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o.T. Ordnungsgeld in der Schweiz

nereus @, Freitag, 21.12.2007, 07:31 (vor 6610 Tagen)

Hallo!

Ich benötige mal den Rat des Forumsgehirns.

Habe vor einigen Wochen einen Grenzübergang benutzt, den ich nicht hätte benutzen dürfen.

In Rheinfelden war die alte Rheinbrücke gesperrt, wobei das nur durch ein Schild einige 100 m zuvor kenntlich gemacht war.
Der Übergang selbst, also die Brücke, war jedoch nicht gesperrt.
Dort stand weder ein Kegel noch eine Kette o.ä., man konnte also ungehindert durchfahren.

Genau das habe ich dann auch getan, weil ich schon mehrfach in DEU erlebt habe, daß Gebots- und Verbotsschilder nicht rechtzeitig entfernt wurden und die Umleitung oder Sperrung seit Tagen aufgehoben war.

Daher dachte ich mir, ich schaue erstmal nach .. ob überhaupt .. weil es war Freitag, stressiger Tag, lange Fahrt, dunkle Nacht usw..

Da ich problemlos passieren konnte, war ich mir keiner Schuld bewußt und erst im späteren Gespräch erklärten mir Grenzgänger, daß ich wohl sicher ein paar Euronen abdrücken dürfte, weil das eben so nicht geht.
Man hat eine Kamera installiert und prüft, wer doch drüber fährt.

Für zwei weiß-rote Hütchen reicht die Kohle offenbar nicht, aber ne Kamera .. na ja, anderes Thema.

Nun haben sich die netten Polizisten der Regionalpolizei "oberer Frackberg" [[zwinker]] gemeldet.

Frage: Wenn nicht direkt kassiert wird, kann dann die Schweizer Polizei noch Kohle abfordern oder hat sich das (z.B. kein Rechtshilfeabkommen o.ä.) ggf. erledigt?
Mir sagte kürzlich jemand, man müßte in diesem Fall nicht zahlen.

Ich bin mir jedoch nicht so sicher und frage daher besser nochmals nach.
Weiß jemand Rat?

mfG
nereus

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