Bezieht sich nicht speziell auf GEZ,
Einwohnermeldeämter doch eigentlich untersagt ist die Daten herauszugeben.
aber das Einwohnermeldeamt darf meines Wissens Deine Daten verkaufen.
Ich habe eine schriftliche Bestätigung vom Einwohnermeldeamt, in der ich dem Amt untersagt habe, meine Daten zu verkaufen.
http://www.tagesspiegel.de/politik/adresshandel-so-funktioniert-das-geschaeft-mit-den-d...
Gruß
D-Marker
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- Verwaltungsrechtssache Rundfunkbeitrag GEZ mit Beschluss -
Leserzuschrift,
28.01.2017, 17:45
- GEZ: Wie am besten verfahren? -
EM-Financial,
28.01.2017, 18:29
- Bezieht sich nicht speziell auf GEZ, - D-Marker, 28.01.2017, 18:55
- Das war schon IMMER so! - Literaturhinweis, 28.01.2017, 19:33
- Ich empfehle ... - Literaturhinweis, 28.01.2017, 19:14
- GEZ: Wie am besten verfahren? -
EM-Financial,
28.01.2017, 18:29
