstand heraus, dass die Kontonummer der primäre Link zwischen dir und der Bank ist. In den AGBs deiner Bank mag das anders geregelt sein, aber es verwundert dennoch sehr. UM nicht zu sagen: ich halte das schlicht für ausgeschlossen.

Und darf man bei einer einseitigen Vertragsauflösung -> Kontoschließung
dann wenigstens keine Endabrechnung erwarten?

Ich würde dennoch schriftlich kündigen, einfach um sicher zu sein. Wenn eine gewisse Form vereinbart ist, also Schriftform oder auch nur irgendein Web-Formular, dann kann dir die Bank alles mögliche erzählen, relevant ist nur, dass diese Form der Kündigung eingehalten wird.ö

Für aufklärende Worte wäre ich sehr dankbar.[[smile]]

schaumermal

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  • @Bankfachmann - Fachfrage mit der freundlichen Bitte um Auskunft - schaumermal, 14.12.2007, 10:58 [*]
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